Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3105)
Herr
Klingenberg
Vorlage Nr. 20132977
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Ratssiitzung vom 07.11.2013
Bezeichnung der Vorlage
Ausschreibung der Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
20.02.2014
Anlagen
Wortlaut
„Die Fraktion „Soziale Liste im Rat“ hat in der Sitzung des Rates zum Thema
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der 16 Kindertagesstätten mit Tiefkühlkost
Nachfolgendes angefragt:
1.
2.
Ist die Rahmenvereinbarung in der Zwischenzeit abgeschlossen worden?
Welche Vorgaben für die Qualität des Essens werden vorgeschrieben? Wie werden
die Vorgaben kontrolliert? Wie werden die Speisepläne erstellt und abgestimmt.
3.
Gibt es Vorgaben hinsichtlich von Bio-Öko-Erzeugnissen sowie Obst- und
Milcherzeugnissen?
4.
Sind in letzter Zeit Beschwerden seitens der Kindergärten, der Kinder oder Eltern
bekannt geworden?
Eine Zuschlagserteilung aufgrund der durchgeführten Ausschreibung ist zum 01.12.2013
erfolgt
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 2 (3105)
Herr
Klingenberg
Vorlage Nr. 20132977
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
zu 1.
Die Rahmenvereinbarung über die Belieferung von Kindtageseinrichtungen der Stadt
Bochum mit Tiefkühlkost wurde unterschrieben und ist am 01.12.2013 in Kraft getreten.
zu 2.
Die Qualität von Speisen im Rahmen der Ausschreibung wurde in vielfältiger Hinsicht
abgefragt. Hierbei haben die Anbieter zunächst darauf zu achten, dass das angebotene
Sortiment
dem
Ernährungsanspruch
der
Altersgruppe
von
Kindern
in
Kindertageseinrichtungen entsprechen muss. Grundsätzlich muss darüber hinaus
Vollwertkost sowie vegetarische Kost angeboten werden, um eine Abwechslungsvielfalt zu
gewährleisten. Der Einsatz von Zusatzstoffen ist gering zu halten. Auf die Verwendung von
Phosphaten und genveränderten Lebensmitteln muss verzichtet werden. Auch Milch- und
Fleischprodukte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden,
dürfen nicht verwendet und angeboten werden.
Die Qualität der angebotenen Speisen wird durch die Anbieter durch Zertifikate belegt. Der
Anbieter ist verpflichtet, im Rahmen der Belieferung die in der Ausschreibung genannten
Kriterien für den gesamten Lieferzeitraum einzuhalten.
Die
Speisepläne
werden
durch
die
Leitungskräfte
in
den
städtischen
Kindertageseinrichtungen in Anlehnung an die Vorgaben von optiMIX erstellt. OptiMIX steht
für
„Optimierte Mischkost“ des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE). Die
Speisepläne werden mindestens mit einer Vorlaufzeit von einer Woche in der
Kindertageseinrichtung ausgehängt.
zu 3.
Bioprodukte sind Gegenstand der Ausschreibung und müssen als Menükomponenten der
Tiefkühlkost angeboten werde. Zusätzlich kaufen die Kindertageseinrichtungen bei dem
örtlichen Einzelhandel Produkte wie Bio-Joghurt; Bio-Quark; Bio-Gemüse und Bio-Obst ein.
zu 4.
Nach der Umstellung auf den neuen Anbieter gab es Hinweise darauf, dass die gesamte
Produktpalette nicht sofort zur Verfügung stand. Diesen Hinweisen wurde nachgegangen,
durch den Anbieter wurde kurzfristig Abhilfe geschaffen.
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