Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bericht 14 2 (62 40) Mü / 14 2 (62 61) Kl vom 24.02.2014.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Bericht 14 2 (62 40) Mü / 14 2 (62 61) Kl vom 24.02.2014.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
24.12.14, 20:14
Aktualisiert
27.01.18, 12:05

Inhalt der Datei

14 2 (62 40) Mü 14 2 (62 61) Kl 21.02.2014 Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bochum Prüfer: Raimund Müller Heinz Udo Kloßek Inhaltsverzeichnis zum Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße __________________________________________________________________________________________ Seite 1. Prüfungsanlass .............................................................................................................................. 1 2. Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 1 3. Prüfungsumfang ............................................................................................................................ 1 4. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................. 1 5. Prüfungsunterlagen....................................................................................................................... 2 6. Sachverhalt .................................................................................................................................... 2 7. Prüfungsfeststellungen................................................................................................................. 3 7.1 Bautechnische Prüfung .......................................................................................................... 3 7.1.1 Finanzielles Prüfergebnis ............................................................................................ 3 7.1.2 Koordinierung der Innenrevisionen ............................................................................. 4 7.1.3 Einhaltung der verbindlichen Vertragsbedingungen ................................................... 5 7.1.4 Schlussverwendungsnachweis ................................................................................... 6 8. Schlussbesprechung .................................................................................................................... 8 Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße Seite 1 ________________________________________________________________________________________________ 1. Prüfungsanlass In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.11.2012 hatte das Rechnungsprüfungsamt (RPA) unter TOP 2.5 über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße, zwischen Kesterkamp und Hattinger Straße, berichtet. Das RPA hatte in seinem Zwischenbericht vom 06.11.2012 zugesagt, über das Ergebnis der noch ausstehenden Schlussrechnung für den LV-Teil 6 (Kanalbauarbeiten) sowie weiterer übergreifender LV-Teile den Ausschussmitgliedern zu berichten. Dieser Zusage kommt das RPA mit dem nachfolgenden Bericht nach. 2 Prüfungsauftrag ● ● 3 Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bochum (RPO) Prüfungsumfang Die bautechnische Prüfung umfasste die Prüfung der Schlusszahlungen mit den zahlungsbegründeten Unterlagen für ● LV-Teil 2 Schlussrechnung der Straßenbau- und Asphaltarbeiten ● LV-Teil 5 Schlussrechnung der Gleisbauarbeiten ● LV-Teil 6 Schlussrechnung der Kanalbauarbeiten ● LV-Teil 10 Schlussrechnung der Kabel- und Leerrohrverlegung der Stadtwerke Bochum GmbH die dem RPA nach der fachtechnischen, sachlichen und rechnerischen Prüfung durch die jeweilige Fachbauüberwachung zur Prüfung vorgelegt wurden. 