Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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223 kB
Erstellt
24.12.14, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:39
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (17 18)
Vorlage Nr.: 20140298
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße hier: a) Änderung des Plangebiets
b) Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§ 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
18.03.2014
18.03.2014
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2: Übersicht und kopierte Stellungnahmen der Behörden und sonstiger TÖB
Anlage 3 a: Begründung zum Bebauungsplanentwurf
Anlage 3 b: Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf
Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplans
Anlage 5: Übersichtskarte
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
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TOP/akt. Beratung
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Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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Vorlage Nr.: 20140298
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplans
In der Vergangenheit gab es bereits vermehrt Anfragen, den Planbereich einer
wohnbaulichen Nutzung zuzuführen und ein Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Die Lage des Plangebiets ist insbesondere aufgrund der Nähe zum Stadtteilzentrum
Eppendorf geradezu prädestiniert, zusätzliche Wohnbauflächen zu schaffen und somit der
Baulandknappheit in Bochum-Eppendorf entgegen zu wirken.
Das Plangebiet bietet aufgrund seiner im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die
Möglichkeit, ein bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot zu schaffen. Die Bereitstellung
von Wohnbaugrundstücken trägt zur Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und
dauerhaften Bindung der Bewohner an die Stadt Bochum bei.
Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen
Bebauungsplans. Um das für die Realisierung der geplanten Wohnbebauung notwendige
Baurecht zu schaffen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung von familiengerechter Wohnbebauung im
Plangebiet. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Errichtung sowohl von EinzelDoppel- und Reihenhäusern als auch von Geschosswohnungsbau vorgesehen.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet stellt sich überwiegend als nicht genutzte Grünfläche dar. Ein Teilbereich
des Plangebiets wird als Haus- bzw. Kleingärten genutzt.
Das Gebiet ist nahezu von allen Seiten von Wohnbebauung, überwiegend im Ein- bis
Zweifamilienhausbereich und an der östlichen Seite im Mehrfamilienhausbereich,
umgeben. Nordöstlich grenzt die Katholische Kirchengemeinde mit Kirche, Jugendheim und
Kindergarten an. Südöstlich auf der gegenüberliegenden Seite der Ruhrstraße befindet sich
ein Bauernhof. Die in unmittelbarer Nähe liegende Lutherschule (Grundschule) wurde
geschlossen.
Südlich an die Holzstraße grenzt eine Waldfläche unmittelbar nördlich an das Plangebiet
an.
3.
Erweiterung des Plangebiets
Eine Einleitung des im Neubaugebiet an der Ruhrstraße anfallenden Regenwassers in die
vorhandene Mischwasserkanalisation ist aus hydraulischen Gründen nicht möglich. Die
Einleitung des Regenwassers würde zu Überlastungen im vorhandenen Kanalnetz führen.
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Das anfallende Schmutzwasser ist daher über das Kirchengelände in das vorhandene
Mischwasserkanalnetz in der Holzstraße einzuleiten. Das anfallende Regenwasser wird in
die gleiche Richtung über einen Ablaufkanal vom geplanten Regenrückhaltebecken zum
Eppendorfer Graben abgeleitet.
Zur Umsetzung dieser entwässerungstechnischen Lösung ist die Inanspruchnahme von
Flächen der Kirchengemeinde erforderlich. Diese Flächen sind daher in den
Geltungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen.
Außerdem wird der Geltungsbereich erweitert, um zusätzliche Wohnbaufläche nördlich des
Regenrückhaltebeckens zu schaffen.
Am westlichen Rand des Plangebiets ist ein Fußweg vorhanden, der eine Verbindung von
der Ruhrstraße bis zur Holzstraße darstellt und damit ein wichtiges Verbindungsglied in das
Stadtteilzentrum Eppendorf ist. Dieser Fußweg soll planungsrechtlich gesichert werden;
daher wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans auch um diese Fläche erweitert.
4.
Inhalte des Bebauungsplans
Im Bebauungsplan wird das von der Verwaltung erarbeitete städtebauliche Konzept
umgesetzt. Dies sieht die Entwicklung eines Wohnquartiers - vorwiegend für eine
Einfamilienhausbebauung - vor. An der Ruhrstraße und im Gablungsbereich der
Erschließungsstraßen im Plangebiet sind Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Die verkehrstechnische Anbindung des Plangebiets erfolgt über eine 7,50 m breite von der
Ruhrstraße zur Schleiermacherstraße hin verlaufende Erschließungsstraße. Von dieser
Haupterschließung zweigt eine 6,50 m breite Stichstraße ab, die den nordöstlichen Teil des
Plangebiets erschließt. Der westliche Bereich wird über eine Ringerschließung
(Straßenbreite 6,50 m), die zu einer Platzbildung führt, angebunden. Der Platz wird als
öffentlicher Raum ausgebildet und bietet aufgrund seiner Größe u. a. Fläche für einen
Kinderspielplatz.
Der Planbereich ist gemäß des städtebaulichen Konzeptes als allgemeines Wohngebiets
gem. § 4 BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw. störender
Nutzungen festgesetzt.
