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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 1 (8230) Vorlage Nr. 20132933 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 13.11.2013 Vorlage 20132758 Bezeichnung der Vorlage Reichspogromnacht 2013 - Sondernutzungsgenehmigung Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Haupt- und Finanzausschuss Anlagen Wortlaut Am Tag der diesjährigen Reichspogromnacht befand sich vor der Gedenktafel der ehemaligen jüdischen Synagoge auf dem Dr.-Ruer-Platz ein Bauschuttcontainer, so dass das zum Gedenken niedergelegte Blumengesteck nicht vor der Gedenktafel, sondern etwas entfernt davon abgelegt werden musste. Ein Bauschuttcontainer direkt vor der Gedenktafel bietet nicht nur am Gedenktag der Reichspogromnacht, aber insbesondere an diesem Tag, einen Anblick der Missachtung. Herr Gräfingholt fragt an: 1. Wurde das Aufstellen des Bauschuttcontainers an dieser Stelle und für diesen Zeitraum vom Straßenverkehrsamt genehmigt? 2. Gibt es für das Bochumer Stadtgebiet eine Auflistung von „sensiblen Plätzen“, für die Sondernutzungsgenehmigungen nur bedingt erteilt werden können? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 1 (8230) Vorlage Nr. 20132933 Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 Für Umbaumaßnahmen im Haus Huestraße 30, die geschäftsbedingt nur am Wochenende durchgeführt werden konnten, wurde das Abstellen eines Containers vor dem Haus Huestraße 30 genehmigt. Auf Nachfrage gab die bauausführende Firma an, den Container neben dem Haus abgestellt zu haben, um die Durchfahrt in der Huestraße nicht zu beeinträchtigen und den Seiteneingang des Gebäudes für den Abtransport des Bauschuttes besser nutzen zu können. Über die entstandene Situation zeigte sich der Verantwortliche der Firma sehr betroffen. Zu Frage 2 Eine Auflistung über „sensible Plätze“, die bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen zu berücksichtigen sind, besteht nicht. Von der Kulturverwaltung ist beabsichtigt, eine derartige Liste unter Beteiligung anderer Fachbereiche zu erstellen. Dabei wird auch geprüft, ob durch geeignete Maßnahmen sensible Bereiche freigehalten werden können. Für die Huestraße ist z.B. das Be- und Entladen und damit das Abstellen von Fahrzeugen täglich von 21:00 – 11:00 Uhr erlaubt.