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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
223 kB
Erstellt
24.12.14, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:39

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20140298 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße hier: a) Änderung des Plangebiets b) Auslegungsbeschluss Beschlussvorschriften § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 18.03.2014 18.03.2014 Anlagen Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen Anlage 2: Übersicht und kopierte Stellungnahmen der Behörden und sonstiger TÖB Anlage 3 a: Begründung zum Bebauungsplanentwurf Anlage 3 b: Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplans Anlage 5: Übersichtskarte Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20140298 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20140298 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplans In der Vergangenheit gab es bereits vermehrt Anfragen, den Planbereich einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen und ein Bauleitplanverfahren einzuleiten. Die Lage des Plangebiets ist insbesondere aufgrund der Nähe zum Stadtteilzentrum Eppendorf geradezu prädestiniert, zusätzliche Wohnbauflächen zu schaffen und somit der Baulandknappheit in Bochum-Eppendorf entgegen zu wirken. Das Plangebiet bietet aufgrund seiner im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die Möglichkeit, ein bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot zu schaffen. Die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken trägt zur Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und dauerhaften Bindung der Bewohner an die Stadt Bochum bei. Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Um das für die Realisierung der geplanten Wohnbebauung notwendige Baurecht zu schaffen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung von familiengerechter Wohnbebauung im Plangebiet. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Errichtung sowohl von EinzelDoppel- und Reihenhäusern als auch von Geschosswohnungsbau vorgesehen. 2. Plangebiet Das Plangebiet stellt sich überwiegend als nicht genutzte Grünfläche dar. Ein Teilbereich des Plangebiets wird als Haus- bzw. Kleingärten genutzt. Das Gebiet ist nahezu von allen Seiten von Wohnbebauung, überwiegend im Ein- bis Zweifamilienhausbereich und an der östlichen Seite im Mehrfamilienhausbereich, umgeben. Nordöstlich grenzt die Katholische Kirchengemeinde mit Kirche, Jugendheim und Kindergarten an. Südöstlich auf der gegenüberliegenden Seite der Ruhrstraße befindet sich ein Bauernhof. Die in unmittelbarer Nähe liegende Lutherschule (Grundschule) wurde geschlossen. Südlich an die Holzstraße grenzt eine Waldfläche unmittelbar nördlich an das Plangebiet an. 3. Erweiterung des Plangebiets Eine Einleitung des im Neubaugebiet an der Ruhrstraße anfallenden Regenwassers in die vorhandene Mischwasserkanalisation ist aus hydraulischen Gründen nicht möglich. Die Einleitung des Regenwassers würde zu Überlastungen im vorhandenen Kanalnetz führen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20140298 Das anfallende Schmutzwasser ist daher über das Kirchengelände in das vorhandene Mischwasserkanalnetz in der Holzstraße einzuleiten. Das anfallende Regenwasser wird in die gleiche Richtung über einen Ablaufkanal vom geplanten Regenrückhaltebecken zum Eppendorfer Graben abgeleitet. Zur Umsetzung dieser entwässerungstechnischen Lösung ist die Inanspruchnahme von Flächen der Kirchengemeinde erforderlich. Diese Flächen sind daher in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen. Außerdem wird der Geltungsbereich erweitert, um zusätzliche Wohnbaufläche nördlich des Regenrückhaltebeckens zu schaffen. Am westlichen Rand des Plangebiets ist ein Fußweg vorhanden, der eine Verbindung von der Ruhrstraße bis zur Holzstraße darstellt und damit ein wichtiges Verbindungsglied in das Stadtteilzentrum Eppendorf ist. Dieser Fußweg soll planungsrechtlich gesichert werden; daher wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans auch um diese Fläche erweitert. 4. Inhalte des Bebauungsplans Im Bebauungsplan wird das von der Verwaltung erarbeitete städtebauliche Konzept umgesetzt. Dies sieht die Entwicklung eines Wohnquartiers - vorwiegend für eine Einfamilienhausbebauung - vor. An der Ruhrstraße und im Gablungsbereich der Erschließungsstraßen im Plangebiet sind Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die verkehrstechnische Anbindung des Plangebiets erfolgt über eine 7,50 m breite von der Ruhrstraße zur Schleiermacherstraße hin verlaufende Erschließungsstraße. Von dieser Haupterschließung zweigt eine 6,50 m breite Stichstraße ab, die den nordöstlichen Teil des Plangebiets erschließt. Der westliche Bereich wird über eine Ringerschließung (Straßenbreite 6,50 m), die zu einer Platzbildung führt, angebunden. Der Platz wird als öffentlicher Raum ausgebildet und bietet aufgrund seiner Größe u. a. Fläche für einen Kinderspielplatz. Der Planbereich ist gemäß des städtebaulichen Konzeptes als allgemeines Wohngebiets gem. § 4 BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw. störender Nutzungen festgesetzt. Neben den Regelungen zur Art der baulichen Nutzung