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Beschlussvorlage2008.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage2008.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
24.12.14, 20:11
Aktualisiert
27.01.18, 11:35

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 20140432 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Erweiterung "Situation Kunst" - Entwicklungskonzept Schlosspark Weitmar Beschlussvorschriften Beschlussorgan Sitzungstermin Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Südwest Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Grundstücke Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss Rat Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Förderantrag der Siutuation Kunst Übersichtsplan Situation Kunst und Schloßpark Visualisierung Glas-Kubus Haus Weitmar Grundriss „Axis-Halle“ Planskizze Schloßpark Zusatzinformationen 28.10.2008 05.11.2008 07.11.2008 18.11.2008 19.11.2008 27.11.2008 akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 1. Zusammenfassung Mit Schreiben vom 20.08.2008 an Frau Oberbürgermeisterin Dr. Scholz bittet die Stiftung Situation Kunst die Stadt Bochum um eine Förderung des ersten Bauabschnittes “Kubus Haus Weitmar” in Höhe von 600.000 Euro in Ergänzung der zu erwartenden Förderung des Landes NW in Höhe von 2,1 Mio Euro sowie des Eigenanteils der Stiftung Situation Kunst in Höhe von 300.000 Euro. Die Erweiterungsperspektive für die “Situation Kunst” wurde mit Vorlage 20073116 (Bebauungsplan Nr. 875 -Schlosspark Weitmar- Aufstellungsbeschluss) dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.12.2008 und der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 16.01.2008 sowie dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft mit Vorlage 20073310 in Beantwortung einer Anfrage am 07.02.2008 grundsätzlich vorgestellt. Die Erweiterungsabsicht der “Situation Kunst” umfasst den Bau eines viergeschossigen Glaskubus bis zum Jahr 2010 sowie die Errichtung der „Axis-Halle“ (unterirdisches Museum) im Park Haus Weitmar bis 2013. Die Erweiterung der bestehenden “Situation Kunst” steht im engen sachlichen Zusammenhang mit: - der Beschlussfassung zum Bebauungsplan 875, um das Baurecht für die Maßnahmen zu schaffen; - einem Flächentausch zwischen der “Situation Kunst” und der Stadt Bochum, um einerseits die Stiftung “Situation Kunst” weiterhin unabhängig von öffentlichenrechtlichen Betriebskostenzuwendungen zu stellen und andererseits einen attraktiven Standort für eine neue kulturelle oder wissenschaftliche Landeseinrichtung zu schaffen; - einem adäquaten Entwicklungskonzeptes für den “Schlosspark Weitmar”. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Vor diesem Hintergrund betrachten sowohl die Kultur-, die Bau- wie auch die Liegenschaftsverwaltung alle Maßnahmen am Standort Schlosspark als Teile eines Gesamtprojekt, die aufeinander aufbauen und sich zum Teil gegenseitig bedingen. Diese Vorlage gibt einen Überblick über die anstehenden Maßnahmen am Standort Schlosspark Weitmar. Sie beinhaltet die folgende Grundsatzbeschlüsse: - für die Maßnahme SK III (Glaskubus) im Haushalt 2009 600.000 Euro bzw. in den Haushalten 2009 / 2010 jeweils 300.000 Euro bereitzustellen; - die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Stadt Bochum ab dem Eingang des Antrages der Stiftung Situation Kunst am 25.08.2008 bei der Stadt Bochum (die Bezirksregierung hat den vorzeitigen Maßnahmebeginn entsprechend dem dort vorliegenden Antrag rückwirkend zum 25.04.2008 genehmigt); - die Maßnahme SK IV (Axis-Halle) grundsätzlich als erforderlich und förderfähig zu betrachten und insoweit mittelfristig 1.500.000 Euro im städtischen Haushalt hierfür vorzusehen; - den Auftrag an die Verwaltung, ein ausreichendes und die öffentlichen Investitionen dauerhaft sicherndes Mitspracherecht der Stadt Bochum an den zukünftigen Planungen “Situation Kunst” mit der Stiftung zu vereinbaren. - den angestrebten Flächentausch, vorbehaltlich der weiteren rechtlichen Prüfung, durch zuführen; - das landschaftspflegerische Entwicklungskonzept begleitend umzusetzen. 2. Stiftung Situation Kunst und die „Situation Kunst“ 2.1 Die „Situation Kunst“ heute Die Stiftung Situation Kunst und ihre Vorgängerorganisationen wurden in den 90er Jahren gegründet. Sie ist seit 1991 Teil der Kunstsammlungen der Ruhruniversität. In der Stiftung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Situation Kunst sind neben der Stadt Bochum auch die Ruhr-Universität und Mitglieder der Familie von Bersworth-Wallrabe vertreten. Erste Gebäude dafür wurden 1988 bis 1990 errichtet. Sie sind dem Gründungsordinarius des Instituts für Kunstgeschichte der Ruhr-Universität, Prof. Dr. Max Imdahl, gewidmet. Sein wissenschaftlicher Nachlass ist der Grundstock der Stiftung Situation Kunst. Des Weiteren wird ein umfangreiches Videoarchiv mit Featurefilmen über Gegenwartskunst vorgehalten. Primäres Ziel der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und der Kultur in Bochum und im Ruhrgebiet. Dies erfolgt in vier Handlungsfelder: - Kulturelles Angebot: Es werden Exponate von internationalem Rang (afrikanische, asiatische Werke früherer Epochen, sowie Werke von Gianni Colombo, Dan Flavin, Gotthard Graubner, Norbert Kricke, Lee Ufan, Francois Morrelet, Maria Nordmann, David Rabinowich, Arnulf Rainer, Dirk Reinhartz, Robert Ryman, Jan J. Schonhooven, Richard Serra) gezeigt. - Internationaler wissenschaftlicher Austausch: Es werden spezifische und interdisziplinäre Fachsymposien durchgeführt, Vorträge organisiert, Publikationen redigiert und verlegt. - Universitäre Ausbildung: Die Stiftung Situation Kunst hat eine umfassende Fachbibliothek, eine Videothek zur Kunst der Gegenwart und den o. g. Imdahl-Nachlass. Es bestehen Tagungsräume, Bildschirmarbeitsplätze, museumspraktische Lehrveranstaltungen werden vor Ort durchgeführt. - Kulturvermittlung: Die Gesamtanlage ist für die Öffentlichkeit zugänglich, Eintrittsgelder werden nicht erhoben. Es werden Veranstaltungen realisiert und Kataloge publiziert. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kunsthistorischen Institut der Ruhr-Universität. 