Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
24.12.14, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:24
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20140105
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A43 – AS Bochum-Riemke (o) bis AK Herne
(m) vom Bau - km 28+160 bis Bau – km 32+360
hier: Stellungnahme der Stadt Bochum
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20140105
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum sechsstreifigen Ausbau der A43 - AS BochumRiemke bis AK Herne hat die Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben:
Grundsätzlich wird der sechsstreifige Ausbau der A43 durch das Bundesverkehrsministerium vertreten durch den Landesbetrieb Straßen NRW - durch die Stadt Bochum begrüßt.
Aus fachtechnischer Sicht wird zu den Planfeststellungsunterlagen sowie den beigefügten
Gutachten folgende Stellungnahme abgegeben.
Untere Bodenschutzbehörde
Der Bereich der geplanten Baumaßnahme ist nicht als Altlastenfläche im Altlastenkataster der
Stadt Bochum gem. § 11 BBodSchG i. V. m. § 8 LBodSchG verzeichnet.
Allerdings sind bei der Luftbildauswertung der Stadt Bochum angrenzend an die o. g. Grundstücke
Bodenbewegungen verzeichnet. Kenntnisse über die auf den Grundstücken lagernden Böden
liegen der Unteren Bodenschutzbehörde bislang nicht vor.
Weiterhin sind in der Luftbildauswertung mehrere verfüllte Bombentrichter verzeichnet.
Erfahrungsgemäß sind solche Trichter mit unklassifizierten Materialien verfüllt worden, über die
hier keine Angaben vorliegen.
Mögliche Boden- und Untergrundverunreinigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Werden im Rahmen von geplanten Bauvorhaben bei den Erdarbeiten Bodenauffälligkeiten, z. B.
hinsichtlich Geruch, Farbe, Konsistenz, Zusammensetzung angetroffen, so ist unverzüglich das
Umwelt- und Grünflächenamt - untere Bodenschutzbehörde - der Stadt Bochum zu informieren.
Erforderlich werdende Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen sind in Abstimmung mit dem
Umwelt- und Grünflächenamt unter Beachtung der bodenschutzrechtlichen Bestimmungen
durchzuführen. Die Erdarbeiten müssen aus umwelttechnischen Gesichtspunkten durch einen
Fachgutachter der Fachrichtungen Bodenschutz und/oder Altlastenerkundung bzw.
-sanierung überwacht und begutachtet werden. Der Fachgutachter ist mit der Baubeginnanzeige
zu benennen.
Kontaminierte Aushubmaterialien sind nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu
entsorgen.
Hinweis zum Thema „Methanausgasungen“:
Die Baumaßnahme liegt in der Zone 2 der Karte der potentiellen Grubengasaustrittsbereiche im
Stadtgebiet Bochum (Hollmann, November 2000; überarbeitet im April 2005).
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20140105
Gemäß dem Gutachten „Potentielle Gefährdungsbereiche aus Methanzuströmungen im
Stadtgebiet Bochum“ sind im gesamten Bereich kritische, aus dem Steinkohlengebirge stammende
Methanzuströmungen hinreichend wahrscheinlich. Risiken sind nicht vernachlässigbar. Aufgrund
der meist diffus auftretenden Gaszuströmungen werden in Abstimmung mit der Bezirksregierung
Arnsberg, Abt. für Bergbau und Energie, Untersuchungen für erforderlich gehalten, die mit der
unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum abzustimmen sind. Auf der Grundlage der
Untersuchungsergebnisse sind dann bei Neubauvorhaben und bei Tiefbaumaßnahmen ggfs.
Vorsorgemaßnahmen einzuplanen, die durch einen Sachverständigen zu konzipieren sind. Da es
zur bautechnischen Beherrschung von Methanaustritten bislang keine technischen Normen oder
einheitliche Ausführungsrichtlinien gibt, bieten das für die Ausführung von Gasflächendrainagen
entwickelte „Handbuch Methangas“ der Stadt Dortmund und das „Handbuch zur bautechnischen
Beherrschung von Methanaustritten mittels Geotextilien“ der TFH Georg Agricola in Bochum
technische Lösungen an.
