Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
24.12.14, 20:02
Aktualisiert
27.01.18, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 12 (2249)
50 105 (2852)
Vorlage Nr.: 20140023
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Verlagerung Betreuungsstelle vom Jugendamt zum Amt für Soziales und Wohnen zum
01.01.2014
Beschlussvorschriften
§ 82 i.V.m. § 83 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
12.02.2014
20.02.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 12 (2249)
50 105 (2852)
Vorlage Nr.: 20140023
Die Betreuungsstelle der Stadt Bochum war bisher als Auswirkung des ehemals für Minderjährige
und Volljährige gleichermaßen geltenden Vormundschaftsrechts beim Jugendamt angesiedelt, da
hier auch die Vormundschaften für Minderjährige geführt wurden und die Aufgaben im
Jugendwohlfahrtsgesetz geregelt waren.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) wurde auch die Zuständigkeit der Gerichte geändert. Für
Volljährige wurde das Betreuungsgericht eingerichtet, während Vormundschaften beim
Familiengericht angesiedelt sind.
Eine weitere Entwicklung im Betreuungsrecht tritt durch das am 01.07.2014 in Kraft tretende
Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden ein, welches als wesentliche Änderung
die Betreuungsstelle verpflichtet, wenn keine Betreuung eingerichtet wird, ein Beratungsangebot
zu unterbreiten und andere Hilfen zu vermitteln. Hierbei hat die Betreuungsstelle mit den
zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen zu arbeiten.
Das Know-how für „Andere Hilfen“ ist insgesamt nicht im Jugendamt sondern im Amt für Soziales
und Wohnen vorhanden. Durch die Anbindung der Betreuungsstelle an das Amt 50 wird eine
engere Zusammenarbeit ermöglicht und Schnittstellenprobleme vermieden.
Die Leitungen der Ämter 50 (Amt für Soziales und Wohnen) und 51 (Jugendamt) haben in
Absprache mit der Dezernentin Frau Anger vereinbart, die Betreuungsstelle zum 01.01.2014 zum
Amt für Soziales und Wohnen in die Abteilung 50.3, Sachgebiet Pflege und Behinderung, zu
verlagern. Das Organisations- und Personalamt hat unter Einbeziehung aller zu beteiligenden
Stellen der Änderung der Dienstverteilung mit Verfügung vom 04.12.2013 zugestimmt.
Finanzwirtschaftliche Regelungen:
Die im Teilprodukt 1.31.07.01.01 „Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz“ in Zuständigkeit des
Jugendamtes geplanten Mittel müssen nun auf das Teilprodukt 1.31.04.04.07 “Leistungen nach
dem Betreuungsrecht“ in das Budget des Amtes für Soziales und Wohnen umgeschichtet werden:
527900
531800
541102
543102
543103
Sonst. Verw.-aufw.
Zusch. übr. Bereiche
Reisekosten
Drucksachen durch ZD
Zeitungen, Fachlit
1.050,00 EUR
830.000,00 EUR
300,00 EUR
500,00 EUR
650,00 EUR
Das vorhandene Personal verbleibt bis auf Weiteres in den vorhandenen Räumlichkeiten. Das
entsprechende Budget ZD in Höhe von 18.633,00 EUR wird ebenfalls zu Amt 50 verschoben.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 12 (2249)
50 105 (2852)
Vorlage Nr.: 20140023
Bezeichnung der Vorlage
Verlagerung Betreuungsstelle vom Jugendamt zum Amt für Soziales und Wohnen zum
01.01.2014
Der Rat beschließt, Mittel in Höhe von 851.133 EUR im Budget des Amtes für Soziales und
Wohnen - Teilprodukt 1.31.04.04.07 ALeistungen nach dem Betreuungsrecht@ - überplanmäßig
bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Teilprodukt des Jugendamtes 1.31.07.01.01 ABetreuung nach dem
Betreuungsgesetz@ und der Objektkostenstelle 1022112 ATechn. Rathaus StA 51".