2005 wurde die Stiftung Situation Kunst gegründet. Neben der Bereitstellung stabiler Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Vermögenswerte wird der Stiftungszweck mit flexibler Finanzierung aus Spenden und Beiträgen erreicht. Zu den stabilen Vermögenswerten gehört das Stammkapital der Stiftung, die Grundstücke und Gebäude der Situation Kunst, die gezeigte Kunstsammlung und die Bibliothek der Situation Kunst, der Vorlass Richard Serra. Flexible Finanzierungen ergeben sich aus dem wissenschaftlichen Austausch, der Durchführung von Symposien, Echtheitsprüfungen. Des Weiteren werden Veranstaltungen zu Lehre, Bildung und Kultur durchgeführt und kuratorisch operative Unterstützungen für einzelne Gruppen gewährt. Die Stiftung Situation Kunst befindet sich im Aufbau. Im Jahre 2006 konnte sie durch Erweiterung eine Verdoppelung der Ausstellungsflächen erreichen. In zwei Bauabschnitten mit heute vier Gebäuden werden „Raumintegrierte Kunstwerke“ und Ausstellungsräume mit Werken europäischer und amerikanischer Künstler gezeigt sowie eine Sammlung von Kunstwerken vergangener Epochen sowie Werke asiatischer und afrikanischer Kunst präsentiert. Es bestehen Mehrzweckräume zur kombinierten Nutzung als Büro, Seminarraum, und es werden Flächen für Wechselausstellungen vorgehalten. 2.2. Erweiterung der “Situation Kunst” Der “Glaskubus” - multifunktionales Erweiterungsgebäude in der Ruine Haus Weitmar (SK III) Das Projekt hat mit nachfolgendem Text die Aufnahme in das Programm der RUHR.2010 gefunden: “Haus Weitmar – Situation Kunst Das im Park von Haus Weitmar in Bochum gelegene Gebäude-Ensemble „Situation Kunst (für Max Imdahl)“ ist Teil der Kunstsammlungen der Ruhr-Universität Bochum und präsentiert bedeutende zeitgenössische Werke. Durch die außergewöhnliche Konzeption des Geländes macht die Dauerausstellung Kunst neu erfahrbar und bietet einzigartige Raumerfahrungen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 6 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Im Mittelpunkt von „Situation Kunst“ stehen die Gebäude mit den Rauminstallationen der amerikanischen Künstler Maria Nordman, David Rabinowitch und Richard Serra. Ein weiteres Gebäude zeigt Werkgruppen der europäischen Künstler Gotthard Graubner, Norbert Kricke, Arnulf Rainer und Jan J. Schoonhoven. Anlässlich der Kulturhauptstadt plant die Stiftung Situation Kunst eine Erweiterung des künstlerischen Angebots in Ergänzung zu den bestehenden Ausstellungsflächen. In die Ruine des Hauses Weitmar soll ein Glaskubus integriert werden, der auf ca. 800 Quadratmetern Platz für Wechselausstellungen bietet. Weiterhin ist geplant, in der Hauptachse des Parks ein unterirdisches Gebäude entstehen zu lassen, das neben einer Sammlung europäischer Landschaftsmalerei Flächen für Wechselausstellungen von Künstlern der Moderne beherbergen soll. Im Rahmen dieser Erweiterungsmaßnahmen, die bis ins Jahr 2013 reichen werden, soll zugleich das Parkgelände Haus Weitmar dauerhaft zugänglich gemacht und nachhaltig aufgewertet werden.” Der “Glaskubus” komplettiert in einem ersten Schritt die bisherige “Situation Kunst” I und II durch notwendige Ergänzungen des bisherigen Angebotes. Geplant ist ein Multifunktionsgebäude mit ca. 800qm Nutzfläche. Neben den die bestehenden Objekte ergänzenden Service-, Büro- und Werkstattbereichen dient die SK III insbesondere nachfolgenden Funktionen: - Als ein in der Kulturmetropole Ruhr einmaliges Angebot, bietet es Apartements für “artists and professors in residence”, d.h Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für temporär in Bochum wirkende Künstler, Forscher und Lehrende, aber auch Tagungsräume für den wissenschaftlichen Diskurs. - Es soll ein Standort für Wechsel- und Lehrausstellungen werden. Während RUHR.2010 ist beabsichtigt, einen Teil einer Sammlung von Werken des Stiftungsgebers zum Thema “Landschaftsmalerei aus 4 Jahrhunderten” zu präsentieren, die im Anschluss in vier renommierten Kunstmuseen im deutschsprachigen Raum gezeigt werden. Diese Ausstellung und ihre “Tournee” wird ein herausragender Botschafter der Metropole neuen Typs, der Europäischen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 7 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Kulturhauptstadt RUHR.2010, und des Kulturstandortes Bochum sein. Weitere Ausstellungen werden zur Zeit vorbereitet. Die erwähnte Sammlung wird in das Eigentum der Stiftung Situation Kunst übergehen und soll dann vollständig, dauerhaft und öffentlich zugänglich (Eintrittsentgeltfrei) ab dem Jahr 2013 in der „Axis-Halle“ präsentiert werden. - Grundsätzlich strebt die “Situation Kunst” auch an, den Veranstaltungssaal allgemein für den Bochumer Südwesten zu nutzen (soweit nicht durch Ausstellungen belegt) und insoweit einen bestehenden Mangel in diesem Bezirk zu beseitigen. Es besteht seitens der Stiftung Situation Kunst die Bereitschaft, Kooperationsmodelle mit der Stadt Bochum zu erarbeiten. 2.3 „AXIS – HALLE“ - (teilweise) unterirdisches Museum zur Erweiterung der Ausstellungsfläche der “Situation Kunst” (SK IV) Ein weiterer Baustein der Erweiterung der “Situation Kunst” ist die „Axis –Halle“. Sie soll ab dem Jahre 2013 den Gesamtkomplex durch die dauerhafte und vollständige Präsentation von 120 Werken europäischer Landschaftmalerei abrunden und öffentlich zugänglich machen. 2.4 Masterstudiengang/Graduiertenkolleg Der von der Stiftung Situation Kunst angeregte und von der Ruhr-Universität mittlerweile eingerichtete, in Deutschland einzigartige Masterstudiengang zur Ausbildung von Museumskuratoren („Kuratorenschule“) würde in diesen Erweiterungen zum bestehenden Komplex “Situation Kunst” sinnvoll verankert werden, nicht im Sinne einer permanenten Ausbildung dort, sondern als Standort für die praxisorientierte Ausbildung. Angebunden an das bedeutende kunstgeschichtliche Institut der Ruhr-Universität Bochum könnte die “Situation Kunst” mit dem Potenzial für große Wechselausstellungen den angehenden Kuratoren dieser Schule als Ausbildungsstätte dienen. Eine solche Verbindung von Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 8 - TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Theorie und Praxis wäre nicht nur in Deutschland einmalig, sie wird auch das Profil des Hochschulstandortes Bochum entschieden bereichern. Im `Nebeneffekt@ werden die so ausgebildeten Kuratoren von Bochum aus in ihrer späteren beruflichen Position in alle Welt gehen und (hoffentlich) von Bochum als Kulturstadt berichten. . 