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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
285 kB
Erstellt
24.12.14, 20:04
Aktualisiert
27.01.18, 11:25

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Weitere Vorgehensweise zur Lärmaktionsplanung auf Basis des Gutachterberichts Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 27.02.2014 Anlagen Belastungsschwerpunkte durch Straßenverkehr Bericht_Online-Beteiligung in Bochum.2013 Prüfprogramm Tempo 30 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 1. Rechtsgrundlagen und Auslösewerte Um die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht umzusetzen, wurden im Jahr 2005 die Regelungen der §§47 a - f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) neu eingefügt. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist es u. a., den Lärm zu kartieren und die Zahl der von Lärm betroffenen Einwohner auszuweisen. Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich insbesondere mit der Lärmquelle Straßenverkehr. Maßnahmen zur Verbesserung sollen in Form von Aktionsplänen entwickelt werden. Grenzwerte enthält die Umgebungslärmrichtlinie nicht. Somit ist es den Mitgliedsstaaten der EU selbst überlassen, solche festzulegen. Doch auch bei der Umsetzung in deutsches Recht (BImSchG) ist auf eine Festlegung von Standards verzichtet und die Entscheidung den Ländern bzw. den Kommunen übertragen worden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem Runderlass zur Lärmaktionsplanung folgende Auslösewerte formuliert: Nach dem Runderlass des Ministeriums für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MKUNLV) liegen Lärmprobleme und somit Handlungsbedarf vor, wenn „an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird“. Aufgrund der Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien wird befürchtet, dass Dauerbelastungen ab einem LDEN von 65 dB(A) und einem LNight von 55 dB(A) zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko führen können. Nachgewiesen wurden Änderungen in Stoffwechsel und Hormonhaushalt, Änderung der Gehirnstromaktivität, aber auch schlechter Schlaf und Stresssymptome. Langfristig kann dies zu hohem Blutdruck und Herzinfarkt führen. Ein höheres Risiko für Bluthochdruck haben Menschen, bei denen nachts vor ihrem Schlafzimmerfenster ein mittlerer Schallpegel von 55 dB(A) oder mehr vorliegt. Das Risiko ist fast doppelt so hoch, wegen Bluthochdrucks in ärztlicher Behandlung zu sein, als bei denjenigen, bei denen der Pegel unter 50 dB(A) liegt (Quelle Bundesumweltamt(BMU)). Auch ein höheres Herzinfarkt-Risiko wurde nachgewiesen (Ergebnis einer Studie des UBA zum Zusammenhang zwischen Umweltlärm und Herzinfarkt). Es gibt eine klare „Dosis-Wirkungs-Beziehung”: Männer in lauten Wohnungen (mit einem Tages-Mittelungspegel von über 65 dB(A) außerhalb der Wohnung), haben ein um 20 bis 30 Prozent höheres Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, als Männer aus ruhigeren Gebieten (Tages-Mittelungspegel bis 60 dB(A)). Daher empfiehlt das BMU ein Tätigwerden im Rahmen der Lärmaktionsplanung ab einem LDEN/LNight von 65/55 dB (A). 2. Lärmkartierung Die Lärmkartierung sowie die Lärmaktionsplanung sind gem. BImSchG in 2 Stufen zu erstellen. Die Lärmkartierung der 1. Stufe beinhaltete die Untersuchung aller Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einer Verkehrsbelastung > 6 Mio. Kfz pro Jahr Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 sowie Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge pro Jahr zum Stichtag 30.06.2007. Basierend auf den Ergebnissen wurde der Strategische Lärmaktionsplan aufgestellt und vom Rat der Stadt Bochum mit Datum vom 21.12.2011 beschlossen. Die Lärmkartierung der 2. Stufe erfolgte zum Stichtag 30.06.2012 und beinhaltet die Untersuchung aller Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung > 3 Mio.Kfz pro Jahr sowie auch alle anderen Straßen, die einen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen (LDEN > 55 dB(A) und LNight > 50 dB(A)). Die Ergebnisse der 2. Stufe wurden ausführlich mit Vorlage Nr. 20130656 vorgestellt. 