Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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187 kB
Erstellt
24.12.14, 20:04
Aktualisiert
27.01.18, 11:22
Stichworte
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 He
(1413)
Vorlage Nr.: 20140268
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Verlängerung der Vollzeit-Stelle des Energieberaters der Stadt Bochum/ der
Verbraucherzentrale (VZ) für weitere drei Jahre
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
27.02.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 He
(1413)
Vorlage Nr.: 20140268
1.
Allgemeines
Im Rahmen des Energie- und Klimaschutzkonzepts 2020 stellt die Energieberatung für
Bürgerinnen und Bürger in Bochum einen zentralen Punkt dar. Zahlreiche Maßnahmen des
Konzepts sind mit der Energieberatung für den Sektor der privaten Haushalte eng
verknüpft. Somit ist eine Fortführung der Energieberatung für private Haushalte für die
weitere Umsetzung des Klimaschutzkonzepts unverzichtbar.
Seit Beginn 2012 ist Herr Lambertz bei der Verbraucherzentrale als Energieberater für die
Stadt Bochum tätig. Dieses Angebot wird gut angenommen. Im Jahr 2012 wurden 68
Energieberatungen, 13 Feuchtediagnosen und 6 Solarstromchecks durchgeführt. Im Jahr
2013 fanden 58 Energieberatungen, 19 Feuchtediagnosen, 3 Solarstromchecks, 7
Zugluftchecks und eine „Feuchteanalyse Intensiv“ statt.
Die Feuchteanalyse Intensiv ist ein neues Beratungsangebot im Bereich der
Schimmelberatung mit einem umfassenderen Protokoll.
Insgesamt wurden somit 175 Beratungen, davon 126 Energieberatungen, 33
Feuchtediagnosen, 9 Solarstromchecks und 7 Zugluftchecks für Bochumer Hauhalte
durchgeführt. Die Zahlen belegen, dass das Beratungsangebot gut angenommen wird.
Darüber hinaus werden zahlreiche Aktionen, z. B. der „Tag der Sonne“ in den
Fußgängerzonen durchgeführt, die das Angebot weiter bewerben.
Die Verbraucherzentrale (Herr Lambertz) ist auch regelmäßig im Rahmen des
interkommunalen Projekts zur energetischen Altbausanierung – AltBauNeu- tätig und
unterstützt die Stadt Bochum in ihrer Arbeit.
Aber auch andere Projekte werden von ihm unterstützt:
Haus-zu-Haus Beratungen, z. B. im Jahr 2013 in Bochum-Günnigfeld
Energieberatung bei Wohnungs-Eigentümergemeinschaften (in Planung)
Caritas Projekt: Energie sparen in einkommensschwachen Haushalten
Mitarbeit und Jurymitglied beim Klimaschutz Award der Stadt Bochum
Vorträge zum Energiesparen, zum Thema Feuchte und Schimmel etc.
Aktive Teilnahme an der Bochumer Klimawoche 2014 (geplant)
Des Weiteren ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale ein wichtiger Bestandteil in
den beiden Untersuchungsräumen Ost und West der Stadt Bochum. Herr Lambertz war in
der Vergangenheit an einzelnen Veranstaltungen beteiligt (u. a. Bürgergespräch im
Germanenviertel). Darüber hinaus sind in Kooperation mit der Stadt Bochum Aktionen zur
Energieberatung in beiden Untersuchungsräumen geplant.
Die Stadt Bochum beteiligt sich im Sinne einer engen Kooperation an den Personalkosten
von Herrn Lambertz derzeit mit 57.500,- € pro Jahr. Die Stelle ist auf drei Jahre befristet
und endet somit am 31.12.2014.
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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(1413)
Vorlage Nr.: 20140268
2.
Fortsetzung der Förderung des Energieberaters bei der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale NRW erhält für die Beratung in den Kommunen eine
Landesförderung und bietet der Stadt Bochum an, die Stelle „Energieberatung“ für weitere
drei bis zu sieben Jahre einzurichten. Der Sitz des Energieberaters ist für diese Zeit
weiterhin in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale vorgesehen.
