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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
24.12.14, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:24

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20140105 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A43 – AS Bochum-Riemke (o) bis AK Herne (m) vom Bau - km 28+160 bis Bau – km 32+360 hier: Stellungnahme der Stadt Bochum Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Übersichtskarte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20140105 Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum sechsstreifigen Ausbau der A43 - AS BochumRiemke bis AK Herne hat die Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben: Grundsätzlich wird der sechsstreifige Ausbau der A43 durch das Bundesverkehrsministerium vertreten durch den Landesbetrieb Straßen NRW - durch die Stadt Bochum begrüßt. Aus fachtechnischer Sicht wird zu den Planfeststellungsunterlagen sowie den beigefügten Gutachten folgende Stellungnahme abgegeben. Untere Bodenschutzbehörde Der Bereich der geplanten Baumaßnahme ist nicht als Altlastenfläche im Altlastenkataster der Stadt Bochum gem. § 11 BBodSchG i. V. m. § 8 LBodSchG verzeichnet. Allerdings sind bei der Luftbildauswertung der Stadt Bochum angrenzend an die o. g. Grundstücke Bodenbewegungen verzeichnet. Kenntnisse über die auf den Grundstücken lagernden Böden liegen der Unteren Bodenschutzbehörde bislang nicht vor. Weiterhin sind in der Luftbildauswertung mehrere verfüllte Bombentrichter verzeichnet. Erfahrungsgemäß sind solche Trichter mit unklassifizierten Materialien verfüllt worden, über die hier keine Angaben vorliegen. Mögliche Boden- und Untergrundverunreinigungen können nicht ausgeschlossen werden. Werden im Rahmen von geplanten Bauvorhaben bei den Erdarbeiten Bodenauffälligkeiten, z. B. hinsichtlich Geruch, Farbe, Konsistenz, Zusammensetzung angetroffen, so ist unverzüglich das Umwelt- und Grünflächenamt - untere Bodenschutzbehörde - der Stadt Bochum zu informieren. Erforderlich werdende Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen sind in Abstimmung mit dem Umwelt- und Grünflächenamt unter Beachtung der bodenschutzrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. Die Erdarbeiten müssen aus umwelttechnischen Gesichtspunkten durch einen Fachgutachter der Fachrichtungen Bodenschutz und/oder Altlastenerkundung bzw. -sanierung überwacht und begutachtet werden. Der Fachgutachter ist mit der Baubeginnanzeige zu benennen. Kontaminierte Aushubmaterialien sind nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu entsorgen. Hinweis zum Thema „Methanausgasungen“: Die Baumaßnahme liegt in der Zone 2 der Karte der potentiellen Grubengasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Bochum (Hollmann, November 2000; überarbeitet im April 2005). Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20140105 Gemäß dem Gutachten „Potentielle Gefährdungsbereiche aus Methanzuströmungen im Stadtgebiet Bochum“ sind im gesamten Bereich kritische, aus dem Steinkohlengebirge stammende Methanzuströmungen hinreichend wahrscheinlich. Risiken sind nicht vernachlässigbar. Aufgrund der meist diffus auftretenden Gaszuströmungen werden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. für Bergbau und Energie, Untersuchungen für erforderlich gehalten, die mit der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum abzustimmen sind. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse sind dann bei Neubauvorhaben und bei Tiefbaumaßnahmen ggfs. Vorsorgemaßnahmen einzuplanen, die durch einen Sachverständigen zu konzipieren sind. Da es zur bautechnischen Beherrschung von Methanaustritten bislang keine technischen Normen oder einheitliche Ausführungsrichtlinien gibt, bieten das für die Ausführung von Gasflächendrainagen entwickelte „Handbuch Methangas“ der Stadt Dortmund und das „Handbuch zur bautechnischen Beherrschung von Methanaustritten mittels Geotextilien“ der TFH Georg Agricola in Bochum technische Lösungen an. Des Weiteren muss bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in den Untergrund > 0,5m unter Geländeoberfläche (z. B. bei dem Erstellen einer Baugrube, bei Rückbau- oder Kanalbaumaßnahmen) mit Gaszuströmungen gerechnet werden. Daher sollte im Zuge der Erdarbeiten und in der offenen Baugrube kontinuierlich Bodenluftmessungen auf CH4-Gehalt durchgeführt werden. Die Messergebnisse sollten protokolliert und der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Bochum vorgelegt werden. Sämtliche Grundwassermessstellen im Bereich der Baumaßnahme sind zu sichern. Beim Einbau von extern angelieferten Bodenmassen, z. B. für Rahmengrün, Gärten etc., sind die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung einzuhalten. Dies ist durch entsprechende chemische Analytik gem. LAGA Z 0 für Boden nachzuweisen. Untere Wasserbehörde Das Straßenoberflächenwasser des an das Stadtgebiet Bochum angrenzenden Bauabschnitts von Bau-km 28+160 bis Bau-km 28+500 (A1) wird bis zur Umsetzung des südlichen angrenzenden Abschnitts auf Bochumer Stadtgebiet weiterhin in die Kanalisation der Stadt Herne eingeleitet. Erst nach dem erfolgtem Ausbau des südlichen Abschnitts (Bochumer Stadtgebiet) soll das Oberflächenwasser an die dortige Niederschlagswasserentwässerung mit angeschlossen werden, die Inhalt des später noch einzuleitenden Planfeststellungsverfahrens des südlichen Autobahnabschnittes wird. Von daher bestehen aus Sicht der unteren Wasserbehörde keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgelegte Planung. Es wird jedoch gebeten, in Tabelle 13.0.5 die Angaben zur Oberflächenableitung zu A1 in der rechten Spalte entsprechend zu ergänzen (erst nach Fertigstellung des südlichen Bauabschnitts). Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20140105 Untere Landschaftsbehörde Für das Vorhaben des Landesbetriebes Straßen NRW wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integrierter Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) vorgelegt. Die ULB erhebt keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, da das Bochumer Stadtgebiet nicht betroffen ist. Entwässerung Gegen die Planfeststellung werden keine Bedenken geäußert, da an der jetzigen Entwässerungssituation nichts geändert wird. In der Tabelle 13.0.5 Auflistung der entwässerungstechnischen Daten ist unter Nr. A1 unter Ableitung des Oberflächenwassers der Hinweise „Abgabe in südl. A43“ enthalten. Dies sollte mit dem Hinweis ergänzt werden, dass dies erst nach dem Umbau der A43 auf Bochumer Stadtgebiet erfolgt. Beim Endzustand ist zu berücksichtigen, dass im Bereich der Ausfahrt eine Einleitungsstelle in den Dorneburger Bach besteht. Verkehrslärmschutz Die lärmtechnische Untersuchung auf Basis der 16. BImSchV hat ergeben, dass die Immissionsgrenzwerte an den Immissionsorten im Stadtgebiet Bochum durch aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden. Das Tiefbauamt, Abt. Straßen und das Stadtplanungs- Bauordnungsamt, Abt. Städtebau und Mobilität der Stadt Bochum weisen darauf hin, dass bis zum Planfeststellungsbeschluss ein Plan für den Zwischenzustand der Verkehrsführung an der Anschlussstelle Bochum-Riemke vom Landesbetrieb Straßen NRW vorzulegen ist. In diesem ist die geplante Spursubtraktion vor der Anschlussstelle darzustellen, da auf keinen Fall eine Spursubtraktion im Bereich der Ausfahrtsspur erfolgen kann. Aufgrund der Vorlagenfristen konnte diese Stellungnahme noch nicht in den parlamentarischen Gremien behandelt werden. Die Beschlussfassung soll in der Sitzung des Rates am 20. Februar 2014 erfolgen. Diese Stellungnahme ist daher vorläufig und bedarf noch der Legitimation durch den Rat. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20140105 Bezeichnung der Vorlage Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A43 – AS Bochum-Riemke (o) bis AK Herne (m) vom Bau - km 28+160 bis Bau – km 32+360 hier: Stellungnahme der Stadt Bochum Der Rat der Stadt Bochum bestätigt die Stellungnahme an die Bezirksregierung Arnsberg.