4. Rechtliche Grundlagen ● Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ● Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ● Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg - Ordnungsmerkmal 2001 08 911 - ● Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) ● Vertrag zwischen der Stadt Bochum und der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) vom 31.12.1949 ● Ergänzungsvereinbarung über die Finanzierung, Durchführung und den Betrieb von Beschleunigungsmaßnahmen auf der Straßenbahnlinie 318 vom 07.05.2007 Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße Seite 2 ________________________________________________________________________________________________ 5. Prüfungsunterlagen ● Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B und C ● Dienstanweisung VOB (DA VOB) ● Zusätzliche Technische Vorschriften (ZTV) - ZTV E-StB (Erdarbeiten) - ZTV Asphalt-StB (Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt) - ZTV SoB-StB (Schotterschichten aus Gesteinskörnungen) - ZTV A-StB (Aufgrabungen in Verkehrsflächen) 6. ● Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO) ● Leistungsverzeichnisse / Angebote ● Aufmaße und Massenermittlungen ● Schlussrechnungen der Auftragnehmer ● Liefer- und Materialnachweise Sachverhalt Die Stadt Bochum hatte als Straßenbaulastträger in Abstimmung mit der BOGESTRA im Jahre 2006 vereinbart, die Dr.-C.-Otto-Straße zwischen der Straße „Kesterkamp“ und der Hattinger Straße von dem eingleisigen auf einen zweigleisigen Straßenbahnbetrieb der Linie 318 um- und auszubauen. Hierbei wurde das vorhandene Straßenbahngleis aufgenommen und zwei neue Gleise in den Straßenquerschnitt eingebaut werden. Die Dr.-C.-Otto-Straße erhielt einen 65 cm dicken Straßenaufbau der Bauklasse II gemäß RStO. Die Koordination der Bauabläufe erfolgte gemäß der Ergänzungsvereinbarung zwischen der Stadt Bochum und der BOGESTRA vom 07.05.2007 durch die Stadt Bochum und die Bauüberwachung einschließlich der Rechnungsprüfung der einzelnen Gewerke / Ausschreibungsteile entsprechend den vertraglich festgelegten Zuständigkeiten gemäß der nachfolgenden Tabelle: LVTeil Bezeichnung der fachtechnischen Zuständigkeiten Auftragshöhe EUR fachtechnische Zuständigkeiten Auftrag erteilt durch 1 Verkehrsführung 39.907,96 Stadt Bochum BOGESTRA 2 Straßenbau- und Asphaltarbeiten 739.246,24 Stadt Bochum BOGESTRA 3 Nachfugen von Pflasterflächen 4.541,04 Stadt Bochum BOGESTRA 4 Straßenbau- und Pflasterarbeiten zum Haltestellenbau 26.050,24 Stadt Bochum BOGESTRA 5 Gleisbauarbeiten 964.212,03 BOGESTRA BOGESTRA 6 Kanalbauarbeiten 428.146,33 Stadt Bochum Stadt Bochum 7 Markierungsarbeiten 3.081,39 Stadt Bochum BOGESTRA 8 Beschilderungsarbeiten 4.345,88 Stadt Bochum BOGESTRA 9 Signalisierungs- und Leerrohrverlegung 41.099,05 Stadt Bochum BOGESTRA 10 Kabel- und Leerrohrverlegung 11 Kabel- und Leerrohrverlegung (Telekom) 12 Verkehrsführung 13 Gleisbau Instandhaltung 173.199,69 Stadtwerke Bochum Stadtwerke Bochum entfällt 13.321,75 Stadt Bochum 202.322,09 BOGESTRA BOGESTRA BOGESTRA Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße Seite 3 ________________________________________________________________________________________________ Das RPA hatte dem Rechnungsprüfungsausschuss am 30.11.2012 unter Punkt 6.1 über die bautechnische Prüfung der Schlussrechnungsunterlagen der LV-Teile 2 (Straßenbau- und Asphaltarbeiten) und 5 (Gleisbauarbeiten) bereits berichtet. Durch das Zusammenführen der beiden Ausschreibungsteile (LV-Teile 2 und 5) sowie der übergreifenden Betrachtung der Leistungspositionen konnte in fünf Positionen eine Doppelvergütung verhindert werden. Da im Zuge der Schlussrechnungsprüfung der Straßenbau- und Asphaltarbeiten (LVTeil 2) vom RPA festgestellt wurde, dass die jeweiligen Vertragspartner / Auftraggeber die gemeinsam vertraglich vereinbarten Vertragsbedingungen nicht beachtet oder umgesetzt hatten, hat das RPA die Prüfung der Schlussrechnung für den LV-Teil 6 (Kanalbauarbeiten) nach Vorlage im März 2013 durchgeführt. 