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Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplans.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplans.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
24.12.14, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:40

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Inhalt der Datei

2 K20/K Am H unnep oth m Thie Anlage 4 zur Vorlage Nr. 20140298 Seite 1 von 1 4 P PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Art der baulichen Nutzung A K20 Allgemeine Wohngebiete P Im K20 n e g nha e t t Ka P f Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Ho P Dachform (WA 2 bis WA 4) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis WA 4 sind nur mit einer Dachneigung von Tankstellen, Gartenbaubetriebe. P nns a m g We de Dachform (WA 1 und WA 5 bis WA 9) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 5 bis WA 9 sind nur mit einer Neigung von Die der Garagen und Nebenanlagen sind von dieser Festsetzung ausgenommen. die der Versorgung des Gebietes dienende Schank- und Speiswirtschaften sowie nicht P P In TEXTLICHE FESTSETZUNGEN In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 5 bis WA 9 darf die betragen. k ar rM Die Traufe wird definiert als die Schnittkante zwischen der Der First ist der In den Allgemeinen Wohngebieten WA 5 bis WA 9 sind maximal zwei Wohneinheiten je Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Offene Bauweise In den Allgemeinen Wohngebieten WA 5 bis WA 9 ist eine der gartenseitigen (von den abgewandten) Baugrenzen mit Ausnahme der die von der Bebauung freizuhalten sind, durch Terrassen und eingeschossige Anbauten bis zu einer Tiefe von maximal 2,00 m P der mit und Die wird und P Baugrenze obere Bezugspunkt maximal 5,00 m Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben), Dacheinschnitte, und / Zwerchgiebel sind in ihrer Summe bis maximal 50 % der / der entsprechenden werden nicht zur / gerechnet. Die vorgenannten Bauteile mit Ausnahme der / Zwerchgiebel sind mit ihrem oberen Abschluss in einem Abstand von mindestens 1,0 m unter der Oberkante der baulichen Anlage einzubinden. Sie einen Mindestabstand von 1,25 m von den einhalten. Unterhalb der vorgenannten Bauteile muss die durchgehende mindestens 1,0 m ab Traufe betragen. P In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis WA 4 ist eine der gartenseitigen (von den abgewandten) und Baugrenzen durch untergeordnete wie Erker und Balkone bis zu einer Tiefe von maximal 1,50 m soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. P WA 9 II 0,4 0,8 Dacheindeckung (WA 1 und WA 5 bis WA 9) sind mit oder anthrazitfarbenen Dachziegeln oder Dachsteinen einzudecken. und Photovoltaikanlagen sind untergeordnete o 12,0 GFL 1 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten sind mit Ausnahme der Zufahrten und notwendigen Wege (Hauszugang) unversiegelt anzulegen, zu gestalten und dauerhaft als zu unterhalten. Befestigte insgesamt 50 % der nicht Ga 12,0 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt WA 7 Ga 0,4 0,8 o SD Garagen und sind in den Allgemeinen Wohngebieten nur innerhalb der Einfriedungen Einfriedungen der im Plan festgesetzten Vorgartenbereiche sind nur als heimische und standortgerechte Hecken bis zu einer maximalen von 1,00 m nachfolgender Eingebunden in r ke ac ern Bu ,0 3,0 4 11,0 Am 10,0 GFL 1 II Klimawandel entgegenwirken Acer campestre (Feldahorn) Carpinus betulus (Hainbuche) Cornus Mas (Cornelkirsche) Cornus sanguinea (Hartriegel) Crataegus monogyna (Weissdorn) Fagus sylvatica (Rotbuche) Ligustrum vulgare (Liguster) Ga WA 8 Ga WA 4 WA 6 1,2 o FD, PD II 0,4 0,4 0,8 o SD III 0,4 6,5 3,0 von Garagen und Nebenanlagen 14 BauNVO und alle flach geneigten neu zu errichtende bis max. 15 Grad Dachneigung sind mindestens extensiv zu Die der Substratschicht 8 cm. Die ist dauerhaft zu erhalten. Von der 5,0 14,0 13,0 II P 0,8 Ga o SD Ga Ga Ga Zweckbestimmung: Parkanlage 16,0 16, 0 GFL 2 4,5 o FD, PD nh ,0 er nachfolgender einzufrieden. Die der Acer campestre (Feldahorn) Carpinus betulus (Hainbuche) Cornus Mas (Cornelkirsche) Cornus sanguinea (Hartriegel) Crataegus monogyna (Weissdorn) Fagus sylvatica (Rotbuche) Ligustrum vulgare (Liguster) ist mit der Neubauabteilung des Umwelt- und Natur und Landschaft 3,0 12 Ga Ga und sonstigen Bepflanzungen 16 ,0 st 14,0 He 1,2 sind 7,5 5 7, 0 3, 0,4 Der genaue Standort in der 7,5 0 3, 3,0 ,0 14 of Ga 14,0 Ga WA 3 III - IV 3,7 16,0 Ga Im sind beidseitig der alle 10 m ein klein- bis mittelkroniger, vorrangig heimischer Laubbaum in der Hochstamm, 4 x verpflanzt, mit Drahtballierung, Stammumfang 20 - 25 cm zu pflanzen. Die Baumscheibe darf ein lichtes von 2,00 x 2,50 m nicht unterschreiten. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und ausfallende GFL 2 Ga Ga ,0 ,0 14 14 0 1,0 3, ,0 14 Sonstige Planzeichen Ga Ga WA 2 III - IV 16 die Bepflanzung der Ga 3, 3 GFL 2 ho Sc Ga 0 1, 0,4 1,2 o FD, PD GFL 1 Ga 5 7, n pe 1, 0 Ga 0 3, Ga 14 3, 0 ,0 9, 0 He g we r ue ha Ga Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 3, die 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB umgrenzt sind steht und Gemeinschaftsanlagen Ga ,0 Acer campestre (Feldahorn), Carpinus betulus (Hainbuch), Cornus Mas (Cornelkirsche), Cornus sanguinea (Hartriegel), Crataegus monogyna (Weissdorn), Fagus sylvatica (Rotbuche), Ligustrum vulgare (Liguster). Bergbau Im gekennzeichneten Bereich sind vorhanden. Daher unterschiedliche Senkungen und Setzungen an der hier auftreten. Bei sowie Bodenschutz Der im Plangebiet vorhandene Boden ist aufgrund seiner Bodenfruchtbarkeit als besonders einzustufen. Im Rahmen von ist daher der sparsame Umgang mit Ga 0 Ga GFL 2 rde Bundes-Immissionsschutzgesetzes eg rw Ga WA 5 II WA 1 III 0,4 0,8 0,4 1,2 o SD o SD Vorgartenbereiche Nebenanlagen 14 Abs. 1 BauNVO sind in den gekennzeichneten Vorgartenbereichen Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. von Baugebieten, Stadt Bochum Die zeichnerisch festgesetzte, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende mit der Bezeichnung GFL 1 ist mit einem Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht zugunsten der Stadt Bochum zu belasten. Sonstige Darstellung A Baugebiet Zahl der Vollgeschosse Nutzungsschablone Bauweise Dachform Anlieger Die zeichnerisch festgesetzten, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Bezeichnung GFL 2 sind mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger zu belasten. mit der KENNZEICHNUNGEN Tagesbruch, nicht bergbaulich bedingt An in den in der Plankarte eingetragenen oder Anbauten passive zum Schutz gegen einwirkenden Bauteile von sind so 0 10 20 30 40 50 60 70 Friedhof 80 90 100[ m ] SATZUNGSBESCHLUSS AUFSTELLUNGSBESCHLUSS Stadtentwicklung der Stadt Bochum hat in der Schreiben vom .......................... um Stellungnahme zu dem Planentwurf in der Fassung vom .......................... gebeten. vom ............................ bis ............................ ein- RECHTSGRUNDLAGEN Der Bebauungsplan besteht aus diesem Blatt. Der Planentwurf in der Fassung vom ................. (TOP Nr. ) den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gefasst. sind bei Neu-, Umzu treffen. Nach dass sie die folgenden (TOP Nr. ) diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Bochum, den .......................... Ort und Dauer der Auslegung wurden am Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). I.V. / I.A. Der Aufstellungsbeschluss ist am .......................... Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom Bochum, den .......................... Bochum, den ........................... Bochum, den .......................... I.A. I.A. I.A. ............................................ ............................................ ............................................ Bochum, den .......................... Bochum, den .......................... 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). I.A. ......................................... .......................................... ............................................ Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. .......................................... Stadtbaurat ....................................... Leiter des Stadtplanungsund Bauordnungsamtes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der jetzt geltenden Fassung (SGV. NRW. 2023). INKRAFTTRETEN Die Planunterlage entspricht den Anforderun- vorliegen, stattgefunden. Stadtentwicklung der Stadt Bochum hat in der .......................... (TOP Nr. Planentwurfes in der Fassung vom .......................... beschlossen. Bochum, den .......................... Bochum, den .......................... Bochum, den .......................... Bochum, den .......................... I.A. I.A. I.A. I.A. ............................................ ............................................ ............................................ ............................................ in der Zeit vom .......................... bis .......................... bekannt gemacht. Ort und Dauer der erneuten Auslegung wurden am Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft. ist geometrisch eindeutig. Der Katasterbestand der Planunterlage ist vom 07.07.2009. BGBl. - Bundesgesetzblatt GV. NRW - Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Stadt Bochum (Auszug aus der DIN 4109, Stand: Nov. 1989, Herausgeber: DIN - Deutsches Institut Normung e.V.; zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin; einsehbar beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Bochum) Bei die nur Fenster zu Fassaden mit einer entsprechend IV aufweisen, ist durch bautechnische ausreichende (d.h. 1- bis 2-facher Luftwechsel/Stunde) bei geschlossenen Fenstern und zu sorgen. Dabei ist zu dass die durch die erzielte nicht wird. Unter der Voraussetzung, dass der Nachweis erbracht wird, dass durch bauliche (z.B. die Anforderungen des zugeordneten Bebauungsplan Nr. 874 unterschritten werden. Der - - Bochum, den .......................... Liegenschaften und Kataster I.A. Blatt: 1/1 1 : 1000 ............................................ Blattformat: Planstand: Auslegung Fassung des Bebauungsplanes: 06.02.2014 DIN A 0