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CDU-Änderungsantrag.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
CDU-Änderungsantrag.pdf
Größe
219 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:20

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Inhalt der Datei

Fraktion im Rat der Stadt Bochum Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz 11. Februar 2014 Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 20.02.2014 TOP 1.13 Gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Auf Antrag der CDU-Fraktion wird beschlossen: Der Rat bedankt sich für die Ausarbeitung der Stellungnahme und erteilt der Verwaltung den Auftrag, die Stellungnahme unter Berücksichtigung folgender Punkte zu überarbeiten: Klares Bekenntnis zur Metropole Ruhr Eine Metropolregion NRW wird wie vorgeschlagen abgelehnt, die Metropolregion Rhein-Ruhr ist überholt. Die aus der Metropolregion Rhein-Ruhr hervorgegangene Metropole Ruhr ist als Planungsregion neben weiteren Metropolregionen, zum Beispiel dem Rheinland, vorzusehen. Bekenntnis zur regionalen Steuerung Die Kritik an der Delegation von der Landes- auf die Regionalplanungsebene wird nicht fortgeführt. Fehlende Definitionen und Kriterien werden durch die Regionalplanung ausgefüllt. Handlungsfreiheit für die Regionalplanungsebene bedeutet Selbststeuerung für die Metropole Ruhr. Mit dem kommunalverfassten Regionalverband Ruhr verfügt die Metropole Ruhr über eine Regionalplanung, die wie nirgendwo anders in NRW verwaltungsseitig und politisch so intensiv mit den Kommunen vernetzt ist. Emscher Landschaftspark in die Kulturlandschaften aufnehmen Neben dem Ruhrgebiet und dem Ruhrtal ist auch der Emscher Landschaftspark als Kulturlandschaft bzw. neu zu schaffender Landschaftsbereich in den LEP aufzunehmen. Der Emscher Landschaftspark verbindet auf 450 Quadratkilometern unterschiedliche Gebiete, wie z.B. erhaltene vorindustrielle Kulturlandschaft, Teile der Regionalen Grünzüge, industrielle Landschaft mit industriekulturell wertvollen Denkmälern sowie postindustrielle Landschaft und ist überregional von Bedeutung und Strahlkraft. Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de Raumrelevanz der Klimaschutzpläne nicht gegeben Der vorliegende Entwurf der Stellungnahme weist zu Recht darauf hin, dass mit dem Verweis auf Klimaschutzpläne, die nicht vorliegen, keine Abwägung erfolgen kann. Ergänzt werden soll zudem, dass strittig ist, ob Klimaschutz - verstanden als Vermeidung der Emission von Treibhausgasen - überhaupt raumrelevant ist, was Voraussetzung für eine Steuerung über die Raumordnung ist. Anwendungsvorrang der vorliegenden Daten der Metropole Ruhr Die Stellungnahme soll stärker betonen, dass für die Metropole Ruhr Erhebungen vorliegen, so dass nicht gerechnet werden muss. Der Entwurf der Stellungnahme verweist auf die vorliegenden Daten des Regionalverbands Ruhr (ruhrFis). Die Daten des Gewerbeflächenmonitorings (GFM I-III) der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH schließen daran an. Wenn derartige Daten nur für die Metropole Ruhr und den Regionalrat Düsseldorf (RheinBlick) vorliegen, dann müssen diese auch regionalplanerisch herangezogen werden dürfen. Diesem Vorgehen ist der Vorzug gegenüber landeseinheitlicher Berechnungen zu geben, gegen deren Sinnhaftigkeit der Entwurf argumentiert. Im Hinblick auf die Interessen der Region gilt dies selbst dann, wenn ein landesweit einheitliches Vorgehen noch wünschenswerter wäre. Die vorliegenden Daten belegen, dass von vorgehaltenen Betriebserweiterungsflächen in der Metropole Ruhr nur 5 % für Dritte zur Verfügung stehen. Eine Anrechnung auf Flächenbedarfe ist daher abzulehnen, was den ansonsten begrüßenswerten Vorrang des Altflächenrecycling vor Verbrauch neuer Flächen nicht gefährdet. Keine Windenergie im Erholungswald In der Stellungnahme ist zu ergänzen, dass die Kommunen der Metropole Ruhr, insbesondere die sechs bis elf Städte der Städteregion, über wenig Wald verfügen oder als waldarm gelten. Dies gilt auch für umliegende Kommunen. Dieser Wald ist einem starken Erholungsdruck der Bevölkerung ausgesetzt. Er steht für Windenergie nicht zur Verfügung. Alternativ soll auf das Dachflächenpotential der Region verwiesen werden. Nicht realisierbar in den Verdichtungsgebieten der Metropole Ruhr sind 800 Meter breite Schneisen für Hochspannungsleitungen. Radschnellweg, nur wenn wirtschaftlich sinnvoll So wünschenswert Radschnellwege sind, so sollte derzeit noch eine Klausel in einen Grundsatz für Radschnellwege verankert werden, die die Wirtschaftlichkeit einschließt. Noch steht die Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg aus und es ist nicht abzusehen, zu welchen Kosten notwendige Bauwerke hierfür errichtet werden können. Dirk Schmidt Ratsmitglied