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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:04
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27.01.18, 11:25
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Zä (1405)
Vorlage Nr.: 20140236
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Weitere Vorgehensweise zur Lärmaktionsplanung auf Basis des Gutachterberichts
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
27.02.2014
Anlagen
Belastungsschwerpunkte durch Straßenverkehr
Bericht_Online-Beteiligung in Bochum.2013
Prüfprogramm Tempo 30
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
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67 312 Zä (1405)
Vorlage Nr.: 20140236
1.
Rechtsgrundlagen und Auslösewerte
Um die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
(Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht umzusetzen, wurden im Jahr 2005 die Regelungen
der §§47 a - f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) neu eingefügt.
Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es u. a., den Lärm zu kartieren und die Zahl der von Lärm
betroffenen Einwohner auszuweisen. Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich insbesondere mit
der Lärmquelle Straßenverkehr. Maßnahmen zur Verbesserung sollen in Form von Aktionsplänen
entwickelt werden.
Grenzwerte enthält die Umgebungslärmrichtlinie nicht. Somit ist es den Mitgliedsstaaten der EU
selbst überlassen, solche festzulegen. Doch auch bei der Umsetzung in deutsches Recht
(BImSchG) ist auf eine Festlegung von Standards verzichtet und die Entscheidung den Ländern
bzw. den Kommunen übertragen worden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem
Runderlass zur Lärmaktionsplanung folgende Auslösewerte formuliert:
Nach dem Runderlass des Ministeriums für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (MKUNLV) liegen Lärmprobleme und somit Handlungsbedarf vor, wenn „an
Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70
dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird“.
Aufgrund der Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien wird befürchtet, dass
Dauerbelastungen ab einem LDEN von 65 dB(A) und einem LNight von 55 dB(A) zu einem erhöhten
Gesundheitsrisiko führen können. Nachgewiesen wurden Änderungen in Stoffwechsel und
Hormonhaushalt, Änderung der Gehirnstromaktivität, aber auch schlechter Schlaf und
Stresssymptome. Langfristig kann dies zu hohem Blutdruck und Herzinfarkt führen. Ein höheres
Risiko für Bluthochdruck haben Menschen, bei denen nachts vor ihrem Schlafzimmerfenster ein
mittlerer Schallpegel von 55 dB(A) oder mehr vorliegt. Das Risiko ist fast doppelt so hoch, wegen
Bluthochdrucks in ärztlicher Behandlung zu sein, als bei denjenigen, bei denen der Pegel unter 50
dB(A) liegt (Quelle Bundesumweltamt(BMU)).
Auch ein höheres Herzinfarkt-Risiko wurde nachgewiesen (Ergebnis einer Studie des UBA zum Zusammenhang
zwischen Umweltlärm und Herzinfarkt). Es gibt eine klare „Dosis-Wirkungs-Beziehung”: Männer in lauten
Wohnungen (mit einem Tages-Mittelungspegel von über 65 dB(A) außerhalb der Wohnung),
haben ein um 20 bis 30 Prozent höheres Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, als Männer aus
ruhigeren Gebieten (Tages-Mittelungspegel bis 60 dB(A)).
Daher empfiehlt das BMU ein Tätigwerden im Rahmen der Lärmaktionsplanung ab einem
LDEN/LNight von 65/55 dB (A).
2.
Lärmkartierung
Die Lärmkartierung sowie die Lärmaktionsplanung sind gem. BImSchG in 2 Stufen zu erstellen.
Die Lärmkartierung der 1. Stufe beinhaltete die Untersuchung aller Hauptverkehrsstraßen
(Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einer Verkehrsbelastung > 6 Mio. Kfz pro Jahr
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sowie Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge pro Jahr zum Stichtag 30.06.2007. Basierend auf
den Ergebnissen wurde der Strategische Lärmaktionsplan aufgestellt und vom Rat der Stadt
Bochum mit Datum vom 21.12.2011 beschlossen.