3. Strategie der Stadt Bochum zur Lärmaktionsplanung Wie bereits in vorangegangenen Mitteilungen zur Lärmaktionsplanung dargelegt, verfolgt die Stadt Bochum mit der Lärmaktionsplanung das langfristige Ziel, mit den vorhandenen und künftigen Rahmen- und Entwicklungskonzepten gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Mit der Strategischen Lärmaktionsplanung wurde ein Handlungskonzept zur langfristigen Reduzierung der Betroffenheit durch Lärmbeeinträchtigungen erarbeitet. In einem zweiten Schritt wird basierend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung der 2. Stufe der Fokus auf detaillierte Maßnahmenkonzepte in den einzelnen Belastungsschwerpunkten gerichtet. Hierzu wurden die Schwerpunkte nach Dringlichkeit und Handlungsbedarf gewichtet, wobei die Anzahl und Dichte der betroffenen Personen sowie der Überschreitungsgrad der Lärmbelastung von Bedeutung sind. 4. Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Im Vorfeld zur detaillierten Planung fand im Zeitraum vom 17.06. bis 12.07.2013 unter www.bochum-gegen-laerm.de eine Online-Beteiligung statt. Bürgerinnen und Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, sich über Lärm in Bochum zu informieren und ihre Ideen und Anregungen zu einzelnen Belastungsschwerpunkten mitzuteilen. Darüber hinaus lagen die Lärmkarten im Technischen Rathaus zur Einsichtnahme aus. Anregungen konnten ebenfalls schriftlich eingereicht werden. Insgesamt haben sich auf der Online-Plattform 129 Nutzer registrieren lassen und 114 Beiträge sowie 27 Kommentare abgeben. Darüber hinaus haben noch rund 20 Personen schriftlich ihre Anregungen und Einwendungen mitgeteilt. Die eingereichten Einwendungen und Anregungen wurden dem Gutachter zur Verfügung gestellt und wurden in seine Betrachtungen mit einbezogen. Eine Zusammenfassung ist als Anlage 1 beigefügt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 5. Betrachtung der Lärmaktionsplanung) einzelnen Belastungsschwerpunkte (detaillierte Die Stadt Bochum hat mit der Erarbeitung von Minderungsmaßnahmen einschließlich der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit die Fa. Lärmkontor GmbH beauftragt. Unter der Leitung von Lärmkontor haben im September 2013 sog. runde Tische stattgefunden, an denen mögliche Maßnahmen infolge von Diskussionsprozessen entwickelt wurden. Zu diesen Terminen eingeladen waren neben Vertretern der Verwaltung, der BOGESTRA GmbH sowie dem Landesbetrieb Straßen NRW auch der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Ordnung sowie der/die jeweilige Bezirksbürgermeister/in. Zunächst wurden die Belastungsschwerpunkte in den einzelnen Bezirken betrachtet, bei denen ein LDEN/LNight > 65/55 dB(A)und die Lärmkennziffer pro 1 Hektar Fläche im Stadtgebiet > 100 lag. Die Ergebnisse wurden von Lärmkontor im beigefügten Bericht (Anlage 2) dargestellt. Insgesamt wurden an den runden Tischen 45 Lärmschwerpunkte im gesamten Stadtgebiet untersucht. Die Fa. Lärmkontor wird die Ergebnisse während der Sitzung am 27.02.2014 präsentieren. Diese 45 durch Lärmkontor ermittelten hotspots weisen die höchstbelasteten Bereiche im Stadtgebiet aus. Diese sollen bei der weiteren Betrachtungsweise priorisiert näher untersucht werden. 6. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen Zusammenfassend wurden folgende Maßnahmenvorschläge an den runden Tischen erarbeitet (teilweise mehrere Maßnahmen für einen Belastungsschwerpunkt): 6.1 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h: 42 Straßenabschnitte 6.2 Lärmmindernder Straßenbelag: 17 Straßenabschnitte 6.3 Reduzierung von Fahrspuren/Änderung des Straßenquerschnitts: Hattinger Straße, Werner Hellweg, Wattenscheider Hellweg) 6.4 P + R Parkplatz zur Verkehrsvermeidung: (Herner Straße) 3 Straßenabschnitte 1 Straßenabschnitt Die o. g. Maßnahmen sind insgesamt nur pauschal beurteilt worden. Eine genaue Prüfung ist daher in jedem Einzelfall erforderlich. Die Verwaltung schlägt hierzu folgende verwaltungsintern abgestimmte weitere Vorgehensweise vor: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 Zu 6.1: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h: Die Straßenabschnitte, für die eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geprüft werden soll, liegen alle im Vorbehaltsstraßennetz der Stadt Bochum. Dabei handelt es sich um das Verkehrsstraßennetz der Stadt Bochum, über das alle Kfz-Verkehre abgewickelt werden sollen, die über die reine Erschließungsfunktion der anliegenden Nutzungen hinausgehen. Bei der Beurteilung der Anregungen ist daher zu berücksichtigen, dass die Funktionsfähigkeit des Vorbehaltsnetzes gewährleistet bleibt. Straßen des Vorbehaltsnetzes sollen in der Regel mit 50 km/h, auf anbaufreien Abschnitten ggf. auch mehr, zu befahren sein und keine Verkehrsberuhigungsmaßnahmen aufweisen. Aus Gründen des Lärmschutzes kann in begründeten Fällen von dieser Regelung abgewichen werden (§ 45 Straßenverkehrsordnung i.V.m. den Lärmschutz-Richtlinien-StV und der 16. BImSchV). Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch im Vorbehaltsstraßennetz stellt im Rahmen der Lärmaktionsplanung den am häufigsten benannten Vorschlag im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung dar und ist darüber hinaus eine kurzfristig umsetzbare und kostengünstige Maßnahme. Das Minderungspotenzial liegt durchschnittlich bei 2 bis 3 dB(A), bei gepflasterter Straße sogar um bis zu 5 dB(A). Um die Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen von der Erfüllung bestimmter Kriterien abhängig zu machen und auch für Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten, wurde in Abstimmung mit allen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung ein Prüfkatalog erarbeitet. Dieser ist als Anlage 3 beigefügt. Mit diesem Prüfkatalog sollen nun Erfahrungen in der Anwendung gesammelt werden, so dass er in der Folge noch angepasst und verändert werden kann. Auch eine Gewichtung der einzelnen Kriterien zueinander sowie die Abwägung untereinander bis zur Entscheidungsfindung werden bei der Anwendung ausgestaltet. Bei den folgenden Straßenabschnitten ist die Verwaltung nach einer ersten groben Einschätzung der Ansicht, dass vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h möglich wäre: Oskar-Hoffmann-Straße (Teilbereich von der Universitätsstraße bis Einmündung Düppelstraße) Essener Straße (Teilbereich Gotenstraße bis Eugenstraße) Bahnhofstraße (Teilbereich Westenfelder Straße bis Probst-Hellmich-Promenade) Harpener Hellweg (Teilbereich Am Ruhrpark bis Auf dem Knust) Günnigfelder Straße (Kreisverkehr bis Aschenbruch) Bei einer positiven Entscheidung werden diese Straßenabschnitte als Pilotprojekte mit einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Hierzu soll zum einen eine begleitende Öffentlichkeitskampagne zur Akzeptanz der Beschränkung durchgeführt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 Darüber hinaus sollen die Maßnahmen zum Zweck einer Wirkungsanalyse (sowohl für die Mittelungspegel als auch zur Feststellung der Fahrgeschwindigkeiten