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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
215 kB
Erstellt
24.12.14, 20:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:37

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 80 3 (2031) Vorlage Nr.: 20132299 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Fortführung der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet Beschlussvorschriften § 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 26.03.2014 10.04.2014 Anlagen Anlage 1: Vereinbarung Förderphase 2007-2013 Anlage 2: Vereinbarung Förderphase 2014-2020 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 80 3 (2031) Vorlage Nr.: 20132299 Die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Programme des Landes NRW und der Europäischen Union (Europäischer Sozialfond - ESF) geschieht seit etwa 1990 in regionalen Strukturen durch die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet und einem „Beirat für regionale Beschäftigungsförderung“ als begleitendes Gremium. Die Aufgaben der Regionalagenturen werden in Grundsätzen weitgehend durch das zuständige „Arbeitsministerium NRW“ bestimmt. Die Finanzierung der Regionalagentur erfolgt auf Grundlage der Förderung des Landes und der Europäischen Union. Der Förderanteil beträgt 80 %. Die verbleibenden Kosten werden auf die Städte Bochum, Herne, Hattingen und Witten (EN-Kreis) umgelegt. Die entsprechende vertragliche Grundlage in Form eines Kooperationsvertrages endete mit Ablauf der Förderphase 2007 bis 2013 am 31. Dezember 2013. Inzwischen geht das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales davon aus, dass für die Förderphase 2014 bis 2020 erneut Fördermittel aus dem ESF (Europäischer Sozialfonds) für NRW zur Verfügung stehen und damit auch arbeitsmarktpolitische Programme des Landes weiterhin umgesetzt werden können. Die Entwicklung und Abstimmung eines operationellen Programms für die Förderphase (2014 bis 2020) wird derzeit auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ausgehandelt. Ein von der Landesregierung entwickeltes Eckpunktepapier liegt im Entwurf bereits vor und wurde den Mitgliedern des Landtags zur Kenntnis gegeben. Der Beirat für regionale Beschäftigungsförderung (Vertreter der Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit, der JobCenter, der IHK, der Handwerkskammer, des Arbeitgeberverbandes, des DGB und der Gleichstellungsstelle) hat am 5. Juni 2013 mit einem einmütigen Votum die Weiterführung der Regionalagentur und der damit verbundenen regionalen Strukturen für die zu erwartende Förderphase 2014 bis 2020 empfohlen. Die Regionalagentur soll bei einer der vier beteiligten Gebietskörperschaften angesiedelt werden. Die derzeitige Trägerschaft liegt bei der Stadt Bochum bzw. ab 1. Januar 2014 bei der Wirtschaftsförderung GmbH Bochum, einer 100 %igen Tochter der Stadt Bochum. Die Beratungsarbeit vor Ort wird durch 2,5 Mitarbeiter geleistet. Die Stadt Bochum stellt derzeit zwei Mitarbeiter, wovon einer zum 31. Dezember 2013 die Ruhephase der Altersteilzeit angetreten hat und der zweite Mitarbeiter temporär nur bis zum 30. Juni 2014 der Wirtschaftsförderung Bochum GmbH zugewiesen wurde sowie die Stadt Witten 0,5 Mitarbeiter im Rahmen einer Personalabordnung, die jedoch zum 31. März 2014 endet. Die beiden Vollzeitstellen werden zurzeit verwaltungsintern in den vier beteiligten Städten ausgeschrieben. Parallel läuft auch eine externe Ausschreibung. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 80 3 (2031) Vorlage Nr.: 20132299 Darüber hinaus wird das regionale Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ derzeit durch die Stadt Witten abgewickelt. Der in diesem Zusammenhang stehende Eigenanteil sowie die verbleibenden Kosten für die Regionalagentur (s. nachfolgende Tabelle) werden ab 2014 regional abgedeckt. Ein überarbeiteter Entwurf für die neue „Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Städte Bochum, Hattingen, Herne, Witten und des Ennepe-Ruhr-Kreises im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Programme des Landes und der Europäischen Union“ liegt der Vorlage als Anlage 1 bei. Sie ist inhaltlich identisch mit der zurzeit geltenden Vereinbarung. Darüber hinaus wurde sie im Beirat für regionale Beschäftigungsförderung, insbesondere mit den kommunalen Vertretern, abgestimmt. Personalkosten RMR JiA+ 200.000 € 14.000 € 214.000 € Sachkosten Miete/Umlagen Technik Bürobedarf GESAMT: 21.000 € 9.000 € 3.000 € Fördermittel Kommunale Eigenanteile Land/ EU Bochum Hattingen 45.642 € 11.013 € Herne Witten 22.492 € 15.753 € Gesamt: 94.900 € 120.900 € Land/ EU 33.000 € 31.200 € 247.000 € 152.100 € Die Kostenverteilung erfolgt in unveränderter Form: 20 v. H. Festanteil für jede Kommune, die verbleibenden Kosten werden auf Grundlage der jährlichen Einwohnerzahlen umgelegt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 80 3 (2031) Vorlage Nr.: 20132299 Bezeichnung der Vorlage Fortführung der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet 1. Die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet wird für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 unter kommunaler Trägerschaft (100 %ige Tochter der Stadt Bochum) und unter der Voraussetzung, dass das Land NRW die Mittel zur Umsetzung arbeitsmarktbezogener Projekte, mindestens in der bisherigen Förderhöhe bereitstellt, fortgeführt. Das Personal für die vom Land anteilig finanzierten 2,5 Stellen in der Regionalagentur wird aus den beteiligten Kommunen rekrutiert bzw. extern eingestellt. Die bislang durch die Region zur Verfügung gestellte Projektassistenz (0,5 Stelle) wird als kommunaler Eigenanteil in die Finanzierung eingebracht. 2. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Region Mittleres Ruhrgebiet (Anlage 2) wird zum 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 erneuert. Die Kostenverteilung auf die beteiligten Kommunen erfolgt jährlich unter Zugrundelegung der Kooperationsvereinbarung. .