Des Weiteren muss bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in den Untergrund > 0,5m unter
Geländeoberfläche (z. B. bei dem Erstellen einer Baugrube, bei Rückbau- oder
Kanalbaumaßnahmen) mit Gaszuströmungen gerechnet werden. Daher sollte im Zuge der
Erdarbeiten und in der offenen Baugrube kontinuierlich Bodenluftmessungen auf CH4-Gehalt
durchgeführt werden. Die Messergebnisse sollten protokolliert und der unteren
Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum vorgelegt werden.
Sämtliche Grundwassermessstellen im Bereich der Baumaßnahme sind zu sichern.
Beim Einbau von extern angelieferten Bodenmassen, z. B. für Rahmengrün, Gärten etc., sind die
Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung einzuhalten. Dies ist durch
entsprechende chemische Analytik gem. LAGA Z 0 für Boden nachzuweisen.
Untere Wasserbehörde
Das Straßenoberflächenwasser des an das Stadtgebiet Bochum angrenzenden Bauabschnitts von
Bau-km 28+160 bis Bau-km 28+500 (A1) wird bis zur Umsetzung des südlichen angrenzenden
Abschnitts auf Bochumer Stadtgebiet weiterhin in die Kanalisation der Stadt Herne eingeleitet. Erst
nach dem erfolgtem Ausbau des südlichen Abschnitts (Bochumer Stadtgebiet) soll das
Oberflächenwasser an die dortige Niederschlagswasserentwässerung mit angeschlossen werden,
die Inhalt des später noch einzuleitenden Planfeststellungsverfahrens des südlichen
Autobahnabschnittes wird.
Von daher bestehen aus Sicht der unteren Wasserbehörde keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die vorgelegte Planung.
Es wird jedoch gebeten, in Tabelle 13.0.5 die Angaben zur Oberflächenableitung zu A1 in der
rechten Spalte entsprechend zu ergänzen (erst nach Fertigstellung des südlichen Bauabschnitts).
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- Begründung - Seite 3
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Vorlage Nr.: 20140105
Untere Landschaftsbehörde
Für das Vorhaben des Landesbetriebes Straßen NRW wurde ein Landschaftspflegerischer
Begleitplan (LBP) mit integrierter Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) vorgelegt.
Die ULB erhebt keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, da das Bochumer
Stadtgebiet nicht betroffen ist.
Entwässerung
Gegen die Planfeststellung werden keine Bedenken geäußert, da an der jetzigen
Entwässerungssituation nichts geändert wird. In der Tabelle 13.0.5 Auflistung der
entwässerungstechnischen Daten ist unter Nr. A1 unter Ableitung des Oberflächenwassers der
Hinweise „Abgabe in südl. A43“ enthalten. Dies sollte mit dem Hinweis ergänzt werden, dass dies
erst nach dem Umbau der A43 auf Bochumer Stadtgebiet erfolgt.
Beim Endzustand ist zu berücksichtigen, dass im Bereich der Ausfahrt eine Einleitungsstelle in den
Dorneburger Bach besteht.
Verkehrslärmschutz
Die lärmtechnische Untersuchung auf Basis der 16. BImSchV hat ergeben, dass die
Immissionsgrenzwerte an den Immissionsorten im Stadtgebiet Bochum durch aktive und passive
Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Das Tiefbauamt, Abt. Straßen und das Stadtplanungs- Bauordnungsamt, Abt. Städtebau und
Mobilität der Stadt Bochum weisen darauf hin, dass bis zum Planfeststellungsbeschluss ein Plan
für den Zwischenzustand der Verkehrsführung an der Anschlussstelle Bochum-Riemke vom
Landesbetrieb Straßen NRW vorzulegen ist. In diesem ist die geplante Spursubtraktion vor der
Anschlussstelle darzustellen, da auf keinen Fall eine Spursubtraktion im Bereich der Ausfahrtsspur
erfolgen kann.
Aufgrund der Vorlagenfristen konnte diese Stellungnahme noch nicht in den parlamentarischen
Gremien behandelt werden. Die Beschlussfassung soll in der Sitzung des Rates am 20. Februar
2014 erfolgen.
Diese Stellungnahme ist daher vorläufig und bedarf noch der Legitimation durch den Rat.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
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Vorlage Nr.: 20140105
Bezeichnung der Vorlage
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A43 – AS Bochum-Riemke (o) bis AK Herne
(m) vom Bau - km 28+160 bis Bau – km 32+360
hier: Stellungnahme der Stadt Bochum
Der Rat der Stadt Bochum bestätigt die Stellungnahme an die Bezirksregierung Arnsberg.