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Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:03
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (2997)
Vorlage Nr.: 20140240
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
KiBiz-Struktur Kindergartenjahr 2014/15
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
26.02.2014
Anlagen
Anlage_KiBiz_Kj.2014_2015
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
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Vorlage Nr.: 20140240
1. Ausgangslage
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt im §19 Absatz 3, dass sich die Finanzierung von
Betreuungsplätzen aus einer Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergibt, die bis zum 15.
März eines jeden Jahres für das kommende Kindergartenjahr zu treffen ist. Diese
Entscheidung ist bindend für die Beantragung der Landesmittel nach § 21 KiBiz.
Die Planung der Platzkontingente für das Kindergartenjahr 2014/2015 erfolgte in Abstimmung
mit den Trägern der freien Jugendhilfe. Folgende Grundsätze wurden bei der Planung der
KiBiz-Struktur in Bochum für das Kindergartenjahr 2014/2015 zugrunde gelegt:
1. Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten
Lebensjahr;
2. Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige;
3. Punktueller Ausbau und Sicherung des Betreuungsangebotes für Drei- bis Sechsjährige;
4. Beibehaltung bzw. Anpassung der Ganztagsangebote (45h-Plätze) für Drei- bis
Sechsjährige;
5. Anpassung der Gruppenstrukturen an die Vorgaben des KiBiz.
2. Angebotsentwicklung zum 01.08.2014
Das Jugendamt hat auf Basis der Bedarfsanalyse (Vorlage 20132510 vom 27.11.2013), einer
Bedarfsabfrage bei den freien Trägern sowie den Angaben zur Auslastung der
Kindertageseinrichtungen in Bochum (KiBiz.web) einen Vorschlag für die Platzstrukturen im
kommenden
Kindergartenjahr
vorgelegt.
Im
Januar
2014
haben
daraufhin
Abstimmungsgespräche mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen stattgefunden, in
denen der von der Verwaltung ausgearbeitete Vorschlag für die KiBiz-Struktur diskutiert wurde.
Das Jugendamt konnte nicht allen Anliegen zur Entwicklung der Angebotsstruktur für das
Kindergartenjahr 2014/2015 entsprechen. Mögliche Veränderungen wurden zwischen den
Trägerverbünden und dem Jugendamt abgestimmt, so dass in diesem Jahr durchweg
einvernehmliche Einrichtungs- bzw. Angebotsstrukturen entwickelt werden konnten.
Die durch die Verwaltung vorgeschlagene Angebotsstruktur ist der Anlage zu entnehmen. Die
Kindertageseinrichtungen sind in der Übersicht nach statistischen Bezirken angeordnet. Um
einen besseren Vergleich zu ermöglichen, werden zudem die Veränderungen gegenüber der
Vorjahresstruktur dargestellt. Ein Minus ist als Reduktion des Angebotes zu werten, kein
Vorzeichen entspricht einem positiven Wert, bedeutet also einen Ausbau in dem
entsprechenden Segment.
Die Bedarfsanalyse hat ergeben, dass sowohl für unter Dreijährige, stellenweise aber auch für
Kinder ab drei Jahren Ausbaubedarf besteht. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen aus
dem Nachfrageverhalten der Eltern. Dies gilt nicht nur für Ortsteile, bei denen die
Bedarfsanalyse eine (rechnerische) Unterversorgung anzeigt. So gibt es bspw. im Ortsteil
Hamme – trotz rechnerischer Vollversorgung – große Schwierigkeiten, allen Anfragen nach
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einem Betreuungsplatz für über Dreijährige gerecht zu werden. Der Bedarf nach U3Betreuungsangeboten ist nach wie vor flächendeckend groß.