3. Bau- und Betriebskosten 3.1. Baukosten Die Stiftung kalkuliert mit Baukosten für den “Glaskubus” in Höhe von 2.975.000 Euro. Bauherrin und Betreiberin -in der bereits genannten Kooperation mit der RuhrUniversität Bochum/ Kunstgeschichtliches Institut- ist die “Stiftung Situation Kunst”. Des Weiteren ist sie auch die Antragstellerin und Förderempfängerin für das Land NW wie auch für die Stadt Bochum. Die “Stiftung Situation Kunst” gewährleistet einen privaten Eigenanteil in Höhe von 10 v.H, d.h. 300.000 Euro. Für das Projekt hat das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NW 1.500 000 Euro reserviert, die Staatskanzlei NW 600.000 Euro. Zur Zeit erfolgt die förmliche Antragstellung durch die Stiftung bzw. die Antragsbearbeitung durch die Bezirksregierung Arnsberg für das Landesministerium und die Staatskanzlei. Der Antrag hat eine hohe Erfolgaussicht, da es sich um ein offizielles Projekt der RUHR.2010 handelt und von dieser unterstützt wird. Zum Zwecke der Durchführung des Projektes wird die betreffende Fläche (in weitesten Sinne der Schlosspark) mit einem am 01.04.2008 notariell verhandelten Einbringungsvertrag in das Eigentum der Stiftung überführt. Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 9 - TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Zur Verwirklichung der SK III (Glaskubus) beantragt die “Stiftung Situation Kunst” gegenüber der Stadt Bochum eine Zuwendung in Höhe von 600.000 Euro. Zur Fälligkeit der Zahlungen sei angemerkt, dass die Staatskanzlei beabsichtigt, in den Haushaltsjahren Entsprechende 2009 und Informationen 2010 für ihren das Anteil zu Verfügung “Innovationsministerium” zu stellen. liegen der Verwaltung noch nicht vor. Der städtische Anteil ist zusätzlich in den Haushalt 2009 bzw. anteilig in den Haushalten 2009/2010 zur Verfügung zu stellen. Für die „Axis-Halle“ kalkuliert die Stiftung mit Baukosten in Höhe von 7.500 000 Euro, die zur Zeit nicht gedeckt sind. Soweit ein ähnliches Finanzierungsmodell wie bei SK III erreicht werden kann, entfiele auf die Stadt Bochum zukünftig ein Eigenanteil in Höhe von 20 v.H., d.h. 1.500.000 Euro. 3.2 Betriebskosten Eine institutionelle Förderung wird gegenüber der Stadt Bochum nicht beantragt. Die Stiftung rechnet mit laufenden Betriebskosten in Höhe von ca. 230.000 Euro/jährlich. Zur Zeit prüft sie zwei (sich ggf. ergänzende) Modelle zur Sicherstellung der Betriebskosten: Der Betrieb erfolgt durch das bestehende Personal. Die Unterhaltung der Objekte an Dach und Fach erfolgt durch den BLB NW im Auftrage der RUB. Hierzu hat die RUB ihre grundsätzlich Bereitschaft nach Aussage der Stiftung signalisiert. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass der Kanzler der RuhrUniversität in seiner Funktion Mitglied der “Stiftung Situation Kunst” ist. Ergänzend kommt eine Finanzierung durch Pachteinnahmen aus dem Grundbesitz der Stiftung in Betracht. Dieses Modell setzt einen Flächentausch zwischen der Stadt Bochum und der Stiftung, die “Schaffung von Baurecht” für die getauschte Fläche und die Verpachtung zum Zwecke der Errichtung einer “kulturellen oder wissenschaftlichen Einrichtung” voraus. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 10 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Die “Stiftung Situation Kunst” strebt dabei an, das betreffende Grundstück mittelfristig für eine “bauliche Nutzung” der Ruhr-Universität, welche ihrerseits daran auch sehr interessiert wäre, bereitzuhalten. Nach Aussage der Stiftung besteht eine realistische Absicht und Perspektive, diese “bauliche Nutzung” an diesem Standort zu schaffen. Die Funktion dieser “baulichen Nutzung” wird zur Zeit noch vertraulich behandelt, da weitere Städte bzw. Universitäten innerhalb NRW das Interesse an einem vergleichbaren Projekt haben könnten. Die Stiftung sieht die Gefahr, dass ein frühzeitiges Bekanntwerden dieser “baulichen Nutzung” Begehrlichkeiten anderer Standorte auslöst, die den Prozess erheblich behindern bzw. verhindern könnten. Die Stiftung erklärt allerdings ausdrücklich, dass Nutzungen wie Wohnbebau-ungen weder intendiert, noch geplant oder beabsichtigt sind. 4. Flächentausch Vor dem Hintergund der Ausführungen zu 3.2. beantragt die “Stiftung Situation Kunst” mit Schreiben vom 22.08.2008 die Durchführung eines wertgleichen Flächentausches; seine rechtliche Würdigung und die Bearbeitung erfolgt durch das Liegenschaftsamt unter Beteiligung der Rechtsverwaltung. Die Beachtung des Tauschs erfolgt hier insbesondere vor dem Hintergrund, dass er aus der Sicht der Stiftung einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der entstehenden Betriebskosten leisten könnte und es natürlich im Interesse der Stadt Bochum steht, eine neue wissenschaftliche Einrichtung in Bochum zu positionieren. Herr Alexander von Bersworth-Wallrabe möchte durch Zustiftungen die Situation Kunst für ihre zukünftige Arbeit mit Eigentum ausstatten. Deshalb hat er in einem der Stadt Bochum vorliegendem Vertrag der Situation Kunst einen Großteil des Parks übereignet. Die Situation Kunst kann deshalb Bauherr für die notwendigen Baumaßnahmen sein und ist in der Lage, die notwendigen Anträge bei der Landesregierung, aber auch bei der Stadt Bochum zu stellen. Dies ist wichtig, da einerseits so die langfristige Entwicklung der Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 11 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Situation Kunst gewährleistet wird und die für die Förderbedingungen zugrunde zu legenden Rahmenbedingungen erfüllt sind. Staatliche Förderung kann nicht an Privatpersonen oder Unternehmen gehen, sondern lediglich öffentlich rechtlichen Einrichtungen, die ohne Gewinnmaximierungsabsicht tätig sind, unterstützen. Bei allen bisherigen Gesprächen zwischen Verwaltung und Situation Kunst ist den Beteiligten immer deutlich gemacht worden, dass aus Sicht des Landschaftsschutzes, des Naturschutzes aber auch des Landschaftsbildes eine mögliche Bebauung der vorgesehenen Teilfläche nicht in Frage kommt. Dieser Ackerstreifen bildet die Verbin-dung mit der freien Landschaft und kann auch wegen der Darstellung im Flächen-nutzungsplan und im Landschaftsplan nicht für eine Bebauung ins Auge gefasst werden. Herr von Berswordt-Wallrabe beantragt für die „Stiftung Situation Kunst“ nun mit dem Bezugsschreiben die Durchführung eines wertgleichen Flächentausches für diese Fläche. Die „Stiftung Situation Kunst möchte diese Fläche gegen das Areal der Stadt Bochum tauschen, welches an der Schlossstraße liegt. Gegenwärtig sind beide Flächen wertmäßig als Ackerflächen einzustufen. Bau- und Planungsrechte bestehen auf beiden Flächen nicht. Aber es ist zu berücksichtigen, dass die Fläche an der Schlossstraße eher einer baulichen Nutzung zugeführt werden könnte, als dies für das vorgesehene