Die Lärmkartierung der 2. Stufe erfolgte zum Stichtag 30.06.2012 und beinhaltet die Untersuchung
aller Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung > 3 Mio.Kfz pro Jahr sowie auch alle
anderen Straßen, die einen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen (LDEN > 55 dB(A) und
LNight > 50 dB(A)). Die Ergebnisse der 2. Stufe wurden ausführlich mit Vorlage Nr. 20130656
vorgestellt.
3.
Strategie der Stadt Bochum zur Lärmaktionsplanung
Wie bereits in vorangegangenen Mitteilungen zur Lärmaktionsplanung dargelegt, verfolgt die Stadt
Bochum mit der Lärmaktionsplanung das langfristige Ziel, mit den vorhandenen und künftigen
Rahmen- und Entwicklungskonzepten gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse zu erhalten bzw.
wieder herzustellen. Mit der Strategischen Lärmaktionsplanung wurde ein Handlungskonzept zur
langfristigen Reduzierung der Betroffenheit durch Lärmbeeinträchtigungen erarbeitet.
In einem zweiten Schritt wird basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der 2. Stufe der
Fokus auf detaillierte Maßnahmenkonzepte in den einzelnen Belastungsschwerpunkten gerichtet.
Hierzu wurden die Schwerpunkte nach Dringlichkeit und Handlungsbedarf gewichtet, wobei die
Anzahl und Dichte der betroffenen Personen sowie der Überschreitungsgrad der Lärmbelastung
von Bedeutung sind.
4.
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Vorfeld zur detaillierten Planung fand im Zeitraum vom 17.06. bis 12.07.2013 unter
www.bochum-gegen-laerm.de eine Online-Beteiligung statt. Bürgerinnen und Bürgern wurde die
Gelegenheit gegeben, sich über Lärm in Bochum zu informieren und ihre Ideen und Anregungen
zu einzelnen Belastungsschwerpunkten mitzuteilen. Darüber hinaus lagen die Lärmkarten im
Technischen Rathaus zur Einsichtnahme aus. Anregungen konnten ebenfalls schriftlich eingereicht
werden.
Insgesamt haben sich auf der Online-Plattform 129 Nutzer registrieren lassen und 114 Beiträge
sowie 27 Kommentare abgeben. Darüber hinaus haben noch rund 20 Personen schriftlich ihre
Anregungen und Einwendungen mitgeteilt.
Die eingereichten Einwendungen und Anregungen wurden dem Gutachter zur Verfügung gestellt
und wurden in seine Betrachtungen mit einbezogen.
Eine Zusammenfassung ist als Anlage 1 beigefügt.
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5.
Betrachtung
der
Lärmaktionsplanung)
einzelnen
Belastungsschwerpunkte
(detaillierte
Die Stadt Bochum hat mit der Erarbeitung von Minderungsmaßnahmen einschließlich der
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit die Fa. Lärmkontor GmbH beauftragt.
Unter der Leitung von Lärmkontor haben im September 2013 sog. runde Tische stattgefunden, an
denen mögliche Maßnahmen infolge von Diskussionsprozessen entwickelt wurden. Zu diesen
Terminen eingeladen waren neben Vertretern der Verwaltung, der BOGESTRA GmbH sowie dem
Landesbetrieb Straßen NRW auch der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Verkehr,
Sicherheit und Ordnung sowie der/die jeweilige Bezirksbürgermeister/in.
Zunächst wurden die Belastungsschwerpunkte in den einzelnen Bezirken betrachtet, bei denen ein
LDEN/LNight > 65/55 dB(A)und die Lärmkennziffer pro 1 Hektar Fläche im Stadtgebiet > 100 lag. Die
Ergebnisse wurden von Lärmkontor im beigefügten Bericht (Anlage 2) dargestellt. Insgesamt
wurden an den runden Tischen 45 Lärmschwerpunkte im gesamten Stadtgebiet untersucht.
Die Fa. Lärmkontor wird die Ergebnisse während der Sitzung am 27.02.2014 präsentieren.
Diese 45 durch Lärmkontor ermittelten hotspots weisen die höchstbelasteten Bereiche im
Stadtgebiet aus. Diese sollen bei der weiteren Betrachtungsweise priorisiert näher untersucht
werden.
6.