Neben den Regelungen zur Art der baulichen Nutzung sind Festsetzungen zur
überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Höhe der baulichen Anlagen vorgesehen.
Aus entwässerungstechnischen Gründen wird eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken
festgesetzt.
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5.
Auswirkungen des Bebauungsplans
Durch die Realisierung des Bebauungsplans besteht die Möglichkeit, die derzeit
brachliegende Fläche einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen.
Der Bebauungsplan sichert die Erschließung ebenso wie das städtebauliche Einfügen des
neu entstehenden Gebiets in die Umgebung. Dies wird durch Festsetzungen im
Bebauungsplan zu Verkehrsflächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren
Grundstücksflächen gewährleistet.
Die Kapazität des umgebenden Straßennetzes wird den zusätzlichen Individualverkehr
ohne negative Auswirkungen aufnehmen können. Die Verkehrsbewegungen innerhalb des
Gebiets werden sich fast ausschließlich auf den gebietsbezogenen Ziel- und Quellverkehr
beschränken. Daher ist nicht von negativen Verkehrsbeeinträchtigungen des neuen
Wohngebiets auszugehen.
Insgesamt sind mit der Realisierung des Bebauungsplans positive Effekte auf eine
qualitätsvolle
Wohnungsbaulandentwicklung
zu
erwarten.
Die
vorhandenen
Infrastruktureinrichtungen in Eppendorf werden durch die zusätzlichen Bewohner besser
ausgelastet und damit in ihrem Bestand gesichert.
Mit dem Bebauungsplan sind Umweltauswirkungen verbunden.
Durch die Neubebauung werden bisher unversiegelte Flächen überbaut. Dadurch werden
negative Umweltauswirkungen herbeigeführt. Der verursachte Eingriff wird durch
Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.
Der im Plangebiet vorhandene Boden ist aufgrund seiner Bodenfruchtbarkeit als besonders
schutzwürdig einzustufen. Durch für das Einfamilienhaussegment durchaus großzügige
Grundstücke und die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche bleiben größere Teile des
Bodens jedoch unversiegelt.
6.
Bisheriges Planverfahren
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 874 wurde in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.12.2007 beschlossen.
Mit Beschluss vom 02.04.2008 wurde das Umlegungsverfahren eingeleitet.
Im
Bebauungsplanverfahren
und
im
Rahmen
der
Beschlussfassung
der
Umlegungsanordnung wurde die Einbeziehung der nordwestlich des Plangebiets Richtung
Holzstraße liegenden Grundstücke angeregt.
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Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wurde durch den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr am 24.02.2009 beschlossen. Die Neueinleitung des
Umlegungsverfahrens hat der Umlegungsausschuss in seiner Sitzung am 12.05.2009
beschlossen.
Im nachfolgenden Verfahrensschritt wurde im Zeitraum vom 03.09.2009 bis zum
01.10.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
einschließlich einer Bürgerversammlung am 08.09.2009 durchgeführt. Die Stellungnahme
der Bürger sind der Mitteilung zum Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße - zum nicht
öffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom
04.09.2009.
7.
Gutachten
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 874 wurden folgende Gutachten
erstellt:
-
-
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 874 „Ruhrstraße“,
Kuhlmann und Stucht, 29.09.2009
Gutachten zur Möglichkeit der Regenwassernutzung, Bebauungsplan Nr. 874
Ruhrstraße, Dipl.-Geol. B. Blankmeister, 23.06.2010
Regenwasserversickerung, Bebauungsplan Nr. 874 Ruhrstraße, Dipl.-Geol. B.
Blankmeister, 22.07.2010
Entwässerungstechnische Erschließung B- Plan 874 Ruhrstraße Variantenuntersuchung, AF Ingenieur Consult GmbH, Dezember 2011
Entwässerungstechnische Erschließung B- Plan 874 Ruhrstraße, Entwässerungstechnische Stellungnahme zur Verschiebung des Regenrückhaltebeckens, AF
Ingenieur Consult GmbH, Dezember 2012
Bebauungsplan Nr. 874 Ruhrstraße in Bochum-Eppendorf, Bergschadenstechnische Gefahrenanalyse – Stellungnahme zur Stansicherung der Geländeoberfläche im Zusammenhang mit dem ehemaligen Bergbau - igb – Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbH, September 2013
Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße - in Bochum - Gutachten zum Verkehrslärm mit Berechnung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt der Stadt Bochum, Abteilung Städtebau und Mobilität, 07.02.2014
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Vorlage Nr.: 20140298
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße hier: a) Änderung des Plangebiets
b) Auslegungsbeschluss
zu a)
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 874 - Ruhrstraße - wird um den Bereich nordöstlich und
westlich des bisherigen Plangebiets erweitert (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
zu b)
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 874 - Ruhrstraße - in der Fassung vom 06.02.2014 ist
einschließlich der Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2
Baugesetzbuch).
Es wird der als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 874 mit folgender Maßgabe beschlossen (§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 2a Abs. 1 Baugesetzbuch):
Zur öffentlichen Auslegung ist die Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung an den Bebauungsplanentwurf in
der Fassung vom 06.02.2014 anzupassen.