7. Prüfungsfeststellungen 7.1 Bautechnische Prüfung 7.1.1 Finanzielles Prüfergebnis Wie schon bereits bei der Prüfung der LV-Teile 2 und 5, mit Einsparungen in Höhe von rd. 12.500 EUR, wurde auch bei der intensiven Prüfung des LV-Teils 6 wiederum eine nicht abgestimmte Bearbeitung der Schluss-rechnungsunterlagen des LV-Teils 2 mit dem LV-Teil 6 festgestellt. Dadurch wurde die erneute Prüfung wesentlicher Leistungen der Schlussrechnung für die Straßenbau- und Asphaltarbeiten (LV-Teil 2), Gleisbauarbeiten (LV-Teil 5) und Kabel- und Leerrohrverlegung der Stadtwerke Bochum GmbH (LV-Teil 10) in Bezug auf die Kanalbauarbeiten (LV-Teil 6) erforderlich. Die Prüfung der wesentlichen Leistungspositionen führte im Bezug zu LV-Teil 2 in 13 Positionen zu weiteren Prüfungsfeststellungen (siehe Anlage 1). Durch die vom RPA festgestellten Überschneidungen erfolgte durch Amt 66 ein weiterer Abgleich der Bauleistungen der LV-Teile 2, 5, 6 und 10. Amt 66 stellte hierbei tatsächlich bei 13 weiteren Leistungspositionen Überschneidungen in den vier Leistungsteilen fest, die ebenfalls zu Doppelvergütungen an den Auftragnehmer geführt hätten. Es konnten somit durch die nochmalige Prüfung der Schlussrechnung des LV-Teils 2 (Straßenbau- und Asphaltarbeiten) weitere rd. 24.150 EUR eingespart werden. Fazit Erst nachdem die vier Ausschreibungsteile Straßenbau- und Asphaltarbeiten (LV-Teil 2), Gleisbauarbeiten (LV-Teil 5), Kanalbauarbeiten (LV-Teil 6) sowie die Kabel- und Leerrohrverlegung der Stadtwerke Bochum GmbH (LV-Teil 10) im Zuge der nochmaligen Schlussrechnungsprüfung vom Amt 66 untereinander abgeglichen wurden, sind die identischen Leistungsanteile der jeweiligen Vertragspartner / Auftraggeber, die vom Auftragnehmer mehrfach in Rechnung gestellt wurden, erkannt worden. Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße Seite 4 ________________________________________________________________________________________________ Dieser übergreifende Abgleich der erbrachten Leistungen ist aus Sicht des RPA bei koordinierten Aufträgen mit mehreren Leistungsteilen und Auftraggeber zwingend erforderlich. Das RPA wird zukünftig im Rahmen der Vorprüfungen darauf achten, dass die Abstimmung der Aufmaße anhand der gemeinsam festgelegten Abrechnungsgrenzen und eine Bearbeitung der Rechnungen bei koordinierten Baumaßnahmen mit mehreren Auftraggebern nach den verbindlich vereinbarten Vertragsbedingungen erfolgt. Bei aktuell geprüften Vergaben der Großbaumaßnahmen mit mehreren Vertragspartnern / Auftraggeber („Verlängerung der Straßenbahnlinie 310“ und „Herner Straße, 4. Bauabschnitt”) hat Amt 66 bereits auf die Feststellungen des RPA reagiert und Abrechnungsgrenzen in den Planunterlagen und Leistungsbeschreibungen vorgegeben. 7.1.2 Koordinierung der Innenrevisionen Bei der im Oktober 2012 durchgeführten Prüfung sind die Beteiligten davon ausgegangen, dass die zuständigen Innenrevisionen der Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Prüfungen durchführen (siehe Zwischenbericht vom 06.11.2012, Ziff. 6.1.2, Seite 9). Das RPA hat im Zuge der Prüfungen jedoch eine nicht abgestimmte Rechnungsbearbeitung festgestellt. Aufgrund der fehlenden Koordinierung der Projektbeteiligten hat das RPA mit den zuständigen Innenrevisionen der Vertragspartner, BOGESTRA und Stadtwerke Bochum GmbH, Kontakt aufgenommen. In den Gesprächen mit den Verantwortlichen der jeweiligen Innenrevisionen hat das RPA die fehlende Koordinierung hingewiesen und um Aufklärung der Sachverhalte gebeten. Weiterhin wurden Maßnahmen erörtert, wie die Prüfungen verbessert werden können, um in Zukunft eine doppelte Berechnung und Vergütung von Bauleistungen zu vermeiden. Die Innenrevision der BOGESTRA hat nach den Erläuterungen und Ausführungen des RPA im Zuge der Bauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße nach eigenen Angaben die Rechnungsunterlagen der bauausführenden Firma Dipl.