Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:20
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
V/SU (2835)
Vorlage Nr. 20140141
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Rates am 19.12.2013
Bezeichnung der Vorlage
Widersprüche und Klagen gegen Entscheide des Jobcenters in 2013
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
20.02.2014
Anlagen
Wortlaut
Widersprüche und Klagen gegen Entscheide des Jobcenters in 2013
Die Sozialgerichte berichten weiterhin über eine Klageflut in Bezug auf die Hartz-IVRegelungen. Dazu hatte die Linksfraktion bereits mehrfach Anfragen gestellt. Die Antworten
waren sehr aufschlussreich und informativ. Für die umfangreichen Antworten möchten wir
uns auf diesem Wege bedanken und bitten mit der folgenden Anfrage um Aktualisierung der
Zahlen:
1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften im ALG-II-Bezug nach SGB II gab es in den
Jahren 2012 und 2013 in Bochum?
2. Wie viele Widersprüche sind im Jahr 2013 gegen Entscheidungen des Jobcenters
Bochum eingereicht worden?
3. Gegen welche Entscheide richteten sich die Widersprüche in ihrer Mehrzahl?
4. Wie lange dauert es in der Regel bis über einen Widerspruch entschieden wird?
5. Wie vielen Widersprüchen wurde vom Jobcenter Bochum selber stattgegeben und
was waren die wesentlichen Gründe, den Widersprüchen Rechnung zu tragen?
6. Wie hat sich die Zahl der Widersprüche in 2013 im Vergleich zu 2012 in Bochum
entwickelt?
7. Wie viele Klagen sind gegen Entscheide des Jobcenters Bochum anhängig?
8. Von den eingereichten Klagen richten sich wie viele gegen
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V/SU (2835)
Vorlage Nr. 20140141
a)
Anrechnung von Einkommen beim ALGII?
b)
Einstufung von Vermögenswerten?
c)
Angemessenheit der Miete?
d)
Höhe der zu erstattenden Heizkosten?
e)
Anrechnung von Partnereinkommen?
f)
Gegen durch das Jobcenter verhängte Sanktionen?
9. In wie vielen Fällen der eingereichten Klagen wurde von den Gerichten im Sinne der
Klägerinnen/Kläger entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch
war der Anteil der Vergleiche?
10. Wie hat sich die Zahl der Klagen in 2013 im Vergleich zu 2012 in Bochum
entwickelt?
Beantwortung durch das Jobcenter Bochum
1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften im ALG-II-Bezug nach SGB II gab es in den
Jahren 2012 und 2013 in Bochum?
Im Jahr 2012 erhielten im Jahresdurchschnitt 20.813 Bedarfsgemeinschaften
Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter Bochum, im Jahr 2013 waren es
21.205 Bedarfsgemeinschaften (Stand November 2013).
2. Wie viele Widersprüche sind im Jahr 2013 gegen Entscheidungen des
Jobcenters eingereicht worden?
Im Jahr 2013 wurden 4.340 Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenter
Bochum eingereicht (Ergänzende Erläuterungen dazu entnehmen Sie bitte der
Antwort zu Frage 6).
3. Gegen welche Entscheide richten sich die Widersprüche in ihrer Mehrzahl?
Die Mehrzahl der Widersprüche (808) richtet sich gegen Entscheidungen bei der
Anwendung des § 22 SGB II („Kosten der Unterkunft“).
Im Weiteren stehen die Vorschriften
- der §§ 11 - 11b SGB II - Anrechnung von Einkommen (593)
- der §§ 45 ff SGB X - Aufhebung und Erstattung von Leistungen (574)
und
- der §§ 31 - 32 SGB II - Sanktionen (333)
im Mittelpunkt der Widersprüche.
Zwar umfasst daneben die Rubrik „Sonstiges“ noch eine hohe Anzahl von
Widersprüchen (2.032), allerdings handelt es sich hierbei um eine
Zusammenfassung von Widersprüchen, die nicht einer speziellen Vorschrift
zugeordnet werden können.
4. Wie lange dauert es in der Regel bis über einen Widerspruch entschieden
wird?
Die durchschnittliche voraussichtliche Bearbeitungszeit im Jobcenter Bochum beträgt
aktuell 3,2 Monate (Stand: Dezember 2013). Sie ermittelt sich aus dem Verhältnis
der Zahl der unerledigten Widersprüche zum Ende des Berichtsmonats zu der Zahl
der Widersprüche, die im jeweils vergangenen Monat bearbeitet wurden.
Sie gibt an, wie viele Monate das Jobcenter fiktiv benötigen würde, um die
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bestehenden unerledigten Widersprüche bei gleichbleibender Erledigungsanzahl zu
bearbeiten (und gibt damit aber keinen Aufschluss über die tatsächliche
Bearbeitungsdauer der einzelnen Widersprüche).
5. Wie vielen Widersprüchen wurde vom Jobcenter Bochum selber stattgegeben
und was waren die wesentlichen Gründe, den Widersprüchen Rechnung zu
tragen?
Von den im Jahr 2013 erledigten Widersprüchen (3.606) wurden
- vollumfänglich stattgegeben:
1.356
- teilweise stattgegeben:
300
- abgelehnt:
1.476
- auf andere Weise erledigt:
474
Wesentliche Gründe für die erfolgten 1.656 Stattgaben waren in 810 Fällen
kundenseitig „nachgereichte Unterlagen“ und in 712 Fällen „offensichtliche Fehler“
(fehlerhafte Rechtsanwendung und unvollständige Sachverhaltsermittlung). Die
restlichen erfolgten aufgrund neuer Rechtslage, neuer Weisungslage und sonstigen
Gründen (z.B. Dokumentationsproblemen).
