Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Entgelt-Honorarregelung2014.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Entgelt-Honorarregelung2014.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
24.12.14, 20:03
Aktualisiert
27.01.18, 11:21

öffnen download melden Dateigröße: 37 kB

Inhalt der Datei

Entgelt- und Honorarregelung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum a) Entgelt-Regelung ab 01.05.2014 für die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum (FBS-Entgelt-Regelung) vom ----- , ------ 2014 '1 Geltungsbereich, Ziele, Leistungen (1) Die Stadt Bochum unterhält eine kommunale Familienbildungsstätte als öffentliche Einrichtung. (2) Der fördernde und vorbeugende Charakter der Familienbildung entspricht dabei sowohl dem im Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) formulierten Ziel öffentlich verantworteter Weiterbildung, als auch dem im Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) dargelegten Anspruch, Jugendämter als Partner der Familie zu verstehen. (3) Auf der Grundlage der in Absatz 2 genannten Ziele und Regelungen bietet die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum im Rahmen von drei Trimestern pro Jahr in verschiedenen Fachbereichen Kurse und Veranstaltungen an. (4) Die Arbeit der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum wird im Wesentlichen mit Teilnahme-Entgelten, Landes-Zuwendungen und städtischen Haushaltsmitteln, daneben aus sonstigen Einnahmen finanziert. (5) Diese Entgelt-Regelung findet Anwendung für die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum. '2 Entgelte für Kurse und Veranstaltungen (1) Die Stadt Bochum erhebt für die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum privat-rechtliche Entgelte im Rahmen der im Entgelt-Verzeichnis ausgewiesenen Tarife. Das Entgelt-Verzeichnis ist als Anlage Bestandteil dieser Entgelt-Regelung. (2) Die Entgelte für Kurse und Veranstaltungen der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum im Einzelnen berechnen sich unter Berücksichtigung des EntgeltVerzeichnisses nach Unterrichtsstunden (Ustd. - 45 Minuten Dauer). In Einzelfällen, z.B. bei Ganztagesveranstaltungen und Fortbildungen werden teil- oder vollkostendeckende Pauschalentgelte erhoben. Die Höhe des zu zahlenden Entgelts richtet sich sowohl nach Art, Inhalt und Umfang des Angebots, als auch nach der geplanten Teilnehmerzahl. Zum Zeitpunkt der Anmeldung ist die Höhe des Kursentgelts abschließend festgelegt. 1 (3) Zur Deckung des Sachaufwandes werden in einzelnen Kursen und Veranstaltungen Kosten-Umlagen (z.B. Lebensmittel- oder Kursmaterialumlagen) erhoben. Die Höhe einer Kosten-Umlage wird bei der Planung hinreichend bestimmt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Programm und bei der Anmeldung auf die Erhebung der Umlage hingewiesen. '3 Entgeltschuldner (1) Zur Zahlung des Entgelts nach ' 2 Abs. 1 und einer Kosten-Umlage nach ' 2 Abs. 3 dieser Entgelt-Regelung ist diejenige Person verpflichtet, die an einem Kurs oder einer Veranstaltung teilnimmt oder eine Anmeldung hierzu vornehmen lässt. '4 Entgelt-Ermäßigung (1) Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer in besonderen Belastungssituationen gewährt die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum eine Ermäßigung der Teilnahmeentgelte entsprechend der in Absatz (2) aufgeführten Fälle. Die Ermäßigung kann im Laufe eines Trimesters für eine unbeschränkte Anzahl von Kursen in Anspruch genommen werden. (2) Eine Ermäßigung erhalten in Höhe von a) b) c) 75 % des Entgelts - Empfänger von ALG II-Leistungen (Leistungen nach “Sozialgesetzbuch II, SGB II)“ - Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz - einkommensschwache Haushalte, die keine der zuvor aufgeführten Leistungen beziehen (auf der Grundlage einer vom Sozialamt nach sozialhilferechtlichen Kriterien durchgeführten Einzelfallprüfung) 50 % des Entgelts - Empfänger von Leistungen nach dem (BAföG) sowie von Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III/AFG. - Aus finanziellen Gründen sollte niemand den Veranstaltungen der Familienbildungsstätte fernbleiben müssen. In berechtigten Härtefällen, die nicht unter die in a) und b) aufgezählten Gebührenermäßigungsregelungen 2 fallen, können Betroffene bei der Leitung der Familienbildungsstätte einen Sonderantrag auf Entgeltermäßigung stellen. Entgeltermäßigungen werden erst ab einem Kurs-Entgelt von mehr als 10,00 i je Kurs gewährt; sie beziehen sich darüber hinaus nicht auf evtl. Kosten-Umlagen gemäß ' 2 Abs 3. (3) Zur Inanspruchnahme einer Entgelt-Ermäßigung sind durch die Kursteilnehmerin / den Kursteilnehmer die zur Verfügung stehenden Einkünfte bei der Anmeldung durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Als Nachweis gelten der von der Stadt Bochum ausgestellte Vergünstigungsausweis (BO-Pass) bzw. die entsprechenden Sozialleistungsbescheide über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder BAföG. '5 Verfahren, Fälligkeit, Erstattung (1) Die Entgelte sind spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anmeldung zu entrichten. Ausnahmen können bei kurzfristigen Anmeldungen zu