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
Zusammenfassend wurden folgende Maßnahmenvorschläge an den runden Tischen erarbeitet
(teilweise mehrere Maßnahmen für einen Belastungsschwerpunkt):
6.1
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h:
42 Straßenabschnitte
6.2
Lärmmindernder Straßenbelag:
17 Straßenabschnitte
6.3
Reduzierung von Fahrspuren/Änderung des
Straßenquerschnitts:
Hattinger Straße, Werner Hellweg,
Wattenscheider Hellweg)
6.4
P + R Parkplatz zur Verkehrsvermeidung:
(Herner Straße)
3 Straßenabschnitte
1 Straßenabschnitt
Die o. g. Maßnahmen sind insgesamt nur pauschal beurteilt worden. Eine genaue Prüfung ist
daher in jedem Einzelfall erforderlich. Die Verwaltung schlägt hierzu folgende verwaltungsintern
abgestimmte weitere Vorgehensweise vor:
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Zu 6.1:
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h:
Die Straßenabschnitte, für die eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geprüft
werden soll, liegen alle im Vorbehaltsstraßennetz der Stadt Bochum.
Dabei handelt es sich um das Verkehrsstraßennetz der Stadt Bochum, über das alle Kfz-Verkehre
abgewickelt werden sollen, die über die reine Erschließungsfunktion der anliegenden Nutzungen
hinausgehen.
Bei der Beurteilung der Anregungen ist daher zu berücksichtigen, dass die Funktionsfähigkeit des
Vorbehaltsnetzes gewährleistet bleibt.
Straßen des Vorbehaltsnetzes sollen in der Regel mit 50 km/h, auf anbaufreien Abschnitten
ggf. auch mehr, zu befahren sein und keine Verkehrsberuhigungsmaßnahmen aufweisen.
Aus Gründen des Lärmschutzes kann in begründeten Fällen von dieser Regelung abgewichen
werden (§ 45 Straßenverkehrsordnung i.V.m. den Lärmschutz-Richtlinien-StV und der 16.
BImSchV).
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch im Vorbehaltsstraßennetz stellt im
Rahmen der Lärmaktionsplanung den am häufigsten benannten Vorschlag im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung dar und ist darüber hinaus eine kurzfristig umsetzbare und
kostengünstige Maßnahme. Das Minderungspotenzial liegt durchschnittlich bei 2 bis 3 dB(A), bei
gepflasterter Straße sogar um bis zu 5 dB(A).
Um die Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen von der Erfüllung
bestimmter Kriterien abhängig zu machen und auch für Bürgerinnen und Bürger transparent zu
gestalten, wurde in Abstimmung mit allen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung ein
Prüfkatalog erarbeitet. Dieser ist als Anlage 3 beigefügt.
Mit diesem Prüfkatalog sollen nun Erfahrungen in der Anwendung gesammelt werden, so dass er
in der Folge noch angepasst und verändert werden kann. Auch eine Gewichtung der einzelnen
Kriterien zueinander sowie die Abwägung untereinander bis zur Entscheidungsfindung werden bei
der Anwendung ausgestaltet.
Bei den folgenden Straßenabschnitten ist die Verwaltung nach einer ersten groben Einschätzung
der Ansicht, dass vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h möglich wäre:
Oskar-Hoffmann-Straße (Teilbereich von der Universitätsstraße bis Einmündung Düppelstraße)
Essener Straße (Teilbereich Gotenstraße bis Eugenstraße)
Bahnhofstraße (Teilbereich Westenfelder Straße bis Probst-Hellmich-Promenade)
Harpener Hellweg (Teilbereich Am Ruhrpark bis Auf dem Knust)
Günnigfelder Straße (Kreisverkehr bis Aschenbruch)
Bei einer positiven Entscheidung werden diese Straßenabschnitte als Pilotprojekte mit einer
reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Hierzu soll zum einen
eine begleitende Öffentlichkeitskampagne zur Akzeptanz der Beschränkung durchgeführt werden.
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Darüber hinaus sollen die Maßnahmen zum Zweck einer Wirkungsanalyse (sowohl für die
Mittelungspegel als auch zur Feststellung der Fahrgeschwindigkeiten nach einer Beschränkung)
im Rahmen eines Monitorings begleitet werden.