Areal zu erwarten ist. Die Stiftung Situation Kunst möchte mit diesem Tauschvorgang erreichen, dass sie die Verfügung und das Eigentum an der Fläche an der Schlossstraße erhält. Gleichzeitig soll die Stadt Bochum die vorgesehene Ackerfläche übernehmen und als Freifläche langfristig erhalten. Die Situation Kunst hat die Erwartung, dass die Fläche an der Schlossstraße mittelfristig für die schon angedeutete „bauliche Nutzung“ der Ruhr-Universität genutzt werden kann und hierfür Baurecht geschaffen wird. Mit der Verpachtung der Fläche könnte die Stiftung Situation Kunst zu dauerhaften Einnahmen kommen, die sie für ihre Folgekosten und den Betrieb einzusetzen beabsichtigt. Der gegenwärtig vorgeschlagene flächengleiche Tausch einer Ackerfläche bereitet diese Konzeption vor und bietet mit dem Tausch die Chance, sich in diese Richtung zu bewegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 12 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Sollte es zu einer Ansiedlung einer Einrichtung der Ruhr-Universität an dieser Stelle kommen, wäre dies sowohl für die Stiftung Situation Kunst ein großer Gewinn, als auch für die Stadt Bochum, da der „Kultur- und Wissenschaftsstandort Bochum“ in Gänze erheblich gestärkt würde. Gleichzeitig ergeben sich durch die Verpachtung der Fläche Einnahmen für die Stiftung, die helfen die zukünftig entstehenden Betriebskosten zu tragen. Die Stadt Bochum spielt in diesem Versuch, eine Unterstützung der Situation Kunst zu organisieren, eine wesentliche Rolle. Einerseits stellt sie durch den Tausch das Grundstück zu Verfügung und andererseits bestimmt sie mit ihrer Planungshoheit darüber, was an dieser Stelle gebaut werden kann. Die Entwicklung von Baurecht ist allerdings unabhängig von fördertechnischen Strukturen sowie von Betriebskostenerfordernissen zu sehen. Die städtebauliche Entwicklung konzentriert sich auf die Ordnung oder Entwicklung eines Raumes. Hier lassen sich aber ebenfalls gute Gründe nennen, warum Forschungsinstitute oder Lehreinrichtungen der Ruhr-Universität an dieser Stelle an der Schlossstraße positioniert werden sollten. Der gegenwärtige Tauschvorgang darf die Unabhängigkeit zukünftiger Ratsmitglieder bei der Herstellung des Baurechtes nicht tangieren. Ratsmitglieder müssen aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen zukünftig frei und unabhängig darüber entscheiden können, wie sie die Entwicklung dieses Areals an der Schlossstraße sehen und entwickelt wissen wollen. Insofern ist der Tausch, indem zwei Ackerflächen getauscht werden, unproblematisch und da sie gleich groß sind, wertgleich. Wenn sich zukünftig die Mitglieder des Rates der Stadt Bochum dazu entscheiden, diese Fläche für eine Nutzung durch die Ruhr-Universität zu aktivieren und Pachteinnahmen für die Stiftung Situation Kunst entstehen, ist dies eine eigenständige Handlung. Dabei ist aber Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 13 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 zu berücksichtigen, dass sich die Situation Kunst schon heute verpflichten sollte, nur bestimmte Formen von Nutzungen zuzulassen und nicht allgemein auf eine bauliche Nutzung zu rekurrieren. Gleichwohl bleibt der Flächentausch ein rechtlich nicht einfaches Konstrukt. Alternativ hierzu könnte jedoch eine Zustiftung der Stadt Bochum in die Stiftung Situation Kunst der Ausweg sein. Insoweit würde die Stadt Bochum die zurzeit in Diskussion stehende städtische Fläche als Zustiftung einbringen. Die damit verbunden Konditionen wären mit der Stiftung zu vereinbaren. 5. Parkentwicklungskonzept Dieses Entwicklungskonzept wurde im Auftrage der Stadt Bochum -Umwelt- und Grünflächenamt- durch das Büro der Frau Lohaus entwickelt. 5.1 Gestaltungskonzept für die Parkanlage Schlosspark Weitmar von Frau Lohaus Frau Lohaus hat für die Auffrischung der Parkanlage ein sehr behutsames Konzept der Weiterentwicklung gewählt und dargestellt. Es sieht die Aufnahme der alten Wegeverbindungen vor, ordnet die verschiedenen Areale sinnvoll zueinander und kann durch ergänzende Wege, den Ausbau der alten Teichanlagen sowie der Gräfte um die Ruine eine wesentliche Aufwertung für die Gesamtanlage darstellen. Sie schafft einen angenehm heiteren Landschaftsraum, der die Tradition des Ortes aufnimmt, maßvoll weiterentwickelt und zu einer neuen höheren Synthese bringt. 5.2 Parkentwicklungskonzept Der Garten des bereits im Mittelalter erwähnten Adelssitzes ‚Haus Weitmar’ wurde gegen Ende des vorletzten Jahrhunderts in einen Landschaftspark umgestaltet. 7 ha groß, bietet die zentral gelegene, aber dem Verkehr abgewandte grüne Oase eine in Bochum einmalige, ruhige und gelassene Atmosphäre und Ausstrahlung. Diese für Bochum einmalige Qualität gilt es zu bewahren. Mit der Erweiterung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 14 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 der ‚Situation Kunst’ wird zudem ein gelungenes Zusammenspiel von Kunst, Architektur und Park möglich. Für die in dem Zusammenhang notwendige Überarbeitung und Erneuerung verschiedener Parkräume wurde von der Landschaftsarchitektin, Frau Lohaus, ein Pflege- und Entwicklungskonzept für den Schlosspark erarbeitet. Behutsame Veränderungen wie • die Verbesserung der Eingangssituationen, • die Herausarbeitung historischer Spuren, • die Stärkung des historisch räumlichen Zusammenhangs, • die Ergänzung des Wegeangebotes, • die gestalterisch qualitative Aufwertung der Parkausstattung und • die Entwicklung eines Beleuchtungskonzepts sind angedacht. Ein großes Potential besteht in der Herausarbeitung der zwischenzeitlich überformten für einen Landschaftspark typischen Abfolge unterschiedlicher Räume. Verbindende Sichtbeziehungen lassen sich durch unterschiedlich intensive Läuterungen des Gehölzbestandes wieder schaffen. Gleichzeitig wird die Öffnung des Schlossparks zur umgebenden Landschaft angestrebt. Der engere bewirtschaftete Bereich des Hauses Weitmar umfasste bis in die 20er Jahre des letzten Jahrhunderts auch große Teile der heute landwirtschaftlich genutzten Fläche westlich der Schlossstraße. Im Interesse der Gartendenkmalpflege wird vorgeschlagen, diese Fläche parkartig zu gestalten und erneut in das Parkensemble aufzunehmen. Die Anlage von Extensivrasen oder Wiesen mit verstreuten Anpflanzungen von Hecken, Feldgehölzen und bodenständigen Einzelbäumen auf den Ackerflächen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 15 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 westlich der Schlossstraße und südlich der ehemaligen Bahnlinie führt auch zu einer Vergrößerung des inselartigen Lebensraumes für zahlreiche Tiere. So erhalten die Erweiterungsflächen eine besondere Bedeutung für fast alle Schutzgüter. Die Maßnahmen selbst stehen im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zu den durch die knapp 2000 qm großen Bauvorhaben entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Landschaftspflegerischer Begleit- und Bebauungsplan enthalten deshalb entsprechende Festsetzungen von Ausgleichsflächen und -maßnahmen. Für die Erweiterung aber auch die Aufwertung der Parkanlage werden Kosten von ca. 1,8 Mio Euro veranschlagt. Für die Umsetzung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes wurde eine Förderung im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher-Lippe (ÖPEL) beantragt. Im Fall einer Förderzusage werden 80 % der Kosten bezuschusst. 