Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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171 kB
Erstellt
24.12.14, 20:09
Aktualisiert
27.01.18, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20140445
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 966 - Ruhrstraße Ost hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung als Bebauungsplan der Innenentwicklung
c) Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
18.03.2014
18.03.2014
Anlagen
Übesichtsplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 62)
Vorlage Nr.: 20140445
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass des Bebauungsplanes ist die Verlagerung des Sportplatzes an der Ruhrstraße in
Eppendorf. Im nördlichen Bereich der so frei gewordenen Fläche wurde ein
Altenpflegeheim- und Einrichtung für betreutes Wohnen des Diakoniewerkes Ruhr-Bochum
errichtet, der südliche Bereich soll nunmehr einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Vorgesehen ist eine Bebauung mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern, die in dem
östlich der Ruhrstraße gelegenen Bereich durch Geschosswohnungsbauten ergänzt
werden können. Die Erschließung erfolgt von der Ruhrstraße aus.
Somit dient dieser Wohnungsbau der Forderung des Baugesetzbuches, die
Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler
Bevölkerungsstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die
Bevölkerungsentwicklung sowie die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und
behinderten Menschen besonders zu berücksichtigen.
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Da für diesen Standort kein Baurecht
gem. § 34 BauGB besteht, ist für die Errichtung der geplanten Wohnbebauung die
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Allerdings kann der Bebauungsplan nur
dann weiter verfolgt werden, wenn die geplante Schließung der südlich gelegenen
Lutherschule nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens tatsächlich realisiert wird.
2.
Plangebiet
Der Planbereich liegt im Bochumer Stadtteil Wattenscheid-Eppendorf, östlich der
Ruhrstraße und südlich der Elsa-Brandström-Straße. Er umfasst eine Fläche von ca. 6.780
m². Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
Die ursprüngliche Nutzung des Plangebietes war im Wesentlichen die eines Sportplatzes.
An der südlichen Plangebietsgrenze, im westlichen Bereich wird ein Teil des Schulgeländes
in das Plangebiet mit einbezogen, im östlichen Bereich befindet sich der ehemalige
Jugendraum des Sportplatzes. Zum Schluss wurden die Räumlichkeiten des
Jugendraumes genutzt durch einen Motorradclub. Zur Realisierung der Planung müsste
das Gebäude des Jugendraumes abgerissen werden.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung Allgemeiner
Wohngebiete. Der Bebauungsplan setzt überbaubare Grundstückflächen, das Maß der
baulichen Nutzung und die örtlichen Verkehrsflächen fest.
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4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan ermöglicht die Bebauung dieser im Wesentlichen bereits in Anspruch
genommenen Fläche mit Wohngebäuden im Sinne der Innenentwicklung. Er entspricht
somit der Forderung des BauGB nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden.
Dadurch, dass ein Großteil des Geltungsbereiches aus der Fläche einer ehemaligen
Nutzung als Sportplatz besteht, wird nur vergleichsweise wenig unversiegelte Fläche in
Anspruch genommen.
Ökologisch deutlich wertvollere Bereiche werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.
Nachbarschaftskonflikte sind nicht zu erwarten. Großteils wird das Plangebiet von Freiraum
umgeben. Zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem nördlich hiervon gelegenen
Altenpflegeheim und der Einrichtung für betreutes Wohnen des Diakoniewerkes RuhrBochum sind keine Konflikte zu erwarten, da es sich nicht um emittierende Nutzungen
handelt. Auch die Erschließung des Plangebietes verläuft nicht durch ein bestehendes
Wohngebiet.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes ist im RFNP, der am 03.05.2010 in Kraft getreten ist,
als Bestandteil einer Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bzw.
festgelegt. Somit sind die beabsichtigten Festsetzungen aus dem RFNP entwickelt.
5.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan Nr. 966 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren
gem § 13a BauGB aufgestellt. Dies ist möglich wenn ein Bebauungsplan für die
Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen
der Innenentwicklung aufgestellt wird, was im vorliegenden Fall gegeben ist. Ziel der
Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes, wobei ehemals als Sportplatz und heute
brachliegende Flächen wieder genutzt werden.
Im § 13a BauGB werden Grenzwerte für die Festsetzung von Grundfläche im Sinne des §
19 Abs. 2 BauNVO genannt (20.000 qm bzw. 70.000 qm unter der Bedingung, dass der
Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat). Der
Schwellenwert von 20.000 m² festgesetzter zulässiger Grundfläche wird eingehalten
(29.900 m² bei GRZ 0,4 entspricht knapp 12.000 m² zulässiger Grundfläche, diese wird
durch die Festsetzung von Grün- und Verkehrsflächen noch weiter reduziert)
Das Verfahren gem. § 13a ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die
Zulässigkeit von Vorhaben, die der Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterliegen, begründet wird. Im vorliegenden Fall ist dies auszuschließen, da die
Schwellenwerte der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
nicht erreicht werden. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes.
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6.
Planverfahren
Es soll auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit
Bürgerversammlung verzichtet werden. Überdies ist der größte Teil des Plangebietes von
Freiraum umgeben. In unmittelbarer Nachbarschaft an der nördlichen Grenze des
Plangebietes im Norden befinden sich das Altenpflegeheim und die Einrichtung für
betreutes Wohnen des Diakoniewerkes Ruhr-Bochum.
Die Öffentlichkeit wird über einen einmonatigen Aushang im Technischen Rathaus
informiert. Das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB schließt sich dann daran an. Während
der öffentlichen Auslegung besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich
über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 966 - Ruhrstraße Ost hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführung als Bebauungsplan der Innenentwicklung
c) Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Zu a) Für ein Gebiet östlich der Ruhrstraße und südlich der Elsa-Brandström-Straße ist der
Bebauungsplan Nr. 966 - Ruhrstraße Ost - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnbauland.
Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 966 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren
gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Zu c) Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird
verzichtet. Die Öffentlichkeit wird über die Ziele und Zwecke der Planung durch Aushang im
Technischen Rathaus informiert.