Ausgehend von dieser Bedarfslage wurde eine Platzstruktur für das Kindergartenjahr
2014/2015 entwickelt. Verglichen mit der im November zugrunde gelegten, aktualisierten KibizStruktur für das Kindergartenjahr 2013/2014 kann das Betreuungsangebot in
Kindertageseinrichtungen für unter Dreijährige in Bochum um 151 Plätze, auf insgesamt 1698
Plätze erweitert werden. Hierunter fallen jedoch auch Plätze, die eigentlich schon im laufenden
Kindergartenjahr 2013/2014 geplant waren, aufgrund baulicher Verzögerungen aber erst im
Kindergartenjahr 2014/2015 in Betrieb gehen können. Grundsätzlich gilt auch für das zu
planende Kindergartenjahr, dass nicht alle Plätze zu Beginn des Kindergartenjahres
vorgehalten werden können. Teilweise werden die Bauvorhaben erst während des laufenden
Kindergartenjahres umgesetzt. Bei wenigen Baumaßnahmen ist derzeit nicht absehbar, ob sie
tatsächlich bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 fertig gestellt werden können. Die
KiBiz-Pauschalen für diese U3-Plätze müssen aber nach Vorgabe des Landes am 15. März mit
beantragt werden. Um diesem Problem – nicht realisierbare Plätze aus der Struktur wieder
herausnehmen zu müssen – entgegenzuwirken, hat die Verwaltung im Planungsprozess
jedoch verstärkt auf den Zeitrahmen zur Fertigstellung der Bauvorhaben geachtet.
Zusammen mit den aktuell 870 Plätzen in der Kindertagespflege (Stand: Dezember 2013,
Tendenz steigend) könnten so insgesamt 2.568 Plätze für unter Dreijährige vorgehalten
werden, was einer Versorgungsquote von rund 34,6 % entspricht. Bei der Berechnung der
Versorgungsquote sind auch die Kinder unter einem Jahr berücksichtigt worden, gleichwohl
der Rechtsanspruch erst mit Vollendung des ersten Lebensjahres beginnt und das Land auch
davon ausgeht, dass der Bedarf in diesem Jahrgang sehr gering ausfallen wird.
Für Kinder ab drei Jahren werden im Kj. 2014/2015 8.520 Plätze (Vorjahr: 8386 Plätze) in
Kindertageseinrichtungen angeboten. Bei der Planung der KiBiz-Struktur wurde die
Versorgungssituation der einzelnen statistischen Bezirke berücksichtigt. So konnten
insbesondere in Ortsteilen mit hohem Ausbaubedarf in diesem Alterssegment (Kruppwerke,
Hamme, Langendreer) Plätze geschaffen werden. Die Versorgungsquote liegt in dieser
Altersklasse bei insgesamt 102,5 %. Es kann aber nicht von einer Überversorgung gesprochen
werden, da heruntergerechnet auf die Ortsteile gerade mal ein Spielraum von durchschnittlich
sieben Plätzen pro Ortsteil besteht.
Das Angebot für Schulkinder wird auch zum kommenden Kindergartenjahr aufrechterhalten.
Entsprechend werden im Kindergartenjahr 2014/2015 weiterhin 177 Plätze für Schulkinder
(Vorjahr: 180 Plätze) zur Verfügung stehen.
Im Kindergartenjahr 2014/2015 wird es mit Blick auf die Kindertageseinrichtungen
verschiedene Veränderungen geben. Folgende Einrichtungen, die derzeit neu entstehen,
werden in die KiBiz-Struktur zum kommenden Kindergartenjahr aufgenommen:
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Neue Einrichtungen im Kj. 2014/2015
Einrichtung
Träger
Ortsteil
Bayernstr.
AWO
15 Kruppwerke
Isenbrockstr.
KiTa-Zweckverband
27 Westenfeld
Langendreerstr.
AWO
48 Langendreer
Hauptstr.
JuS
48 Langendreer
Hustadtring
Verein
55 Querenburg
Insgesamt ist auch die Trägerlandschaft in Bochum in den vergangenen Jahren vielfältiger
geworden. Der U3-Ausbau hat neue Träger hervorgebracht, die auch in Bochum Fuß gefasst
haben. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Kindergartenjahr 2014/2015
tätigen Träger von Kindertageseinrichtungen, die Anzahl der von ihnen geführten Einrichtungen
sowie das entsprechende Platzangebot:
Träger von Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2014/2015
Träger (Dachverband)
Einrichtungen
unter 3 J.
Ev. Bochum
43
KiTa-Zweckverband
39
Vereine (Der Paritätische)
28
AWO
27
Stadt
Platzangebot
über 3 J.
Schulkinder
Insg.
