Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Bericht 14 2 (62 40) Mü / 14 2 (62 61) Kl vom 24.02.2014.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
24.12.14, 20:14
Aktualisiert
27.01.18, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
14 2 (62 40) Mü
14 2 (62 61) Kl
21.02.2014
Abschlussbericht
über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bochum
Prüfer:
Raimund Müller
Heinz Udo Kloßek
Inhaltsverzeichnis zum Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße
__________________________________________________________________________________________
Seite
1.
Prüfungsanlass .............................................................................................................................. 1
2.
Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 1
3.
Prüfungsumfang ............................................................................................................................ 1
4.
Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................. 1
5.
Prüfungsunterlagen....................................................................................................................... 2
6.
Sachverhalt .................................................................................................................................... 2
7.
Prüfungsfeststellungen................................................................................................................. 3
7.1
Bautechnische Prüfung .......................................................................................................... 3
7.1.1 Finanzielles Prüfergebnis ............................................................................................ 3
7.1.2 Koordinierung der Innenrevisionen ............................................................................. 4
7.1.3 Einhaltung der verbindlichen Vertragsbedingungen ................................................... 5
7.1.4 Schlussverwendungsnachweis ................................................................................... 6
8.
Schlussbesprechung .................................................................................................................... 8
Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße
Seite 1
________________________________________________________________________________________________
1.
Prüfungsanlass
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 30.11.2012 hatte das Rechnungsprüfungsamt (RPA) unter TOP 2.5 über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf
der Dr.-C.-Otto-Straße, zwischen Kesterkamp und Hattinger Straße, berichtet.
Das RPA hatte in seinem Zwischenbericht vom 06.11.2012 zugesagt, über das Ergebnis
der noch ausstehenden Schlussrechnung für den LV-Teil 6 (Kanalbauarbeiten) sowie
weiterer übergreifender LV-Teile den Ausschussmitgliedern zu berichten.
Dieser Zusage kommt das RPA mit dem nachfolgenden Bericht nach.
2
Prüfungsauftrag
●
●
3
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW)
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bochum (RPO)
Prüfungsumfang
Die bautechnische Prüfung umfasste die Prüfung der Schlusszahlungen mit den zahlungsbegründeten Unterlagen für
●
LV-Teil 2
Schlussrechnung der Straßenbau- und Asphaltarbeiten
●
LV-Teil 5
Schlussrechnung der Gleisbauarbeiten
●
LV-Teil 6
Schlussrechnung der Kanalbauarbeiten
●
LV-Teil 10 Schlussrechnung der Kabel- und Leerrohrverlegung
der Stadtwerke Bochum GmbH
die dem RPA nach der fachtechnischen, sachlichen und rechnerischen Prüfung durch
die jeweilige Fachbauüberwachung zur Prüfung vorgelegt wurden.
4.
Rechtliche Grundlagen
●
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
●
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
●
Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg
- Ordnungsmerkmal 2001 08 911 -
●
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
●
Vertrag zwischen der Stadt Bochum und der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) vom 31.12.1949
●
Ergänzungsvereinbarung über die Finanzierung, Durchführung und den Betrieb von
Beschleunigungsmaßnahmen auf der Straßenbahnlinie 318 vom 07.05.2007
Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße
Seite 2
________________________________________________________________________________________________
5.
Prüfungsunterlagen
●
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B und C
●
Dienstanweisung VOB (DA VOB)
●
Zusätzliche Technische Vorschriften (ZTV)
- ZTV E-StB (Erdarbeiten)
- ZTV Asphalt-StB (Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt)
- ZTV SoB-StB (Schotterschichten aus Gesteinskörnungen)
- ZTV A-StB (Aufgrabungen in Verkehrsflächen)
6.
●
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)
●
Leistungsverzeichnisse / Angebote
●
Aufmaße und Massenermittlungen
●
Schlussrechnungen der Auftragnehmer
●
Liefer- und Materialnachweise
Sachverhalt
Die Stadt Bochum hatte als Straßenbaulastträger in Abstimmung mit der BOGESTRA
im Jahre 2006 vereinbart, die Dr.-C.-Otto-Straße zwischen der Straße „Kesterkamp“ und
der Hattinger Straße von dem eingleisigen auf einen zweigleisigen Straßenbahnbetrieb
der Linie 318 um- und auszubauen.
