Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
CDU-Änderungsantrag.pdf
Größe
219 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion
im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
11. Februar 2014
Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 20.02.2014
TOP 1.13 Gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft
Städteregion Ruhr zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP)
Auf Antrag der CDU-Fraktion wird beschlossen:
Der Rat bedankt sich für die Ausarbeitung der Stellungnahme und erteilt der Verwaltung den Auftrag, die Stellungnahme unter Berücksichtigung folgender Punkte zu
überarbeiten:
Klares Bekenntnis zur Metropole Ruhr
Eine Metropolregion NRW wird wie vorgeschlagen abgelehnt, die Metropolregion
Rhein-Ruhr ist überholt. Die aus der Metropolregion Rhein-Ruhr hervorgegangene
Metropole Ruhr ist als Planungsregion neben weiteren Metropolregionen, zum Beispiel dem Rheinland, vorzusehen.
Bekenntnis zur regionalen Steuerung
Die Kritik an der Delegation von der Landes- auf die Regionalplanungsebene wird
nicht fortgeführt. Fehlende Definitionen und Kriterien werden durch die Regionalplanung ausgefüllt. Handlungsfreiheit für die Regionalplanungsebene bedeutet Selbststeuerung für die Metropole Ruhr.
Mit dem kommunalverfassten Regionalverband Ruhr verfügt die Metropole Ruhr über
eine Regionalplanung, die wie nirgendwo anders in NRW verwaltungsseitig und politisch so intensiv mit den Kommunen vernetzt ist.
Emscher Landschaftspark in die Kulturlandschaften aufnehmen
Neben dem Ruhrgebiet und dem Ruhrtal ist auch der Emscher Landschaftspark als
Kulturlandschaft bzw. neu zu schaffender Landschaftsbereich in den LEP aufzunehmen. Der Emscher Landschaftspark verbindet auf 450 Quadratkilometern unterschiedliche Gebiete, wie z.B. erhaltene vorindustrielle Kulturlandschaft, Teile der Regionalen Grünzüge, industrielle Landschaft mit industriekulturell wertvollen Denkmälern sowie postindustrielle Landschaft und ist überregional von Bedeutung und
Strahlkraft.
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Raumrelevanz der Klimaschutzpläne nicht gegeben
Der vorliegende Entwurf der Stellungnahme weist zu Recht darauf hin, dass mit dem
Verweis auf Klimaschutzpläne, die nicht vorliegen, keine Abwägung erfolgen kann.
Ergänzt werden soll zudem, dass strittig ist, ob Klimaschutz - verstanden als Vermeidung der Emission von Treibhausgasen - überhaupt raumrelevant ist, was Voraussetzung für eine Steuerung über die Raumordnung ist.
Anwendungsvorrang der vorliegenden Daten der Metropole Ruhr
Die Stellungnahme soll stärker betonen, dass für die Metropole Ruhr Erhebungen
vorliegen, so dass nicht gerechnet werden muss.
Der Entwurf der Stellungnahme verweist auf die vorliegenden Daten des Regionalverbands Ruhr (ruhrFis). Die Daten des Gewerbeflächenmonitorings (GFM I-III) der
Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH schließen daran an. Wenn derartige Daten nur für die Metropole Ruhr und den Regionalrat Düsseldorf (RheinBlick) vorliegen, dann müssen diese auch regionalplanerisch herangezogen werden dürfen. Diesem Vorgehen ist der Vorzug gegenüber landeseinheitlicher Berechnungen zu geben, gegen deren Sinnhaftigkeit der Entwurf argumentiert. Im Hinblick auf die Interessen der Region gilt dies selbst dann, wenn ein landesweit einheitliches Vorgehen
noch wünschenswerter wäre.
Die vorliegenden Daten belegen, dass von vorgehaltenen Betriebserweiterungsflächen in der Metropole Ruhr nur 5 % für Dritte zur Verfügung stehen. Eine Anrechnung auf Flächenbedarfe ist daher abzulehnen, was den ansonsten begrüßenswerten Vorrang des Altflächenrecycling vor Verbrauch neuer Flächen nicht gefährdet.
Keine Windenergie im Erholungswald
In der Stellungnahme ist zu ergänzen, dass die Kommunen der Metropole Ruhr, insbesondere die sechs bis elf Städte der Städteregion, über wenig Wald verfügen oder
als waldarm gelten. Dies gilt auch für umliegende Kommunen. Dieser Wald ist einem
starken Erholungsdruck der Bevölkerung ausgesetzt. Er steht für Windenergie nicht
zur Verfügung. Alternativ soll auf das Dachflächenpotential der Region verwiesen
werden.
Nicht realisierbar in den Verdichtungsgebieten der Metropole Ruhr sind 800 Meter
breite Schneisen für Hochspannungsleitungen.
Radschnellweg, nur wenn wirtschaftlich sinnvoll
So wünschenswert Radschnellwege sind, so sollte derzeit noch eine Klausel in einen
Grundsatz für Radschnellwege verankert werden, die die Wirtschaftlichkeit einschließt. Noch steht die Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg aus und es ist nicht
abzusehen, zu welchen Kosten notwendige Bauwerke hierfür errichtet werden können.
Dirk Schmidt
Ratsmitglied