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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
24.12.14, 20:12
Aktualisiert
27.01.18, 12:00

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 41 (1612) Vorlage Nr.: 20140607 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Schauspielhaus Bochum, Wirtschaftsplan 2014/2015 Beschlussvorschriften § 114a Abs. 7 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 26.03.2014 10.04.2014 Anlagen Wirtschaftsplan 2014/2015 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 41 (1612) Vorlage Nr.: 20140607 Das Schauspielhaus Bochum wird mit Wirkung vom 01.01.2006 als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geführt. Der Rat der Stadt Bochum hat in seinen Sitzungen am 24.06.2004 und 15.09.2005 die Unternehmenssatzung der Stadt Bochum über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“ beschlossen. Nach dieser Satzung ist gemäß § 7 Nr. 3 c in Verbindung mit § 10 Nr. 1 für den Wirtschaftsplan die Genehmigung des Rates der Stadt Bochum erforderlich. Der Verwaltungsrat hat in seiner 43. Sitzung am 05.03.2014 den ausgeglichenen Wirtschaftsplan für den Zeitraum 01.08.2014 – 31.07.2015 einstimmig festgestellt und beschlossen. Im Wirtschaftsjahr 2012/2013 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 767.000,03 Euro erwirtschaftet. Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 245.947,54 Euro, der nicht durch Eigenkapital gedeckt war, wurde dadurch ausgeglichen. Das verbleibende Eigenkapital in Höhe von 521.052,46 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Von diesem Betrag dienen 200.000 Euro als Rücklage für das Detroit-Projekt. Die restlichen Mittel in Höhe von 321.052,46 Euro werden für die Deckung nicht refinanzierter Tarifabschlüsse verwendet. Das Schauspielhauses Bochum unterliegt der Tarifbindung. Damit für das Schauspielhaus Bochum eine Planungssicherheit bis zum Jahre 2016 gegeben ist, wurden potentielle Tarifsteigerungen in Höhe von 2% bei der Berechnung des Personalkostenvolumens des Schauspielhauses Bochum, in die Bemessung des Zuschusses ab 2013 eingerechnet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 41 (1612) Vorlage Nr.: 20140607 Bezeichnung der Vorlage Schauspielhaus Bochum, Wirtschaftsplan 2014/2015 Der Rat der Stadt Bochum genehmigt den Wirtschaftsplan des Schauspielhauses Bochum AöR für den Zeitraum 01.08.2014 - 31.07.2015.