Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
25.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 11:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1192)
Vorlage Nr. 20140161
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der 35. Sitzung des Rates am 19.12.2013 (Vorlage-Nr.: 20132975)
Bezeichnung der Vorlage
Schadensersatzzahlungen an die Bogestra AG
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
20.02.2014
Anlagen
Wortlaut
In der 35. Sitzung des Rates am 19.12.2013 wurde folgende Anfrage zu Schadensersatzzahlungen an die Bogestra AG gestellt:
Laut Presseberichten zahlt ThyssenKrupp mehr als 150 Millionen Euro Schadensersatz an
die Deutsche Bahn. Hintergrund sind jahrelange Preisabsprachen bei Stahlbetrieben. Nun
stehen beim sog. "Schienenkartell" noch Schadensersatzzahlungen an kommunale
Verkehrsbetriebe aus ganz Deutschland aus. In ihrer Antwort vom 14.02.2013 führt die
Verwaltung aus, dass noch keine Aussage darüber getroffen werden kann, ob ein Schaden
für die Bogestra AG entstanden ist.
Vor diesem Hintergrund wird angefragt, wie der aktuelle Sachstand in diesem Fall ist.
Die Anfrage zum aktuellen Sachstand wird von der Bogestra AG wie folgt beantwortet:
Das Kartellverfahren gegen das sogenannte `Kartell der SchienenfreundeA ist durch
Beschluss des Kartellamtes abgeschlossen. Damit ist die kartellrechtliche Seite des
Verfahrens beendet worden. Am 06.09.2013 erfolgte durch das Bundeskartellamt die
Veröffentlichung des Bußgeldbescheides bezüglich des Schienenkartells zu Lasten von
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1192)
Vorlage Nr. 20140161
Nahverkehrsunternehmen, Privat-, Regional- und Industriebahnen sowie Bauunternehmen
im Zeitraum 2001 bis Mai 2011 (Aktenzeichen B12 B 16/12, B12 B 19/12).
Gemäß Bußgeldbescheid sind die folgenden Unternehmen am Kartell beteiligt: ThyssenKrupp GfT Gleistechnik GmbH, voestalpine BWG GmbH, Schreck-Mieves GmbH, Heinrich
Krug GmbH & Co. KG, Betzler Eisenbahntechnik GmbH, Holz-Fehlings Gleistechnik und
Entsorgung GmbH, Fehlings Narosch Gleistechnik und Entsorgung GmbH, Künstler
Bahntechnik GmbH.
Nunmehr ist durch die möglicherweise betroffenen Verkehrsunternehmen und Kommunen
die zivilrechtliche Seite des Vorganges und Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche zu betrachten. Dazu haben sich auf Ebene des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen, VDV, Arbeitsgruppen gebildet und entsprechende Gutachten zur
Schadensermittlung bei Fachkanzleien beauftragt.
Sollte keine Verständigung erfolgen, müssten die Schadenersatzforderungen im Klagewege
durchgesetzt werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aufgrund der Langwierigkeit des Verfahrens zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine weiterführende Aussage zu einem möglichen Anspruch und
Höhe von Schadensersatzzahlungen an die Bogestra AG gegeben werden kann.