349
2442
40
2831
176
2335
0
2511
296
688
60
1044
436
1178
7
1621
17
173
988
50
1211
Caritas
7
68
226
20
314
Ev. Wattenscheid
6
36
311
0
347
Outlaw (Der Paritätische)
4
62
149
0
211
SKFM
1
18
84
0
102
DRK
1
26
54
0
80
Ev. Jugendhilfe Wat.
1
24
25
0
49
Innere Mission
1
12
20
0
32
Freche Kröten e.V. (VPK)
1
10
20
0
30
JuS (Array)
1
12
0
0
12
Insgesamt
177
1698
8520
177
10395
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3. Brennpunkteinrichtungen
Nach § 20, Absatz 3 KiBiz kann Einrichtungen, die in sozialen Brennpunkten liegen, ein
weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 € gewährt werden. Die Bestimmung solcher
Einrichtungen obliegt den Kommunen selbst. In Bochum gibt es zwei Möglichkeiten, diesen
Zuschuss zu erhalten: Entweder, die beantragende Kindertageseinrichtung liegt in einem
sozialen Brennpunkt oder aber die Struktur der Einrichtung stellt eine besondere Belastung
dar. Die sozialen Brennpunkte in Bochum wurden in Analogie zum Bochumer Sozialbericht
2012 bestimmt. Hierzu zählen Ortsteile, die den Clustern 4 oder 5 zugeordnet werden. Darüber
hinaus wurden einrichtungsinterne Kriterien abgefragt (Kinder arbeitsloser Elter, Kinder mit
Hilfen zur Erziehung, Kinder mit Sprachförderbedarf und Kinder mit Migrationshintergrund).
Waren bei mindestens zwei Kriterien Grenzwerte überschritten, wird für die betreffende
Einrichtung der Brennpunkt-Zuschuss beim Land beantragt.
Im Rahmen der Bedarfsplanung wurden die Träger von Kindertageseinrichtungen aufgefordert,
einen entsprechenden Antragsbogen für in Frage kommende Einrichtungen auszufüllen und
dem Jugendamt zurückzumelden. Die Anträge wurden daraufhin geprüft und in den
gemeinsamen Gesprächen im Januar abgestimmt.
Insgesamt haben 41 Kindertageseinrichtungen in Bochum die zugrunde gelegten Kriterien zur
Förderung als Brennpunkteinrichtung erfüllt. In der nachstehenden Tabelle werden die
Einrichtungen aufgeführt, für die im Kindergartenjahr 2014/2015 ein solcher Zuschuss
beantragt wird.
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Einrichtungen mit Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz im Kj. 2014/2015
Einrichtung
Träger
Ortsteil
1
Stühmeyerstr. 45b
ZV
11 Gleisdreieck
2
Cheruskerstr.1
Ev. Bochum
15 Kruppwerke
3
Goldhammerstr. 14a
ZV
15 Kruppwerke
4
Nibelungenstr.6
Caritas
15 Kruppwerke
5
Halbachstr.
Ev./IFAK
15 Kruppwerke
6
Engelsburger Str. 168
IFAK e.V.