Hierbei wurde das vorhandene Straßenbahngleis aufgenommen und zwei neue Gleise
in den Straßenquerschnitt eingebaut werden. Die Dr.-C.-Otto-Straße erhielt einen 65 cm
dicken Straßenaufbau der Bauklasse II gemäß RStO.
Die Koordination der Bauabläufe erfolgte gemäß der Ergänzungsvereinbarung zwischen
der Stadt Bochum und der BOGESTRA vom 07.05.2007 durch die Stadt Bochum und
die Bauüberwachung einschließlich der Rechnungsprüfung der einzelnen Gewerke /
Ausschreibungsteile entsprechend den vertraglich festgelegten Zuständigkeiten gemäß
der nachfolgenden Tabelle:
LVTeil
Bezeichnung der fachtechnischen
Zuständigkeiten
Auftragshöhe
EUR
fachtechnische
Zuständigkeiten
Auftrag
erteilt durch
1
Verkehrsführung
39.907,96 Stadt Bochum
BOGESTRA
2
Straßenbau- und Asphaltarbeiten
739.246,24 Stadt Bochum
BOGESTRA
3
Nachfugen von Pflasterflächen
4.541,04 Stadt Bochum
BOGESTRA
4
Straßenbau- und Pflasterarbeiten zum
Haltestellenbau
26.050,24 Stadt Bochum
BOGESTRA
5
Gleisbauarbeiten
964.212,03 BOGESTRA
BOGESTRA
6
Kanalbauarbeiten
428.146,33 Stadt Bochum
Stadt Bochum
7
Markierungsarbeiten
3.081,39 Stadt Bochum
BOGESTRA
8
Beschilderungsarbeiten
4.345,88 Stadt Bochum
BOGESTRA
9
Signalisierungs- und Leerrohrverlegung
41.099,05 Stadt Bochum
BOGESTRA
10
Kabel- und Leerrohrverlegung
11
Kabel- und Leerrohrverlegung (Telekom)
12
Verkehrsführung
13
Gleisbau Instandhaltung
173.199,69 Stadtwerke
Bochum
Stadtwerke
Bochum
entfällt
13.321,75 Stadt Bochum
202.322,09 BOGESTRA
BOGESTRA
BOGESTRA
Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße
Seite 3
________________________________________________________________________________________________
Das RPA hatte dem Rechnungsprüfungsausschuss am 30.11.2012 unter Punkt 6.1 über
die bautechnische Prüfung der Schlussrechnungsunterlagen der LV-Teile 2 (Straßenbau- und Asphaltarbeiten) und 5 (Gleisbauarbeiten) bereits berichtet.
Durch das Zusammenführen der beiden Ausschreibungsteile (LV-Teile 2 und 5)
sowie der übergreifenden Betrachtung der Leistungspositionen konnte in fünf Positionen eine Doppelvergütung verhindert werden.
Da im Zuge der Schlussrechnungsprüfung der Straßenbau- und Asphaltarbeiten (LVTeil 2) vom RPA festgestellt wurde, dass die jeweiligen Vertragspartner / Auftraggeber
die gemeinsam vertraglich vereinbarten Vertragsbedingungen nicht beachtet oder umgesetzt hatten, hat das RPA die Prüfung der Schlussrechnung für den LV-Teil 6 (Kanalbauarbeiten) nach Vorlage im März 2013 durchgeführt.
7.
Prüfungsfeststellungen
7.1
Bautechnische Prüfung
7.1.1 Finanzielles Prüfergebnis
Wie schon bereits bei der Prüfung der LV-Teile 2 und 5, mit Einsparungen in Höhe von
rd. 12.500 EUR, wurde auch bei der intensiven Prüfung des LV-Teils 6 wiederum eine
nicht abgestimmte Bearbeitung der Schluss-rechnungsunterlagen des LV-Teils 2 mit
dem LV-Teil 6 festgestellt.
