Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplans.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
24.12.14, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
2
K20/K
Am H
unnep
oth
m Thie
Anlage 4 zur Vorlage Nr. 20140298
Seite 1 von 1
4
P
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Art der baulichen Nutzung
A
K20
Allgemeine Wohngebiete
P
Im
K20
n
e
g
nha
e
t
t
Ka
P
f
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Ho
P
Dachform (WA 2 bis WA 4)
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis WA 4 sind nur
mit einer Dachneigung von
Tankstellen,
Gartenbaubetriebe.
P
nns
a
m
g
We
de
Dachform (WA 1 und WA 5 bis WA 9)
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 5 bis WA 9 sind nur
mit einer Neigung
von
Die
der Garagen und Nebenanlagen sind von dieser Festsetzung
ausgenommen.
die der Versorgung des Gebietes dienende Schank- und Speiswirtschaften sowie nicht
P
P
In
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 5 bis WA 9 darf die
betragen.
k
ar
rM
Die Traufe wird definiert als die Schnittkante zwischen der
Der First ist der
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 5 bis WA 9 sind maximal zwei Wohneinheiten je
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Offene Bauweise
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 5 bis WA 9 ist eine
der gartenseitigen (von den
abgewandten) Baugrenzen mit Ausnahme der
die von der Bebauung
freizuhalten sind, durch Terrassen und eingeschossige Anbauten bis zu einer Tiefe von maximal 2,00 m
P
der
mit
und
Die
wird
und
P
Baugrenze
obere Bezugspunkt
maximal 5,00 m
Dachaufbauten
Dachaufbauten (Dachgauben), Dacheinschnitte,
und
/ Zwerchgiebel sind in ihrer Summe bis maximal 50 % der
/
der entsprechenden
werden nicht zur
/
gerechnet. Die
vorgenannten Bauteile mit Ausnahme der
/ Zwerchgiebel sind mit ihrem oberen
Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter der Oberkante der baulichen Anlage
einzubinden. Sie
einen Mindestabstand von 1,25 m von den
einhalten. Unterhalb der vorgenannten Bauteile muss die durchgehende
mindestens 1,0 m
ab Traufe betragen.
P
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis WA 4 ist eine
der gartenseitigen (von den
abgewandten) und
Baugrenzen durch untergeordnete
wie Erker und Balkone bis zu einer Tiefe von maximal 1,50 m
soweit
landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
P
WA 9
II
0,4
0,8
Dacheindeckung (WA 1 und WA 5 bis WA 9)
sind mit
oder anthrazitfarbenen Dachziegeln oder Dachsteinen
einzudecken.
und Photovoltaikanlagen sind
untergeordnete
o
12,0
GFL 1
Die in der Planzeichnung gekennzeichneten
sind mit Ausnahme der Zufahrten und
notwendigen Wege (Hauszugang) unversiegelt anzulegen,
zu gestalten und dauerhaft als
zu unterhalten. Befestigte
insgesamt 50 % der
nicht
Ga
12,0
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
WA 7
Ga
0,4
0,8
o
SD
Garagen und
sind in den Allgemeinen Wohngebieten nur innerhalb der
Einfriedungen
Einfriedungen der im Plan festgesetzten Vorgartenbereiche sind nur als heimische und standortgerechte
Hecken bis zu einer maximalen
von 1,00 m
nachfolgender
Eingebunden in
r
ke
ac
ern
Bu
,0
3,0 4
11,0
Am
10,0
GFL 1
II
Klimawandel entgegenwirken
Acer campestre (Feldahorn)
Carpinus betulus (Hainbuche)
Cornus Mas (Cornelkirsche)
Cornus sanguinea (Hartriegel)
Crataegus monogyna (Weissdorn)
Fagus sylvatica (Rotbuche)
Ligustrum vulgare (Liguster)
Ga
WA 8
Ga
WA 4
WA 6
1,2
o
FD, PD
II
0,4
0,4
0,8
o
SD
III
0,4
6,5
3,0
von Garagen und Nebenanlagen
14 BauNVO und alle flach geneigten
neu
zu errichtende
bis max. 15 Grad Dachneigung sind mindestens extensiv zu
Die
der Substratschicht
8 cm. Die
ist dauerhaft zu erhalten. Von der
5,0
14,0
13,0
II
P
0,8
Ga
o
SD
Ga
Ga
Ga
Zweckbestimmung: Parkanlage
16,0
16,
0
GFL 2
4,5
o
FD, PD
nh
,0
er
nachfolgender
einzufrieden.
Die
der
Acer campestre (Feldahorn)
Carpinus betulus (Hainbuche)
Cornus Mas (Cornelkirsche)
Cornus sanguinea (Hartriegel)
Crataegus monogyna (Weissdorn)
Fagus sylvatica (Rotbuche)
Ligustrum vulgare (Liguster)
ist mit der Neubauabteilung des Umwelt- und
Natur und Landschaft
3,0
12
Ga
Ga
und sonstigen Bepflanzungen
16
,0
st
14,0
He
1,2
sind
7,5
5
7,
0
3,
0,4
Der genaue Standort in der
7,5
0
3,
3,0
,0
14
of
Ga
14,0
Ga
WA 3 III - IV
3,7
16,0
Ga
Im
sind beidseitig der
alle 10 m ein klein- bis mittelkroniger,
vorrangig heimischer Laubbaum in der
Hochstamm,
4 x verpflanzt, mit
Drahtballierung, Stammumfang 20 - 25 cm zu pflanzen. Die Baumscheibe darf ein lichtes
von
2,00 x 2,50 m nicht unterschreiten. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und ausfallende
GFL 2
Ga
Ga
,0
,0
14
14
0
1,0
3,
,0
14
Sonstige Planzeichen
Ga
Ga
WA 2 III - IV
16
die Bepflanzung der
Ga
3,
3
GFL 2
ho
Sc
Ga
0
1,
0,4
1,2
o
FD, PD
GFL 1
Ga
5
7,
n
pe
1,
0
Ga
0
3,
Ga
14
3,
0
,0
9,
0
He
g
we
r
ue
ha
Ga
Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
3,
die
9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB umgrenzt sind steht
und Gemeinschaftsanlagen
Ga
,0
Acer campestre (Feldahorn),
Carpinus betulus (Hainbuch),
Cornus Mas (Cornelkirsche),
Cornus sanguinea (Hartriegel),
Crataegus monogyna (Weissdorn),
Fagus sylvatica (Rotbuche),
Ligustrum vulgare (Liguster).