-Ing. H. aus Oer-Erkenschwick nicht geprüft. Als Ergebnis des gemeinsamen Gespräches wurde festgehalten, dass die Koordinierung der Rechnungsunterlagen der einzelnen Leistungsteile durch die BOGESTRA und der Stadt Bochum nicht so intensiv erfolgte, dass eine Doppelvergütung ausgeschlossen werden konnte. Für die ewmr-Revision der Stadtwerke Bochum GmbH trifft diese Feststellung ebenso zu. Sie hat nach ihren Angaben die Kooperationsbaumaßnahme „Dr.-C.-Otto-Straße“ ebenfalls nicht geprüft. Weiterhin wurden alle für die Abrechnung der Bauleistungen erforderlichen Materiallieferscheine für eine Nachweisführung (Mindereinbau der Schotterbzw. Asphaltschichten) nicht berücksichtigt und auch nicht angefordert. Von Seiten der Stadtwerke Bochum GmbH kann nach eigenen Angaben nicht ausgeschlossen werden, dass von ihnen vergütete Bauleistungen auch anderen Auftraggebern der Kooperationsbaumaßnahme berechnet wurden. Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße Seite 5 ________________________________________________________________________________________________ Bei der Prüfung der Schlussrechnung des LV-Teils 6 (Kanalbauarbeiten) wurde dieser Sachverhalt beachtet, d. h. der zuständige Fachbauleiter hat einen Abgleich herbeigeführt. Aufgrund der unbefriedigenden Situation hat Amt 66 mit den zuständigen Innenrevisionen der Vertragspartner ein erstes Aufklärungsgespräch unter Beteiligung des RPA geführt. Die Innenrevisionen der BOGESTRA und der Stadtwerke Bochum GmbH haben in dem gemeinsamen Gespräch Amt 66 noch einmal bestätigt, dass eine Koordinierung der Aufmaße, Massenermittlungen und Nachweise nach den entsprechenden technischen Vorschriften nicht erfolgte. In wie weit in Zukunft bei koordinierten Baumaßnahmen diese Aufgabe geleistet werden kann, ist bei zukünftigen Baumaßnahmen abzustimmen. Das RPA wird die weiteren Abstimmungsprozesse mit den Innenrevisionen begleiten und auf eine einvernehmlich abgestimmte Lösung bei der Abwicklung der gemeinsamen Baumaßnahmen achten. 7.1.3 Einhaltung der verbindlichen Vertragsbedingungen Nach Abschluss der Prüfung des LV-Teils 6 und den entsprechenden Gesprächen mit den Innenrevisionen hat das RPA die Koordinierung der einzelnen Ausschreibungsteile unter Beachtung der übergreifenden Vorbedingungen für alle Leistungsteile in die Prüfung einbezogen. Die Abhängigkeiten der jeweiligen Zuständigkeiten getrennt nach ● bautechnischer Durchführung und ● Abrechnungsverantwortung (einschl. der Nachweisführung) sind in einer Übersicht dargestellt (siehe Anlage 2). Die Abbildung zeigt, dass im Zuge der Straßenbauarbeiten durch Amt 66 Koordinierungsbedarf bei der Ausführung der Bauarbeiten und bei der Rechnungsprüfung (einschließlich der Nachweisführung durch Lieferscheine und Wiegekarten) mit den Kanalbauarbeiten, den Gleisbauarbeiten sowie den Kabel- und Leerrohrverlegungsarbeiten, erforderlich ist. Für den jeweiligen Auftraggeber der Bauarbeiten ist es daher bei gemeinsamen Bauprojekten sinnvoll (z. B. BOGESTRA, Stadtwerke Bochum GmbH, Telekom AG usw.), gemeinsam mit der Straßenbauabteilung des Tiefbauamtes, vor Baubeginn eine Abstimmung über die Durchführung der Arbeiten und das Abrechnungsverfahren (Abrechnungsgrenzen und vorzulegende Nachweise) festzulegen. Nach Beendigung der Arbeiten und Wiederherstellung der Oberflächenbefestigungen wird die Übernahme der Verkehrsflächen nach Abschluss der Baumaßnahme in die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers vom Veranlasser erfolgen. Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße Seite 6 ________________________________________________________________________________________________ Aus diesen Gründen ist es aus Sicht des RPA sinnvoll, die vorgenannten Regelungen bei allen gemeinschaftlich durchzuführenden Baumaßnahmen konsequent anzuwenden. 7.1.4 Schlussverwendungsnachweis Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.11.2012 wurde ebenso ausgeführt, dass der am 31.03.2011 erstellte Schlussverwendungsnachweis nicht die abschließend geprüften Schlussrechnungen zum Inhalt hatte. Dies ist u. a. auf die Insolvenz des Auftragnehmers zurückzuführen. Nach den damaligen Feststellungen des RPA lagen diesem Schlussverwendungsnachweis auch vorläufige Auszahlungsbeträge zugrunde, da noch ausstehende bzw. noch nicht endgültig geprüfte Schlussrechnungen in das Ausgabeblatt übernommen wurden: Aufteilung der Ausgaben Schlussverwendungsnachweis Aufrechnung der Gesamtausgaben Datum EUR zwf. Ausgaben nicht zwf. Ausgaben EUR EUR Kostenträger der Auszahlungen Stadt Bochum BOGESTRA brutto brutto netto netto inkl. MWSt. inkl. MWSt. ohne MWSt. ohne zwf. nicht zwf. zwf. MWSt. nicht zwf. EUR EUR EUR EUR Prüfungsstand Zwischenbericht 31.03.2011 4.010.892,58 Prüfergebnis 3.993.946,98 RPA Okt. 2012 * zwf. = zuwendungsfähig 3.646.997,31 363.895,27 3.517.373,17 258.810,08 keine Aufteilung nach Kostenträger 676.161,74 250.798,02 2.840.944,80 8.012,06 Der Schlussverwendungsnachweis wurde nach Abschluss der Prüfungen aller Schlussrechnungen mit allen Anlagen am 29.01.2014 vom Amt 66 neu aufgestellt und dem RPA übersandt. In einer Aktennotiz zur durchgeführten Korrektur des Schlussverwendungsnachweises vom 16.01.2014 wurden die einzelnen Berichtigungen erläutert. Die stichprobenartige Prüfung der Ausgabeblätter durch das RPA ergab Abweichungen zwischen den Rechnungsbeträgen und den tatsächlichen Auszahlungen. So wurden z.B. ● die Kosten der Markierung und Beschilderung in Höhe von 9.750,17 EUR bei der festgestellten Überzahlung der Straßenbau- und Asphaltarbeiten zum Nachteil des Zuwendungsempfängers nicht berücksichtigt, ● Übertragungsfehler in der Zusammenstellung der Ausgaben festgestellt. und ● fehlerhafte Eingaben in der Aufstellung der geleisteten Auszahlungen festgestellt. Die in einem Gespräch am 30.01.2014 ausgeführten Feststellungen des RPA nahm das Amt 66 zum Anlass, den Schlussverwendungsnachweis noch einmal zu überarbeiten. Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße Seite 7 ________________________________________________________________________________________________ Danach ergab sich am 04.02.2014 im Vergleich zu 2012 folgendes Ergebnis: Aufteilung der Ausgaben Schlussverwendungsnachweis Aufrechnung der Gesamtausgaben Datum EUR zwf. Ausgaben nicht zwf. Ausgaben EUR EUR Kostenträger der Auszahlungen Stadt Bochum BOGESTRA brutto brutto netto netto inkl. MWSt. inkl. MWSt. ohne MWSt. ohne zwf. nicht zwf. zwf. MWSt. nicht zwf. EUR EUR EUR EUR Prüfungsstand Zwischenbericht 31.03.2011 Prüfergebnis RPA Okt. 2012 4.010.892,58 3.646.997,31 363.895,27 3.993.946,98 3.517.373,17 258.810,08 29.01.2014 3.871.806,42 3.539.310,20 332.498,22 04.02.2014 4.068.106,46 3.780.927,14 287.179,32 keine Aufteilung nach Kostenträger 676.161,74 250.798,02 2.840.944,80 8.012,06 698.365,40 324.500,13 2.840.944,80 