freien Plätzen in Kursen der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum eingeräumt werden. (2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich bis zwei Wochen vor Beginn eines Kurses oder einer Veranstaltung abmelden, erhalten auf Antrag die gezahlten Entgelte und Kosten-Umlagen nach ' 2 Abs. 3. erstattet. (3) Die Bearbeitungsgebühr für die Entgelt-Erstattung beträgt pauschal 5,00 i und wird vom Erstattungsbetrag eingehalten. '6 Haftungsbeschränkung Die Haftung der Stadt Bochum für Schäden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Angeboten nach dieser Entgelt-Regelung wird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. '7 Nutzungsentgelte für die Überlassung von Räumlichkeiten für Einzelveranstaltungen (1) Für die Überlassung von Räumlichkeiten der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum an Dritte wird - unter Berücksichtigung entsprechender GrundsatzBeschlüsse des Rates bzw. anderer zuständiger Gremien - ein angemessenes Nutzungsentgelt erhoben. (2) Die '' 3, 5 und 6 dieser Entgelt-Regelung gelten entsprechend. 3 '8 Schlussbestimmungen, In-Kraft-Treten (1) Diese Entgelt-Regelung tritt am 01.05.2014 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die AEntgeltordnung für die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum@ vom 01.04.2007 außer Kraft. b) Honorar-Regelung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum ab 01.05.2014 (FBS-Honorar-Regelung) vom -------- , --------- 2014 1. Zielsetzung 1.1 Die Kursleiterinnen und Kursleiter der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum tragen in hohem Maße dazu bei, die für die Einrichtung formulierten Ziele und Ansprüche zu realisieren. 1.2 Mit Hilfe einer Honorar-Regelung sollen Einsatz und Motivation dieser nebenamtlich bzw. nebenberuflich tätigen Honorarkräfte angemessen honoriert und gefördert werden, um sie damit an der Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum angemessen zu beteiligen. 1.3 Diese Honorar-Regelung steht in einem engen Sach-Zusammenhang mit der „Entgelt-Regelung für die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum (FBS-EntgeltRegelung)“. 2. Grundsätze zu den Honoraren 2.1 Die Honorare für die nebenamtlich bzw. nebenberuflich tätigen Kursleiterinnen und Kursleiter (Auftragnehmer) der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum werden pro Unterrichtsstunde (Ustd. - 45 Minuten Dauer) festgelegt. 2.2 Mit dem Honorar sind alle Kosten der in Nr. 2.1 bezeichneten Auftragnehmer, wie z.B. Steuern, An- und Abfahrt etc. abgegolten. Die Abführung der auf das Honorar zu entrichtenden Steuern und Abgaben obliegt dem Auftragnehmer. 2.3 In besonders begründeten Ausnahme-Fällen kann die Familienbildungsstätte für Angebote und Veranstaltungen, die nicht Regel-Angebote sind, eine abweichende Vereinbarung treffen. Kurse, für die externe Finanzierungsgeber eigene HonorarSätze vorsehen, werden mit den extern vorgegebenen Honorar-Sätzen vergütet. 4 3. Honorar-Sätze 3.1 Der Honorar-Satz wird zum 01.05.2014 auf 16,00 i pro Unterrichtsstunde (Ustd.) festgelegt. 3.2 Für einzelne, spezielle Kursangebote vereinbart die Familienbildungsstätte der Stadt Bochum höhere Honorare mit den Dozenten / Dozentinnen. Hierzu zählen z.B. Angebote im Rahmen der BochumerElternschule, Fachvorträge, Einzelveranstaltungen, Angebote mit Projektförderung und Fortbildungsveranstaltungen. Näheres regeln die jeweiligen Einzelhonorarverträge. 3.3 Soweit die vom Rat der Stadt Bochum zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel und die Entgelt-Kalkulation gemäß ' 2 Abs. 2 der FBS-Entgelt-Regelung es zulassen, sollen die Honorare in einem Abstand von 2 bis 4 Jahren angepasst werden. 4. Sonderregelungen zu den Honoraren 4.1 Muss ein Kurs- oder Veranstaltungsangebot aufgrund von Krankheit der Honorarkraft, höherer Gewalt oder wegen anderer von der FBS nicht zu vertretender Umstände abgesagt oder abgebrochen werden, so sind nur die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden zu vergüten. Ausgefallene Unterrichtsstunden sind grundsätzlich nachzuholen. 4.2 In Fällen, in denen ein Kurs oder eine Veranstaltung nicht zustande kommt, weil z.B. die in ' 8 WbG NRW festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder eingeplante Räumlichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen und die Veranstaltung vor Kursbeginn abgesagt wird, werden keine Honorarausgleichszahlungen geleistet. 5. Schlussbestimmungen 5.1 Diese Honorar-Regelung tritt mit dem 01.05.2014 in Kraft. 5.2 Gleichzeitig tritt die bis zu dem Zeitpunkt gültige Entgelt- und Honorar- Ordnung der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum, die am 14.12.2006 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen wurde und am 1.4.2007 im Kraft getreten ist, außer Kraft. 5 Anlage Entgeltverzeichnis der Familienbildungsstätte der Stadt Bochum ab dem 01.05.2014 Teilnehmerentgelte pro Ustd 1 Familie – Erziehung – Partnerschaft 1,40 i - 3,00 i 2 Gesundheit und Bewegung 1,70 i - 5,00 i 3 Textiles Gestalten, Mode und Kreativität 1,60 i - 3,00 i 4 Kochen und Kultur 1,50 i - 3,00 i 5 Älterwerden und Familie 1,40 i - 3,00 i 6