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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
24.12.14, 20:04
Aktualisiert
27.01.18, 11:22

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 He (1413) Vorlage Nr.: 20140268 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Verlängerung der Vollzeit-Stelle des Energieberaters der Stadt Bochum/ der Verbraucherzentrale (VZ) für weitere drei Jahre Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 27.02.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 He (1413) Vorlage Nr.: 20140268 1. Allgemeines Im Rahmen des Energie- und Klimaschutzkonzepts 2020 stellt die Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger in Bochum einen zentralen Punkt dar. Zahlreiche Maßnahmen des Konzepts sind mit der Energieberatung für den Sektor der privaten Haushalte eng verknüpft. Somit ist eine Fortführung der Energieberatung für private Haushalte für die weitere Umsetzung des Klimaschutzkonzepts unverzichtbar. Seit Beginn 2012 ist Herr Lambertz bei der Verbraucherzentrale als Energieberater für die Stadt Bochum tätig. Dieses Angebot wird gut angenommen. Im Jahr 2012 wurden 68 Energieberatungen, 13 Feuchtediagnosen und 6 Solarstromchecks durchgeführt. Im Jahr 2013 fanden 58 Energieberatungen, 19 Feuchtediagnosen, 3 Solarstromchecks, 7 Zugluftchecks und eine „Feuchteanalyse Intensiv“ statt. Die Feuchteanalyse Intensiv ist ein neues Beratungsangebot im Bereich der Schimmelberatung mit einem umfassenderen Protokoll. Insgesamt wurden somit 175 Beratungen, davon 126 Energieberatungen, 33 Feuchtediagnosen, 9 Solarstromchecks und 7 Zugluftchecks für Bochumer Hauhalte durchgeführt. Die Zahlen belegen, dass das Beratungsangebot gut angenommen wird. Darüber hinaus werden zahlreiche Aktionen, z. B. der „Tag der Sonne“ in den Fußgängerzonen durchgeführt, die das Angebot weiter bewerben. Die Verbraucherzentrale (Herr Lambertz) ist auch regelmäßig im Rahmen des interkommunalen Projekts zur energetischen Altbausanierung – AltBauNeu- tätig und unterstützt die Stadt Bochum in ihrer Arbeit. Aber auch andere Projekte werden von ihm unterstützt:  Haus-zu-Haus Beratungen, z. B. im Jahr 2013 in Bochum-Günnigfeld  Energieberatung bei Wohnungs-Eigentümergemeinschaften (in Planung)  Caritas Projekt: Energie sparen in einkommensschwachen Haushalten  Mitarbeit und Jurymitglied beim Klimaschutz Award der Stadt Bochum  Vorträge zum Energiesparen, zum Thema Feuchte und Schimmel etc.  Aktive Teilnahme an der Bochumer Klimawoche 2014 (geplant) Des Weiteren ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale ein wichtiger Bestandteil in den beiden Untersuchungsräumen Ost und West der Stadt Bochum. Herr Lambertz war in der Vergangenheit an einzelnen Veranstaltungen beteiligt (u. a. Bürgergespräch im Germanenviertel). Darüber hinaus sind in Kooperation mit der Stadt Bochum Aktionen zur Energieberatung in beiden Untersuchungsräumen geplant. Die Stadt Bochum beteiligt sich im Sinne einer engen Kooperation an den Personalkosten von Herrn Lambertz derzeit mit 57.500,- € pro Jahr. Die Stelle ist auf drei Jahre befristet und endet somit am 31.12.2014. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 He (1413) Vorlage Nr.: 20140268 2. Fortsetzung der Förderung des Energieberaters bei der Verbraucherzentrale Die Verbraucherzentrale NRW erhält für die Beratung in den Kommunen eine Landesförderung und bietet der Stadt Bochum an, die Stelle „Energieberatung“ für weitere drei bis zu sieben Jahre einzurichten. Der Sitz des Energieberaters ist für diese Zeit weiterhin in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale vorgesehen. In den Gesamtkosten (ohne Fördermittel) in Höhe von 134.300,- € pro Jahr ist neben den Räumlichkeiten und der Büroausstattung eine 1/1 Stelle für den Energieberater und eine ¼ Stelle für eine Bürokraft, sowie Sachkosten für Veranstaltungen, Aktionen etc. enthalten. Die Fördermittel von Seiten der Verbraucherzentrale betragen ca. 76.800,- €. Der Anteil der Stadt Bochum für dieses Angebot beträgt somit wie oben erwähnt ca. 57.500,-€ pro Jahr. Das Angebot der Verbraucherzentrale liegt nun vor. Es bietet die Möglichkeit, den Vertrag für drei Jahre bzw. sogar für bis zu sieben Jahre zu verlängern. Eine Verlängerung der Stelle „Energieberatung“ für weitere drei Jahre ist aus Sicht des Umwelt- und Grünflächenamtes sinnvoll. Für die Weiterbeschäftigung des Energieberaters entstehen für die Stadt Bochum jährliche Kosten in Höhe von 57.500,- €. Eine Verlängerung des Vertrages für insgesamt drei Jahre, d. h. für den Zeitraum von 2015-2017 ist zur Weiterführung und zum weiteren Ausbau des Energieberatungsangebots für die Bochumer Bürgerinnen und Bürger im Sinne des beschlossenen Energie- und Klimaschutzkonzeptes sinnvoll. Die o. g. Summe muss ab 2015 jährlich für drei weitere Jahre bereitgestellt werden. 3. Fazit und Finanzierung Im Sinne einer gesicherten Planung wird vorgeschlagen, die etablierte und erfolgreiche Kooperation mit der Verbraucherzentrale fortzusetzen und die Ende 2014 auslaufende befristete 1/1 Stelle für den Energieberater um weitere drei Jahre zu verlängern (20152017). Für die Weiterbeschäftigung des Energieberaters entstehen für die Stadt Bochum jährliche Kosten in Höhe von 57.500,- €. Dabei werden derzeit 30.000,-€ pro Jahr aus dem Klimaschutz-Budget zur Verfügung gestellt, die Restsumme wird über die allgemeinen Mittel des Amtes 67 finanziert. Im Jahr 2013 ff. wurde das Klimaschutzbudget um 10.000,€ reduziert, sodass die Finanzierung zunehmend zu Engpässen führt. Diese Form der Finanzierung ist ab 2015, ohne die beschlossenen Maßnahmen aus dem Energie- und Klimaschutzkonzept 2020 und somit dessen Gesamterfolg zu gefährden, nicht mehr möglich. Zur Fortführung der Finanzierung der Energieberatung ist es daher erforderlich, den städtischen Kostenanteil in Höhe von 57.500,- € pro Jahr als zusätzliche Position in den Haushaltsjahren 2015-2017 zu etatisieren und bereitzustellen. In diesem Sinne wird die Entwicklung eines eigenen Titels bzw. Haushaltsansatzes für die Energieberatung seitens StA 67 im Rahmen der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2015 angestrebt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 He (1413) Vorlage Nr.: 20140268 4. Weiteres Vorgehen Eine Verlängerung des Vertrages um insgesamt drei Jahre (bis einschließlich 2017), ist aus den vorgenannten Gründen sinnvoll. Um die Kosten zu diesem Zeitpunkt rechtzeitig in den Haushaltsplanungen 2015-2017 berücksichtigen zu können, sind diese in die Mittelanmeldungen für den Haushalt 2015 aufzunehmen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 He (1413) Vorlage Nr.: 20140268 Bezeichnung der Vorlage Verlängerung der Vollzeit-Stelle des Energieberaters der Stadt Bochum/ der Verbraucherzentrale (VZ) für weitere drei Jahre 1. Der Verlängerung der Stelle des Energieberaters der Stadt Bochum bei der Verbraucherzentrale wird, vorbehaltlich der dazu erforderlichen Mittelbereitstellung, für weitere drei Jahre zugestimmt. 2. Die Umweltverwaltung wird beauftragt, dazu die über den Zeitraum von drei Jahren benötigten 172.500 Euro in die verwaltungsinternen Mittelanmeldungen für den Haushalt 2015 aufzunehmen.