Zu 6.2:
Einbau lärmmindernder Straßenbeläge:
Die Auswahl der Bauweise von Straßenbelägen für städtische Verkehrsflächen richtet sich nach
dem gültigen technischen Regelwerk. Derzeitiges vorrangiges Ziel ist hierbei eine hohe
Haltbarkeitsdauer (15 - 20 Jahre) der Fahrbahn.
Nach den offiziellen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen gibt es derzeit keine
Straßenoberfläche, der eine lärmmindernde Wirkung bei innerorts üblichen Geschwindigkeiten
zugewiesen ist. Die in diesen Richtlinien aufgeführten Straßenoberflächen bzw. die
entsprechenden Abschläge aufgrund von Lärmminderungen gelten zurzeit leider nur für Straßen
mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h.
Seit geraumer Zeit wird immer wieder über lärmmindernde Asphalte, u.a. auch über LOA 5
D, entwickelt an der Ruhr-Universität Bochum, oder über einen splitt mastix LA (für lärmarm)
diskutiert.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde der Einbau von lärmoptimierten Asphalten gefördert; in
Bochum an insgesamt 20 Straßenabschnitten in den Jahren 2010/2011. Die lärmmindernde
Wirkung lag dabei je nach vorherigem Straßenzustand zwischen beachtlichen 1,3 und 4,8 dB(A).
Leider liegen bezüglich der Langlebigkeit und der dauerhaften lärmmindernden Wirkung noch
keine Erfahrungen vor, da die Asphalte jetzt längstens 5 Jahre (in Düsseldorf seit dem Jahr 2008)
eingebaut sind. Der Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt als förderfähige Standard- bzw.
Regelbauweise ist vor diesem Hintergrund zurzeit noch nicht möglich und stimmt auch mit dem
eingangs erwähnten aktuellem Regelwerk zum Straßenbau nicht überein.
Der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt wäre somit als Einzelfall mit Pilotcharakter zu
entscheiden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Einsatz an ausgewählten Straßenabschnitten zu erproben und
durch ein entsprechendes Monitoring zu begleiten, um konkrete Praxiserfahrungen in Bochum zu
sammeln und auszuwerten. Hier können die Straßenabschnitte, an denen bereits lärmmindernder
Asphalt eingebaut wurde, mit einfließen.
Zurzeit erarbeitet das Tiefbauamt das Straßenum- und Ausbauprogramm für die Jahre 2015 und
2016. Anschließend soll ein Abgleich mit den festgestellten hotspots im Rahmen der
Lärmaktionsplanung vorgenommen, einige Pilotbereiche ausgewählt und die für diesen
besonderen Asphalt zusätzlich erforderlichen Kosten ermittelt werden (einschl. der Kosten für ein
Monitoring).
Zu 6.3
Reduzierung von Fahrspuren bzw. Änderung des Straßenquerschnitts
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Über einen langen Zeitraum hinweg wurden Straßenräume überwiegend entsprechend den
Ansprüchen des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs ausgebaut. Seit einigen Jahren hat der
motorisierte Individualverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit immer noch einen hohen
Stellenwert, gleichzeitig soll aber auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität sowohl für die
anliegende Bebauung als auch des Straßenraumes selbst unter Berücksichtigung von
Umweltqualitätszielen, wozu insbesondere die Lärmminderung gehört, verbessert werden.
Die hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen (ein Großteil der hotspots der Priorität 1) sind häufig
mit zwei Fahrstreifen je Richtung versehen. Zusätzliche Aufstellflächen vor Signalanlagen und
Parkstreifen reduzieren die übrig bleibenden Flächen für Fußgänger und Radverkehr auf ein
Minimum. Flächen für Baumstandorte sind nur sehr eingeschränkt verfügbar.
Im Zuge der Umgestaltung des Straßenraumes ist es häufig möglich, auch unter Berücksichtigung
der Leistungsfähigkeit der Straßenabschnitte, die Zahl der durchgängigen Fahrstreifen
von zwei auf einen zu reduzieren und die zusätzlich gewonnenen Flächen dem Radverkehr,
Fußgängern und für Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen) zur Verfügung zu
stellen. Aufgrund des Abrückens der Fahrstreifen von der Bebauung hin zur Straßenmitte
kann eine Reduzierung der Lärmimmissionen sowie eine Verringerung der Lärmwahrnehmung
festgestellt werden.
