Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
301 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:24

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) Vorlage Nr.: 20140240 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage KiBiz-Struktur Kindergartenjahr 2014/15 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Sitzungstermin Jugendhilfeausschuss 26.02.2014 Anlagen Anlage_KiBiz_Kj.2014_2015 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) Vorlage Nr.: 20140240 1. Ausgangslage Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt im §19 Absatz 3, dass sich die Finanzierung von Betreuungsplätzen aus einer Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergibt, die bis zum 15. März eines jeden Jahres für das kommende Kindergartenjahr zu treffen ist. Diese Entscheidung ist bindend für die Beantragung der Landesmittel nach § 21 KiBiz. Die Planung der Platzkontingente für das Kindergartenjahr 2014/2015 erfolgte in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe. Folgende Grundsätze wurden bei der Planung der KiBiz-Struktur in Bochum für das Kindergartenjahr 2014/2015 zugrunde gelegt: 1. Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr; 2. Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige; 3. Punktueller Ausbau und Sicherung des Betreuungsangebotes für Drei- bis Sechsjährige; 4. Beibehaltung bzw. Anpassung der Ganztagsangebote (45h-Plätze) für Drei- bis Sechsjährige; 5. Anpassung der Gruppenstrukturen an die Vorgaben des KiBiz. 2. Angebotsentwicklung zum 01.08.2014 Das Jugendamt hat auf Basis der Bedarfsanalyse (Vorlage 20132510 vom 27.11.2013), einer Bedarfsabfrage bei den freien Trägern sowie den Angaben zur Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Bochum (KiBiz.web) einen Vorschlag für die Platzstrukturen im kommenden Kindergartenjahr vorgelegt. Im Januar 2014 haben daraufhin Abstimmungsgespräche mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen stattgefunden, in denen der von der Verwaltung ausgearbeitete Vorschlag für die KiBiz-Struktur diskutiert wurde. Das Jugendamt konnte nicht allen Anliegen zur Entwicklung der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2014/2015 entsprechen. Mögliche Veränderungen wurden zwischen den Trägerverbünden und dem Jugendamt abgestimmt, so dass in diesem Jahr durchweg einvernehmliche Einrichtungs- bzw. Angebotsstrukturen entwickelt werden konnten. Die durch die Verwaltung vorgeschlagene Angebotsstruktur ist der Anlage zu entnehmen. Die Kindertageseinrichtungen sind in der Übersicht nach statistischen Bezirken angeordnet. Um einen besseren Vergleich zu ermöglichen, werden zudem die Veränderungen gegenüber der Vorjahresstruktur dargestellt. Ein Minus ist als Reduktion des Angebotes zu werten, kein Vorzeichen entspricht einem positiven Wert, bedeutet also einen Ausbau in dem entsprechenden Segment. Die Bedarfsanalyse hat ergeben, dass sowohl für unter Dreijährige, stellenweise aber auch für Kinder ab drei Jahren Ausbaubedarf besteht. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen aus dem Nachfrageverhalten der Eltern. Dies gilt nicht nur für Ortsteile, bei denen die Bedarfsanalyse eine (rechnerische) Unterversorgung anzeigt. So gibt es bspw. im Ortsteil Hamme – trotz rechnerischer Vollversorgung – große Schwierigkeiten, allen Anfragen nach Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) Vorlage Nr.: 20140240 einem Betreuungsplatz für über Dreijährige gerecht zu werden. Der Bedarf nach U3Betreuungsangeboten ist nach wie vor flächendeckend groß. Ausgehend von dieser Bedarfslage wurde eine Platzstruktur für das Kindergartenjahr 2014/2015 entwickelt. Verglichen mit der im November zugrunde gelegten, aktualisierten KibizStruktur für das Kindergartenjahr 2013/2014 kann das Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen für unter Dreijährige in Bochum um 151 Plätze, auf insgesamt 1698 Plätze erweitert werden. Hierunter fallen jedoch auch Plätze, die eigentlich schon im laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 geplant waren, aufgrund baulicher Verzögerungen aber erst im Kindergartenjahr 2014/2015 in Betrieb gehen können. Grundsätzlich gilt auch für das zu planende Kindergartenjahr, dass nicht alle Plätze zu Beginn des Kindergartenjahres vorgehalten werden können. Teilweise werden die Bauvorhaben erst während des laufenden Kindergartenjahres umgesetzt. Bei wenigen Baumaßnahmen ist derzeit nicht absehbar, ob sie tatsächlich bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 fertig gestellt werden können. Die KiBiz-Pauschalen für diese U3-Plätze müssen aber nach Vorgabe des Landes am 15. März mit beantragt werden. Um diesem Problem – nicht realisierbare Plätze aus der Struktur wieder herausnehmen zu müssen – entgegenzuwirken, hat die Verwaltung im Planungsprozess jedoch verstärkt auf den Zeitrahmen zur Fertigstellung der Bauvorhaben geachtet. Zusammen mit den aktuell 870 Plätzen in der Kindertagespflege (Stand: Dezember 2013, Tendenz steigend) könnten so insgesamt 2.568 Plätze für unter Dreijährige vorgehalten werden, was einer Versorgungsquote von rund 34,6 % entspricht. Bei der Berechnung der Versorgungsquote sind auch die Kinder unter einem Jahr berücksichtigt worden, gleichwohl der Rechtsanspruch erst mit Vollendung des ersten Lebensjahres beginnt und das Land auch davon ausgeht, dass der Bedarf in diesem Jahrgang sehr gering ausfallen wird. Für Kinder ab drei Jahren werden im Kj. 2014/2015 8.520 Plätze (Vorjahr: 8386 Plätze) in Kindertageseinrichtungen angeboten. Bei der Planung der KiBiz-Struktur wurde die Versorgungssituation der einzelnen statistischen Bezirke berücksichtigt. So konnten insbesondere in Ortsteilen mit hohem Ausbaubedarf in diesem Alterssegment (Kruppwerke, Hamme, Langendreer) Plätze geschaffen werden. Die Versorgungsquote liegt in dieser Altersklasse bei insgesamt 102,5 %. Es kann aber nicht von einer Überversorgung gesprochen werden, da heruntergerechnet auf die Ortsteile gerade mal ein Spielraum von durchschnittlich sieben Plätzen pro Ortsteil besteht. Das Angebot für Schulkinder wird auch zum kommenden Kindergartenjahr aufrechterhalten. Entsprechend werden im Kindergartenjahr 2014/2015 weiterhin 177 Plätze für Schulkinder (Vorjahr: 180 Plätze) zur Verfügung stehen. Im Kindergartenjahr 2014/2015 wird es mit Blick auf die Kindertageseinrichtungen verschiedene Veränderungen geben. Folgende Einrichtungen, die derzeit neu entstehen, werden in die KiBiz-Struktur zum kommenden Kindergartenjahr aufgenommen: Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) Vorlage Nr.: 20140240 Neue Einrichtungen im Kj. 2014/2015 Einrichtung Träger Ortsteil Bayernstr. AWO 15 Kruppwerke Isenbrockstr. KiTa-Zweckverband 27 Westenfeld Langendreerstr. AWO 48 Langendreer Hauptstr. JuS 48 Langendreer Hustadtring Verein 55 Querenburg Insgesamt ist auch die Trägerlandschaft in Bochum in den vergangenen Jahren vielfältiger geworden. Der U3-Ausbau hat neue Träger hervorgebracht, die auch in Bochum Fuß gefasst haben. