Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
156 kB
Erstellt
24.12.14, 20:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 12 (2558)
50 105 (2852)
Vorlage Nr.: 20140540
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für Aufwendungen
des Amtes für Soziales und Wohnen im Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorschriften
§ 83 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
26.03.2014
10.04.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 12 (2558)
50 105 (2852)
Vorlage Nr.: 20140540
Das Amt für Soziales und Wohnen wird das Haushaltsjahr 2013 lt. Prognose zum 28.02.2014
voraussichtlich mit einem Mehrbedarf in Höhe von rd. 2,0 Mio. Euro abschließen. Dieser Bedarf
entsteht über die bereits mit Ratsbeschluss vom 19.12.2013 zusätzlich zur Verfügung gestellten
Mittel von 2,5 Mio. Euro hinaus.
Die Gründe für die Abweichung sind vor allem im Profitcenter 31.01 Leistungen nach dem SGB IX,
XII, PFG NW-örtl. Träger und im Profitcenter 31.03 Leistungen nach dem AsylbLG zu finden.
Profitcenter 31.01: Leistungen nach dem SGB IX, XII, PfG NW –örtl. TrägerDer Mehrbedarf von insgesamt 3,3 Mio. Euro entsteht hauptsächlich aufgrund steigender
Fallzahlen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt (rd. 500.000 Euro), bei der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung (rd. 1.500.000 Euro), den Hilfen zur Gesundheit (rd. 400.000
Euro), der Eingliederungshilfe (rd. 400.000 Euro) und den Aufgaben nach dem
Pflegewohngeldgesetz NRW (rd. 500.000 Euro).
Dem gegenüber steht ein Anstieg der Erträge durch die 75%ige Bundesbeteiligung an den
Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von rd. 1,0 Mio. Euro,
sowie ein Ertrag von 1,0 Mio. Euro aus der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger, der im
Rahmen des Jahresabschlusses umgebucht wird.
Per Saldo ergibt sich somit ein weiterer Mehrbedarf für Sozialhilfeleistungen für das HJ 2013 von
rd. 1,3 Mio. Euro.
Profitcenter 31.03: Leistungen nach dem AsylbLG
Mit Ratsbeschluss vom 19.12.2013 wurden in diesem Profitcenter bereits 500.000 Euro zusätzlich
für Aufwendungen für Grundleistungen nach § 3 AsylbLG zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus entsteht unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrerträge aus der
Landeszuweisung ein weiterer Mehrbedarf von rd. 700.000 Euro.
Grund ist der weitere Anstieg der zugewiesenen Flüchtlinge, die hier Grundleistungen nach dem §
3 AsylbLG erhalten.
Nov. 2012 = 721 Personen
Nov. 2013 = 880 Personen
Dez. 2013 = 978 Personen
Weiterhin ist mit steigenden Flüchtlingszahlen durch den Wegfall der EU-weiten Visumspflicht für
Personen aus Serbien, Mazedonien u.a. Staaten zu rechnen.
Eine Kompensation des insgesamt bestehenden Mehrbedarfes von 2,0 Mio. Euro im
Produktbereich des Amtes für Soziales und Wohnen ist nicht möglich. Die Deckung erfolgt deshalb
aus allgemeinen Haushaltsmitteln.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 12 (2558)
50 105 (2852)
Vorlage Nr.: 20140540
Bezeichnung der Vorlage
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für Aufwendungen
des Amtes für Soziales und Wohnen im Haushaltsjahr 2013
Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für die Aufgaben
des Amtes für Soziales und Wohnen in Höhe von 2,0 Mio. Euro wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei den Zinsen (Produktgruppe 61 02).