sind Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie zur Höhe der baulichen Anlagen vorgesehen. Aus entwässerungstechnischen Gründen wird eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken festgesetzt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20140298 5. Auswirkungen des Bebauungsplans Durch die Realisierung des Bebauungsplans besteht die Möglichkeit, die derzeit brachliegende Fläche einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Der Bebauungsplan sichert die Erschließung ebenso wie das städtebauliche Einfügen des neu entstehenden Gebiets in die Umgebung. Dies wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu Verkehrsflächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen gewährleistet. Die Kapazität des umgebenden Straßennetzes wird den zusätzlichen Individualverkehr ohne negative Auswirkungen aufnehmen können. Die Verkehrsbewegungen innerhalb des Gebiets werden sich fast ausschließlich auf den gebietsbezogenen Ziel- und Quellverkehr beschränken. Daher ist nicht von negativen Verkehrsbeeinträchtigungen des neuen Wohngebiets auszugehen. Insgesamt sind mit der Realisierung des Bebauungsplans positive Effekte auf eine qualitätsvolle Wohnungsbaulandentwicklung zu erwarten. Die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen in Eppendorf werden durch die zusätzlichen Bewohner besser ausgelastet und damit in ihrem Bestand gesichert. Mit dem Bebauungsplan sind Umweltauswirkungen verbunden. Durch die Neubebauung werden bisher unversiegelte Flächen überbaut. Dadurch werden negative Umweltauswirkungen herbeigeführt. Der verursachte Eingriff wird durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Der im Plangebiet vorhandene Boden ist aufgrund seiner Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig einzustufen. Durch für das Einfamilienhaussegment durchaus großzügige Grundstücke und die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche bleiben größere Teile des Bodens jedoch unversiegelt. 6. Bisheriges Planverfahren Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 874 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.12.2007 beschlossen. Mit Beschluss vom 02.04.2008 wurde das Umlegungsverfahren eingeleitet. Im Bebauungsplanverfahren und im Rahmen der Beschlussfassung der Umlegungsanordnung wurde die Einbeziehung der nordwestlich des Plangebiets Richtung Holzstraße liegenden Grundstücke angeregt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20140298 Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 24.02.2009 beschlossen. Die Neueinleitung des Umlegungsverfahrens hat der Umlegungsausschuss in seiner Sitzung am 12.05.2009 beschlossen. Im nachfolgenden Verfahrensschritt wurde im Zeitraum vom 03.09.2009 bis zum 01.10.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB einschließlich einer Bürgerversammlung am 08.09.2009 durchgeführt. Die Stellungnahme der Bürger sind der Mitteilung zum Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße - zum nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 04.09.2009. 7. Gutachten Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 874 wurden folgende Gutachten erstellt: - - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 874 „Ruhrstraße“, Kuhlmann und Stucht, 29.09.2009 Gutachten zur Möglichkeit der Regenwassernutzung, Bebauungsplan Nr. 874 Ruhrstraße, Dipl.-Geol. B. Blankmeister, 23.06.2010 Regenwasserversickerung, Bebauungsplan Nr. 874 Ruhrstraße, Dipl.-Geol. B. Blankmeister, 22.07.2010 Entwässerungstechnische Erschließung B- Plan 874 Ruhrstraße Variantenuntersuchung, AF Ingenieur Consult GmbH, Dezember 2011 Entwässerungstechnische Erschließung B- Plan 874 Ruhrstraße, Entwässerungstechnische Stellungnahme zur Verschiebung des Regenrückhaltebeckens, AF Ingenieur Consult GmbH, Dezember 2012 Bebauungsplan Nr. 874 Ruhrstraße in Bochum-Eppendorf, Bergschadenstechnische Gefahrenanalyse – Stellungnahme zur Stansicherung der Geländeoberfläche im Zusammenhang mit dem ehemaligen Bergbau - igb – Ingenieurgesellschaft für Bodenmanagement und Geotechnik mbH, September 2013 Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße - in Bochum - Gutachten zum Verkehrslärm mit Berechnung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Bochum, Abteilung Städtebau und Mobilität, 07.02.2014 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (17 18) Vorlage Nr.: 20140298 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 874 - Ruhrstraße hier: a) Änderung des Plangebiets b) Auslegungsbeschluss zu a) Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 874 - Ruhrstraße - wird um den Bereich nordöstlich und westlich des bisherigen Plangebiets erweitert (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. zu b) Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 874 - Ruhrstraße - in der Fassung vom 06.02.2014 ist einschließlich der Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). Es wird der als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 874 mit folgender Maßgabe beschlossen (§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 2a Abs. 1 Baugesetzbuch): Zur öffentlichen Auslegung ist die Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung an den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 06.02.2014 anzupassen.