Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
25.12.14, 13:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (25 39)
Vorlage Nr. 20140053
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Änderungsantrag des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung vom
09.10.2013, TOP 1.1.1.1
Bezeichnung der Vorlage
ZOB - Grundsatzbeschluss
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
18.03.2014
Anlagen
1. Ursprungsplanung
Wortlaut
Der Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung und Erweiterung des Zentralen
Omnibusbahnhofes ZOB ist durch den Änderungsantrag der Koalition ergänzt um die
Punkte 1 bis 4 geändert worden.
1. Parallel zur Planung des ZOB ist die Detail- und Kostenplanung für die Führung der
Radverkehrsanlagen (stadtaus- und stadteinwärts) mit vorzulegen und auch im
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr zu beraten.
2. Die bauliche Umsetzung der Radverkehrsanlagen soll im Zusammenhang mit dem
Umbau des ZOB erfolgen.
3. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob Bäume, und hier vor allem der Baum auf der
Dreiecksinsel des Knotenpunktes, erhalten werden können?
Die Punkte 1 bis 3 werden in der weiteren Bearbeitung der Entwurfsplanung berücksichtigt.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (25 39)
Vorlage Nr. 20140053
4. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob weitere Kurzzeitparkplätze westlich des Hbf
erhalten werden können, ggf. durch temporäre Öffnung der Liefer- und Rangierzone?
Zu Punkt 4 kann zunächst lediglich eine Zwischenmitteilung erfolgen, weil die fachliche
Beratung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.
Die Kurzzeitparkplätze auf dem westlichen Teil des Bahnhofvorplatzes sind bereits heute auf
Grund der beengten räumlichen Situation zwischen Universitätsstraße, Taxenstandplatz und
Bahnhofsgebäude auf ein Minimum reduziert. Hinzu kommt, dass die unterschiedlichen
Nutzerinteressen berücksichtigt wurden. So gibt es neben 18 Kurzzeitparkplätzen (mit
Parkschein), drei Behindertenstellplätze, einen Motorradparkplatz und seit dem
vergangenen Jahr zwei Stellplätze für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs an
einer Ladesäule.
Am Ende des Parkplatzes, in unmittelbarer Nähe zum (Seiten-) Eingang des
Hauptbahnhofes ist in der ursprünglichen Planung eine Ladezone in Form eines
eingeschränkten Haltverbots auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen vorgesehen worden
(s. Anlage 1). Dieser Bereich wird gelegentlich von den Anlieferfahrzeugen für die Geschäfte
im Bahnhof genutzt.
Die aktuelle Planung zur Einrichtung von zwei Stellplätzen für Anlieferfahrzeuge würde
einen nicht unerheblichen Eingriff in den baulichen Bestand und eine Reduzierung der
Kurzzeitparkplätze bedeuten.
Die endgültige Beratung, welche Konsequenzen bei der Umnutzung des Kurzzeitparkplatzes
in Kauf genommen werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Sobald ein Ergebnis
vorliegt, wird dies dem Ausschuss mitgeteilt.