Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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156 kB
Erstellt
24.12.14, 20:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 23)
Vorlage Nr. 20140007
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Beschwerden gem. § 24 GO NRW der Frau Beatrix Weitz-Meißner und des Herrn
Johannes Meißner
hier: Aufhebung des Radverkehrsverbotes auf einem Teilabschnitt der Hauptstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.03.2014
Anlagen
Übersichtsplan Hauptstraße
Wortlaut
Anregung nach §24GO NRW des Herrn Johannes Meißner:
(Per Email am 27.11.2013, 21:04 Uhr)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erschrecken musste ich feststellen, dass von nun an Fahrrädern das Fahren auf der
Hauptstraße in Bochum Langendreer untersagt ist. Ich benutze das Fahrrad sowohl für die
Fortbewegung für kurze Wege und bin auch begeisterter Radsportler. Ich kann diesen
Schritt nicht im Geringsten nachvollziehen. Zur Reduktion schädlichen CO2 Ausstoßes von
Autos wird eine Straßenbahn gebaut (deren Bau im Übrigen unfassbare und für
Arbeitnehmer unzumutbare Hürden darstellt), um im Anschluss umweltfreundliche und
gesundheitsfördernde Fortbewegung per Fahrrad zu verbieten. Eine widersprüchliche und
nicht nachvollziehbare Vorgehensweise
(…)
Anregung nach §24GO NRW der Frau Beatrix Weritz-Meißner:
(Per Email am 27.11.2013, 09:30 Uhr)
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 23)
Vorlage Nr. 20140007
Welch ein schildbürgersteich:
Da will man das auto mit millionenaufwand unter zerstörung des einzelhandels und somit
der infrastruktur von der straße bannen, um die menschen zur umweltfreundlichen
fortbewegung mit der straßenbahn zu überzeugen“ und verbietet in dem zuge das
ökologischste fortbewegungsmittel überhaupt, nämlich das fahrrad und das ganze direkt an
einer großen ökologisch ausgerichteten schule.
Ich bitte sie im namen der vernunft um zulassung des fahrradverkehrs auf der hauptstraße
auf ganzer länge.
Die vorliegenden Anregungen und Bedenken, betreffen das laufende Geschäft der
Verwaltung und mit nachfolgender Beantwortung dem Ausschuss für Anregungen und
Beschwerden zur Kenntnis gegeben werden:
Beim Bau der Straßenbahn ermöglicht die vorhandenen Randbedingungen es nicht, die
Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere der ausgeprägte –
den Straßenzug prägende – Baumbestand sollte unter allen Umständen erhalten bleiben.
Aufgrund der erforderlichen geradlinigen Trassierung des Straßenbahngleises reduzierten
sich die planerischen Möglichkeiten für den Streckenabschnitt der Hauptstraße zwischen
Elsterstraße und Rampenstraße letztlich auf zwei Varianten:
Zum einen eine Lösung mit ERA2010-konformen Radfahrstreifen mit Verzicht auf einen
Gehweg auf der östlichen Straßenseite und einen minimal breiten Gehweg (ca. 1.00 -1.50
m) auf der westlichen Straßenseite (Schule).
Zum anderen eine Lösung ohne Radfahrstreifen, aber mit beidseitigen Gehwegen in einer
Breite, welche die Ausschilderung als Sonderweg Fußgänger, Radfahrer frei zulässt.
Im Abschnitt zwischen Rampenstraße und Stiftstraße ist aufgrund der hier stehenden
Straßenbäume ohnehin nur die zweite Variante möglich gewesen.
Die Verwaltung hat sich daher nach dem Prinzip „Sicherheit vor Leichtigkeit“ dazu
entschieden, das Radfahren auf der Fahrbahn zu verbieten und die Gehwege zur
Benutzung freizugeben.
Das Fußgängeraufkommen ist in diesem Abschnitt äußerst gering und Einengungen sind
nur punktuell vorhanden, so dass hier von den Bürgern durchaus erwartet werden kann, sich
rücksichtsvoll zu verhalten und sich auf Sicht zu verständigen.
Das Radfahren auf der Fahrbahn kann nicht zugelassen werden, weil der verbleibende
Bewegungsraum zwischen äußerer Schiene und Bordstein für Radfahrer nicht ausreichend
ist.
Insbesondere im Bereich der Haltestellenkaps wird dieser nochmals verschmälert und auch
vor Parkstreifen kann der erforderliche Sicherheitsraum nicht angeboten werden.
Als Alternativangebot wird über die parallel geführten Nebenstraßen eine Alternativroute
angeboten, die noch ausgeschildert werden wird.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 23)
Vorlage Nr. 20140007
Damit besteht für Anlieger die Möglichkeit, über die freigegebenen Gehwege den
Nahverkehr abzuwickeln. Über die Alternativroute kann der Routen-Radfahrer den
Steckenabschnitt umfahren. In Fahrtrichtung Witten wird dabei auch der Anstieg zur
Elsterstraße hin umfahren.
Bei der Schule handelt es sich um eine Waldorfschule mit einem über die Stadtgrenzen
hinaus ausstrahlenden Einzugsbereich. Der Haupteingang befindet sich auf der westlichen
Seite in der Straße „Witte-Wie“. Dorthin werden viele Kinder von den Eltern mit dem Auto
gebracht. Der Anteil der Kinder, die selbstständig mit dem Fahrrad kommen, ist
verschwindend gering. Die neue Haltestelle und eine zusätzliche lichtsignalgeregelte
Fußgängerquerung wurden zielgerichtet direkt am zur Hauptstraße hin gelegenen
Eingangstor positioniert.
Die Planung ist mit Straßenverkehrsamt und Polizei abgestimmt und wurde von der
Bezirksregierung Arnsberg im Planfeststellungsverfahren geprüft und diskutiert.
Die Planung wurde im November 2011 durch die Bezirksregierung planfestgestellt und ist
inzwischen hergestellt worden.
Das Radfahrverbot auf der Fahrbahn betrifft allein den Abschnitt zwischen Elsterstraße und
Stiftstraße.