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Unzureichende Antwort Meinungsfreiheit Berufsbildungsmesse.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Unzureichende Antwort Meinungsfreiheit Berufsbildungsmesse.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:19

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Inhalt der Datei

im Rat der Stadt Bochum DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum, 44777 Bochum Altes Postgebäude Willy-Brandt-Platz 1-3 44777 Bochum Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296 Fax: (0234) 910 - 1297 email: linksfraktion@bochum.de www.linksfraktion-bochum.de www.facebook.com/LinksfraktionBochum An die Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum, den 12.02.2014 Verspätete und unzureichende Beantwortung unserer Anfrage „Meinungsfreiheit auf der Berufsbildungsmesse“ Zur heutigen Sitzung beantwortet die Verwaltung unsere oben genannte Anfrage vom 16.10.2013. Laut Geschäftsordnung hätte die Antwort bereits zur Ratssitzung am 11.12.2013 vorliegen müssen. In Anbetracht der mehr als dürftigen Antworten sind wir erstaunt, warum die Beantwortung einen solch langen Zeitraum einnahm. Wir halten die Fragen 1 bis 5 für nicht beantwortet und weisen die Beantwortung in diesen Teilen zurück. Wir erwarten, dass die Fragen bis zum Haupt- und Finanzausschuss am 26. März beantwortet werden. Wir erwarten ferner, dass die einzelnen Fragen einzeln und zwar konkret beantwortet werden. Zum Fragenkomplex 1-3 möchten wir erneut darauf hinweisen, dass verschiedene Personen, die vor dem Messestand der Bundeswehr in der Halle demonstrierten, ein Hausverbot erteilt bekamen. Darunter auch drei Ratsmitglieder der Linksfraktion, die T-Shirts mit der Aufschrift „Kein Werben fürs Sterben“ trugen. Ihnen wurde von der Polizei ohne Abmahnung eines bestimmten Verhaltens ein Hausverbot für die gesamte Zeit der Berufsbildungsmesse erteilt. Die mehrfache Nachfrage, auf welcher Grundlage und von wem das Hausverbot erteilt wurde, blieb ohne Antwort. Auch wurden die Ratsmitglieder nicht aufgefordert, ihre Jacken zu schließen, um ggf. einem Hausverbot zu entgehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Auf welcher Grundlage wurde den Ratsmitgliedern das Hausverbot erteilt? 2. Wer hat das Hausverbot veranlasst? 3. Ist es üblich Hausverbote ohne vorherige Abmahnung / Vorwarnung zu erteilen? Die Antwort der Verwaltung lautet: „Im Vorfeld der Veranstaltung wurde VertreternInnen des Friedensplenums angeboten, auf dem Vorplatz des RuhrCongresses einen Infostand aufzustellen, um Ihnen dort die Möglichkeit zu geben, Flugblätter zu verteilen und Transparente aufzuhängen. Innerhalb der Halle wurde das Verteilen von Flugblättern, die Darstellung von Transparenten und der Protest vor anderen Ständen untersagt.“ Welche Angebote dem Friedensplenum gemacht wurden, war nicht gefragt. Der zweite Teil der Antwort ist mehr als vage. Die Fragen 1-3 sind nicht beantwortet. Zum Fragenkomplex 4-5 sei erneut als Hintergrund erläutert, dass vor dem RuhrCongress das Verteilen von Flugblättern akzeptiert werden sollte. Im Verlauf des ersten Tages sind Schülerinnen und Schülern am Eingang zum RuhrCongress jedoch Flugblätter, die vor (!) dem RuhrCongress verteilt wurden, abgenommen worden. Der Jugendamtsleiter sprach am Nachmittag von einem Missverständnis. Dieses Missverständnis setzte sich am folgenden Tag fort. Sogar zwei Lehrerinnen bekamen Flugblätter abgenommen, die sie für die gemeinsame Diskussion mit ihren SchülerInnen mitgenommen hatten. 1. Hat es sich, wie von Jugendamtsleiter Mehring behauptet, um ein Missverständnis gehandelt, als Jugendlichen am Eingang einzelne Flugblätter abgenommen wurden? Wenn ja, warum wurde das Missverständnis nicht bis zum nächsten Tag ausgeräumt? 2. Wenn nein, mit welcher Begründung wurde den Jugendlichen das Flugblatt abgenommen und auf welcher rechtlichen Grundlage? Die Antwort der Verwaltung lautet lapidar: „Die eingesammelten Flugblätter waren mit dem Original-Logo des RuhrCongress Bochum gekennzeichnet.“ Ohne auf die Sach- und Rechtslage einzugehen, will die Verwaltung glauben machen, das Original-Logo auf dem Flugblatt rechtfertige seine – mit Gewalt oder Drohung durchgesetzte – Einziehung. Zweifellos befanden sich die Flugblätter im Eigentum der Schülerinnen und Schüler. Eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage, die sie verpflichtet hätte, das Flugblatt an die Stadt oder den RuhrCongress herauszugeben, ist nicht ersichtlich und wird auch in der Antwort der Verwaltung nicht genannt. Insbesondere verletzten die Schülerinnen und Schüler dadurch, dass sie als Eigentümer das Flugblatt mit sich führten, keine Rechte Dritter. Die Verwendung des Logos in polemischer Verdeutlichung der Meinungsäußerung mag im Verhältnis des RuhrCongress zu den Flugblattherausgebern rechtliche Bedeutung haben; im Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern ist sie ohne Belang. Würde man der Rechtsauffassung der Verwaltung folgen, dürften dann Prada-MitarbeiterInnen auch eigenmächtig Menschen, die ein Prada-Plagiat mit sich führen, die Handtasche entreißen? Mit freundlichen Grüßen Uwe Vorberg Fraktionsvorsitzender