Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
154 kB
Erstellt
24.12.14, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 91)
Vorlage Nr.: 20140090
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 921 - Lindener Straße / Welperstraße hier: a) Erneuter Satzungsbeschluss
b) Rückwirkende Inkraftsetzung
Beschlussvorschriften
§§ 10 und 214 Abs. 4 BauGB
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Anlage 1: Planzeichnung des Bebauungsplanes
Anlage 2: Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 91)
Vorlage Nr.: 20140090
Am 18.07.2013 wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 921 - Lindener Straße / Welperstraße
- in der Fassung vom 30.04.2013 vom Rat als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im
Amtsblatt der Stadt Bochum am 19.08.2013 trat der Bebauungsplan Nr. 921 in Kraft.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die vorhandene Gewerbefläche planerisch für
produktionsorientierte
Betriebe,
Handwerksbetriebe
sowie
unternehmensbezogene
Dienstleistungen zu sichern, die Fläche des nicht mehr benötigten Kirmesplatzes für gewerbliche
Nutzungen der v. g. Art bereitzustellen sowie eine Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs
Linden durch den Ausschluss der Ansiedlung weiterer - insbesondere zentrenrelevanter Einzelhandelsbetriebe in den noch nicht durch Einzelhandel genutzten Bereichen des
Plangebietes zu erreichen.
Es hat sich herausgestellt, dass bei der Erstellung der Planurkunde ein technischer Fehler
unterlaufen ist und der Maßstab der Planzeichnung somit geringfügig von dem im Plan
angegebenen Maßstab abweicht. Zwischenzeitlich wurde die Planzeichnung des
Bebauungsplanes Nr. 921 entsprechend korrigiert. Inhaltlich haben sich gegenüber dem
Satzungsbeschluss vom 18.07.2013 weder in der Planzeichnung noch in der Begründung zum
Bebauungsplan Veränderungen ergeben.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sind ein erneuter Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung
sowie die erneute Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erforderlich.
Der Plan wird rückwirkend zum ursprünglichen Zeitpunkt der Bekanntmachung in Kraft gesetzt, um
dem Vertrauen der Grundstückseigentümer und Bürger in den Bebauungsplan gerecht zu werden
sowie die Rechtsgrundlage für erlassene Verwaltungsentscheidungen zu gewähren.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 91)
Vorlage Nr.: 20140090
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 921 - Lindener Straße / Welperstraße hier: a) Erneuter Satzungsbeschluss
b) Rückwirkende Inkraftsetzung
a)
Erneuter Satzungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 921 - Lindener Straße / Welperstraße - in der
Fassung vom 29.10.2013 wird als Satzung beschlossen (§ 10 BauGB).
Im Übrigen hat der Beschluss vom 18.07.2013 über die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen sowie die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 921 weiterhin bestand.
b)
Rückwirkende Inkraftsetzung
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 921 wird rückwirkend zum 19.08.2013 in Kraft
gesetzt (§ 214 Abs. 4 BauGB).