Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Unzureichende Antwort Meinungsfreiheit Berufsbildungsmesse.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:19
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im Rat der Stadt Bochum
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An die Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Bochum, den 12.02.2014
Verspätete und unzureichende Beantwortung unserer Anfrage „Meinungsfreiheit auf der
Berufsbildungsmesse“
Zur heutigen Sitzung beantwortet die Verwaltung unsere oben genannte Anfrage vom
16.10.2013. Laut Geschäftsordnung hätte die Antwort bereits zur Ratssitzung am 11.12.2013
vorliegen müssen. In Anbetracht der mehr als dürftigen Antworten sind wir erstaunt, warum die
Beantwortung einen solch langen Zeitraum einnahm. Wir halten die Fragen 1 bis 5 für nicht
beantwortet und weisen die Beantwortung in diesen Teilen zurück. Wir erwarten, dass die Fragen
bis zum Haupt- und Finanzausschuss am 26. März beantwortet werden. Wir erwarten ferner, dass
die einzelnen Fragen einzeln und zwar konkret beantwortet werden.
Zum Fragenkomplex 1-3 möchten wir erneut darauf hinweisen, dass verschiedene Personen, die
vor dem Messestand der Bundeswehr in der Halle demonstrierten, ein Hausverbot erteilt
bekamen. Darunter auch drei Ratsmitglieder der Linksfraktion, die T-Shirts mit der Aufschrift „Kein
Werben fürs Sterben“ trugen. Ihnen wurde von der Polizei ohne Abmahnung eines bestimmten
Verhaltens ein Hausverbot für die gesamte Zeit der Berufsbildungsmesse erteilt. Die mehrfache
Nachfrage, auf welcher Grundlage und von wem das Hausverbot erteilt wurde, blieb ohne
Antwort. Auch wurden die Ratsmitglieder nicht aufgefordert, ihre Jacken zu schließen, um ggf.
einem Hausverbot zu entgehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Auf welcher Grundlage wurde den Ratsmitgliedern das Hausverbot erteilt?
2. Wer hat das Hausverbot veranlasst?
3. Ist es üblich Hausverbote ohne vorherige Abmahnung / Vorwarnung zu erteilen?
Die Antwort der Verwaltung lautet: „Im Vorfeld der Veranstaltung wurde VertreternInnen des
Friedensplenums
angeboten,
auf
dem
Vorplatz des RuhrCongresses einen Infostand
aufzustellen, um Ihnen dort die Möglichkeit zu geben, Flugblätter zu verteilen und Transparente
aufzuhängen. Innerhalb der Halle wurde das Verteilen von Flugblättern, die Darstellung von
Transparenten und der Protest vor anderen Ständen untersagt.“ Welche Angebote dem
Friedensplenum gemacht wurden, war nicht gefragt. Der zweite Teil der Antwort ist mehr als
vage. Die Fragen 1-3 sind nicht beantwortet.
Zum Fragenkomplex 4-5 sei erneut als Hintergrund erläutert, dass vor dem RuhrCongress das
Verteilen von Flugblättern akzeptiert werden sollte. Im Verlauf des ersten Tages sind
Schülerinnen und Schülern am Eingang zum RuhrCongress jedoch Flugblätter, die vor (!) dem
RuhrCongress verteilt wurden, abgenommen worden. Der Jugendamtsleiter sprach am
Nachmittag von einem Missverständnis. Dieses Missverständnis setzte sich am folgenden Tag
fort. Sogar zwei Lehrerinnen bekamen Flugblätter abgenommen, die sie für die gemeinsame
Diskussion mit ihren SchülerInnen mitgenommen hatten.
1. Hat es sich, wie von Jugendamtsleiter Mehring behauptet, um ein Missverständnis
gehandelt, als Jugendlichen am Eingang einzelne Flugblätter abgenommen wurden?
Wenn ja, warum wurde das Missverständnis nicht bis zum nächsten Tag ausgeräumt?
2. Wenn nein, mit welcher Begründung wurde den Jugendlichen das Flugblatt abgenommen
und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Die Antwort der Verwaltung lautet lapidar: „Die eingesammelten Flugblätter waren mit dem
Original-Logo des RuhrCongress Bochum gekennzeichnet.“
Ohne auf die Sach- und Rechtslage einzugehen, will die Verwaltung glauben machen, das
Original-Logo auf dem Flugblatt rechtfertige seine – mit Gewalt oder Drohung durchgesetzte –
Einziehung. Zweifellos befanden sich die Flugblätter im Eigentum der Schülerinnen und Schüler.
Eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage, die sie verpflichtet hätte, das Flugblatt an die Stadt oder
den RuhrCongress herauszugeben, ist nicht ersichtlich und wird auch in der Antwort der
Verwaltung nicht genannt. Insbesondere verletzten die Schülerinnen und Schüler dadurch, dass
sie als Eigentümer das Flugblatt mit sich führten, keine Rechte Dritter. Die Verwendung des
Logos in polemischer Verdeutlichung der Meinungsäußerung mag
im Verhältnis des
RuhrCongress zu den Flugblattherausgebern rechtliche Bedeutung haben; im Verhältnis zu den
Schülerinnen und Schülern ist sie ohne Belang. Würde man der Rechtsauffassung der
Verwaltung folgen, dürften dann Prada-MitarbeiterInnen auch eigenmächtig Menschen, die ein
Prada-Plagiat mit sich führen, die Handtasche entreißen?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Vorberg
Fraktionsvorsitzender