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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
156 kB
Erstellt
24.12.14, 20:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:59

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 12 (2558) 50 105 (2852) Vorlage Nr.: 20140540 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für Aufwendungen des Amtes für Soziales und Wohnen im Haushaltsjahr 2013 Beschlussvorschriften § 83 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 26.03.2014 10.04.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 12 (2558) 50 105 (2852) Vorlage Nr.: 20140540 Das Amt für Soziales und Wohnen wird das Haushaltsjahr 2013 lt. Prognose zum 28.02.2014 voraussichtlich mit einem Mehrbedarf in Höhe von rd. 2,0 Mio. Euro abschließen. Dieser Bedarf entsteht über die bereits mit Ratsbeschluss vom 19.12.2013 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel von 2,5 Mio. Euro hinaus. Die Gründe für die Abweichung sind vor allem im Profitcenter 31.01 Leistungen nach dem SGB IX, XII, PFG NW-örtl. Träger und im Profitcenter 31.03 Leistungen nach dem AsylbLG zu finden. Profitcenter 31.01: Leistungen nach dem SGB IX, XII, PfG NW –örtl. TrägerDer Mehrbedarf von insgesamt 3,3 Mio. Euro entsteht hauptsächlich aufgrund steigender Fallzahlen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt (rd. 500.000 Euro), bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (rd. 1.500.000 Euro), den Hilfen zur Gesundheit (rd. 400.000 Euro), der Eingliederungshilfe (rd. 400.000 Euro) und den Aufgaben nach dem Pflegewohngeldgesetz NRW (rd. 500.000 Euro). Dem gegenüber steht ein Anstieg der Erträge durch die 75%ige Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von rd. 1,0 Mio. Euro, sowie ein Ertrag von 1,0 Mio. Euro aus der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger, der im Rahmen des Jahresabschlusses umgebucht wird. Per Saldo ergibt sich somit ein weiterer Mehrbedarf für Sozialhilfeleistungen für das HJ 2013 von rd. 1,3 Mio. Euro. Profitcenter 31.03: Leistungen nach dem AsylbLG Mit Ratsbeschluss vom 19.12.2013 wurden in diesem Profitcenter bereits 500.000 Euro zusätzlich für Aufwendungen für Grundleistungen nach § 3 AsylbLG zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus entsteht unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehrerträge aus der Landeszuweisung ein weiterer Mehrbedarf von rd. 700.000 Euro. Grund ist der weitere Anstieg der zugewiesenen Flüchtlinge, die hier Grundleistungen nach dem § 3 AsylbLG erhalten. Nov. 2012 = 721 Personen Nov. 2013 = 880 Personen Dez. 2013 = 978 Personen Weiterhin ist mit steigenden Flüchtlingszahlen durch den Wegfall der EU-weiten Visumspflicht für Personen aus Serbien, Mazedonien u.a. Staaten zu rechnen. Eine Kompensation des insgesamt bestehenden Mehrbedarfes von 2,0 Mio. Euro im Produktbereich des Amtes für Soziales und Wohnen ist nicht möglich. Die Deckung erfolgt deshalb aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 12 (2558) 50 105 (2852) Vorlage Nr.: 20140540 Bezeichnung der Vorlage Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für Aufwendungen des Amtes für Soziales und Wohnen im Haushaltsjahr 2013 Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für die Aufgaben des Amtes für Soziales und Wohnen in Höhe von 2,0 Mio. Euro wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei den Zinsen (Produktgruppe 61 02).