Dadurch wurde die erneute Prüfung wesentlicher Leistungen der Schlussrechnung für
die Straßenbau- und Asphaltarbeiten (LV-Teil 2), Gleisbauarbeiten (LV-Teil 5) und Kabel- und Leerrohrverlegung der Stadtwerke Bochum GmbH (LV-Teil 10) in Bezug auf die
Kanalbauarbeiten (LV-Teil 6) erforderlich.
Die Prüfung der wesentlichen Leistungspositionen führte im Bezug zu LV-Teil 2 in 13
Positionen zu weiteren Prüfungsfeststellungen (siehe Anlage 1).
Durch die vom RPA festgestellten Überschneidungen erfolgte durch Amt
66 ein weiterer Abgleich der Bauleistungen der LV-Teile 2, 5, 6 und 10.
Amt 66 stellte hierbei tatsächlich bei 13 weiteren Leistungspositionen
Überschneidungen in den vier Leistungsteilen fest, die ebenfalls zu Doppelvergütungen an den Auftragnehmer geführt hätten. Es konnten somit
durch die nochmalige Prüfung der Schlussrechnung des LV-Teils 2 (Straßenbau- und Asphaltarbeiten) weitere rd. 24.150 EUR eingespart werden.
Fazit
Erst nachdem die vier Ausschreibungsteile Straßenbau- und Asphaltarbeiten (LV-Teil 2),
Gleisbauarbeiten (LV-Teil 5), Kanalbauarbeiten (LV-Teil 6) sowie die Kabel- und Leerrohrverlegung der Stadtwerke Bochum GmbH (LV-Teil 10) im Zuge der nochmaligen
Schlussrechnungsprüfung vom Amt 66 untereinander abgeglichen wurden, sind die
identischen Leistungsanteile der jeweiligen Vertragspartner / Auftraggeber, die vom
Auftragnehmer mehrfach in Rechnung gestellt wurden, erkannt worden.
Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße
Seite 4
________________________________________________________________________________________________
Dieser übergreifende Abgleich der erbrachten Leistungen ist aus Sicht des RPA bei
koordinierten Aufträgen mit mehreren Leistungsteilen und Auftraggeber zwingend erforderlich.
Das RPA wird zukünftig im Rahmen der Vorprüfungen darauf achten, dass
die Abstimmung der Aufmaße anhand der gemeinsam festgelegten Abrechnungsgrenzen und eine Bearbeitung der Rechnungen bei koordinierten Baumaßnahmen mit mehreren Auftraggebern nach den verbindlich
vereinbarten Vertragsbedingungen erfolgt.
Bei aktuell geprüften Vergaben der Großbaumaßnahmen mit mehreren
Vertragspartnern / Auftraggeber („Verlängerung der Straßenbahnlinie 310“
und „Herner Straße, 4. Bauabschnitt”) hat Amt 66 bereits auf die Feststellungen des RPA reagiert und Abrechnungsgrenzen in den Planunterlagen
und Leistungsbeschreibungen vorgegeben.
7.1.2 Koordinierung der Innenrevisionen
Bei der im Oktober 2012 durchgeführten Prüfung sind die Beteiligten davon ausgegangen, dass die zuständigen Innenrevisionen der Vertragspartner die vertraglich vereinbarten Prüfungen durchführen (siehe Zwischenbericht vom 06.11.2012, Ziff. 6.1.2, Seite 9).
Das RPA hat im Zuge der Prüfungen jedoch eine nicht abgestimmte Rechnungsbearbeitung festgestellt. Aufgrund der fehlenden Koordinierung der Projektbeteiligten hat das
RPA mit den zuständigen Innenrevisionen der Vertragspartner, BOGESTRA und Stadtwerke Bochum GmbH, Kontakt aufgenommen.
In den Gesprächen mit den Verantwortlichen der jeweiligen Innenrevisionen hat das
RPA die fehlende Koordinierung hingewiesen und um Aufklärung der Sachverhalte gebeten. Weiterhin wurden Maßnahmen erörtert, wie die Prüfungen verbessert werden
können, um in Zukunft eine doppelte Berechnung und Vergütung von Bauleistungen zu
vermeiden.