360.000 EUR muss die Stadt Bochum an Eigenmittel für die Schaffung einer der Parkbedeutung adäquaten Ausstrahlung aufbringen. 6. Planungsrecht 6.1 Städtebauliche Gesamtkonzeption Die städtebauliche Konzeption geht davon aus, dass es eine Einheit zwischen Parkund Gartenanlage einerseits und den in diese Gartenanlage eingestellten Gebäudestrukturen der Situation Kunst I und der Situation Kunst II gibt. Durch die Erschließung über die Schlossstraße können weitere Teilareale mit einer baulichen Nutzung vervollständigt und ergänzt werden, ohne den Landschaftsraum zu zerstören. Flächen für solche Nutzungen, wie z. B. den Bau eines Forschungsinstitutes könnten gegenüber dem Friedhof an der Schlossstraße entstehen. Gleichzeitig wird dadurch gewährleistet, dass der Landschaftspark selbst, auch in der Verbindung und Fortsetzung entlang der Bahnstrecke, frei bleibt von Bebauung und sich so mit der vorhandenen Landschaft verbindet. Von der Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 16 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Hattinger Straße wird die traditionelle Erschließung gesichert und über die schon bestehende repräsentative Achse auf die Einrichtungen selbst zugeführt. Der ruhende Verkehr wird an der Schlossstraße gebündelt. Von der Hattinger Straße durchschreitet der Besucher den Park in seiner natürlichen Form und Konzeption. Das Gesamtareal wird zu einem Gesamtkunstwerk und kann, in Verbindung zwischen Gebäuden und Gartenanlage, in besonderer Weise überzeugen. Die Gartenanlage bietet einerseits die Schönheit der Natur mit den exotischen Bäumen, den Naturdenkmalen und den Freiräumen. Gleichzeitig sind die bereits heute vorhandenen und zukünftig noch zu ergänzenden Kunstwerke im Park repräsentativ positioniert. In dieser Kombination Museum für moderne Kunst, Gartenanlage, Fortbildungsstätte und Wissenschaftszentrum bildet sich hier ein eigenständiges Image für den Ort aus. Dieser wäre so einzigartig, so dass ein Vergleich mit Einrichtungen wie in Amersfort (Kröller-Müller Museum) oder Kopenhagen (Louisiana) nicht gescheut werden müsste. 6.2 Das Entwicklungskonzept für die baulichen Anlagen von Professor Pfeiffer Professor Pfeiffer sieht vor, in der Ruine ein Empfangsgebäude zu errichten, welches sich über 4 Geschosse erstreckt. Im Untergeschoss befinden sich notwendige Nebenräume. Im Erdgeschoss finden sich Empfangsräumlichkeiten sowie kleine Ausstellungsbereiche. Im 1. Obergeschoss ist ein Saal, der für Veranstaltungen, Tagungen und Kongresse sowie für Ausstellungszwecke genutzt werden kann, vorgesehen. Daran anschließend finden sich im 2. Obergeschoss drei Apartments für Professoren, Promotionskandidaten oder andere Wissenschaftler, die sich temporär in Bochum aufhalten. Die Konzeption sieht vor, dass dieses Empfangsgebäude mit einem unterirdischen Museum verbunden wird. Lediglich Glas, Pergolen, die rechts und links entlang der Hauptachse liegen, schaffen die Beleuchtung für das unterirdische Museum. Ein solcher Museumsbau ist hocheffektiv, da durch die geregelte Lichtzuführung, die homogenen und Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 17 - TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 einheitlichen Außenbedingungen besonders gute konservatorische Rahmenbedingungen vorliegen. Die Abfolge der Kabinette verbindet sich zu einem Rundweg der zum Ausgangspunkt zurückführt. Dies ist museumspädagogisch eine sehr günstige Konstellation. Das Plangebiet beinhaltet im Wesentlichen die Flächen des Schlossparks Weitmar. Es befindet sich im Zuordnungsbereich zum Siedlungsschwerpunkt Weitmar-Mitte. Der Planbereich beinhaltet im nördlichen Bereich die rechtsverbindliche Abrundungssatzung – Kunstbereich am Haus Weitmar -, die 2004 Rechtskraft erlangte. Für die Abrundungssatzung sind noch Kompensationsleistungen für Eingriffe in Natur- und Landschaft zu leisten. Östlich reicht das Plangebiet bis zur Hattinger Straße, westlich endet der Planbereich an der Nevelstraße bzw. an den Gärten der Nevelstraße. In Richtung Süden beinhaltet das Plangebiet die Querung der ehemaligen Eisenbahntrasse bis zur vorgesehenen Parkplatzfläche. Hier ist die Überplanung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 293 – Ausweisung Friedhofsfläche – notwendig. Planungsrecht, das die anvisierte Erweiterung legitimieren könnte, ist nicht gegeben. Diese Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und wäre gem. § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Eine Baugenehmigung konnte nicht erteilt werden. Zur Realisierung des Vorhabens ist deshalb die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich. Im Bebauungsplan sollen die Lage, Höhe und Gestaltung der Baukörper sowie die fußläufige und verkehrliche Erschließung und die Anordnung des ruhenden Verkehrs eindeutig definiert und geregelt werden. Die rechtsverbindliche Abrundungssatzung – Kunstbereich Haus Weitmar – soll inhaltlich integriert werden. Landschaftsplanerische Vorgaben sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Durch die Regelungen des Bebauungsplanes werden die vorhandenen Baum- und Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 18 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Vegetationsstrukturen weitgehend erhalten und es ergibt sich eine Reduktion des Eingriffes in Natur und Landschaft in die Parklandschaft und den Garten insgesamt. Der Versiegelungsgrad wird zwar durch die Bebauung und die Anlage der Erschließungsflächen erhöht. Parallel dazu wird aber durch Bearbeitung des Parkpflegekonzeptes dafür gesorgt, dass