Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 1 (8230)
Vorlage Nr. 20132933
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 13.11.2013 Vorlage 20132758
Bezeichnung der Vorlage
Reichspogromnacht 2013 - Sondernutzungsgenehmigung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Haupt- und Finanzausschuss
Anlagen
Wortlaut
Am Tag der diesjährigen Reichspogromnacht befand sich vor der Gedenktafel der
ehemaligen jüdischen Synagoge auf dem Dr.-Ruer-Platz ein Bauschuttcontainer, so dass
das zum Gedenken niedergelegte Blumengesteck nicht vor der Gedenktafel, sondern etwas
entfernt davon abgelegt werden musste. Ein Bauschuttcontainer direkt vor der Gedenktafel
bietet nicht nur am Gedenktag der Reichspogromnacht, aber insbesondere an diesem Tag,
einen Anblick der Missachtung.
Herr Gräfingholt fragt an:
1. Wurde das Aufstellen des Bauschuttcontainers an dieser Stelle und für diesen
Zeitraum vom Straßenverkehrsamt genehmigt?
2. Gibt es für das Bochumer Stadtgebiet eine Auflistung von „sensiblen Plätzen“, für die
Sondernutzungsgenehmigungen nur bedingt erteilt werden können?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 1 (8230)
Vorlage Nr. 20132933
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1
Für Umbaumaßnahmen im Haus Huestraße 30, die geschäftsbedingt nur am Wochenende
durchgeführt werden konnten, wurde das Abstellen eines Containers vor dem Haus
Huestraße 30 genehmigt.
Auf Nachfrage gab die bauausführende Firma an, den Container neben dem Haus abgestellt
zu haben, um die Durchfahrt in der Huestraße nicht zu beeinträchtigen und den
Seiteneingang des Gebäudes für den Abtransport des Bauschuttes besser nutzen zu
können. Über die entstandene Situation zeigte sich der Verantwortliche der Firma sehr
betroffen.
Zu Frage 2
Eine Auflistung über „sensible Plätze“, die bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen zu berücksichtigen sind, besteht nicht.
Von der Kulturverwaltung ist beabsichtigt, eine derartige Liste unter Beteiligung anderer
Fachbereiche zu erstellen. Dabei wird auch geprüft, ob durch geeignete Maßnahmen
sensible Bereiche freigehalten werden können. Für die Huestraße ist z.B. das Be- und
Entladen und damit das Abstellen von Fahrzeugen täglich von 21:00 – 11:00 Uhr erlaubt.