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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
285 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:37

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/3999) Vorlage Nr. 20140523 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Nachfrage zum TOP 2.4 in der 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2013, Niederschrift vom 05.12.2013, Vorlage Nr. 20132280 Bezeichnung der Vorlage Entwicklung von Schlüsselzuweisungen und Gewerbesteuer Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss akt. Beratung 26.03.2014 Anlagen Wortlaut Herr Mitschke bittet, „die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und der Gewerbesteuer darzustellen und dabei das Ergebnis des Zensus zu berücksichtigen.“ Die Verwaltung stellt die Entwicklung wie folgt dar: 1. Entwicklung der Gewerbesteuer Mit Wirkung ab dem 01.01.2012 und dem 01.01.2015 wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer in zwei Stufen um insgesamt rd. 7,6 % angehoben. Für die Folgejahre wurde auf Grund der Hebesätze und der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung nachstehenden stetig wachsenden Gewerbesteuereinahmen etatsiert. 2014 = 145,05 Mio. € 2015 = 152,60 Mio. € 2016 = 160,13 Mio. € 2017 = 167,63 Mio. € 2. Schlüsselzuweisungen Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/3999) Vorlage Nr. 20140523 Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz werden die jeweiligen kommunalen „Bedarfe“ der jeweiligen „Finanzkraft“ gegenübergestellt. a) Berechnung der Schlüsselzuweisung 2014 (hier Bedarf der Stadt Bochum) Dem kommunalen Bedarf liegt ein Gesamtansatz zugrunde der sich aus gewichteten Einwohnerzahlen, Schülerzahlen, Zahl der Bedarfsgemeinschaften und Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Zentralitätsansatz) summiert. 2014 setzt sich der Gesamtansatz für Bochum wie folgt zusammen: Ausgangsmesszahl Einwohneransatz Schüleransatz Soziallastenansatz Zentralitätsansatz Gesamtansatz 492.141 40.856 286.903 58.338 878.238 56,0% 4,7% 32,7% 6,6% 100,0% Auf den Einwohneransatz entfallen somit 56 %. Dem Einwohneransatz liegt jeweils ein Durchschnitt der von IT NRW jeweils zum 31.12. erhobenen Einwohnerzahlen aus Vorjahren zugrunde, der mit dem nach der Größe der Gemeinden gestaffelten Faktor multipliziert wird. Für 2014 werden die Referenzjahre 2010 bis 2012 zugrunde gelegt. Somit fließt der durch den Zensus bedingte nahezu für alle Gemeinden rückläufige Einwohneransatz 2014 zu einem Drittel in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ein. 2015 zu zwei Dritteln und ab 2016 vollständig in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ein. Für Bochum werden 2014 als Dreijahresdurchschnitt 370.309 Einwohner ausgewiesen    2010 = 374.737 Einwohner 2011 = 373.976 Einwohner 2012 = 362.213 Einwohner (erstmalige Berücksichtigung des Zensus) Dieser Wert wird für 2015 und 2016 noch einmal jeweils um 4.000 Einwohner sinken. Dann ist das Niveau des Zensus ereicht. Der Gesamtansatz von 878.238 wird mit dem Grundbetrag von rd. 671,71 € multipliziert. Hiernach beträgt der Bedarf für die Stadt Bochum 599.920.479 €. Der für alle Gemeinden gleiche Grundbetrag wird so berechnet, dass die vom Land zur Verfügung gestellte Schlüsselmasse ausreicht, um 90% der positiven Differenz zwischen „Bedarf“ (Gesamtansatz mal Ausgleichszahl) und Finanzkraft als Schlüsselzuweisungen zur Verfügung zu stellen. b) Berechnung der Schlüsselzuweisung 2014 (hier Finanz-/Steuerkraft der Stadt Bochum) In der Finanz-/Steuerkraft sind hauptsächlich die gewichteten Gewerbesteuer- und Grundsteuereinnahmen sowie der gemeindliche Anteil an der Einkommenssteuer enthalten. Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/3999) Vorlage Nr. 20140523 IT NRW legt für 2014 die nachstehenden Einnahmen aus der Referenzperiode (2. Halbjahr 2012 und 1. Halbjahr 2013) zugrunde. Steuerkraftmesszahl Grundsteueraufkommen Gewerbesteueraufkommen* Kompensationsleistungen Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 17,2% 30,1% 4,8% 42,0% 54.834.241 € 96.218.822 € 15.431.427 € 134.307.960 € 18.917.859 € 319.710.309 € 5,9% 100,0% *nach Abzug der Gewerbesteuerumlage Auf die Gewerbesteuer entfallen rd. 30 % der Steuerkraft. c) Schlüsselzuweisung 2014 Die Schlüsselzuweisung ergibt sich aus der Differenz von  599.920.479 €.  Ausgangsmesszahl (Bedarf) in Höhe von und der Steuerkraftmesszahl (Steuerkraft ) in Höhe von  Differenzbetrag 270.210.170 €  Schlüsselzuweisung = 90 % des Differenzbetrages 243.189.153 € 319.710.309 € 3. Entwicklung der Schlüsselzuweisungen a) Entwicklung der Mittel aus dem Steuerverbund Das Land NRW ermittelt jährlich aus dem Steuerverbund die zur Verfügung stehenden Zuweisungen. Die auf die Gemeinden entfallenden Schlüsselzuweisungen sind von 2011 bis 2014 um rd. 19,5 % gestiegen. Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden 6,4 6,3 6,2 125,0% 120,0% Milliarden € 6,0 115,0% 5,8 5,8 110,0% 5,6 5,6 5,4 5,2 5,3 105,0% 100,0% 109,3% 106,3% 5,0 4,8 119,5% 100,0% 95,0% 4,6 90,0% 2011 2012 2013 Jahre 2014 Veränderung Schlüsselzuweisung Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - TOP/akt. Beratung 20 02 (2222/3999) Vorlage Nr. 20140523 Der Anteil der Stadt Bochum an den Schlüsselzuweisungen des Landes betrug 2011 = 3,43 %, 2012 = 3,9 %, 2013 =3,98 % und 2014 = 3,86 %. b) Entwicklung der Schlüsselzuweisungen Stadt Bochum Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen in den letzten Jahren sowie die mittelfristige Planung im Haushaltsplan 2014 sind nachfolgend dargestellt: erhaltene Zuweisungen 300,0 160,0% 250,0 Mio. € 200,0 218,4 229,3 243,2 244,6 247,6 250,6 140,0% 120,0% 100,0% 181,0 150,0 80,0% 100,0 100,0% 134,4% 135,1% 136,8% 138,4% 120,6% 126,7% 60,0% Veränderung erhaltene Zuweisung 40,0% 50,0 20,0% 0,0 0,0% 2011 2012 2013 2014 2015' 2016' 2017' Jahre 2015-2017 etatisiert (geschätzt) Jahre Die Zuweisungen sind von 2011 bis 2014 um rd. 34, 4 % gestiegen. Sie wurden für 2015 bis 2017unter Berücksichtigung der erwarteten Steuerentwicklung und des Zensus etatisiert.