die landschaftlichen Bezüge entwickelt werden und sich eine Ergänzung sowie Einbindung der Parkanlage ergibt. Durch den Bebauungsplan soll vermieden werden, dass sich eine zusätzliche Belastung des Wohngebietes im Bereich Nevelstraße durch erhöhtes Verkehrsaufkommen z. B. durch die zu erwartende größere Anzahl von Besuchern, ergibt. Durch die Definition der Erschließungssituation von der Schlossstraße her mit Anbindung an die Hattinger Straße werden hier klare Strukturen vorgegeben. Für den Bebauungsplan werden folgende Ziele definiert: - Die gesamte Baumaßname soll ein kompaktes Ensemble werden, welches sich in der Örtlichkeit mit der Ruine und den bestehenden Bebauungen verbindet. Die Erweiterung der Situation Kunst ergänzt nicht nur flächenmäßig den Ausstellungsbereich sondern korrespondiert mit dem natürlichen, landschaftlichen und historischen Kontext der Umgebung, behauptet sich aber ebenso im Kontrast zu dieser, als eigenständiges Konzept. Die räumliche Lage des geplanten, überwiegend eingegrabenen Hauptbaukörpers mit oberirdischen Belichtungselementen ist in Bezug auf die Einbindung in die historische Achse des Schlossparks als wesentliches Gestaltungsmerkmal im Bebauungsplan festzusetzen. Die dauerhafte Sicherung der Ruine Haus Weitmar wird durch die Stabilisierung mit einem innen liegenden Baukörper erzielt. Die notwendige Transparenz des Baukörpers wird durch die mit Glas versehene Fassadengestaltung realisiert. Gestalt und räumliche Wirkung der Ruine werden deshalb nur minimal tangiert. Der Bebauungsplan wird gegenwärtig erarbeitet. Im Oktober diesen Jahres wird mit dem Auslegungsbeschluss der nächste Schritt vollzogen, so dass nach der Offenlage entweder der Satzungsbeschluss Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 19 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 gefasst werden kann oder der Zustand nach § 33 Baugesetzbuch Planreife während des Aufstellungsverfahrens erfährt. Auf dieser Grundlage könnte ein eingereichter Bauantrag Ende des Jahres einer Genehmigung zugeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 875 – Schlosspark Weitmar – wurde am 18.12.2007 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst. Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wurde am 16.01.2008 gehört und hat mit 11 Ergänzungen dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt. Im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wurde am 14.04.2008 eine vorgezogene Bürgerversammlung in der Bezirksverwaltungsstelle Weitmar durchgeführt. Gleichzeitig wurden die entsprechenden Träger öffentlicher Belange von dem Vorhaben informiert. Die von der Bezirksvertretung aufgeführten Anregungen und Bedenken werden in Punkt 9 aufgeführt und behandelt. Die sich aus dem Beteili-gungsverfahren ergebenden Vorschläge der Bodendenkmalpflege werden im folgenden Kapitel dargestellt. 7. Eingriffsregelungen 7.1 Natur und Landschaft sowie Eingriffe in Natur und Landschaft Der Schlosspark Weitmar befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 8 des Landschaftsplanes Bochum-West. Neben seinen vielfältigen Vegetations-strukturen und teilweise exotischen Baumarten sind im Park 13 Naturdenkmale insbesondere Eiben und Edelkastanien als Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt. Mit seiner Parklandschaft und den Ruinen des Adelssitzes „Haus Weitmar“ sowie der Sylvesterkapelle bildet der Schlosspark ein zusammenhängendes Erscheinungsbild, das den Gesamtcharakter solcher altehrwürdiger Parklandschaften für den Betrachter bewahrt. Die südlich angrenzende tief eingeschnittene ehemalige Bahntrasse stellt in ihrer Struktur einen hohen ökologischen Wert als Amphibienlebensraum dar. Der Park wird im Rahmen des Biotop-Verbundplanes Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 20 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) als Trittsteinbiotop von regionaler Bedeutung mit sehr altem Baumbestand eingestuft. Die mit dem Projekt Museumsneubau „Situation Kunst“ einschließlich Parkplatz und Erschließung verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft sind in einem landschaftspflegerischen Begleitplan ermittelt worden. Entsprechende Kompensation ist dargestellt. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Kompensationsmaßnahmen) auszugleichen oder zu ersetzen. Die dafür vorgesehenen Flächen liegen direkt angrenzend am Park als Teilareal auf der Ackerfläche, die die Verbindung zur freien Landschaft darstellt. Mit der Situation Kunst und Herrn Berswordt ist immer im Verfahren kommuniziert worden, dass auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages bzw. einer liegenschaftlichen Regelung die Übergabe dieses Areals an die Stadt Bochum erforderlich ist und diese Kompensationsfläche der Parkanlage selbst zugeschlagen werden soll. Die Planungen von Frau Lohaus gehen davon aus, dass hier eine Ergänzung zur Parkanlage vollzogen wird, die das Landschaftsbild vervollständigt, die Parkanlage ergänzt und den Übergang zur freien Landschaft gestaltet. 7.3 Eingriffsregelung nach Natur- und Landschaftschutzgesetz Bei der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist zu beachten, dass aus früheren Absprachen mit Herrn von Berswordt-Wallrabe ein noch nicht ausgeglichenes Defizit von 4075 Punkten zu erfüllen ist. Dies ergab und ergibt sich durch die Eingriffe in Natur und Landschaft, im Zusammenhang mit der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch für das Gebiet Situation Kunst I. Diese 4075 Kompen- sationspunkte ergeben mit den für den Eingriff in Natur und Landschaft durch den Neubau des Museums Situation Kunst II ein insgesamt auftretendes Defizit von 19.735 Punkten. Als Ausgleichsmaßnahme im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu den durch den Eingriff entstehenden Beeinträchtigungen ist die Anlage von Extensivrasen und parkartiger Gehölzbepflanzung auf der im westlichen und Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 21 - TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Ackerfläche vorgesehen. Über die Anlage von Extensivrasen und die Anpflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen kann eine Aufwertung der Flächen um 25.755 Punkte erreicht werden. Bei einem Überschuss von 6.020 Punkten ist die Eingriffsausgleichsbilanz im naturschutzfachlichen Sinne als ausgeglichen anzusehen. Die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen über die Bereitstellung des Grundstücks sind kurzfristig mit Herrn von Berswordt-Wallrabe schriftlich zu vereinbaren. 