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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
153 kB
Erstellt
24.12.14, 20:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:33

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 22 (30 37) Vorlage Nr. 20132756 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Semperstraße / Schinkelstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Sitzungstermin akt. Beratung 04.03.2014 Anlagen Wortlaut Auf der Höhe des Kreuzungsbereiches Semperstraße / Schinkelstraße befinden sich ein Lebensmittelladen, ein Frisör, ein Reisebüro, eine Imbissbude und andere Geschäfte. Anwohner beschweren sich, dass sie durch parkende Fahrzeuge, hohes Verkehrsaufkommen, Lärm und Gerüche belästigt werden. Es wurde festgestellt, dass der Lebensmittelladen „Smak“.wesentlich mehr Kundenbesuche hat als zu Zieten des REWEMarktes, obwohl z. B. keine zusätzlichen Parkplätze angelegt wurden. Die Bezirksvertretung fragt an: 1. Sind nach Ansicht der Verwaltung die drei vor dem Lebensmittelladen eingerichteten Parkplätze für die aktuelle Frequentierung des Ladens ausreichend und mit der ursprünglichen Genehmigung zum Betrieb des Lebensmittelladens vereinbar? 2. Kann die Verwaltung Einfluss auf die Anlieferung durch große LKW-Züge in der engen Schinkelstraße hinsichtlich Zeit und Ort nehmen? 3. Können weitere Parkplätze geschaffen werden? 4. Kann die Durchfahrtsituation durch die Schinkelstraße hinsichtlich der halbseitig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge rund um den Geschäftsbereich verbessert werden? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 22 (30 37) Vorlage Nr. 20132756 5. Liegen Genehmigungen für alle dort angesiedelten Geschäftsbetriebe hinsichtlich der Art und Größe vor und ist die Ansieldung der Geschäfte in der Gesamtheit mit dem Charakter einer Wohnsiedlung vereinbar? 6. Kann die Lärmbelästigung der Anwohner, die durch an- und abfahrende Besucher und Anlieferverkehr entsteht, verbessert werden? 7. Steht der mobile Imbisswagen auf öffentlichem oder privatem Gelände? 8. Kann die Geruchsbelästigung, ausgehend von der Imbissbude, für die Anwohner reduziert werden? 9. Wenn die Verwaltung Handlungsbedarf aus den zuvor gestellten Fragen feststellt, kann dann dazu eine Anwohner-Infoveranstaltung durchgeführt werden? Antwort: Zu 1. Es wurden 1983 für den Neubau des Wohn- und Geschäftshauses 15 Stellplätze nachgewiesen. Auf dem Grundstück befinden sich jetzt aktuell 10 offene Stellplätze, 5 Pkw Garagen. 3 Stellplätze befinden sich vor dem Lebensmittelladen und 7 Stellplätze dahinter, neben dem Imbiss. Für den Lebensmittelladen sind auf Grundlage der Verkaufsfläche 7 Stellplätze erforderlich. Zu 2. Es sind Betriebszeiten genehmigt, in der Zeit von 06:00 - 22:00. An diese Zeiten muss sich der Betreiber halten. Zu 3. Die Verwaltung kann für private keine Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stellen bzw. Errichten. Auf der Semperstraße im Bereich der Einmündung zur Schinkelstraße befinden sich Haltestellen der Bogestra sowie verkehrsberuhigende Einbauten (Berliner Kissen). Gleiches gilt für die Schinkelstraße. Aufgrund zahlreicher privater Grundstückszufahrten und dem Querschnitt von 5,50 m Fahrbahnbreite ist das Anlegen markierter öffentlicher Stellplätze nicht umsetzbar. Hier müsste der Eigentümer des Ladenlokals ggf. Tätig werden. Zu 4. Das Straßenverkehrsamt hat die Verkehrssituation überprüft und dabei festgestellt, dass auf der Schinkelstraße im Einmündungsbereich Semperstraße teilweise verkehrswidrig geparkt wird. Der Bereich wird durch die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung kontrolliert. Anlässlich der Kontrollen festgestellte Falschparker werden erfasst und Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 22 (30 37) Vorlage Nr. 20132756 Zu 5. Ja. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), da das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, die Eigenart der näheren Umgebung entspricht und einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung ist. Hierzu gibt es einen Gerichtsbeschluss aus dem Jahre 2009. Aufgrund einer Klage der Anwohner bezüglich des Imbissbetriebes in diesem Verfahren, wurde, im Hinblick auf die bereits bestehenden gewerblichen Nutzungen in den Häusern Semperstraße 20, Schinkelstraße 68 und 73, das Gebiet als “allgemeines Wohngebiet eingestuft . Zu 6. Basierend auf den vorliegenden Baugenehmigungen und der Einhaltung der genehmigten Öffnungszeiten 08:00 - 22:00 Uhr und Betriebszeiten 06:00 - 22:00 Uhr, außerhalb der Ruhezeiten am Werktag (keine Anlieferung im Nachtzeitraum) sowie der ordnungsgemäßen Nutzung der Pkw Stellplätze hinter dem Wohn, -und Geschäftshaus und den 3 Pkw Stellplätzen vor dem Gebäude, ist eine Verbesserung der Lärmsituation durch an -und abfahrende Kunden und den Anlieferverkehr kaum möglich. Die ausgewiesenen Stellplätze hinter dem Gebäude im nordöstlichen Grundstücksbereich und die 3 Stellplätze sind so angeordnet, dass sie einen großen Abstand zur angrenzenden Wohnnutzung aufweisen und somit aus lärmtechnischer Sicht auf dem Grundstück gut angeordnet sind. Zu 7. Der Imbisswagen steht auf privatem Grundstück. Zu 8. Es gibt zu dem Imbisswagen einen Gerichtsbeschluss von 2009. Hier wurde festgestellt, dass der Imbisswagen nicht gegen das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot verstößt. Zu berücksichtigen ist auch das sich die Betriebzeiten nur auf Freitag von 14:00 -19:00 und samstags von 11:00-16:00 beschränken. Der Imbisswagen hat einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung. Zu.9. Nein, eine Anwohner-Infoveranstaltung kann nicht durchgeführt werden.