nach einer Beschränkung) im Rahmen eines Monitorings begleitet werden. Zu 6.2: Einbau lärmmindernder Straßenbeläge: Die Auswahl der Bauweise von Straßenbelägen für städtische Verkehrsflächen richtet sich nach dem gültigen technischen Regelwerk. Derzeitiges vorrangiges Ziel ist hierbei eine hohe Haltbarkeitsdauer (15 - 20 Jahre) der Fahrbahn. Nach den offiziellen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen gibt es derzeit keine Straßenoberfläche, der eine lärmmindernde Wirkung bei innerorts üblichen Geschwindigkeiten zugewiesen ist. Die in diesen Richtlinien aufgeführten Straßenoberflächen bzw. die entsprechenden Abschläge aufgrund von Lärmminderungen gelten zurzeit leider nur für Straßen mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h. Seit geraumer Zeit wird immer wieder über lärmmindernde Asphalte, u.a. auch über LOA 5 D, entwickelt an der Ruhr-Universität Bochum, oder über einen splitt mastix LA (für lärmarm) diskutiert. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde der Einbau von lärmoptimierten Asphalten gefördert; in Bochum an insgesamt 20 Straßenabschnitten in den Jahren 2010/2011. Die lärmmindernde Wirkung lag dabei je nach vorherigem Straßenzustand zwischen beachtlichen 1,3 und 4,8 dB(A). Leider liegen bezüglich der Langlebigkeit und der dauerhaften lärmmindernden Wirkung noch keine Erfahrungen vor, da die Asphalte jetzt längstens 5 Jahre (in Düsseldorf seit dem Jahr 2008) eingebaut sind. Der Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt als förderfähige Standard- bzw. Regelbauweise ist vor diesem Hintergrund zurzeit noch nicht möglich und stimmt auch mit dem eingangs erwähnten aktuellem Regelwerk zum Straßenbau nicht überein. Der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt wäre somit als Einzelfall mit Pilotcharakter zu entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, den Einsatz an ausgewählten Straßenabschnitten zu erproben und durch ein entsprechendes Monitoring zu begleiten, um konkrete Praxiserfahrungen in Bochum zu sammeln und auszuwerten. Hier können die Straßenabschnitte, an denen bereits lärmmindernder Asphalt eingebaut wurde, mit einfließen. Zurzeit erarbeitet das Tiefbauamt das Straßenum- und Ausbauprogramm für die Jahre 2015 und 2016. Anschließend soll ein Abgleich mit den festgestellten hotspots im Rahmen der Lärmaktionsplanung vorgenommen, einige Pilotbereiche ausgewählt und die für diesen besonderen Asphalt zusätzlich erforderlichen Kosten ermittelt werden (einschl. der Kosten für ein Monitoring). Zu 6.3 Reduzierung von Fahrspuren bzw. Änderung des Straßenquerschnitts Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 Über einen langen Zeitraum hinweg wurden Straßenräume überwiegend entsprechend den Ansprüchen des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs ausgebaut. Seit einigen Jahren hat der motorisierte Individualverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit immer noch einen hohen Stellenwert, gleichzeitig soll aber auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität sowohl für die anliegende Bebauung als auch des Straßenraumes selbst unter Berücksichtigung von Umweltqualitätszielen, wozu insbesondere die Lärmminderung gehört, verbessert werden. Die hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen (ein Großteil der hotspots der Priorität 1) sind häufig mit zwei Fahrstreifen je Richtung versehen. Zusätzliche Aufstellflächen vor Signalanlagen und Parkstreifen reduzieren die übrig bleibenden Flächen für Fußgänger und Radverkehr auf ein Minimum. Flächen für Baumstandorte sind nur sehr eingeschränkt verfügbar. Im Zuge der Umgestaltung des Straßenraumes ist es häufig möglich, auch unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Straßenabschnitte, die Zahl der durchgängigen Fahrstreifen von zwei auf einen zu reduzieren und die zusätzlich gewonnenen Flächen dem Radverkehr, Fußgängern und für Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen) zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des Abrückens der Fahrstreifen von der Bebauung hin zur Straßenmitte kann eine Reduzierung der Lärmimmissionen sowie eine Verringerung der Lärmwahrnehmung festgestellt werden. Vorgeschlagen wurde diese Maßnahme für folgende hotspots: Werner Hellweg Reduzierung von zwei auf eine Richtungsfahrbahn zugunsten von Radfahrstreifen im Bereich Havkenscheider Straße bis zur Unterführung. Diese Maßnahme ist z.T. im Zusammenhang mit der Realisierung des Parkways Emscher Ruhr angedacht (von der Havkenscheider bis zur Laerfeldstraße), steht jedoch unter dem Vorbehalt des entsprechenden politischen Beschlusses. Durch den Gutachter wird durch diese Maßnahme eine Minderungswirkung von 2 dB(A) prognostiziert. Die Zahl der Belasteten mit einem L Night über 55 dB(A) würde sich damit um 50 % verringern. Belastete über einem LNight von 60 dB(A) wären nicht mehr zu verzeichnen. Alleestraße Veränderung des Straßenquerschnitts, Veränderung der Abbiegevorgänge von der Alleestraße in die Wattenscheider Straße/Kohlenstraße Die Planungen zur Veränderung des Straßenraums und einer geänderten Flächenaufteilung sollen frühestens in 2017 durchgeführt werden. Zunächst soll die Fertigstellung des Westkreuzes sowie die damit verbundenen Auswirkungen/Verkehrsverlagerungen abgewartet werden. Hattinger Straße (Teilbereich von Oskar-Hoffmann-Straße bis Bergmannsheil) Veränderung des Straßenquerschnitts, Anlegen von Radfahrstreifen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 Erste Planungen zum Ausbau der nicht mehr benötigten Gleise und zu einer geänderten Straßenraumaufteilung werden vorgenommen. Über weitere Planungen wird berichtet. Zu 6.4 P + R Parkplatz zur Verkehrsvermeidung Ziel des Park & Ride Angebotes ist es, bereits an der Stadtgrenze eine Entlastung der Hauptverkehrsstraßen vom fließenden sowie der Innenstadt und der innenstadtnahen Wohngebiete vom ruhenden Verkehr zu erreichen. Durch diese Verkehrsverlagerung auf den ÖPNV kann auch eine Lärmreduzierung erfolgen. Sinnvoll erscheint diese Maßnahme auf der Herner Straße, Stadtgrenze Bochum/Herne im Bereich der Ab- und Zufahrt der BAB 43. Die Herner Straße zählt mit ihren Kfz-Bewegungen von 14,7 Millionen Fahrzeugen im Jahr zu den am meisten belasteten Straßen im Stadtgebiet. Gleichzeitig verkehrt auf der Strecke von Herne bis Bochum-Ruhr-Universität die U-Bahnlinie 35 mit einer Taktung zwischen 5 (Hauptverkehrszeiten) und 15 min. Das Umsteigen vom eigenen Kraftfahrzeug auf ein öffentliches Verkehrsmittel könnte hier zu einem realen Vorteil werden (Zeitgewinn, da oft Verzögerungen auf der Herner Straße durch das hohe Verkehrsaufkommen zu verzeichnen sind; weniger Stress). Die Suche nach einer geeigneten Fläche zur Einrichtung eines P + R im genannten Bereich könnte zu einer Entlastung führen. 7. Prüfung und Planung von Lärmminderungsmaßnahmen in Stadtentwicklungsgebieten Die Städtebauförderung dient der Behebung städtebaulicher Missstände. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn ein Gebiet nach seiner Bebauung oder sonstigen Beschaffenheit den Anforderungen an gesunde und sichere Wohn- und Lebensverhältnisse widerspricht. Außerdem bestehen Missstände, wenn ein Gebiet die Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen, nicht ausreichend erfüllen kann. Städtebauliche Missstände liegen zum Beispiel vor, wenn die vorhandenen Wohngebäude nicht den Anforderungen an gesunde Lebensverhältnisse entsprechen, wenn brach gefallene Gebäude oder Flächen keiner neuen Nutzung zugeführt werden können, wenn Grün- und Freiflächen nicht im erforderlichen Umfang und der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen, wenn Immissionen zu einer Beeinträchtigung der Wohnfunktion führen oder die Erschließungsanlagen ihre Funktion nicht oder nur unzureichend erfüllen (Quelle „Leitfaden zu integrierten Handlungskonzepten in der Stadtentwicklung des MKULNV). Mittlerweile ist unstrittig, dass die Themen Gesundheit, Umwelt und soziale Lage eng miteinander verbunden sind. Dies belegen zahlreiche Untersuchungen wie z.B. die Studie des UBA „KinderUmwelt-Survey 2003-2006“ oder Bolte/Fromme 2008). So wurde beispielsweise festgestellt, dass sozial schlechter gestellte Bürgerinnen und Bürger stärker betroffen sind von verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastungen, hoher Lärmbelastung durch Straßenverkehr sowie einem mangelnden Zugang zu städtischen Grünflächen im direkten Wohnumfeld. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 Mit den Städtebauförderungsprogrammen „Stadtumbau West“ und "Soziale Stadt" werden städtebauliche Entwicklungskonzepte zur Aufwertung und Stärkung von benachteiligten Orts- oder Stadtteilen durch Bund und Land finanziell unterstützt, wenn bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil verknüpft werden. Die Stadt Bochum erarbeitet zurzeit integrierte Entwicklungskonzepte für die Sanierungsgebiete Ost und West. Diese Konzepte sollten daher auch unbedingt Maßnahmen enthalten, die zu einer Verringerung der Lärmbelastungen führen und die Chance eröffnen, Fördermittel zu akquirieren. Planungen zur Umgestaltung von Straßenräumen bzw. zur Veränderung von Straßenquerschnitten führen in der Regel zu einer Verringerung der Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr (durch Abrücken der Quelle von der Gebäudefassade) und damit zu einer Erhöhung der Aufenthalts- und Lebensqualität. Haushaltsmittel aus dem Kommunalen Straßenum- und Ausbauprogramm stehen hierfür jedoch nicht zur Verfügung, da der Träger der Straßenbaulast zunächst die gesetzlichen Aufträge zu erfüllen hat. Neben Mitteln aus den Förderprogrammen sind jedoch auch immer Eigenanteile in den Haushalt einzustellen. Die zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmittel sind nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage. Hierzu bedarf es einer detaillierten Maßnahmen- und Finanzplanung. In dieser Verwaltungsvorlage soll mit darüber entschieden werden, dass in Stadtentwicklungsgebieten auch die Umgestaltung von Straßenräumen bzw. die Veränderung von Straßenquerschnitten in die weiteren Planungen mit einfließen soll und damit detailliert zu planen wäre. 8. Programm zur Förderung von Lärmschutzfenstern und Lüftungsanlagen Manche Anwohner an lauten Straßen scheinen sich mit dem Lärm abgefunden zu haben und fühlen sich nicht gestört. Das Ohr verarbeitet aber permanent die Geräuschinformation und gibt sie an das Gehirn weiter. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Mensch den Lärm bewusst wahrnimmt oder nicht, ob er sich dadurch gestört fühlt oder nicht. Als Folge davon reagiert unser Nervensystem immer auf Lärm. Dies gilt insbesondere für den Lärm in Schlaf- und Kinderzimmern. Schlafen ohne Störungen können die meisten Menschen, wenn es im Schlafzimmer unter 30 dB bleibt und einzelne Geräusche leiser als 45 dB sind. Im gesamten Bereich des Bochumer Stadtgebiets sind an zahlreichen Straßen aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht realisierbar, nicht ausreichend oder zu kostenintensiv. Eine Alternative dazu bieten passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzfenstern und Lüftungsanlagen. Der Einbau von Lärmschutzfenstern ist grundsätzlich keine aktive Maßnahme zur Lärmreduzierung im Sinne der Lärmaktionsplanung, da diese nicht den Lärm an der Quelle mindern, sondern lediglich den Innenlärmpegel reduzieren. In Fällen, wo jedoch aktive Maßnahmen nicht möglich sind, stellt der passive Lärmschutz eine Alternative dar, um ein Abwenden von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Betroffenen zu erzielen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 Bezuschusst werden sollen der Austausch von Fenstern und Balkon- bzw. Terrassentüren sowie die Dämmung an Rollladenkästen in Wohnräumen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt dienen. Dies sind Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer. Darüber hinaus sollen noch Kosten für den nachträglichen Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Räumen, die zum Schlafen genutzt werden (Schlaf- und Kinderzimmer) gefördert werden. Ein detailliertes Programm zur Gewährung von Zuschüssen ist in der Aufstellung und wird für die Haushaltsplanberatungen 2015 vorgelegt. Fazit: Die Lärmminderungsplanung und damit die hier vorgelegte Lärmaktionsplanung haben Bereiche an Straßen in unserer Stadt identifiziert, deren Lärm zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Mit Maßnahmen unterschiedlicher Art, deren Umsetzbarkeit nun geprüft werden soll, können die betroffenen Anwohner vor diesem Lärm geschützt werden und damit das Leben und Wohnen auch an diesen intensiven Verkehrsstrecken in unserer Stadt gefährdungsfrei ermöglicht werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Zä (1405) Vorlage Nr.: 20140236 Bezeichnung der Vorlage Weitere Vorgehensweise zur Lärmaktionsplanung auf Basis des Gutachterberichts Der dargelegten Vorgehensweise zur weiteren Ausgestaltung der Lärmaktionsplanung auf Basis des Gutachterberichts der Fa. Lärmkontor GmbH wird zugestimmt. Im Einzelnen werden folgende Beschlüsse gefasst: Zu 6.1) Die Verwaltung wird beauftragt, an den im Bericht vorgeschlagenen Straßenabschnitten im Vorbehaltsstraßennetz eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h zu prüfen. Diese Prüfung erfolgt priorisiert an den unter 6.1 vorgeschlagenen Straßenabschnitten, um Erfahrungen zum Prüfkatalog sowie zum erforderlichen Arbeitsaufwand abschätzen zu können. Zu 6.2) Die Verwaltung wird bei der Aufstellung des Straßenum- und Ausbauprogramms für die Jahre 2015 und 2016 einen Abgleich mit den festgestellten hotspots im Rahmen der Lärmaktionsplanung vornehmen, Pilotbereiche auswählen und die zusätzlich erforderlichen Kosten (sowohl für den Asphalt als auch für ein Monitoring) ermitteln. Zu 6.3) Um künftig allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, wird grundsätzlich bei allen Um- und Ausbaumaßnahmen im kommunalen Straßennetz eine Veränderung des Straßenquerschnitts geprüft. Veränderungen der Straßenquerschnitte stärken darüber hinaus den Umweltverbund und unterstützen damit eine klimafreundliche und immissionsarme Mobilität. Insbesondere die Planungen zur Hattinger Straße sollen weiter fortgeführt werden. Zu 6.4) Die Verwaltung wird sich um eine geeignete Fläche im genannten Bereich bemühen, eine detaillierte Planung vornehmen und diese im Ausschuss wieder vorstellen. Zu 7) Die Verwaltung wird beauftragt, Strategien zur Lärmminderung für die Sanierungsgebiete Ost und West zu entwickeln, die entsprechenden Planungen vorzunehmen und Fördermittel zu beantragen. Zu 8) Die Verwaltung wird beauftragt, Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen zu erarbeiten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Vorlage Nr.: 20140236 Stadtamt 67 312 Zä (1405) TOP/akt. Beratung