Vorgeschlagen wurde diese Maßnahme für folgende hotspots:
Werner Hellweg
Reduzierung von zwei auf eine Richtungsfahrbahn zugunsten von Radfahrstreifen im Bereich
Havkenscheider Straße bis zur Unterführung.
Diese Maßnahme ist z.T. im Zusammenhang mit der Realisierung des Parkways Emscher Ruhr
angedacht (von der Havkenscheider bis zur Laerfeldstraße), steht jedoch unter dem Vorbehalt des
entsprechenden politischen Beschlusses. Durch den Gutachter wird durch diese Maßnahme eine
Minderungswirkung von 2 dB(A) prognostiziert. Die Zahl der Belasteten mit einem L Night über 55
dB(A) würde sich damit um 50 % verringern. Belastete über einem LNight von 60 dB(A) wären nicht
mehr zu verzeichnen.
Alleestraße
Veränderung des Straßenquerschnitts, Veränderung der Abbiegevorgänge von der Alleestraße in
die Wattenscheider Straße/Kohlenstraße
Die Planungen zur Veränderung des Straßenraums und einer geänderten Flächenaufteilung sollen
frühestens in 2017 durchgeführt werden. Zunächst soll die Fertigstellung des Westkreuzes sowie
die damit verbundenen Auswirkungen/Verkehrsverlagerungen abgewartet werden.
Hattinger Straße (Teilbereich von Oskar-Hoffmann-Straße bis Bergmannsheil)
Veränderung des Straßenquerschnitts, Anlegen von Radfahrstreifen
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Erste Planungen zum Ausbau der nicht mehr benötigten Gleise und zu einer geänderten
Straßenraumaufteilung werden vorgenommen. Über weitere Planungen wird berichtet.
Zu 6.4
P + R Parkplatz zur Verkehrsvermeidung
Ziel des Park & Ride Angebotes ist es, bereits an der Stadtgrenze eine Entlastung der
Hauptverkehrsstraßen vom fließenden sowie der Innenstadt und der innenstadtnahen
Wohngebiete vom ruhenden Verkehr zu erreichen. Durch diese Verkehrsverlagerung auf
den ÖPNV kann auch eine Lärmreduzierung erfolgen.
Sinnvoll erscheint diese Maßnahme auf der Herner Straße, Stadtgrenze Bochum/Herne im Bereich
der Ab- und Zufahrt der BAB 43.
Die Herner Straße zählt mit ihren Kfz-Bewegungen von 14,7 Millionen Fahrzeugen im Jahr zu den
am meisten belasteten Straßen im Stadtgebiet. Gleichzeitig verkehrt auf der Strecke von Herne bis
Bochum-Ruhr-Universität die U-Bahnlinie 35 mit einer Taktung zwischen 5 (Hauptverkehrszeiten)
und 15 min.
Das Umsteigen vom eigenen Kraftfahrzeug auf ein öffentliches Verkehrsmittel könnte hier zu
einem realen Vorteil werden (Zeitgewinn, da oft Verzögerungen auf der Herner Straße durch das
hohe Verkehrsaufkommen zu verzeichnen sind; weniger Stress).
Die Suche nach einer geeigneten Fläche zur Einrichtung eines P + R im genannten Bereich könnte
zu einer Entlastung führen.
7.