8. Bodendenkmalpflege 8.1 „Adelssitz Weitmar“ Im Benehmen mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL – Archäologie ist mit Schreiben vom 24.09.2008 mit der Anordnung des sofortigen Vollzugs der „Adelssitz Weitmar“ als Bodendenkmal vorläufig unter Schutz gestellt worden. Der „Adelssitz Weitmar“ umfasst das Areal des ehemals von einer Gräfte umgebenen heutigen ruinösen Hauptgebäudes und das Gelände der ehemaligen Vorburg, so nach archäologischen Erfahrungen noch Reste der Gebäude vorhanden sind . Der „Adelssitz Weitmar“ ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, insbesondere des Ortsteils Weitmar und somit der heutigen Stadt Bochum. Geschichte und Entwicklung des Adelssitzes seit dem Mittelalter haben Bochum maßgeblich mitgeprägt Für eine Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des ortsfesten Bodendenkmals sprechen wissenschaftliche Gründe, denn es stellt eine für die historische Forschung wichtige archäologische Quelle dar. Deren Auswertung kann neue und weitergehende Erkenntnisse vermitteln, die auf keinem anderen Wege gewonnen werden können. Das wissenschaftliche Interesse begründet sich insbesondere auf die nach archäologischen Erfahrungen vorhandenen Reste des hochmittelalterlichen Hofes der Abtei Werden sowie die Entwicklung der Baustruktur des Adelssitzes. Da die geplanten Baumaßnahmen aktuell zu einer Gefährdung des als denkmalswert angesehenen Grund und Bodens Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 22 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 führen, wurde der sofortige Vollzug angeordnet, da ansonsten die Beseitigung des ortsfesten Bodendenkmals droht. Die endgültige Unterschutzstellung ist zu erwarten. Der Eigentümer hat das Recht gegen die zugestellte Ordnungsverfügung innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen einzureichen. Herr Alexander von Berswordt-Wallrabe wurde über den Vorgang informiert. Ihm wurde aus fachlicher Perspektive nicht dazu geraten, die Eintragung als Bodendenkmal zu beklagen. 8.2 „Ruine Weitmar“ Das Ensemble Weitmar ist seit dem 26.04.1995 mit folgendem Umfang in die Denkmalliste der Stadt Bochum eingetragen (A 336, A 337): - Ruine des Herrenhauses mit Brücke und Pfosten der Gräftenmauer, - kleiner Mauerrest nordöstlich neben der Gräftenmauer - Ruine der Schlosskapelle, - 3 Grabplatten mit Sterbedaten 1625, 1705, 1765 und - Torhaus neben Pfeiler Gittermauer. Das Herrenhaus wurde im zweiten Weltkrieg zerstört. Erhalten blieben das Sockelgeschoss des Gebäudes mit einem heute unzugänglichen Keller in der Nordwestecke (dieser ist gewölbt und nur mit Betonplatten für den Druckausgleich überdeckt) sowie die beiden zweigeschossigen Außenmauern der Süd- und Ostseite. Hier befinden sich die einbogige Bruchsteinbrücke, über die jetzt trocken liegende, ausgemuldete Gräfte und die doppelläufige, rund geführte, ebenfalls aus Bruchstein aufgeführte Haupttreppe. Tür- und Fensterwände sind mit Sandsteineinfassungen versehen. Haus Weitmar als Baudenkmal ist bedeutend für die Stadt Bochum und den Ortsteil Weitmar als ein weit in die Geschichte zurückreichendes bauliches Ensemble. Es gibt Auskunft über historische Zusammenhänge, die bis ins hohe Mittelalter zurückweisen. Für die Erhaltung sprechen vorwiegend wissenschaftliche Gründe, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 23 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 die als historisch und baugeschichtlich zu spezifizieren wären. Die baulichen Anlagen sind von baugeschichtlichem Interesse. Die Reste des Herrenhauses geben Auskunft über verschiedene Bauphasen des 16. bis 18. Jahrhunderts, die zusammen mit möglichen Grabungsbefunden weitere Einblicke in die Baugeschichte des Hauses zulassen. Aktuell muss die Ruine des Herrenhauses provisorisch gesichert werden, um ein Kippen zu verhindern. Deshalb wurden im Jahr 2005/2006 Planungen und Konzepte aufgelegt und entwickelt, wie eine Sicherung des Ruinenteils realisiert werden könnte. Insbesondere der Bezirk Südwest hat sich zu diesem Thema engagiert und entsprechende Planungen und Konzepte bei ZD beauftragt und auf den Weg gebracht. Die hier nun gefundene Lösung würde es ermöglichen, mit dem Neubau des Empfangsgebäudes gleichzeitig auch die Sicherung der Ruine zu realisieren. Damit kann die weitere Zerstörung der Gesamtanlage verhindert werden. Gleichzeitig erfolgt eine mit dem Denkmalschutz konforme Nutzung des Gebäudes, die Erhaltung einerseits und Neunutzung andererseits miteinander verbindet. In Gesprächen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege ist für die Errich-tung des Empfangsgebäudes verabredet worden, dass in dem Baudenkmal das neue Gebäude sofort errichtet werden kann. Mit der Bodendenkmalpflege ist in nächster Zeit eine Vereinbarung zu treffen, wie die Grabungen auf dem Areal durchgeführt werden können, die für die unterirdische Museumserweiterung erforderlich sind. Da das Gesamtvorhaben in mehreren Bauabschnitten umgesetzt und realisiert werden kann, könnte unter Beachtung der mit der Denkmalpflege verbundenen Themen der Bau und die Errichtung des Empfangsgebäudes kurzfristig durchgeführt werden. Parallel dazu werden auch in Vorbereitung für den nächsten Bauabschnitt die bodendenkmalpflegerischen Grabungsarbeiten organisiert und auf den Weg gebracht. Nach diesem Schritt kann dann, nach entsprechender wissenschaftlicher Dokumentation und Erfassung, der Neubau des Museums angegangen und umgesetzt werden. Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 24 - TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 9. Wünsche und Forderungen des Bezirks Sowohl im Bezirk als auch im Stadtentwicklungsausschuss sind bei der Präsentation des Aufstellungsbeschlusses Anregungen und Bedenken vorgetragen worden, die in der weiteren Planung Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere wurde von den politischen Gremien die Frage aufgeworfen, wie sich die weitere Entwicklung des Gesamtareals darstellt und organisiert werden soll. Die Anregungen zielten einerseits darauf eine gerechte Arbeitsteilung und Vorteilsregelung zu schaffen, zwischen der Situation Kunst einerseits und der Stadt Bochum andererseits. Es sollte sichergestellt werden, dass die aus dem Gesamtvorhaben sich ergebenden Lasten nicht allein bei der Stadt Bochum liegen. Da sich die damalige Konzeption sehr stark auf allein räumlich städtebauliche Fragestellungen beschränkte und die ganze Frage der