7.996,09 687.637,75 277.575,41 3.093.289,39 9.603,91 Prüfungsstand Abschlussbericht Da auch in diesem Verwendungsnachweis nicht alle Feststellungen des RPA übernommen wurden, war eine nochmalige Überarbeitung - im Wesentlichen bei der Bruttobzw. Nettoaufteilung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben - erforderlich, die dann am 10.02.2014 folgendes Ergebnis brachte: Aufteilung der Ausgaben Aufrechnung Schlussder verwendungsGesamtnachweis ausgaben zwf. Ausgaben nicht zwf. Ausgaben EUR Datum EUR EUR 31.03.2011 Prüfergebnis RPA Okt. 2012 4.010.892,58 3.646.997,31 363.895,27 3.993.946,98 3.517.373,17 258.810,08 29.01.2014 3.871.806,42 3.539.310,20 332.498,22 04.02.2014 4.068.106,46 3.780.927,14 10.02.2014 4.012.186,72 3.528.581,95 Kostenträger der Auszahlungen Stadt Bochum BOGESTRA brutto brutto netto netto inkl. MWSt. inkl. MWSt. ohne MWSt. ohne zwf. nicht zwf. zwf. MWSt. nicht zwf. EUR EUR EUR EUR Prüfungsstand Zwischenbericht keine Aufteilung nach Kostenträger 676.161,74 250.798,02 2.840.944,80 8.012,06 698.365,40 324.500,13 2.840.944,80 7.996,09 287.179,32 687.637,75 277.575,41 3.093.289,39 9.603,91 285.837,46 687.637,76 277.575,42 2.840.944,19 8.262,06 Prüfungsstand Abschlussbericht Das Ergebnis vom 10.02.2014, das eine leichte Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten gegenüber 2012 für die Stadt Bochum ausweist, führte zu keinen weiteren Prüfungsfeststellungen. Die zahlreichen Korrekturen im Schlussverwendungsnachweis sind überwiegend auf die fehlerhafte Aufstellung der BOGESTRA über die tatsächlich geleisteten Auszahlungen unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer und doppelter Eingaben zurück zu führen. Da erst durch die intensive Überarbeitung des Schlussverwendungsnachweises durch Amt 66 diese erheblichen Abweichungen erkannt wurden, empfiehlt das RPA erneut, die Aufstellung einer Auftragsliste und die Führung der Belegliste vom Zuwendungsempfänger zeitnah in Verbindung mit den Mittelabrufen führen zu lassen, auch wenn die Zuwendungen an Dritte (in diesem Falle an die BOGESTRA) weitergeleitet werden. Nur durch den gemeinsamen Abgleich der Auftragsliste mit den tatsächlich geleisteten Zahlungen kann sichergestellt werden, dass alle Zahlungsvorgänge im Schlussverwendungsnachweis Berücksichtigung finden. Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße Seite 8 ________________________________________________________________________________________________ 8. Schlussbesprechung Nach vorheriger Übersendung des Berichtsentwurfes fand am 19.02.2014 eine Erörterung gemäß § 9 (5) RPO statt, an der teilnahmen: Herr Seidel Frau Düwel Herr Riepen Herr Genschow Herr Wojciechowski ) ) ) ) ) Herr Lakomy Herr Kloßek Herr Müller Herr Witt ) ) ) ) Alfons Jost Amt 66 Amt 14 Heinrich Lakomy Raimund Müller Heinz Udo Kloßek Anlage 1 Prüfung der Schlussrechnung LV-Teil 2 (Stadt Bochum) und Abgleich der Massenermittlungen mit den LV-Teil 5 (BOGESTRA), LV-Teil 6 (Kanalbauarbeiten der Stadt Bochum) und LV-Teil 10 (Kabel- und Leerrohrverlegung der Stadtwerke Bochum GmbH) Position Leistungsbeschreibung / Kurztext 10.31.0160 * Befestigung aus Asphalt aufbrechen 10.31.0266 * Asphaltragschicht aufbrechen 10.41.0174 * Schottertragschicht über 30 cm aufbrechen 40.44.0919 * Asphalttragschicht als Provisorium 50.30.0230 * Asphaltbinder 0/16 für prov. Verkehrsführung kleinformatiges Naturpflaster aufnehmen und zum Bauhof abfahren (Anlieferungsscheine fehlen) mosaikformatiges Naturpflaster aufnehmen und zum Bauhof abfahren (Anlieferungsscheine fehlen) 10.33.0153 10.34.0353 Prüfung Amt 66 nur LV-Teil 2 Überarbeitung der Rechnung durch Amt 66 LV-Teil 2 und LV-Teil 5 