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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
143 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 12:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (13 54) Vorlage Nr. 20132915 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.10.2013, TOP 34 5.11 Bezeichnung der Vorlage Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenraum Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 26.03.2014 Anlagen Wortlaut Grundlage für die erlaubnispflichtigen Sondernutzungen (§ 18) bzw. Gestattungen (§ 23) ist das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches seit 1962 in Kraft ist. Erlaubnispflichtig sind demnach auch die Werbeanlagen. Auf Grundlage dieses Gesetzes erhebt die Verwaltung basierend auf den satzungsgemäß beschlossenen Entgeltregelungen der Stadt Bochum (§ 2, Abschnitt E, IV.) seit Jahrzehnten Entgelte. Zuletzt wurde die genannte Satzung zum 01.04.2013 nach entsprechendem Beschluss des Rates geändert. Unabhängig von der Form der Erlaubnis (Sondernutzung oder Gestattung) erheben sämtliche Städte im Umkreis der Stadt Bochum Entgelte oder Gebühren auch für Werbeanlagen. Diese sind in einer Vielzahl benachbarter Städte und Gemeinden deutlich höher. Zu 1 (Wie ist das veränderte Vorgehen der Verwaltung zu erklären?) Bislang stand dem Tiefbauamt für die Kontrollen von Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums durch Werbeanlagen und andere Einbauten, Überbauten etc. (Vordächer, Markisen, Poller) kein Personal zur Verfügung. In der Vergangenheit wurden entsprechende Erlaubnisse mit der Erhebung von Entgelten in der Regel nur erteilt, wenn die Bürger bzw. Gewerbetreibenden nur freiwillig oder im Rahmen anderer Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (13 54) Vorlage Nr. 20132915 Genehmigungsverfahren (insbesondere Baugenehmigungsverfahren) die Sondernutzungen überhaupt anzeigen bzw. beantragen. Eine Vielzahl von Sondernutzungen wurde nicht bekannt und somit angezeigt. Die Folge ist eine Ungleichbehandlung der Bürger der Stadt Bochum. Eine weitere Folge ist, dass Einnahmen aus den Sondernutzungen/Gestattungen nicht in der Höhe realisiert werden, die möglich wäre. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung ist die vollständige Ausschöpfung des Einnahmepotentials aber zwingend erforderlich. Das Rechnungsprüfungsamt hat zur Jahreswende 2011/2012 das Thema der Abwicklung der Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum durch die Ämter 32, 34 und 66 geprüft und ist im Wesentlichen zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vertragsmanagement durch das Tiefbauamt optimiert werden müsse. In dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.04.2012 wurde im Einzelnen gefordert, zu prüfen, ob mit dem vorhandenen Personal ein Außendienst etabliert werden kann mit der Zielrichtung, nach und nach möglichst alle Sondernutzungen zu erfassen im Interesse der Gleichbehandlung aller Bürger und mit dem weiteren Ziel, die Einnahmen zu optimieren. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.06.2012 wurde der Bericht samt geforderten Maßnahmen präsentiert. Aus diesem Grunde wurden im Tiefbauamt überplanmäßig eingesetzte Kräfte, welche bisher anderweitige Arbeiten ausgeführt hatten, durch interne Umschichtung/Umstrukturierung der Aufgaben zeitweise mit Außendiensttätigkeiten in diesem Sinne betraut. Diese wurden zunächst entsprechend intern in die neue Aufgabe eingewiesen und nach Abschluss dieser vorbereitenden Arbeiten wurde der Außendienst Ende 2012 aufgenommen. Zu 2 (Welcher Personalaufwand ist mit der Gebührenerhebung und der Überwachung verbunden?) Mit der Genehmigung der Sondernutzungen (Ausarbeitung und Abschluss von Gestattungsverträgen, Festsetzung des Entgelts, Abrechnung, Mahnwesen) sind vier Mitarbeiter bzw. bezogen auf Stellen, anteilig 1,5 Stellenanteile befasst. Bezogen auf die Erlaubnis von Werbeanlagen handelt es sich um 0,5 Stellenanteile. Die Differenz erklärt sich dadurch, dass die Mitarbeiter außer dieser Tätigkeit andere Aufgaben wahrzunehmen haben. Diese Tätigkeiten werden seit Jahren in unveränderter Zahl (bezogen auf Mitarbeiter und Stellenanteile) durchgeführt. Mit dem Außendienst (Kontrollgänge, Anfertigen von Dokumentationen, Anschreiben und Gespräche zur Antragstellung) sind – wie oben dargelegt - zwei Mitarbeiter befasst. Diese Tätigkeiten werden, wie oben dargelegt, seit Ende 2012 durchgeführt. Die Personalressourcen bei diesen Mitarbeitern konnte durch interne Umschichtung von Aufgaben sichergestellt werden. Zusammenfassend gesehen, ist durch die Außendiensttätigkeit und damit die vermehrte Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen im öffentlichen Straßenraum durch das Tiefbauamt keinerlei personeller Mehraufwand und somit Mehrkosten, entstanden.