Prüfung und Planung von Lärmminderungsmaßnahmen in Stadtentwicklungsgebieten
Die Städtebauförderung dient der Behebung städtebaulicher Missstände. Städtebauliche
Missstände liegen vor, wenn ein Gebiet nach seiner Bebauung oder sonstigen Beschaffenheit den
Anforderungen an gesunde und sichere Wohn- und Lebensverhältnisse widerspricht. Außerdem
bestehen Missstände, wenn ein Gebiet die Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion
obliegen, nicht ausreichend erfüllen kann. Städtebauliche Missstände liegen zum Beispiel vor,
wenn die vorhandenen Wohngebäude nicht den Anforderungen an gesunde Lebensverhältnisse
entsprechen, wenn brach gefallene Gebäude oder Flächen keiner neuen Nutzung zugeführt
werden können, wenn Grün- und Freiflächen nicht im erforderlichen Umfang und der erforderlichen
Qualität zur Verfügung stehen, wenn Immissionen zu einer Beeinträchtigung der Wohnfunktion
führen oder die Erschließungsanlagen ihre Funktion nicht oder nur unzureichend erfüllen (Quelle
„Leitfaden zu integrierten Handlungskonzepten in der Stadtentwicklung des MKULNV).
Mittlerweile ist unstrittig, dass die Themen Gesundheit, Umwelt und soziale Lage eng miteinander
verbunden sind. Dies belegen zahlreiche Untersuchungen wie z.B. die Studie des UBA „KinderUmwelt-Survey 2003-2006“ oder Bolte/Fromme 2008). So wurde beispielsweise festgestellt, dass
sozial schlechter gestellte Bürgerinnen und Bürger stärker betroffen sind von verkehrsbedingten
Luftschadstoffbelastungen, hoher Lärmbelastung durch Straßenverkehr sowie einem mangelnden
Zugang zu städtischen Grünflächen im direkten Wohnumfeld.
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Mit den Städtebauförderungsprogrammen „Stadtumbau West“ und "Soziale Stadt" werden
städtebauliche Entwicklungskonzepte zur Aufwertung und Stärkung von benachteiligten Orts- oder
Stadtteilen durch Bund und Land finanziell unterstützt, wenn bauliche Investitionen der
Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil verknüpft
werden.
Die Stadt Bochum erarbeitet zurzeit integrierte Entwicklungskonzepte für die Sanierungsgebiete
Ost und West. Diese Konzepte sollten daher auch unbedingt Maßnahmen enthalten, die zu einer
Verringerung der Lärmbelastungen führen und die Chance eröffnen, Fördermittel zu akquirieren.
Planungen zur Umgestaltung von Straßenräumen bzw. zur Veränderung von Straßenquerschnitten
führen in der Regel zu einer Verringerung der Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr (durch
Abrücken der Quelle von der Gebäudefassade) und damit zu einer Erhöhung der Aufenthalts- und
Lebensqualität.
Haushaltsmittel aus dem Kommunalen Straßenum- und Ausbauprogramm stehen hierfür jedoch
nicht zur Verfügung, da der Träger der Straßenbaulast zunächst die gesetzlichen Aufträge zu
erfüllen hat. Neben Mitteln aus den Förderprogrammen sind jedoch auch immer Eigenanteile in
den Haushalt einzustellen.
Die zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmittel sind nicht Gegenstand dieser
Beschlussvorlage. Hierzu bedarf es einer detaillierten Maßnahmen- und Finanzplanung.
In dieser Verwaltungsvorlage soll mit darüber entschieden werden, dass in
Stadtentwicklungsgebieten auch die Umgestaltung von Straßenräumen bzw. die Veränderung von
Straßenquerschnitten in die weiteren Planungen mit einfließen soll und damit detailliert zu planen
wäre.
8.
Programm zur Förderung von Lärmschutzfenstern und Lüftungsanlagen
Manche Anwohner an lauten Straßen scheinen sich mit dem Lärm abgefunden zu haben und
fühlen sich nicht gestört. Das Ohr verarbeitet aber permanent die Geräuschinformation und gibt sie
an das Gehirn weiter. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Mensch den Lärm bewusst
wahrnimmt oder nicht, ob er sich dadurch gestört fühlt oder nicht. Als Folge davon reagiert unser
Nervensystem immer auf Lärm.
Dies gilt insbesondere für den Lärm in Schlaf- und Kinderzimmern. Schlafen ohne Störungen
können die meisten Menschen, wenn es im Schlafzimmer unter 30 dB bleibt und einzelne
Geräusche leiser als 45 dB sind.
