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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
171 kB
Erstellt
24.12.14, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:40

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20140445 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 966 - Ruhrstraße Ost hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung als Bebauungsplan der Innenentwicklung c) Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 18.03.2014 18.03.2014 Anlagen Übesichtsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20140445 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass des Bebauungsplanes ist die Verlagerung des Sportplatzes an der Ruhrstraße in Eppendorf. Im nördlichen Bereich der so frei gewordenen Fläche wurde ein Altenpflegeheim- und Einrichtung für betreutes Wohnen des Diakoniewerkes Ruhr-Bochum errichtet, der südliche Bereich soll nunmehr einer Wohnnutzung zugeführt werden. Vorgesehen ist eine Bebauung mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern, die in dem östlich der Ruhrstraße gelegenen Bereich durch Geschosswohnungsbauten ergänzt werden können. Die Erschließung erfolgt von der Ruhrstraße aus. Somit dient dieser Wohnungsbau der Forderung des Baugesetzbuches, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Bevölkerungsentwicklung sowie die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen besonders zu berücksichtigen. Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Da für diesen Standort kein Baurecht gem. § 34 BauGB besteht, ist für die Errichtung der geplanten Wohnbebauung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Allerdings kann der Bebauungsplan nur dann weiter verfolgt werden, wenn die geplante Schließung der südlich gelegenen Lutherschule nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens tatsächlich realisiert wird. 2. Plangebiet Der Planbereich liegt im Bochumer Stadtteil Wattenscheid-Eppendorf, östlich der Ruhrstraße und südlich der Elsa-Brandström-Straße. Er umfasst eine Fläche von ca. 6.780 m². Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die ursprüngliche Nutzung des Plangebietes war im Wesentlichen die eines Sportplatzes. An der südlichen Plangebietsgrenze, im westlichen Bereich wird ein Teil des Schulgeländes in das Plangebiet mit einbezogen, im östlichen Bereich befindet sich der ehemalige Jugendraum des Sportplatzes. Zum Schluss wurden die Räumlichkeiten des Jugendraumes genutzt durch einen Motorradclub. Zur Realisierung der Planung müsste das Gebäude des Jugendraumes abgerissen werden. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung Allgemeiner Wohngebiete. Der Bebauungsplan setzt überbaubare Grundstückflächen, das Maß der baulichen Nutzung und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20140445 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan ermöglicht die Bebauung dieser im Wesentlichen bereits in Anspruch genommenen Fläche mit Wohngebäuden im Sinne der Innenentwicklung. Er entspricht somit der Forderung des BauGB nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden. Dadurch, dass ein Großteil des Geltungsbereiches aus der Fläche einer ehemaligen Nutzung als Sportplatz besteht, wird nur vergleichsweise wenig unversiegelte Fläche in Anspruch genommen. Ökologisch deutlich wertvollere Bereiche werden durch die Planung nicht beeinträchtigt. Nachbarschaftskonflikte sind nicht zu erwarten. Großteils wird das Plangebiet von Freiraum umgeben. Zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem nördlich hiervon gelegenen Altenpflegeheim und der Einrichtung für betreutes Wohnen des Diakoniewerkes RuhrBochum sind keine Konflikte zu erwarten, da es sich nicht um emittierende Nutzungen handelt. Auch die Erschließung des Plangebietes verläuft nicht durch ein bestehendes Wohngebiet. Das Plangebiet des Bebauungsplanes ist im RFNP, der am 03.05.2010 in Kraft getreten ist, als Bestandteil einer Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bzw. festgelegt. Somit sind die beabsichtigten Festsetzungen aus dem RFNP entwickelt. 5. Verfahrensart Der Bebauungsplan Nr. 966 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren gem § 13a BauGB aufgestellt. Dies ist möglich wenn ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird, was im vorliegenden Fall gegeben ist. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes, wobei ehemals als Sportplatz und heute brachliegende Flächen wieder genutzt werden. Im § 13a BauGB werden Grenzwerte für die Festsetzung von Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO genannt (20.000 qm bzw. 70.000 qm unter der Bedingung, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat). Der Schwellenwert von 20.000 m² festgesetzter zulässiger Grundfläche wird eingehalten (29.900 m² bei GRZ 0,4 entspricht knapp 12.000 m² zulässiger Grundfläche, diese wird durch die Festsetzung von Grün- und Verkehrsflächen noch weiter reduziert) Das Verfahren gem. § 13a ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, begründet wird. Im vorliegenden Fall ist dies auszuschließen, da die Schwellenwerte der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erreicht werden. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20140445 6. Planverfahren Es soll auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit Bürgerversammlung verzichtet werden. Überdies ist der größte Teil des Plangebietes von Freiraum umgeben. In unmittelbarer Nachbarschaft an der nördlichen Grenze des Plangebietes im Norden befinden sich das Altenpflegeheim und die Einrichtung für betreutes Wohnen des Diakoniewerkes Ruhr-Bochum. Die Öffentlichkeit wird über einen einmonatigen Aushang im Technischen Rathaus informiert. Das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB schließt sich dann daran an. Während der öffentlichen Auslegung besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 62) Vorlage Nr.: 20140445 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 966 - Ruhrstraße Ost hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung als Bebauungsplan der Innenentwicklung c) Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Zu a) Für ein Gebiet östlich der Ruhrstraße und südlich der Elsa-Brandström-Straße ist der Bebauungsplan Nr. 966 - Ruhrstraße Ost - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnbauland. Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 966 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Zu c) Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird verzichtet. Die Öffentlichkeit wird über die Ziele und Zwecke der Planung durch Aushang im Technischen Rathaus informiert.