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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
24.12.14, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 12 (2249) 50 105 (2852) Vorlage Nr.: 20140023 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Verlagerung Betreuungsstelle vom Jugendamt zum Amt für Soziales und Wohnen zum 01.01.2014 Beschlussvorschriften § 82 i.V.m. § 83 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 12.02.2014 20.02.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 12 (2249) 50 105 (2852) Vorlage Nr.: 20140023 Die Betreuungsstelle der Stadt Bochum war bisher als Auswirkung des ehemals für Minderjährige und Volljährige gleichermaßen geltenden Vormundschaftsrechts beim Jugendamt angesiedelt, da hier auch die Vormundschaften für Minderjährige geführt wurden und die Aufgaben im Jugendwohlfahrtsgesetz geregelt waren. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) wurde auch die Zuständigkeit der Gerichte geändert. Für Volljährige wurde das Betreuungsgericht eingerichtet, während Vormundschaften beim Familiengericht angesiedelt sind. Eine weitere Entwicklung im Betreuungsrecht tritt durch das am 01.07.2014 in Kraft tretende Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden ein, welches als wesentliche Änderung die Betreuungsstelle verpflichtet, wenn keine Betreuung eingerichtet wird, ein Beratungsangebot zu unterbreiten und andere Hilfen zu vermitteln. Hierbei hat die Betreuungsstelle mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen zu arbeiten. Das Know-how für „Andere Hilfen“ ist insgesamt nicht im Jugendamt sondern im Amt für Soziales und Wohnen vorhanden. Durch die Anbindung der Betreuungsstelle an das Amt 50 wird eine engere Zusammenarbeit ermöglicht und Schnittstellenprobleme vermieden. Die Leitungen der Ämter 50 (Amt für Soziales und Wohnen) und 51 (Jugendamt) haben in Absprache mit der Dezernentin Frau Anger vereinbart, die Betreuungsstelle zum 01.01.2014 zum Amt für Soziales und Wohnen in die Abteilung 50.3, Sachgebiet Pflege und Behinderung, zu verlagern. Das Organisations- und Personalamt hat unter Einbeziehung aller zu beteiligenden Stellen der Änderung der Dienstverteilung mit Verfügung vom 04.12.2013 zugestimmt. Finanzwirtschaftliche Regelungen: Die im Teilprodukt 1.31.07.01.01 „Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz“ in Zuständigkeit des Jugendamtes geplanten Mittel müssen nun auf das Teilprodukt 1.31.04.04.07 “Leistungen nach dem Betreuungsrecht“ in das Budget des Amtes für Soziales und Wohnen umgeschichtet werden: 527900 531800 541102 543102 543103 Sonst. Verw.-aufw. Zusch. übr. Bereiche Reisekosten Drucksachen durch ZD Zeitungen, Fachlit 1.050,00 EUR 830.000,00 EUR 300,00 EUR 500,00 EUR 650,00 EUR Das vorhandene Personal verbleibt bis auf Weiteres in den vorhandenen Räumlichkeiten. Das entsprechende Budget ZD in Höhe von 18.633,00 EUR wird ebenfalls zu Amt 50 verschoben. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 12 (2249) 50 105 (2852) Vorlage Nr.: 20140023 Bezeichnung der Vorlage Verlagerung Betreuungsstelle vom Jugendamt zum Amt für Soziales und Wohnen zum 01.01.2014 Der Rat beschließt, Mittel in Höhe von 851.133 EUR im Budget des Amtes für Soziales und Wohnen - Teilprodukt 1.31.04.04.07 ALeistungen nach dem Betreuungsrecht@ - überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Teilprodukt des Jugendamtes 1.31.07.01.01 ABetreuung nach dem Betreuungsgesetz@ und der Objektkostenstelle 1022112 ATechn. Rathaus StA 51".