In den Gesamtkosten (ohne Fördermittel) in Höhe von 134.300,- € pro Jahr ist neben den
Räumlichkeiten und der Büroausstattung eine 1/1 Stelle für den Energieberater und eine ¼
Stelle für eine Bürokraft, sowie Sachkosten für Veranstaltungen, Aktionen etc. enthalten.
Die Fördermittel von Seiten der Verbraucherzentrale betragen ca. 76.800,- €. Der Anteil der
Stadt Bochum für dieses Angebot beträgt somit wie oben erwähnt ca. 57.500,-€ pro Jahr.
Das Angebot der Verbraucherzentrale liegt nun vor. Es bietet die Möglichkeit, den Vertrag
für drei Jahre bzw. sogar für bis zu sieben Jahre zu verlängern. Eine Verlängerung der
Stelle „Energieberatung“ für weitere drei Jahre ist aus Sicht des Umwelt- und
Grünflächenamtes sinnvoll. Für die Weiterbeschäftigung des Energieberaters entstehen für
die Stadt Bochum jährliche Kosten in Höhe von 57.500,- €. Eine Verlängerung des
Vertrages für insgesamt drei Jahre, d. h. für den Zeitraum von 2015-2017 ist zur
Weiterführung und zum weiteren Ausbau des Energieberatungsangebots für die Bochumer
Bürgerinnen und Bürger im Sinne des beschlossenen Energie- und Klimaschutzkonzeptes
sinnvoll. Die o. g. Summe muss ab 2015 jährlich für drei weitere Jahre bereitgestellt
werden.
3.
Fazit und Finanzierung
Im Sinne einer gesicherten Planung wird vorgeschlagen, die etablierte und erfolgreiche
Kooperation mit der Verbraucherzentrale fortzusetzen und die Ende 2014 auslaufende
befristete 1/1 Stelle für den Energieberater um weitere drei Jahre zu verlängern (20152017).
Für die Weiterbeschäftigung des Energieberaters entstehen für die Stadt Bochum jährliche
Kosten in Höhe von 57.500,- €. Dabei werden derzeit 30.000,-€ pro Jahr aus dem
Klimaschutz-Budget zur Verfügung gestellt, die Restsumme wird über die allgemeinen
Mittel des Amtes 67 finanziert. Im Jahr 2013 ff. wurde das Klimaschutzbudget um 10.000,€ reduziert, sodass die Finanzierung zunehmend zu Engpässen führt.
Diese Form der Finanzierung ist ab 2015, ohne die beschlossenen Maßnahmen aus dem
Energie- und Klimaschutzkonzept 2020 und somit dessen Gesamterfolg zu gefährden, nicht
mehr möglich. Zur Fortführung der Finanzierung der Energieberatung ist es daher
erforderlich, den städtischen Kostenanteil in Höhe von 57.500,- € pro Jahr als zusätzliche
Position in den Haushaltsjahren 2015-2017 zu etatisieren und bereitzustellen. In diesem
Sinne wird die Entwicklung eines eigenen Titels bzw. Haushaltsansatzes für die
Energieberatung seitens StA 67 im Rahmen der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2015
angestrebt.
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Vorlage Nr.: 20140268
4.
Weiteres Vorgehen
Eine Verlängerung des Vertrages um insgesamt drei Jahre (bis einschließlich 2017), ist aus
den vorgenannten Gründen sinnvoll.
Um die Kosten zu diesem Zeitpunkt rechtzeitig in den Haushaltsplanungen 2015-2017
berücksichtigen zu können, sind diese in die Mittelanmeldungen für den Haushalt 2015
aufzunehmen.
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20140268
Bezeichnung der Vorlage
Verlängerung der Vollzeit-Stelle des Energieberaters der Stadt Bochum/ der
Verbraucherzentrale (VZ) für weitere drei Jahre
1. Der Verlängerung der Stelle des Energieberaters der Stadt Bochum bei der
Verbraucherzentrale wird, vorbehaltlich der dazu erforderlichen Mittelbereitstellung, für
weitere drei Jahre zugestimmt.
2. Die Umweltverwaltung wird beauftragt, dazu die über den Zeitraum von drei Jahren
benötigten 172.500 Euro in die verwaltungsinternen Mittelanmeldungen für den Haushalt
2015 aufzunehmen.