Im gesamten Bereich des Bochumer Stadtgebiets sind an zahlreichen Straßen aktive
Lärmschutzmaßnahmen nicht realisierbar, nicht ausreichend oder zu kostenintensiv. Eine
Alternative dazu bieten passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzfenstern und
Lüftungsanlagen. Der Einbau von Lärmschutzfenstern ist grundsätzlich keine aktive Maßnahme
zur Lärmreduzierung im Sinne der Lärmaktionsplanung, da diese nicht den Lärm an der Quelle
mindern, sondern lediglich den Innenlärmpegel reduzieren.
In Fällen, wo jedoch aktive
Maßnahmen nicht möglich sind, stellt der passive Lärmschutz eine Alternative dar, um ein
Abwenden von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Betroffenen zu erzielen.
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Bezuschusst werden sollen der Austausch von Fenstern und Balkon- bzw. Terrassentüren sowie
die Dämmung an Rollladenkästen in Wohnräumen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt
dienen. Dies sind Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer. Darüber hinaus sollen noch Kosten für den
nachträglichen Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Räumen, die zum Schlafen
genutzt werden (Schlaf- und Kinderzimmer) gefördert werden.
Ein detailliertes Programm zur Gewährung von Zuschüssen ist in der Aufstellung und wird für die
Haushaltsplanberatungen 2015 vorgelegt.
Fazit:
Die Lärmminderungsplanung und damit die hier vorgelegte Lärmaktionsplanung haben
Bereiche an Straßen in unserer Stadt identifiziert, deren Lärm zu gesundheitlichen
Beeinträchtigungen führen kann. Mit Maßnahmen unterschiedlicher Art, deren
Umsetzbarkeit nun geprüft werden soll, können die betroffenen Anwohner vor diesem Lärm
geschützt werden und damit das Leben und Wohnen auch an diesen intensiven
Verkehrsstrecken in unserer Stadt gefährdungsfrei ermöglicht werden.
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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Bezeichnung der Vorlage
Weitere Vorgehensweise zur Lärmaktionsplanung auf Basis des Gutachterberichts
Der dargelegten Vorgehensweise zur weiteren Ausgestaltung der Lärmaktionsplanung auf Basis
des Gutachterberichts der Fa. Lärmkontor GmbH wird zugestimmt.
Im Einzelnen werden folgende Beschlüsse gefasst:
Zu 6.1)
Die Verwaltung wird beauftragt, an den im Bericht vorgeschlagenen Straßenabschnitten im
Vorbehaltsstraßennetz eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h zu prüfen. Diese
Prüfung erfolgt priorisiert an den unter 6.1 vorgeschlagenen Straßenabschnitten, um Erfahrungen
zum Prüfkatalog sowie zum erforderlichen Arbeitsaufwand abschätzen zu können.
Zu 6.2)
Die Verwaltung wird bei der Aufstellung des Straßenum- und Ausbauprogramms für die Jahre
2015 und 2016 einen Abgleich mit den festgestellten hotspots im Rahmen der Lärmaktionsplanung
vornehmen, Pilotbereiche auswählen und die zusätzlich erforderlichen Kosten (sowohl für den
Asphalt als auch für ein Monitoring) ermitteln.
Zu 6.3)
Um künftig allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, wird grundsätzlich bei allen Um- und
Ausbaumaßnahmen im kommunalen Straßennetz eine Veränderung des Straßenquerschnitts
geprüft. Veränderungen der Straßenquerschnitte stärken darüber hinaus den Umweltverbund und
unterstützen damit eine klimafreundliche und immissionsarme Mobilität.
Insbesondere die Planungen zur Hattinger Straße sollen weiter fortgeführt werden.
Zu 6.4)
Die Verwaltung wird sich um eine geeignete Fläche im genannten Bereich bemühen, eine
detaillierte Planung vornehmen und diese im Ausschuss wieder vorstellen.
Zu 7)
Die Verwaltung wird beauftragt, Strategien zur Lärmminderung für die Sanierungsgebiete Ost und
West zu entwickeln, die entsprechenden Planungen vorzunehmen und Fördermittel zu beantragen.
Zu 8)
Die Verwaltung wird beauftragt, Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von
Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen zu erarbeiten.
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