Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
176 kB
Erstellt
25.12.14, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Sy (2354)
Vorlage Nr.: 20132648
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Pilotprojekt „Müllschleusen im VBW-Quartier Sonnenleite„
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
12.12.2013
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Vereinbarung VBW - Stadt Bochum v. 04.05.11 - gültig bis 31.03.13
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Sy (2354)
Vorlage Nr.: 20132648
Die VBW Bauen und Wohnen GmbH hat zum 01.04.2010 die Abfallbehälterstandplätze in ihrer
Wohnanlage Sonnenleite mit festen Einhausungen für alle Behälter (Restabfall, Altpapier,
Wertstoffe) umgestaltet. Seit dem 01.05.2011 sind die Einwurföffnungen nur noch mittels Schlüssel
durch die entsprechenden Hausbewohner
nutzbar.
Die
Umstellung auf
eine
verursachergerechte Abrechnung beim Restabfall unter Einsatz „gebührenscharfer
Müllschleusen“ erfolgte ab dem 01.01.2012.
Die am 01.01.2011 in Kraft getretene Abfallsatzung der Stadt Bochum sieht in § 9 Abs. 9 vor,
dass die Verwendung von elektronisch gesteuerten Müllschleusen mit oder ohne
Identifikationssystem nicht zulässig ist. Aus diesem Grund wurde für das bereits vorher
genehmigte System am 04.05.2011 zwischen der Stadt Bochum und der VBW Bauen und Wohnen
GmbH eine „Vereinbarung zur Fortsetzung des Pilotprojektes Abfallentsorgung“ geschlossen.
Das Modellprojekt wurde durch die INFA - Institut für Abfall, Abwasser und InfrastrukturManagement GmbH / Ahlen gutachterlich begleitet.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts führte die INFA GmbH zwei
Messkampagnen im Nov./Dez. 2011 und Nov./Dez. 2012 mit Verwiegungen der Abfallbehälter und
Messungen der Behälterfüllgrade durch. Außerdem wurde die Sortierqualität der Restabfall-,
Altpapier- und Wertstoffbehälter überprüft und dokumentiert.
Bei einem Gespräch zwischen Vertretern der VBW GmbH, INFA GmbH, USB Bochum GmbH
und Stadt Bochum am 08.05.2013 wurden die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen
dargelegt.
Restabfallmengen ungewohnt gering
Nach Information der INFA GmbH wurde seit Anfang 2010 bis Ende 2012 das spezifische
Restabfallbehältervolumen von 41 Liter je Bewohner und Woche auf 24 Liter (E/Wo) reduziert.
Trotzdem wird dieses für Großwohnanlagen ungewöhnlich geringe Behältervolumen für
Restabfälle von den Bewohnern der Sonnenleite nur zur Hälfte genutzt, so dass der ermittelte
Behälterfüllgrad aktuell lediglich bei ca. 50 % liegt (von 41 L auf 12 L/E/Wo), was bedeutet, dass
die zu entsorgenden Abfälle insgesamt um ca. 70 % zurück gegangen sind. Erklärungsansätze
sind laut INFA GmbH u.a. der systembedingte Ausschluss von Fremdbefüllungen,
Sortierleistungen durch den Abfallmanagement-Dienstleister und die kleinen Einwurföffnungen.
Der Gutachter stellt jedoch fest, dass diese Effekte als Erklärung nicht ausreichend sind. “Im
Rahmen der Untersuchung konnte keine hinreichende Erklärung für die Differenz (zu einem
Referenzgebiet) gefunden werden.“
Erhebliche Störstoffanteile in Wertstoffbehältern
Seit Anfang 2010 wurden durch den Abfallmanagement-Dienstleister Innotec nahezu täglich
sämtliche Abfälle in den Behältern nachsortiert. Eine Analyse der Wertstoffbehälter ergab trotzdem
in 2011 33 % Störstoffe (Restabfälle, Glas, Papier, Textilien) und in 2012 sogar 46 %
Störstoffanteile. Damit ist trotz Abfallmanagement-Dienstleistung der Störstoffanteil um ca. 40%
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Sy (2354)
Vorlage Nr.: 20132648
gestiegen. Zur Vermeidung noch höherer Störstoffanteile ist nach Aussage der INFA GmbH auch
zukünftig eine regelmäßige Abfallsortierung unbedingt erforderlich.
