Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Arbeitserlaubnisse.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:21
Stichworte
Inhalt der Datei
im Rat der Stadt Bochum
An die Oberbürgermeisterin
der Stadt Bochum
Frau Dr. Ottilie Scholz
Altes Postgebäude
Willy-Brandt-Platz 1-3
44777 Bochum
Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296
Fax:
(0234) 910 - 1297
email:
linksfraktion@bochum.de
www.linksfraktion-bochum.de
www.facebook.com/LinksfraktionBochum
Bochum, den 19.2.2014
Anfrage
zur Sitzung des Rates am 20.2.2014
Erteilung von Arbeitserlaubnissen
In der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern wird im §
31 ausgeführt: „Die Erteilung der Erlaubnis zur Beschäftigung von Ausländerinnen und
Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis, die nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes
erteilt worden ist, bedarf keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.“ Dies bezieht
sich somit auch auf Ausländerinnen und Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis
erteilt wurde, weil eine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich
ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
DIE LINKE im Rat fragt an:
1. Ist der § 31 der Beschäftigungsverordnung im vergangenen Jahr zur Anwendung
gekommen?
2. Wenn ja, in wie vielen Fällen war dies gegeben?
3. Wurden Beschäftigungen verweigert, obwohl die Voraussetzungen des § 31 erfüllt
waren? Wenn ja, aus welchen Gründen?
4. Verfährt
die
Stadtverwaltung
in
ihrer
Praxis
der
Erteilung
der
Beschäftigungserlaubnis ähnlich der Praxis in den Nachbargemeinden oder weicht
sie von ihnen ab? Wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor?
Wir bitten, die Antwort auch an den Ausschuss für Migration und Integration weiter zu
leiten und um schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung am 10.04.2014.
Für die Fraktion
Aygül Nokta