Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
24.12.14, 20:12
Aktualisiert
27.01.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 (1612)
Vorlage Nr.: 20140607
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Schauspielhaus Bochum, Wirtschaftsplan 2014/2015
Beschlussvorschriften
§ 114a Abs. 7 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
26.03.2014
10.04.2014
Anlagen
Wirtschaftsplan 2014/2015
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 (1612)
Vorlage Nr.: 20140607
Das Schauspielhaus Bochum wird mit Wirkung vom 01.01.2006 als Anstalt des öffentlichen Rechts
(AöR) geführt. Der Rat der Stadt Bochum hat in seinen Sitzungen am 24.06.2004 und 15.09.2005
die Unternehmenssatzung der Stadt Bochum über die Anstalt des öffentlichen Rechts
„Schauspielhaus Bochum“ beschlossen. Nach dieser Satzung ist gemäß § 7 Nr. 3 c in Verbindung
mit § 10 Nr. 1 für den Wirtschaftsplan die Genehmigung des Rates der Stadt Bochum erforderlich.
Der Verwaltungsrat hat in seiner 43. Sitzung am 05.03.2014 den ausgeglichenen Wirtschaftsplan
für den Zeitraum 01.08.2014 – 31.07.2015 einstimmig festgestellt und beschlossen.
Im Wirtschaftsjahr 2012/2013 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 767.000,03 Euro
erwirtschaftet. Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 245.947,54 Euro, der nicht durch
Eigenkapital gedeckt war, wurde dadurch ausgeglichen. Das verbleibende Eigenkapital in Höhe
von 521.052,46 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Von diesem Betrag dienen 200.000 Euro als Rücklage für das Detroit-Projekt. Die restlichen Mittel
in Höhe von 321.052,46 Euro werden für die Deckung nicht refinanzierter Tarifabschlüsse
verwendet.
Das Schauspielhauses Bochum unterliegt der Tarifbindung. Damit für das Schauspielhaus
Bochum eine Planungssicherheit bis zum Jahre 2016 gegeben ist, wurden potentielle
Tarifsteigerungen in Höhe von 2% bei der Berechnung des Personalkostenvolumens des
Schauspielhauses Bochum, in die Bemessung des Zuschusses ab 2013 eingerechnet.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 (1612)
Vorlage Nr.: 20140607
Bezeichnung der Vorlage
Schauspielhaus Bochum, Wirtschaftsplan 2014/2015
Der Rat der Stadt Bochum genehmigt den Wirtschaftsplan des Schauspielhauses Bochum AöR für
den Zeitraum 01.08.2014 - 31.07.2015.