Finanzierung noch offen war, konnten die in den oberen Kapiteln dargestellten Begründungen in dieser Form noch nicht vermittelt und gegeben werden. Angesichts der inzwischen von der Landesregierung zugesagten Hilfen und der vorgesehenen auch finanziellen Unterstützung sowie der von der Situation Kunst und Herrn Bersworth dargestellten Zustiftungen sind die in den damaligen Argumentationen aufgeführten Rahmenbedingungen eingehalten und berücksichtigt. Die Mitglieder der Bezirksvertretung wollten in ihren Anregungen sicherstellen, dass die Gesamtkonzeption vollständig in Angriff genommen und umgesetzt wird. Deshalb wurde sehr stark von ihrer Seite gefordert, dass zuerst der Museumsteil gebaut werden muss, um erst danach dann das Eingangsgebäude in der Ruine zu erstellen. Durch die inzwischen bekannt gewordenen Aufgabenstellungen im Bereich der Bodendenkmalpflege, die vor dem Baubeginn des Museumsteils umzusetzen und zu realisieren sind und auch durch die in nächster Zeit nur begrenzt zu Verfügung stehenden finanziellen Mittel, die gegenwärtig nur für das Eingangsgebäude reichen, muss hier nach anderen Absicherungsformen gesucht Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 25 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 werden. Nach inzwischen vorliegenden Aussagen und Versprechen der Familie von Bersworth-Wallrabe sowie der Situation Kunst ist davon auszugehen, dass die Gesamtkonzeption Zustiftungen sind umgesetzt werden wesentliche soll. Bausteine Die in Vorbereitung dieser getätigten Gesamtkonzeption und gewährleisten ein großes Maß an Sicherheit. Durch eine klare und eindeutige Beschlussfassung für die Gesamtkonzeption stellen sowohl die Mitglieder des Rates der Stadt Bochum, als auch die des Bezirkes wesentliche Weichen und Grundlagen für eine Umsetzung der Konzeption. Alle Institutionen der Landesregierung, die jetzt Teilbeträge für die Realisierung des Empfangsgebäudes bereitstellen, haben von ihrer Seite darauf gedrungen, dass eine Gesamtkonzeption dargestellt wird, die mittelfristig umgesetzt und realisiert werden soll. Deshalb sind die hier zu Grunde gelegten Vorbereitungen und Planungen die Grundlage für eine ganzheitliche Konzeption. Weitere Bedenken und Anregungen wurden von Mitgliedern der Bezirksvertretung bzw. Stadtentwicklungsausschusses in Bezug auf die landschaftsplanerische und städtebauliche Konzeption artikuliert. Hier ging es insbesondere darum, dass die charakteristische Blickachse von der Hattinger Straße zur Ruine nicht gestört wird und dass das in der Ruine stehende Gebäude in einer guten und klugen Proportion zum bestehenden Ruinenrand errichtet werden soll. Die Planungen von Professor Pfeifer gewährleisten genau diese Zielsetzungen. Deshalb kann die Verwaltung eigentlich nur dazu raten, die vorgelegte Planung auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Die Unterhaltung der Parkanlage einschließlich Silvesterkapelle und vieler anderer Details muss auf der Grundlage der nun auch geänderten Besitzverhältnisse überdacht und neu geordnet werden. Die dazu notwendigen Gespräche werden gegenwärtig mit Herrn von Bersworth und der Stiftung Situation Kunst durchgeführt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung Begründung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Auch ist gegenwärtig noch nicht geklärt, wie sich die Kostenverteilung für den Anschlussparkplatz Schlossstraße darstellt. Sofern eine öffentliche Straße an der Schlossstraße entstehen soll, wären die Kosten zu 90% dem Begünstigten, hier der Situation Kunst aufzuerlegen. Der für öffentliche Straßen erforderliche AusbauStandard (Straßenquerschnitt) könnte zu hohen Kosten führen. Die Anlage der Stellplätze an der Schlossstraße ist eine mit der Baumaßnahme verbundene Folge, die auch vom Investor – dies ist die Situation Kunst – zu tragen wäre. 10. Fazit und Schluss Die sich aus dem Planungsrecht, dem Bodendenkmalschutz, dem Denkmalschutz, der Eingriffsregelung nach Natur und Landschaftsschutz sowie den Wünschen und Forderungen der Kommunalpolitik aus Bezirk und Stadtentwicklungsausschuss ergebenden Forderungen, Anregungen und Wünsche können, wie die Erläuterungen und Konzeptionen verdeutlichen, weitgehend im Gesamtkonzept befriedigt und aufgelöst werden. Über letzte Details – den Pachtvertrag, die Erschließungskosten und den Bau der Stellplätze – ist in nächster Zeit noch zu verhandeln. Vor der Offenlage sollten die dazu notwendigen Verträge geschlossen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 Bezeichnung der Vorlage Erweiterung "Situation Kunst" - Entwicklungskonzept Schlosspark Weitmar Der Rat beschließt: Der Rat spricht sich für die Umsetzung des dargestellten Gesamtprojektes aus, bestehend aus dem aktuellen Vorhaben „Glas-Kubus Haus Weitmar“, der projektierten „Axis-Halle“, sowie dem Parkentwicklungskonzept. Dies beinhaltet die Bereitstellung der beantragten Förderung im Haushaltsjahr 2009 bzw. in den Haushaltsjahren 2009/2010 in Höhe von insgesamt 600.000 EURO.und die Bewilligung der Zuwendung an die “Stiftung Situation Kunst”, soweit die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die Förderung durch das Land NW tatsächlich erfolgt bzw. erfolgen kann. Vorbehaltlich der endgültigen Prüfung und der erneuten Vorlage spricht sich der Rat für den beantragten Flächentausch aus, soweit er rechtlich zulässig ist und ausschließlich dem Bau einer entsprechenden universitären Einrichtung dient. Alternativen zu einem Flächentausch sind durch die Verwaltung rechtlich zu würdigen und ggf. den Gremien vorzustellen. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat die Verwaltung: 1. Vereinbarungen zur Sicherstellung der städtischen Investition als Ausdruck des städtischen Interesses mit der “Stiftung Situation Kunst” zu treffen. 2. Den vorgesehenen Flächentausch oder Alternativen dazu, die der Intention des geplanten Bauvorhabens entsprechen, rechtlich zu würdigen und den parl. Gremien zur konkreten Beschlussfassung vorzulegen. 3. Das Parkpflegekonzept sowie seine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt den parl. Gremien zur konkreten Beschlussfassung vorzulegen. Des Weiteren ist Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung IV (3900)/VI (3350) Vorlage Nr.: 20082538 in Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Amt für Bodendenkmalpflege die Frage der Grabungen in Detail zu erörtern. Das Bebauungsplanverfahren ist -wie in der Vorlage dargestellt- weiter zu führen.