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Kindergartenjahr 2014/2015 tätigen Träger von Kindertageseinrichtungen, die Anzahl der von ihnen geführten Einrichtungen sowie das entsprechende Platzangebot: Träger von Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2014/2015 Träger (Dachverband) Einrichtungen unter 3 J. Ev. Bochum 43 KiTa-Zweckverband 39 Vereine (Der Paritätische) 28 AWO 27 Stadt Platzangebot über 3 J. Schulkinder Insg. 349 2442 40 2831 176 2335 0 2511 296 688 60 1044 436 1178 7 1621 17 173 988 50 1211 Caritas 7 68 226 20 314 Ev. Wattenscheid 6 36 311 0 347 Outlaw (Der Paritätische) 4 62 149 0 211 SKFM 1 18 84 0 102 DRK 1 26 54 0 80 Ev. Jugendhilfe Wat. 1 24 25 0 49 Innere Mission 1 12 20 0 32 Freche Kröten e.V. (VPK) 1 10 20 0 30 JuS (Array) 1 12 0 0 12 Insgesamt 177 1698 8520 177 10395 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) Vorlage Nr.: 20140240 3. Brennpunkteinrichtungen Nach § 20, Absatz 3 KiBiz kann Einrichtungen, die in sozialen Brennpunkten liegen, ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 € gewährt werden. Die Bestimmung solcher Einrichtungen obliegt den Kommunen selbst. In Bochum gibt es zwei Möglichkeiten, diesen Zuschuss zu erhalten: Entweder, die beantragende Kindertageseinrichtung liegt in einem sozialen Brennpunkt oder aber die Struktur der Einrichtung stellt eine besondere Belastung dar. Die sozialen Brennpunkte in Bochum wurden in Analogie zum Bochumer Sozialbericht 2012 bestimmt. Hierzu zählen Ortsteile, die den Clustern 4 oder 5 zugeordnet werden. Darüber hinaus wurden einrichtungsinterne Kriterien abgefragt (Kinder arbeitsloser Elter, Kinder mit Hilfen zur Erziehung, Kinder mit Sprachförderbedarf und Kinder mit Migrationshintergrund). Waren bei mindestens zwei Kriterien Grenzwerte überschritten, wird für die betreffende Einrichtung der Brennpunkt-Zuschuss beim Land beantragt. Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Träger von Kindertageseinrichtungen aufgefordert, einen entsprechenden Antragsbogen für in Frage kommende Einrichtungen auszufüllen und dem Jugendamt zurückzumelden. Die Anträge wurden daraufhin geprüft und in den gemeinsamen Gesprächen im Januar abgestimmt. Insgesamt haben 41 Kindertageseinrichtungen in Bochum die zugrunde gelegten Kriterien zur Förderung als Brennpunkteinrichtung erfüllt. In der nachstehenden Tabelle werden die Einrichtungen aufgeführt, für die im Kindergartenjahr 2014/2015 ein solcher Zuschuss beantragt wird. Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) Vorlage Nr.: 20140240 Einrichtungen mit Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz im Kj. 2014/2015 Einrichtung Träger Ortsteil 1 Stühmeyerstr. 45b ZV 11 Gleisdreieck 2 Cheruskerstr.1 Ev. Bochum 15 Kruppwerke 3 Goldhammerstr. 14a ZV 15 Kruppwerke 4 Nibelungenstr.6 Caritas 15 Kruppwerke 5 Halbachstr. Ev./IFAK 15 Kruppwerke 6 Engelsburger Str. 168 IFAK e.V. 15 Kruppwerke 7 Bayernstraße AWO 15 Kruppwerke 8 Haldenstr. 75 AWO 16 Hamme 9 Hermannsstr.25 AWO 16 Hamme 10 Anne-Frank-Str. 3 Ev. Bochum 16 Hamme 11 Dorstener Str. 187c ZV 16 Hamme 12 Zechenstr. 12 Stadt 16 Hamme 13 Herzogstr. 75a Stadt 18 Hofstede 14 Herner Str. 332 Ev. Bochum 19 Riemke 15 Brünselstr. 70 Stadt 19 Riemke 16 Moltkestr. 