Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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215 kB
Erstellt
24.12.14, 20:12
Aktualisiert
27.01.18, 11:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
80 3 (2031)
Vorlage Nr.: 20132299
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Fortführung der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet
Beschlussvorschriften
§ 41 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
26.03.2014
10.04.2014
Anlagen
Anlage 1: Vereinbarung Förderphase 2007-2013
Anlage 2: Vereinbarung Förderphase 2014-2020
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
80 3 (2031)
Vorlage Nr.: 20132299
Die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Programme des Landes NRW und der Europäischen
Union (Europäischer Sozialfond - ESF) geschieht seit etwa 1990 in regionalen Strukturen durch die
Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet und einem „Beirat für regionale Beschäftigungsförderung“
als begleitendes Gremium.
Die Aufgaben der Regionalagenturen werden in Grundsätzen weitgehend durch das zuständige
„Arbeitsministerium NRW“ bestimmt. Die Finanzierung der Regionalagentur erfolgt auf Grundlage
der Förderung des Landes und der Europäischen Union. Der Förderanteil beträgt 80 %. Die
verbleibenden Kosten werden auf die Städte Bochum, Herne, Hattingen und Witten (EN-Kreis)
umgelegt.
Die entsprechende vertragliche Grundlage in Form eines Kooperationsvertrages endete mit Ablauf
der Förderphase 2007 bis 2013 am 31. Dezember 2013.
Inzwischen geht das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales davon aus, dass für die
Förderphase 2014 bis 2020 erneut Fördermittel aus dem ESF (Europäischer Sozialfonds) für NRW
zur Verfügung stehen und damit auch arbeitsmarktpolitische Programme des Landes weiterhin
umgesetzt werden können.
Die Entwicklung und Abstimmung eines operationellen Programms für die Förderphase (2014 bis
2020) wird derzeit auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ausgehandelt. Ein von der
Landesregierung entwickeltes Eckpunktepapier liegt im Entwurf bereits vor und wurde den
Mitgliedern des Landtags zur Kenntnis gegeben.
Der Beirat für regionale Beschäftigungsförderung (Vertreter der Kommunen, der Bundesagentur
für Arbeit, der JobCenter, der IHK, der Handwerkskammer, des Arbeitgeberverbandes, des DGB
und der Gleichstellungsstelle) hat am 5. Juni 2013 mit einem einmütigen Votum die Weiterführung
der Regionalagentur und der damit verbundenen regionalen Strukturen für die zu erwartende
Förderphase 2014 bis 2020 empfohlen.
Die Regionalagentur soll bei einer der vier beteiligten Gebietskörperschaften angesiedelt werden.
Die derzeitige Trägerschaft liegt bei der Stadt Bochum bzw. ab 1. Januar 2014 bei der
Wirtschaftsförderung GmbH Bochum, einer 100 %igen Tochter der Stadt Bochum.
Die Beratungsarbeit vor Ort wird durch 2,5 Mitarbeiter geleistet.
Die Stadt Bochum stellt derzeit zwei Mitarbeiter, wovon einer zum 31. Dezember 2013 die
Ruhephase der Altersteilzeit angetreten hat und der zweite Mitarbeiter temporär nur bis zum
30. Juni 2014 der Wirtschaftsförderung Bochum GmbH zugewiesen wurde sowie die Stadt Witten
0,5 Mitarbeiter im Rahmen einer Personalabordnung, die jedoch zum 31. März 2014 endet. Die
beiden Vollzeitstellen werden zurzeit verwaltungsintern in den vier beteiligten Städten
ausgeschrieben. Parallel läuft auch eine externe Ausschreibung.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
80 3 (2031)
Vorlage Nr.: 20132299
Darüber hinaus wird das regionale Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ derzeit durch die Stadt
Witten abgewickelt. Der in diesem Zusammenhang stehende Eigenanteil sowie die verbleibenden
Kosten für die Regionalagentur (s. nachfolgende Tabelle) werden ab 2014 regional abgedeckt.
Ein überarbeiteter Entwurf für die neue „Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Städte
Bochum, Hattingen, Herne, Witten und des Ennepe-Ruhr-Kreises im Rahmen der
arbeitsmarktpolitischen Programme des Landes und der Europäischen Union“ liegt der Vorlage als
Anlage 1 bei.
Sie ist inhaltlich identisch mit der zurzeit geltenden Vereinbarung. Darüber hinaus wurde sie im
Beirat für regionale Beschäftigungsförderung, insbesondere mit den kommunalen Vertretern,
abgestimmt.
Personalkosten
RMR
JiA+
200.000 €
14.000 €
214.000 €
Sachkosten
Miete/Umlagen
Technik
Bürobedarf
GESAMT:
21.000 €
9.000 €
3.000 €
Fördermittel
Kommunale Eigenanteile
Land/
EU
Bochum
Hattingen
45.642 €
11.013 €
Herne
Witten
22.492 €
15.753 €
Gesamt:
94.900 €
120.900 €
Land/
EU
33.000 €
31.200 €
247.000 €
152.100 €
Die Kostenverteilung erfolgt in unveränderter Form:
20 v. H. Festanteil für jede Kommune,
die verbleibenden Kosten werden auf
Grundlage der jährlichen Einwohnerzahlen umgelegt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
80 3 (2031)
Vorlage Nr.: 20132299
Bezeichnung der Vorlage
Fortführung der Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet
1.
Die Regionalagentur Mittleres Ruhrgebiet wird für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum
31. Dezember 2020 unter kommunaler Trägerschaft (100 %ige Tochter der Stadt Bochum)
und unter der Voraussetzung, dass das Land NRW die Mittel zur Umsetzung
arbeitsmarktbezogener Projekte, mindestens in der bisherigen Förderhöhe bereitstellt,
fortgeführt.
Das Personal für die vom Land anteilig finanzierten 2,5 Stellen in der Regionalagentur wird
aus den beteiligten Kommunen rekrutiert bzw. extern eingestellt. Die bislang durch die
Region zur Verfügung gestellte Projektassistenz (0,5 Stelle) wird als kommunaler
Eigenanteil in die Finanzierung eingebracht.
2.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Region Mittleres
Ruhrgebiet (Anlage 2) wird zum 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 erneuert.
Die Kostenverteilung auf die beteiligten Kommunen erfolgt jährlich unter Zugrundelegung
der Kooperationsvereinbarung.
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