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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
156 kB
Erstellt
24.12.14, 20:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:22

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 23) Vorlage Nr. 20140007 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Beschwerden gem. § 24 GO NRW der Frau Beatrix Weitz-Meißner und des Herrn Johannes Meißner hier: Aufhebung des Radverkehrsverbotes auf einem Teilabschnitt der Hauptstraße Beratungsfolge Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Sitzungstermin akt. Beratung 04.03.2014 Anlagen Übersichtsplan Hauptstraße Wortlaut Anregung nach §24GO NRW des Herrn Johannes Meißner: (Per Email am 27.11.2013, 21:04 Uhr) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erschrecken musste ich feststellen, dass von nun an Fahrrädern das Fahren auf der Hauptstraße in Bochum Langendreer untersagt ist. Ich benutze das Fahrrad sowohl für die Fortbewegung für kurze Wege und bin auch begeisterter Radsportler. Ich kann diesen Schritt nicht im Geringsten nachvollziehen. Zur Reduktion schädlichen CO2 Ausstoßes von Autos wird eine Straßenbahn gebaut (deren Bau im Übrigen unfassbare und für Arbeitnehmer unzumutbare Hürden darstellt), um im Anschluss umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Fortbewegung per Fahrrad zu verbieten. Eine widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Vorgehensweise (…) Anregung nach §24GO NRW der Frau Beatrix Weritz-Meißner: (Per Email am 27.11.2013, 09:30 Uhr) Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 23) Vorlage Nr. 20140007 Welch ein schildbürgersteich: Da will man das auto mit millionenaufwand unter zerstörung des einzelhandels und somit der infrastruktur von der straße bannen, um die menschen zur umweltfreundlichen fortbewegung mit der straßenbahn zu überzeugen“ und verbietet in dem zuge das ökologischste fortbewegungsmittel überhaupt, nämlich das fahrrad und das ganze direkt an einer großen ökologisch ausgerichteten schule. Ich bitte sie im namen der vernunft um zulassung des fahrradverkehrs auf der hauptstraße auf ganzer länge. Die vorliegenden Anregungen und Bedenken, betreffen das laufende Geschäft der Verwaltung und mit nachfolgender Beantwortung dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben werden: Beim Bau der Straßenbahn ermöglicht die vorhandenen Randbedingungen es nicht, die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere der ausgeprägte – den Straßenzug prägende – Baumbestand sollte unter allen Umständen erhalten bleiben. Aufgrund der erforderlichen geradlinigen Trassierung des Straßenbahngleises reduzierten sich die planerischen Möglichkeiten für den Streckenabschnitt der Hauptstraße zwischen Elsterstraße und Rampenstraße letztlich auf zwei Varianten: Zum einen eine Lösung mit ERA2010-konformen Radfahrstreifen mit Verzicht auf einen Gehweg auf der östlichen Straßenseite und einen minimal breiten Gehweg (ca. 1.00 -1.50 m) auf der westlichen Straßenseite (Schule). Zum anderen eine Lösung ohne Radfahrstreifen, aber mit beidseitigen Gehwegen in einer Breite, welche die Ausschilderung als Sonderweg Fußgänger, Radfahrer frei zulässt. Im Abschnitt zwischen Rampenstraße und Stiftstraße ist aufgrund der hier stehenden Straßenbäume ohnehin nur die zweite Variante möglich gewesen. Die Verwaltung hat sich daher nach dem Prinzip „Sicherheit vor Leichtigkeit“ dazu entschieden, das Radfahren auf der Fahrbahn zu verbieten und die Gehwege zur Benutzung freizugeben. Das Fußgängeraufkommen ist in diesem Abschnitt äußerst gering und Einengungen sind nur punktuell vorhanden, so dass hier von den Bürgern durchaus erwartet werden kann, sich rücksichtsvoll zu verhalten und sich auf Sicht zu verständigen. Das Radfahren auf der Fahrbahn kann nicht zugelassen werden, weil der verbleibende Bewegungsraum zwischen äußerer Schiene und Bordstein für Radfahrer nicht ausreichend ist. Insbesondere im Bereich der Haltestellenkaps wird dieser nochmals verschmälert und auch vor Parkstreifen kann der erforderliche Sicherheitsraum nicht angeboten werden. Als Alternativangebot wird über die parallel geführten Nebenstraßen eine Alternativroute angeboten, die noch ausgeschildert werden wird. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 23) Vorlage Nr. 20140007 Damit besteht für Anlieger die Möglichkeit, über die freigegebenen Gehwege den Nahverkehr abzuwickeln. Über die Alternativroute kann der Routen-Radfahrer den Steckenabschnitt umfahren. In Fahrtrichtung Witten wird dabei auch der Anstieg zur Elsterstraße hin umfahren. Bei der Schule handelt es sich um eine Waldorfschule mit einem über die Stadtgrenzen hinaus ausstrahlenden Einzugsbereich. Der Haupteingang befindet sich auf der westlichen Seite in der Straße „Witte-Wie“. Dorthin werden viele Kinder von den Eltern mit dem Auto gebracht. Der Anteil der Kinder, die selbstständig mit dem Fahrrad kommen, ist verschwindend gering. Die neue Haltestelle und eine zusätzliche lichtsignalgeregelte Fußgängerquerung wurden zielgerichtet direkt am zur Hauptstraße hin gelegenen Eingangstor positioniert. Die Planung ist mit Straßenverkehrsamt und Polizei abgestimmt und wurde von der Bezirksregierung Arnsberg im Planfeststellungsverfahren geprüft und diskutiert. Die Planung wurde im November 2011 durch die Bezirksregierung planfestgestellt und ist inzwischen hergestellt worden. Das Radfahrverbot auf der Fahrbahn betrifft allein den Abschnitt zwischen Elsterstraße und Stiftstraße.