68 AWO 25 WAT - Mitte 17 Bußmanns Weg 16 AWO 25 WAT - Mitte 18 Ludwig-Steil-Str. 5a Ev. WAT 25 WAT - Mitte 19 Centrumplatz 2 Ev. JH WAT 25 WAT-Mitte 20 Lutherstr. 3 Ev. WAT 25 WAT-Mitte 21 Schulstr. 20 AWO 26 WAT - Leithe 22 Lohackerstr. 45 Stadt 27 Westenfeld 23 Friesenweg 28 Stadt 27 Westenfeld 24 Emilstr. 42 Caritas 28 Höntrop 25 Mandelweg 6 Stadt 28 Höntrop 26 Grimmestr. 4 Ev. Bochum 46 Laer 27 Kreyenfeldstr. 88 AWO 47 Werne 28 Hölterweg 2 ZV 47 Werne 29 Nörenbergstr. 10 Ev. Bochum 47 Werne 30 Nörenbergskamp 14 Stadt 47 Werne 31 Stockumer Str. 48 Stadt 48 Langendreer 32 Eislebener Str. 3-5 Ev. Bochum 49 Langendr. Alt. Bhf. 33 Eulenbaumstr. 271 AWO 55 Querenburg 34 Gropiusweg 14 AWO 55 Querenburg 35 Hustadtring 144 AWO 55 Querenburg 36 Robert-Koch-Str. 33 ZV 55 Querenburg 37 Girondelle 92 ZV 55 Querenburg 38 Girondelle 82a Ev. Bochum 55 Querenburg 39 Auf dem Backenberg 6 Ev. Bochum 55 Querenburg 40 Querenburger Höhe 295a Outlaw 55 Querenburg 41 Am Sattelgut 1 Stadt 66 Dahlhausen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) Vorlage Nr.: 20140240 4. Finanzielle Entwicklung im Kindergartenjahr Die finanzielle Entwicklung des Kindergartenjahres 2013/2014 im Kindergartenjahr 2014/ 2015 wird in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: Vergleich zum Kindergartenjahr 2013/2014 Kita´s freie Träger Zuschuss gemäß § 20 Absatz 1 KiBiz Landeszuschuss gemäß § 21 Absatz 1 KiBiz Landeszuschuss für Familienzentren gemäß § 21 Absatz 4 KiBiz 54.892.977,44 25.817.924,35 383.000,00 2.778.440,10 26.000,00 Zuschuss gemäß § 20 Absatz 1 KiBiz Landeszuschuss gemäß § 21 Absatz 1 KiBiz Landeszuschuss für Familienzentren gemäß § 21 Absatz 4 KiBiz 58.198.661,25 27.547.875,84 383.000,00 2.868.423,83 26.000,00 Städt. Kita´s Kindergartenjahr 2014/2015 Kita´s freie Träger Städt. Kita´s Differenz Kindergartenjahr 2013/2014 zu 2014/2015 Kita´s freie Träger Städt. Kita´s Zuschuss gemäß § 20 Absatz 1 KiBiz Landeszuschuss gemäß § 21 Absatz 1 KiBiz Landeszuschuss für Familienzentren gemäß § 21 Absatz 4 KiBiz 3.305.683,81 1.729.951,49 0,00 89.983,73 0,00 Insgesamt stellt sich die finanzielle Situation im Vergleich der beiden Kindergartenjahre wie folgt dar: - Für die städtischen Kindertageseinrichtungen erhöht sich der Landeszuschuss um 89.983,73 EUR, die Zuschüsse für Familienzentren erhöhen sich nicht. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) Vorlage Nr.: 20140240 - Für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft erhöht sich der Gesamtzuschuss um 3.305.683,81 EUR, der Landeszuschuss erhöht sich um 1.729.951,49 EUR; der Zuschuss für Familienzentren erhöht sich ebenfalls nicht. Die Erhöhung der Zuschüsse ergibt sich im Wesentlichen durch die gesetzlich vorgesehene jährliche Steigerung der Kindpauschalen um 1,50 % sowie durch den Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder und der Verschiebung von Stundenkontingenten innerhalb der Kindertageseinrichtungen. Für die Monate Januar bis Juli 2014 ergibt sich ein Finanzmittel-Bedarf in Höhe von 32.020.903,51 EUR; für die Monate August bis Dezember 2014 werden Finanzmittel in Höhe von 24.249.442,19 EUR benötigt. Die im Haushalt eingestellten Summen reichen somit aus. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (2997) Vorlage Nr.: 20140240 Bezeichnung der Vorlage KiBiz-Struktur Kindergartenjahr 2014/15 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage dargestellten Angebotsstrukturen der Bochumer Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz ab dem 01.08.2014.