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Arbeitserlaubnisse.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Arbeitserlaubnisse.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:21

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Inhalt der Datei

im Rat der Stadt Bochum An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum Frau Dr. Ottilie Scholz Altes Postgebäude Willy-Brandt-Platz 1-3 44777 Bochum Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296 Fax: (0234) 910 - 1297 email: linksfraktion@bochum.de www.linksfraktion-bochum.de www.facebook.com/LinksfraktionBochum Bochum, den 19.2.2014 Anfrage zur Sitzung des Rates am 20.2.2014 Erteilung von Arbeitserlaubnissen In der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern wird im § 31 ausgeführt: „Die Erteilung der Erlaubnis zur Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis, die nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist, bedarf keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.“ Dies bezieht sich somit auch auf Ausländerinnen und Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, weil eine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. DIE LINKE im Rat fragt an: 1. Ist der § 31 der Beschäftigungsverordnung im vergangenen Jahr zur Anwendung gekommen? 2. Wenn ja, in wie vielen Fällen war dies gegeben? 3. Wurden Beschäftigungen verweigert, obwohl die Voraussetzungen des § 31 erfüllt waren? Wenn ja, aus welchen Gründen? 4. Verfährt die Stadtverwaltung in ihrer Praxis der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis ähnlich der Praxis in den Nachbargemeinden oder weicht sie von ihnen ab? Wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor? Wir bitten, die Antwort auch an den Ausschuss für Migration und Integration weiter zu leiten und um schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung am 10.04.2014. Für die Fraktion Aygül Nokta