Einsparung EUR nochmalige Überarbeitung der Schlussrechnung durch das RPA + Amt 66 LV-Teil 2 und LV-Teile 5, 6 und 10 weitere Einsparungen EUR 2.498,987 m2 2.413,127 m2 258,44 2.413,127 m2 0,00 720,000 m2 0,000 m2 3.967,20 0,000 m2 0,00 2.240,354 m2 2.161,764 m2 238,91 2.075,466 m2 261,01 53,570 t 22,470 t 1.910,16 14,100 to 514,09 163,300 t 153,502 m2 EP = 5,44 €/m2 124,290 m2 EP = 6,80 €/m2 119,650 t 153,502 m2 EP = 5,44 €/m2 124,290 m2 EP = 6,80 €/m2 4.095,24 73,700 t 153,502 m2 EP neu = 2,72 €/m2 124,290 m2 EP neu = 3,40 €/m2 4.301,84 1.911,533 m2 1.911,533 m2 1.811,42 m2 171,19 20,000 St 20,000 St 11,000 St 1.386,00 417,52 422,58 10.41.0151 Schottertragschicht bis 20 cm aufbrechen 20.50.0200 Tragfähigkeitsmessungen ausführen lassen 40.12.0524.2 Frostschutzschicht 24 cm dick herstellen 718,947 m2 718,947 m2 661,510 m2 367,02 40.22.0520 Schottertragschicht 20 cm dick herstellen 635,243 m2 635,243 m2 545,140 m2 228,57 40.22.0819 Schottertragschicht 19 cm dick herstellen Asphalttragschicht CS 0/22 mit 230 kg/m2 (Soll) Asphalttragschicht CS 0/22 mit 188,052 kg/m2 (Ist) Asphalttragschicht CS 0/22 mit 188,052 kg/m2 (Ist) Abzug für Unterschreitung des Einbaugewichtes Asphaltbinderschicht 0/16 S mit 200 kg/m2 (Soll) Asphaltbinderschicht 0/16 S mit 180,392 kg/m2 (Ist) 1.076,892 m2 1.410,191 m2 EP = 9,54 €/m2 1.076,892 m2 1.410,191 m2 EP = 9,54 €/m2 1.076,892 m2 1.410,191 m2 EP neu = 7,80 €/m2 0,00 keine Feststellungen 1.410,191 m2 EP = 12,04 €/m2 Abzug gemäß ZTV Asphalt 1.410,191 m2 EP neu = 10,86 €/m2 5.869,82 1.410,191 m2 EP = 12,04 €/m2 40.45.0210 40.45.0210 50.30.0228.P 2.503,73 1.662,03 50.51.0919 Asphaltbeton 0/11 für prov. Verkehrsführung 1,000 to 1,000 to 0,000 to 122,95 50.51.0929 Asphaltbeton 0/5 für prov. Fußgängerführung 34,150 to 34,150 to 16,700 to 2.090,01 50.71.0108 Doppelverbundpflaster umlegen 31,360 m2 31,360 m2 31,360 m2 0,00 Einsparung Netto + 19 % MWSt Prüfung durch Amt 66 und Prüfergebnis * Abgleich LV-Teil 2 und LV-Teil 5 Prüfung durch das RPA und Amt 66 sowie Abgleich LV-Teil 2 und LV-Teile 5, 6 und 10 * Prüfergebnis im Zwischenbericht vom 06.11.2012 enthalten Einsparung Brutto 10.469,95 1.989,29 Einsparung Netto + 19 % MWSt 20.318,36 3.860,49 12.459,24 zusätzliche Einsparung Brutto 24.178,85 Anlage 2 Abhängigkeiten der bautechnischen Durchführung bei einer gemeinsamen Baumaßnahme Bauausführender Beteiligter 66 2 Straßenbaulastträger 66 2 Abt. Straßen Straßenbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum 66 4 Abt. Entwässerung Kanalbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum BOGESTRA Gleisbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum Stadtwerke Bochum GmbH Leistungsverlegung im öffentlichen Verkehrsraum Telekom AG Leitungsverlegung im öffentlichen Verkehrsraum immer immer immer immer immer überwiegend überwiegend überwiegend überwiegend selten selten selten selten selten 66 2 Abteilung Straßen Straßenbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum 66 4 Abteilung Entwässerung BOGESTRA überwiegend Stadtwerke Bochum GmbH Abhängigkeiten der Rechnungsverantwortung bei einer gemeinsamen Baumaßnahme Bauausführender Beteiligter 66 2 Abteilung Straßen Straßenbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum 66 4 Abteilung Entwässerung BOGESTRA Stadtwerke Bochum GmbH 66 4 Abt. Entwässerung Kanalbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum BOGESTRA Gleisbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum Stadtwerke Bochum GmbH Leistungsverlegung im öffentlichen Verkehrsraum Telekom AG Leitungsverlegung im öffentlichen Verkehrsraum überwiegend überwiegend überwiegend überwiegend selten selten selten selten selten überwiegend