Bewertung des Systems Müllschleuse
Das gesamte „Pilotprojekt Müllschleusen Sonnenleite“ wird jedoch nach gutachterlicher
Beurteilung der INFA GmbH nur dann funktionieren, solange eine dauerhafte intensive
Betreuung der Abfallstandplätze durch einen Abfallmanagement-Dienstleister gewährleistet ist.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Dienstleistung bzw. Betreuung beendet werden, wäre die
Nachhaltigkeit des Systems Müllschleusen wegen der fehlenden Übernahme der Abfalltrennung
für die Bewohner äußerst fraglich.
Neben dem Projekt Müllschleusen Sonnenleite gibt es bereits Modelle mit vergleichbarer
Zielrichtung, so z. B. das derzeit in der Hustadt unter Beteiligung der USB Bochum GmbH
durchgeführte Entsorgungsprojekt „Standort Service Plus“. Standort Service Plus steht bei der
Betreuung der zumeist Großwohnanlagen für eine Vielzahl an Leistungen im Rahmen eines
ganzheitlichen Konzepts. Standort Service Plus steht beispielsweise für eine eingehende und vor
allem nachhaltige Beratung. Die Verantwortung verbleibt dabei bei den Bürgern, somit wird
sichergesellt, dass ein gutes Trennverhalten auch langfristig durch die Mieter selbst erreicht wird
und keine ständige Nachsortierung durch Dienstleister erfolgen muss. Ein weiterer wesentlicher
Unterschied ist die Ermittlung eines optimalen Müllvolumens, nicht zwingend eine Reduzierung
des Volumens. Positiver Nebeneffekt ist häufig eine, zum Teil erhebliche Reduzierungen der
Abfallmengen, wichtiges Ziel ist jedoch die Optimierung. Ein zentraler Aspekt des Standort Service
Plus ist die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Standplätze und die Gewährleistung eines
sauberen Umfeldes.
Dauer des Pilotprojektes
Die Geltungsdauer der „Vereinbarung zur Fortsetzung des Pilotprojektes Abfallentsorgung“ vom
04.05.2011 wurde bereits zweimal verlängert, zuletzt auf Empfehlung der INFA GmbH bis zum
31.03.2013. Auf besonderen Wunsch der Geschäftsführung der VBW GmbH und der Tatsache,
dass das Projekt vor Änderung der Abfallsatzung begonnen wurde, soll es nun als Sonderprojekt
fortgeführt werden, so lange die geordnete Abfallentsorgung durch den o. g. Dienstleister
gewährleistet ist. Nach Auskunft der VBW GmbH besteht der Dienstleistungsvertrag mit der Fa.
Innotec einschließlich der vereinbarten Laufzeitverlängerungen noch bis zum 31.03.2016. Bis zu
diesem Zeitpunkt kann das „Sonderprojekt Müllschleusen Sonnenleite“ als Ausnahmeregelung
genehmigt werden, wenn eine dauerhafte intensive Betreuung der Abfallstandplätze einschließlich
einer regelmäßigen Abfallsortierung durch einen Abfallmanagement-Dienstleister gewährleistet ist.
Die Genehmigung ist daher ggf. auch während der vorgenannten Laufzeit zu widerrufen, wenn
eine geordnete Abfallentsorgung nicht mehr gewährleistet ist; insbesondere dann, wenn die
Standplätze und/oder die Abfallbehälter verunreinigt sind und hierdurch Ungeziefer und Ratten
angezogen werden, Fehllenkungen und illegale Ablagerungen nachgewiesen werden sowie auf
Grund von wiederholten technischen Defekten im Schleusensystem der ungehinderte Zugang zu
den Abfallbehältern erheblich erschwert oder unmöglich ist. Das „Sonderprojekt Müllschleusen
Sonnenleite“ ist dann unverzüglich zu beenden und die Müllschleusen sind zu deaktivieren.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Sy (2354)
Vorlage Nr.: 20132648
Bezeichnung der Vorlage
Pilotprojekt „Müllschleusen im VBW-Quartier Sonnenleite„
Die zwischen der Stadt Bochum und der VBW Bauen und Wohnen GmbH geschlossene
„Vereinbarung zur Fortsetzung des Pilotprojektes Abfallentsorgung“ vom 04.05.2011 wird als
„Sonderprojekt Müllschleusen Sonnenleite“ bis zum 31.03.2016 fortgeführt, so lange eine
geordnete Abfallentsorgung gewährleistet ist.