Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:37
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 02
(2222/3999)
Vorlage Nr. 20140523
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Nachfrage zum TOP 2.4 in der 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
13.11.2013, Niederschrift vom 05.12.2013, Vorlage Nr. 20132280
Bezeichnung der Vorlage
Entwicklung von Schlüsselzuweisungen und Gewerbesteuer
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
akt.
Beratung
26.03.2014
Anlagen
Wortlaut
Herr Mitschke bittet, „die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und der Gewerbesteuer
darzustellen und dabei das Ergebnis des Zensus zu berücksichtigen.“
Die Verwaltung stellt die Entwicklung wie folgt dar:
1. Entwicklung der Gewerbesteuer
Mit Wirkung ab dem 01.01.2012 und dem 01.01.2015 wurde der Hebesatz für die
Gewerbesteuer in zwei Stufen um insgesamt rd. 7,6 % angehoben. Für die Folgejahre
wurde auf Grund der Hebesätze und der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung
nachstehenden stetig wachsenden Gewerbesteuereinahmen etatsiert.
2014 = 145,05 Mio. €
2015 = 152,60 Mio. €
2016 = 160,13 Mio. €
2017 = 167,63 Mio. €
2. Schlüsselzuweisungen
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20 02
(2222/3999)
Vorlage Nr. 20140523
Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz
werden die jeweiligen kommunalen „Bedarfe“ der jeweiligen „Finanzkraft“ gegenübergestellt.
a) Berechnung der Schlüsselzuweisung 2014 (hier Bedarf der Stadt Bochum)
Dem kommunalen Bedarf liegt ein Gesamtansatz zugrunde der sich aus gewichteten
Einwohnerzahlen, Schülerzahlen, Zahl der Bedarfsgemeinschaften und
Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Zentralitätsansatz) summiert. 2014 setzt sich der
Gesamtansatz für Bochum wie folgt zusammen:
Ausgangsmesszahl
Einwohneransatz
Schüleransatz
Soziallastenansatz
Zentralitätsansatz
Gesamtansatz
492.141
40.856
286.903
58.338
878.238
56,0%
4,7%
32,7%
6,6%
100,0%
Auf den Einwohneransatz entfallen somit 56 %.
Dem Einwohneransatz liegt jeweils ein Durchschnitt der von IT NRW jeweils zum 31.12.
erhobenen Einwohnerzahlen aus Vorjahren zugrunde, der mit dem nach der Größe der
Gemeinden gestaffelten Faktor multipliziert wird. Für 2014 werden die Referenzjahre 2010
bis 2012 zugrunde gelegt. Somit fließt der durch den Zensus bedingte nahezu für alle
Gemeinden rückläufige Einwohneransatz 2014 zu einem Drittel in die Berechnung der
Schlüsselzuweisungen ein. 2015 zu zwei Dritteln und ab 2016 vollständig in die Berechnung
der Schlüsselzuweisungen ein.
Für Bochum werden 2014 als Dreijahresdurchschnitt 370.309 Einwohner ausgewiesen
2010 = 374.737 Einwohner
2011 = 373.976 Einwohner
2012 = 362.213 Einwohner (erstmalige Berücksichtigung des Zensus)
Dieser Wert wird für 2015 und 2016 noch einmal jeweils um 4.000 Einwohner sinken. Dann
ist das Niveau des Zensus ereicht.
Der Gesamtansatz von 878.238 wird mit dem Grundbetrag von rd. 671,71 € multipliziert.
Hiernach beträgt der Bedarf für die Stadt Bochum 599.920.479 €.
Der für alle Gemeinden gleiche Grundbetrag wird so berechnet, dass die vom Land zur
Verfügung gestellte Schlüsselmasse ausreicht, um 90% der positiven Differenz zwischen
„Bedarf“ (Gesamtansatz mal Ausgleichszahl) und Finanzkraft als Schlüsselzuweisungen zur
Verfügung zu stellen.
b) Berechnung der Schlüsselzuweisung 2014 (hier Finanz-/Steuerkraft der Stadt Bochum)
In der Finanz-/Steuerkraft sind hauptsächlich die gewichteten Gewerbesteuer- und
Grundsteuereinnahmen sowie der gemeindliche Anteil an der Einkommenssteuer enthalten.
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Vorlage Nr. 20140523
IT NRW legt für 2014 die nachstehenden Einnahmen aus der Referenzperiode (2. Halbjahr
2012 und 1. Halbjahr 2013) zugrunde.
Steuerkraftmesszahl
Grundsteueraufkommen
Gewerbesteueraufkommen*
Kompensationsleistungen
Gemeindeanteil
an
der
Einkommenssteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
17,2%
30,1%
4,8%
42,0%
54.834.241 €
96.218.822 €
15.431.427 €
134.307.960 €
18.917.859 €
319.710.309 €
5,9%
100,0%
*nach Abzug der Gewerbesteuerumlage
Auf die Gewerbesteuer entfallen rd. 30 % der Steuerkraft.
c) Schlüsselzuweisung 2014
Die Schlüsselzuweisung ergibt sich aus der Differenz von
599.920.479 €.
Ausgangsmesszahl (Bedarf) in Höhe von
und der
Steuerkraftmesszahl (Steuerkraft ) in Höhe von
Differenzbetrag
270.210.170 €
Schlüsselzuweisung = 90 % des Differenzbetrages
243.189.153 €
319.710.309 €
3. Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
a) Entwicklung der Mittel aus dem Steuerverbund
Das Land NRW ermittelt jährlich aus dem Steuerverbund die zur Verfügung stehenden
Zuweisungen. Die auf die Gemeinden entfallenden Schlüsselzuweisungen sind von 2011 bis
2014 um rd. 19,5 % gestiegen.
Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden
6,4
6,3
6,2
125,0%
120,0%
Milliarden €
6,0
115,0%
5,8
5,8
110,0%
5,6
5,6
5,4
5,2
5,3
105,0%
100,0%
109,3%
106,3%
5,0
4,8
119,5%
100,0%
95,0%
4,6
90,0%
2011
2012
2013
Jahre
2014
Veränderung
Schlüsselzuweisung
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Vorlage Nr. 20140523
Der Anteil der Stadt Bochum an den Schlüsselzuweisungen des Landes betrug 2011 = 3,43
%, 2012 = 3,9 %, 2013 =3,98 % und 2014 = 3,86 %.
b) Entwicklung der Schlüsselzuweisungen Stadt Bochum
Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen in den letzten Jahren sowie die mittelfristige
Planung im Haushaltsplan 2014 sind nachfolgend dargestellt:
erhaltene Zuweisungen
300,0
160,0%
250,0
Mio. €
200,0
218,4
229,3
243,2
244,6
247,6
250,6
140,0%
120,0%
100,0%
181,0
150,0
80,0%
100,0 100,0%
134,4% 135,1% 136,8% 138,4%
120,6% 126,7%
60,0%
Veränderung
erhaltene Zuweisung
40,0%
50,0
20,0%
0,0
0,0%
2011
2012
2013
2014
2015'
2016'
2017'
Jahre 2015-2017 etatisiert
(geschätzt)
Jahre
Die Zuweisungen sind von 2011 bis 2014 um rd. 34, 4 % gestiegen.
Sie wurden für 2015 bis 2017unter Berücksichtigung der erwarteten Steuerentwicklung und
des Zensus etatisiert.