15 Kruppwerke
7
Bayernstraße
AWO
15 Kruppwerke
8
Haldenstr. 75
AWO
16 Hamme
9
Hermannsstr.25
AWO
16 Hamme
10
Anne-Frank-Str. 3
Ev. Bochum
16 Hamme
11
Dorstener Str. 187c
ZV
16 Hamme
12
Zechenstr. 12
Stadt
16 Hamme
13
Herzogstr. 75a
Stadt
18 Hofstede
14
Herner Str. 332
Ev. Bochum
19 Riemke
15
Brünselstr. 70
Stadt
19 Riemke
16
Moltkestr. 68
AWO
25 WAT - Mitte
17
Bußmanns Weg 16
AWO
25 WAT - Mitte
18
Ludwig-Steil-Str. 5a
Ev. WAT
25 WAT - Mitte
19
Centrumplatz 2
Ev. JH WAT
25 WAT-Mitte
20
Lutherstr. 3
Ev. WAT
25 WAT-Mitte
21
Schulstr. 20
AWO
26 WAT - Leithe
22
Lohackerstr. 45
Stadt
27 Westenfeld
23
Friesenweg 28
Stadt
27 Westenfeld
24
Emilstr. 42
Caritas
28 Höntrop
25
Mandelweg 6
Stadt
28 Höntrop
26
Grimmestr. 4
Ev. Bochum
46 Laer
27
Kreyenfeldstr. 88
AWO
47 Werne
28
Hölterweg 2
ZV
47 Werne
29
Nörenbergstr. 10
Ev. Bochum
47 Werne
30
Nörenbergskamp 14
Stadt
47 Werne
31
Stockumer Str. 48
Stadt
48 Langendreer
32
Eislebener Str. 3-5
Ev. Bochum
49 Langendr. Alt. Bhf.
33
Eulenbaumstr. 271
AWO
55 Querenburg
34
Gropiusweg 14
AWO
55 Querenburg
35
Hustadtring 144
AWO
55 Querenburg
36
Robert-Koch-Str. 33
ZV
55 Querenburg
37
Girondelle 92
ZV
55 Querenburg
38
Girondelle 82a
Ev. Bochum
55 Querenburg
39
Auf dem Backenberg 6
Ev. Bochum
55 Querenburg
40
Querenburger Höhe 295a
Outlaw
55 Querenburg
41
Am Sattelgut 1
Stadt
66 Dahlhausen
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4. Finanzielle Entwicklung im Kindergartenjahr
Die finanzielle Entwicklung des Kindergartenjahres 2013/2014 im
Kindergartenjahr 2014/ 2015 wird in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:
Vergleich
zum
Kindergartenjahr 2013/2014
Kita´s freie
Träger
Zuschuss gemäß
§ 20 Absatz 1
KiBiz
Landeszuschuss
gemäß § 21
Absatz 1 KiBiz
Landeszuschuss
für
Familienzentren
gemäß § 21
Absatz 4 KiBiz
54.892.977,44
25.817.924,35
383.000,00
2.778.440,10
26.000,00
Zuschuss gemäß
§ 20 Absatz 1
KiBiz
Landeszuschuss
gemäß § 21
Absatz 1 KiBiz
Landeszuschuss
für
Familienzentren
gemäß § 21
Absatz 4 KiBiz
58.198.661,25
27.547.875,84
383.000,00
2.868.423,83
26.000,00
Städt. Kita´s
Kindergartenjahr 2014/2015
Kita´s freie
Träger
Städt. Kita´s
Differenz Kindergartenjahr 2013/2014 zu 2014/2015
Kita´s freie
Träger
Städt. Kita´s
Zuschuss gemäß
§ 20 Absatz 1
KiBiz
Landeszuschuss
gemäß § 21
Absatz 1 KiBiz
Landeszuschuss
für
Familienzentren
gemäß § 21
Absatz 4 KiBiz
3.305.683,81
1.729.951,49
0,00
89.983,73
0,00
Insgesamt stellt sich die finanzielle Situation im Vergleich der beiden Kindergartenjahre wie
folgt dar:
- Für die städtischen Kindertageseinrichtungen erhöht sich der Landeszuschuss um 89.983,73
EUR, die Zuschüsse für Familienzentren erhöhen sich nicht.
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- Für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft erhöht sich der Gesamtzuschuss um
3.305.683,81 EUR, der Landeszuschuss erhöht sich um 1.729.951,49 EUR; der Zuschuss für
Familienzentren erhöht sich ebenfalls nicht.
Die Erhöhung der Zuschüsse ergibt sich im Wesentlichen durch die gesetzlich vorgesehene
jährliche Steigerung der Kindpauschalen um 1,50 % sowie durch den Ausbau der Betreuung
für unter dreijährige Kinder und der Verschiebung von Stundenkontingenten innerhalb der
Kindertageseinrichtungen.
Für die Monate Januar bis Juli 2014 ergibt sich ein Finanzmittel-Bedarf in Höhe von
32.020.903,51 EUR; für die Monate August bis Dezember 2014 werden Finanzmittel in Höhe
von 24.249.442,19 EUR benötigt. Die im Haushalt eingestellten Summen reichen somit aus.
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Bezeichnung der Vorlage
KiBiz-Struktur Kindergartenjahr 2014/15
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage dargestellten Angebotsstrukturen der
Bochumer Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz ab dem 01.08.2014.