Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beteiligungsangelegenheiten.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion
im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
04.02.2014
Antrag zur Sitzung des Rates am 20.02.2014
Transparenz und Teilhabe bei Beteiligungsangelegenheiten
Die CDU-Fraktion beantragt:
1. Beteiligungsangelegenheiten werden in öffentlicher Sitzung beraten und
entschieden.
2. Zur Beschlussfassung über Beteiligungen werden den Ratsmitgliedern alle zu
beschließenden Verträge vollständig zur Verfügung gestellt.
3. Der Rat fordert die Verwaltung und die Beteiligungsgesellschaften auf, alle
Verträge über Beteiligungen in deutscher Sprache vorzulegen.
4. Der Rat fordert die Verwaltung und die Beteiligungsgesellschaften auf, bei
Beteiligungsangelegenheiten keine Verschwiegenheits- bzw. Vertraulichkeitsvereinbarungen, die gegenüber Ratsmitgliedern gelten, abzuschließen.
5. Die Beteiligungsverwaltung stellt sicher, dass die zuvor beschlossenen Forderungen umgesetzt werden und dass die Ratsmitglieder darüber hinaus durch eine
eigene Beurteilung der Verwaltung über Chancen und Risiken der zu beschließenden Beteiligung umfassend vorbereitet, informiert und beraten werden.
Begründung:
Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft
bestimmt, so lautet in § 40 Gemeindeordnung deren zentrale Aussage, also nicht
durch die Beteiligungsgesellschaften.
Die Bürgerschaft wird durch den Rat und die Oberbürgermeisterin vertreten, wobei
der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig ist, soweit die Gemeindeordnung nichts anderes bestimmt.
Damit unterstreicht die Gemeindeordnung die zentrale Bedeutung der Bürgerinnen
und Bürger und in deren Vertretung die Bedeutung des Rates.
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de
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Diese zentrale Bedeutung ist dem Rat der Stadt Bochum in der Vergangenheit bei
Beteiligungsangelegenheiten von der Verwaltung nicht immer zugebilligt worden:
Verwaltungsvorlagen zu Beteiligungsangelegenheiten enthielten nicht die zu beschließenden Verträge oder waren unvollständig oder in anderen Sprachen verfasst.
Vorgänge wurden trotz der Bedeutung von teilweise dreistelligen Millionenbeträgen
durch die Verwaltung nicht eigenständig auf Chancen und Risiken hin beurteilt, in
einigen Fällen wurden Beschlüsse sehr kurzfristig, vereinzelt im Wege von Dringlichkeitsentscheidungen beschlossen.
Dieses Verhalten wird der Bedeutung von Beteiligungsangelegenheiten für die Entwicklung der Stadt nicht im Entferntesten gerecht.
Der Rat kann gem. § 41 I (l) GO Angelegenheiten nicht übertragen, so u.a. die, die
eine erstmalige Beteiligung sowie die Erhöhung einer Beteiligung an einer Gesellschaft zum Gegenstand haben.
Damit trägt letztendlich der Rat die Verantwortung für die Stadt und damit für die ordnungsgemäße Entscheidungsfindung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Damit die Ratsmitglieder diese zentrale Aufgabe ordnungsgemäß erledigen können,
müssen ihnen alle Unterlagen und Informationen zu diesen Geschäften zur Verfügung gestellt werden. Außerdem bedarf es einer kompetenten Beratung durch die
Beteiligungsverwaltung der Stadt, die eigenständig neben der Geschäftsführung und
dem Aufsichtsrat der Gesellschaften die Auswirkungen einer Beteiligung auf die
Stadt zu bewerten hat.
Lothar Gräfingholt
Ratsmitglied
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de
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