Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
143 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (13 54)
Vorlage Nr. 20132915
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.10.2013, TOP 34 5.11
Bezeichnung der Vorlage
Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenraum
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
26.03.2014
Anlagen
Wortlaut
Grundlage für die erlaubnispflichtigen Sondernutzungen (§ 18) bzw. Gestattungen (§ 23) ist
das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches seit 1962 in Kraft
ist.
Erlaubnispflichtig sind demnach auch die Werbeanlagen. Auf Grundlage dieses Gesetzes
erhebt die Verwaltung basierend auf den satzungsgemäß beschlossenen Entgeltregelungen
der Stadt Bochum (§ 2, Abschnitt E, IV.) seit Jahrzehnten Entgelte. Zuletzt wurde die
genannte Satzung zum 01.04.2013 nach entsprechendem Beschluss des Rates geändert.
Unabhängig von der Form der Erlaubnis (Sondernutzung oder Gestattung) erheben
sämtliche Städte im Umkreis der Stadt Bochum Entgelte oder Gebühren auch für
Werbeanlagen. Diese sind in einer Vielzahl benachbarter Städte und Gemeinden deutlich
höher.
Zu 1
(Wie ist das veränderte Vorgehen der Verwaltung zu erklären?)
Bislang stand dem Tiefbauamt für die Kontrollen von Sondernutzungen des öffentlichen
Straßenraums durch Werbeanlagen und andere Einbauten, Überbauten etc. (Vordächer,
Markisen, Poller) kein Personal zur Verfügung. In der Vergangenheit wurden
entsprechende Erlaubnisse mit der Erhebung von Entgelten in der Regel nur erteilt, wenn
die Bürger bzw. Gewerbetreibenden nur freiwillig oder im Rahmen anderer
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20132915
Genehmigungsverfahren (insbesondere Baugenehmigungsverfahren) die Sondernutzungen
überhaupt anzeigen bzw. beantragen. Eine Vielzahl von Sondernutzungen wurde nicht
bekannt und somit angezeigt. Die Folge ist eine Ungleichbehandlung der Bürger der Stadt
Bochum. Eine weitere Folge ist, dass Einnahmen aus den Sondernutzungen/Gestattungen
nicht in der Höhe realisiert werden, die möglich wäre. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung
ist die vollständige Ausschöpfung des Einnahmepotentials aber zwingend erforderlich.
Das Rechnungsprüfungsamt hat zur Jahreswende 2011/2012 das Thema der Abwicklung
der Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum durch die Ämter 32, 34 und 66 geprüft
und ist im Wesentlichen zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vertragsmanagement durch
das Tiefbauamt optimiert werden müsse. In dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom
19.04.2012 wurde im Einzelnen gefordert, zu prüfen, ob mit dem vorhandenen Personal ein
Außendienst etabliert werden kann mit der Zielrichtung, nach und nach möglichst alle
Sondernutzungen zu erfassen im Interesse der Gleichbehandlung aller Bürger und mit dem
weiteren
Ziel,
die
Einnahmen
zu
optimieren.
In
der
Sitzung
des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.06.2012 wurde der Bericht samt geforderten
Maßnahmen präsentiert.
Aus diesem Grunde wurden im Tiefbauamt überplanmäßig eingesetzte Kräfte, welche bisher
anderweitige Arbeiten ausgeführt hatten, durch interne Umschichtung/Umstrukturierung der
Aufgaben zeitweise mit Außendiensttätigkeiten in diesem Sinne betraut. Diese wurden
zunächst entsprechend intern in die neue Aufgabe eingewiesen und nach Abschluss dieser
vorbereitenden Arbeiten wurde der Außendienst Ende 2012 aufgenommen.
Zu 2
(Welcher Personalaufwand ist mit der Gebührenerhebung und der Überwachung
verbunden?)
Mit der Genehmigung der Sondernutzungen (Ausarbeitung und Abschluss von
Gestattungsverträgen, Festsetzung des Entgelts, Abrechnung, Mahnwesen) sind vier
Mitarbeiter bzw. bezogen auf Stellen, anteilig 1,5 Stellenanteile befasst. Bezogen auf die
Erlaubnis von Werbeanlagen handelt es sich um 0,5 Stellenanteile. Die Differenz erklärt sich
dadurch, dass die Mitarbeiter außer dieser Tätigkeit andere Aufgaben wahrzunehmen
haben. Diese Tätigkeiten werden seit Jahren in unveränderter Zahl (bezogen auf Mitarbeiter
und Stellenanteile) durchgeführt.
Mit dem Außendienst (Kontrollgänge, Anfertigen von Dokumentationen, Anschreiben und
Gespräche zur Antragstellung) sind – wie oben dargelegt - zwei Mitarbeiter befasst. Diese
Tätigkeiten werden, wie oben dargelegt, seit Ende 2012 durchgeführt. Die
Personalressourcen bei diesen Mitarbeitern konnte durch interne Umschichtung von
Aufgaben sichergestellt werden.
Zusammenfassend gesehen, ist durch die Außendiensttätigkeit und damit die vermehrte
Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen im öffentlichen Straßenraum durch das
Tiefbauamt keinerlei personeller Mehraufwand und somit Mehrkosten, entstanden.