Bergbau
Im gekennzeichneten Bereich sind
vorhanden. Daher
unterschiedliche Senkungen und Setzungen an der
hier
auftreten. Bei
sowie
Bodenschutz
Der im Plangebiet vorhandene Boden ist aufgrund seiner Bodenfruchtbarkeit als besonders
einzustufen. Im Rahmen von
ist daher der sparsame Umgang mit
Ga
0
Ga
GFL 2
rde
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
eg
rw
Ga
WA 5
II
WA 1
III
0,4
0,8
0,4
1,2
o
SD
o
SD
Vorgartenbereiche
Nebenanlagen
14 Abs. 1 BauNVO sind in den gekennzeichneten Vorgartenbereichen
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. von Baugebieten,
Stadt Bochum
Die zeichnerisch festgesetzte, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende
mit der
Bezeichnung GFL 1 ist mit einem Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht zugunsten der Stadt Bochum zu
belasten.
Sonstige Darstellung
A
Baugebiet
Zahl der Vollgeschosse
Nutzungsschablone
Bauweise
Dachform
Anlieger
Die zeichnerisch festgesetzten, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden
Bezeichnung GFL 2 sind mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger zu belasten.
mit der
KENNZEICHNUNGEN
Tagesbruch, nicht bergbaulich bedingt
An
in den in der Plankarte eingetragenen
oder Anbauten passive
zum Schutz gegen einwirkenden
Bauteile von
sind so
0
10
20
30
40
50
60
70
Friedhof
80
90
100[ m ]
SATZUNGSBESCHLUSS
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Stadtentwicklung der Stadt Bochum hat in der
Schreiben vom .......................... um Stellungnahme zu dem Planentwurf in der Fassung vom
.......................... gebeten.
vom ............................ bis ............................ ein-
RECHTSGRUNDLAGEN
Der Bebauungsplan besteht aus diesem
Blatt.
Der Planentwurf in der Fassung vom .................
(TOP Nr.
) den Beschluss zur Aufstellung
dieses Bebauungsplanes gefasst.
sind bei Neu-, Umzu treffen. Nach
dass sie die folgenden
(TOP Nr.
) diesen Bebauungsplan als
Satzung beschlossen.
Bochum, den ..........................
Ort und Dauer der Auslegung wurden am
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
I.V. / I.A.
Der Aufstellungsbeschluss ist am ..........................
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
Bochum, den ..........................
Bochum, den ...........................
Bochum, den ..........................
I.A.
I.A.
I.A.
............................................
............................................
............................................
Bochum, den ..........................
Bochum, den ..........................
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
I.A.
.........................................
..........................................
............................................
Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.
..........................................
Stadtbaurat
.......................................
Leiter des Stadtplanungsund Bauordnungsamtes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der jetzt geltenden
Fassung (SGV. NRW. 2023).
INKRAFTTRETEN
Die Planunterlage entspricht den Anforderun-
vorliegen,
stattgefunden.
Stadtentwicklung der Stadt Bochum hat in der
..........................
(TOP Nr.
Planentwurfes in der Fassung vom
.......................... beschlossen.
Bochum, den ..........................
Bochum, den ..........................
Bochum, den ..........................
Bochum, den ..........................
I.A.
I.A.
I.A.
I.A.
............................................
............................................
............................................
............................................
in der Zeit vom .......................... bis ..........................
bekannt gemacht.
Ort und Dauer der erneuten Auslegung wurden am
Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in
Kraft.
ist geometrisch eindeutig. Der Katasterbestand
der Planunterlage ist vom 07.07.2009.
BGBl.
-
Bundesgesetzblatt
GV. NRW
-
Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen
Stadt Bochum
(Auszug aus der DIN 4109, Stand: Nov. 1989, Herausgeber: DIN - Deutsches Institut
Normung
e.V.; zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin; einsehbar beim Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt Bochum)
Bei
die nur Fenster zu Fassaden mit einer
entsprechend
IV aufweisen, ist durch bautechnische
ausreichende
(d.h.
1- bis 2-facher Luftwechsel/Stunde) bei geschlossenen Fenstern und
zu sorgen. Dabei ist zu
dass die durch die
erzielte
nicht
wird. Unter der Voraussetzung, dass der Nachweis erbracht wird, dass durch bauliche
(z.B.
die Anforderungen des zugeordneten
Bebauungsplan Nr. 874
unterschritten werden. Der
-
-
Bochum, den ..........................
Liegenschaften und Kataster
I.A.
Blatt:
1/1
1 : 1000
............................................
Blattformat:
Planstand:
Auslegung
Fassung des Bebauungsplanes:
06.02.2014
DIN A 0