6. Wie hat sich die Zahl der Widersprüche in 2013 im Vergleich zu 2012 in
Bochum einwickelt?
Im Jahr 2012 wurden 2.775 Widersprüche erhoben. Angesichts der aktuellen Zahl
von 4.340 lässt sich somit ein Anstieg der Widerspruchsmenge um 63,9% feststellen.
Dieser Anstieg lässt sich indes allein mit der neuen Geschäftsordnung der
Rechtsstelle zum 01.01.2013 begründen. Danach müssen sämtliche Widersprüche
nunmehr zuerst in der Widerspruchsstelle erfasst werden und dann erst zur Abhilfe
an die Leistungs-Sachbearbeitung weitergeleitet werden. Die vorherige
Geschäftsordnung sah vor, dass die Widersprüche erst dann in der Rechtsstelle
erfasst wurden, wenn die Leistungs-Sachbearbeitung ihre Abhilfe-Vorprüfung
abgeschlossen hatte. Das führte offensichtlich dazu, dass nicht alle bis Ende 2012
eingegangen Widersprüche statistisch erfasst worden sind.
7. Wie viele Klagen sind gegen Entscheide des Jobcenter Bochum anhängig?
Im Jahr 2013 wurden 440 Klagen der 1. Instanz erhoben. Endgültig erledigt wurden
im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2013 insgesamt 375 Klagen der 1. Instanz.
8. Von den eingereichten Klagen richten sich wie viele gegen
a.
Anrechnung von Einkommen beim Alg II?
Von den eingereichten Klagen richten sich 22 gegen die Anrechnung von
Einkommen.
b.
Einstufung von Vermögenswerten?
Klagen aufgrund Vermögens spielen mittlerweile eine untergeordnete Rolle,
daher werden sie manuell statistisch nicht mehr erfasst.
c.
Angemessenheit der Miete / Höhe der zu erstattenden Heizkosten?
Da eine statistische Erfassung nur bezogen auf die maßgebliche Vorschrift
des SGB II vorgenommen wird (hier: § 22 SGB II) kann nur eine Gesamtzahl
angegeben werden:
Von den eingereichten Klagen richten sich 47 gegen die zugrunde gelegten
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d.
e.
Kosten der Unterkunft.
Anrechnung von Partnereinkommen?
Auch hier lässt sich keine spezifische Zahl nennen, insofern wird auf die
Antwort zu Frage 7 a) verwiesen.
durch das Jobcenter verhängte Sanktionen?
Von den eingereichten Klagen richten sich 24 gegen die Absenkung oder
den Wegfall von Alg II auf der Grundlage der §§ 31 - 32 SGB II.
9. Wie lange sind die Klagen anhängig, bevor es zu einer Entscheidung kommt?
(Bitte für die entsprechenden Ebenen der Gerichtsbarkeit aufschlüsseln.)
Hierzu werden seitens des Jobcenter Bochum keinerlei Daten erhoben. Evtl. lassen
sich aus folgenden Angaben Schlüsse ziehen:
Gegenwärtig (Stand: Januar 2014) sind 64 Klagen ruhend gestellt, davon
aus 2007:
2
aus 2008:
1
aus 2009:
12
aus 2010:
4
aus 2011:
29
aus 2012:
12
aus 2013:
4
Unerledigt mit Stichtag 31.12.2013 waren 716 Klagen (incl. der 64 ruhenden), also
652 offene Verfahren:
Diese verteilen sich auf die Jahre, in denen sie erhoben wurden, wie folgt:
aus 2006:
1 Klagen,
aus 2007:
5 Klagen (incl. 2 ruhende).
aus 2008:
5 Klagen (incl. 1 ruhende),
aus 2009:
21 Klagen (incl. 12 ruhende)
aus 2010:
55 Klagen (incl. 4 ruhende)
aus 2011:
105 Klagen (incl. 29 ruhende)
aus 2012:
186 Klagen (incl. 12 ruhende)
aus 2013:
338 Klagen (incl. 4 ruhende)
9. In wie vielen Fällen der eingereichten Klagen wurde von den Gerichten im
Sinne der Kläger/innen entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt
und wie hoch war der Anteil der Vergleiche?
Von den 375 im Jahr 2013 endgültig erledigten Klagen wurden
a.
durch Urteil oder Gerichtsbescheid vollständig stattgegeben
18
b.
durch Urteil oder Gerichtsbescheid teilweise stattgegeben
2
c.
durch Urteil oder Gerichtsbescheid abgewiesen
28
d.
auf andere Weise erledigt
(z. B. durch Anerkenntnis, Rücknahme, Vergleich)
327
davon:
Fälle, in denen das Jobcenter teilweise oder ganz nachgegeben hat 131
Eine Aufteilung nach Gerichtsebenen wird dabei nicht vorgenommen.
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Vorlage Nr. 20140141
10. Wie hat sich die Zahl der Klagen in 2013 im Vergleich zu 2012 in Bochum
entwickelt?
Im Jahr 2012 wurden 530 Klagen erhoben. Es lässt sich somit ein Rückgang der
Klagen um 90 Fälle oder 17% verzeichnen.