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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:38

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (25 39) Vorlage Nr. 20140053 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Änderungsantrag des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung vom 09.10.2013, TOP 1.1.1.1 Bezeichnung der Vorlage ZOB - Grundsatzbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Sitzungstermin akt. Beratung 18.03.2014 Anlagen 1. Ursprungsplanung Wortlaut Der Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung und Erweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofes ZOB ist durch den Änderungsantrag der Koalition ergänzt um die Punkte 1 bis 4 geändert worden. 1. Parallel zur Planung des ZOB ist die Detail- und Kostenplanung für die Führung der Radverkehrsanlagen (stadtaus- und stadteinwärts) mit vorzulegen und auch im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr zu beraten. 2. Die bauliche Umsetzung der Radverkehrsanlagen soll im Zusammenhang mit dem Umbau des ZOB erfolgen. 3. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob Bäume, und hier vor allem der Baum auf der Dreiecksinsel des Knotenpunktes, erhalten werden können? Die Punkte 1 bis 3 werden in der weiteren Bearbeitung der Entwurfsplanung berücksichtigt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (25 39) Vorlage Nr. 20140053 4. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob weitere Kurzzeitparkplätze westlich des Hbf erhalten werden können, ggf. durch temporäre Öffnung der Liefer- und Rangierzone? Zu Punkt 4 kann zunächst lediglich eine Zwischenmitteilung erfolgen, weil die fachliche Beratung noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Die Kurzzeitparkplätze auf dem westlichen Teil des Bahnhofvorplatzes sind bereits heute auf Grund der beengten räumlichen Situation zwischen Universitätsstraße, Taxenstandplatz und Bahnhofsgebäude auf ein Minimum reduziert. Hinzu kommt, dass die unterschiedlichen Nutzerinteressen berücksichtigt wurden. So gibt es neben 18 Kurzzeitparkplätzen (mit Parkschein), drei Behindertenstellplätze, einen Motorradparkplatz und seit dem vergangenen Jahr zwei Stellplätze für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs an einer Ladesäule. Am Ende des Parkplatzes, in unmittelbarer Nähe zum (Seiten-) Eingang des Hauptbahnhofes ist in der ursprünglichen Planung eine Ladezone in Form eines eingeschränkten Haltverbots auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen vorgesehen worden (s. Anlage 1). Dieser Bereich wird gelegentlich von den Anlieferfahrzeugen für die Geschäfte im Bahnhof genutzt. Die aktuelle Planung zur Einrichtung von zwei Stellplätzen für Anlieferfahrzeuge würde einen nicht unerheblichen Eingriff in den baulichen Bestand und eine Reduzierung der Kurzzeitparkplätze bedeuten. Die endgültige Beratung, welche Konsequenzen bei der Umnutzung des Kurzzeitparkplatzes in Kauf genommen werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird dies dem Ausschuss mitgeteilt.