Die Innenrevision der BOGESTRA hat nach den Erläuterungen und Ausführungen des
RPA im Zuge der Bauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße nach eigenen Angaben die
Rechnungsunterlagen der bauausführenden Firma Dipl.-Ing. H. aus Oer-Erkenschwick
nicht geprüft.
Als Ergebnis des gemeinsamen Gespräches wurde festgehalten, dass die Koordinierung der Rechnungsunterlagen der einzelnen Leistungsteile durch die BOGESTRA und
der Stadt Bochum nicht so intensiv erfolgte, dass eine Doppelvergütung ausgeschlossen
werden konnte.
Für die ewmr-Revision der Stadtwerke Bochum GmbH trifft diese Feststellung ebenso
zu. Sie hat nach ihren Angaben die Kooperationsbaumaßnahme „Dr.-C.-Otto-Straße“
ebenfalls nicht geprüft. Weiterhin wurden alle für die Abrechnung der Bauleistungen erforderlichen Materiallieferscheine für eine Nachweisführung (Mindereinbau der Schotterbzw. Asphaltschichten) nicht berücksichtigt und auch nicht angefordert.
Von Seiten der Stadtwerke Bochum GmbH kann nach eigenen Angaben nicht ausgeschlossen werden, dass von ihnen vergütete Bauleistungen auch anderen Auftraggebern der Kooperationsbaumaßnahme berechnet wurden.
Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße
Seite 5
________________________________________________________________________________________________
Bei der Prüfung der Schlussrechnung des LV-Teils 6 (Kanalbauarbeiten) wurde
dieser Sachverhalt beachtet, d. h. der zuständige Fachbauleiter hat einen Abgleich
herbeigeführt.
Aufgrund der unbefriedigenden Situation hat Amt 66 mit den zuständigen Innenrevisionen der Vertragspartner ein erstes Aufklärungsgespräch unter Beteiligung des
RPA geführt.
Die Innenrevisionen der BOGESTRA und der Stadtwerke Bochum GmbH haben in
dem gemeinsamen Gespräch Amt 66 noch einmal bestätigt, dass eine Koordinierung
der Aufmaße, Massenermittlungen und Nachweise nach den entsprechenden technischen Vorschriften nicht erfolgte.
In wie weit in Zukunft bei koordinierten Baumaßnahmen diese Aufgabe geleistet werden
kann, ist bei zukünftigen Baumaßnahmen abzustimmen.
Das RPA wird die weiteren Abstimmungsprozesse mit den Innenrevisionen begleiten und auf eine einvernehmlich abgestimmte Lösung bei der
Abwicklung der gemeinsamen Baumaßnahmen achten.
7.1.3 Einhaltung der verbindlichen Vertragsbedingungen
Nach Abschluss der Prüfung des LV-Teils 6 und den entsprechenden Gesprächen mit
den Innenrevisionen hat das RPA die Koordinierung der einzelnen Ausschreibungsteile
unter Beachtung der übergreifenden Vorbedingungen für alle Leistungsteile in die Prüfung einbezogen.
Die Abhängigkeiten der jeweiligen Zuständigkeiten getrennt nach
●
bautechnischer Durchführung
und
●
Abrechnungsverantwortung (einschl. der Nachweisführung)
sind in einer Übersicht dargestellt (siehe Anlage 2).
Die Abbildung zeigt, dass im Zuge der Straßenbauarbeiten durch Amt 66 Koordinierungsbedarf bei der Ausführung der Bauarbeiten und bei der Rechnungsprüfung (einschließlich der Nachweisführung durch Lieferscheine und Wiegekarten) mit den Kanalbauarbeiten, den Gleisbauarbeiten sowie den Kabel- und Leerrohrverlegungsarbeiten,
erforderlich ist.
Für den jeweiligen Auftraggeber der Bauarbeiten ist es daher bei gemeinsamen Bauprojekten sinnvoll (z. B. BOGESTRA, Stadtwerke Bochum GmbH, Telekom AG usw.), gemeinsam mit der Straßenbauabteilung des Tiefbauamtes, vor Baubeginn eine Abstimmung über die Durchführung der Arbeiten und das Abrechnungsverfahren (Abrechnungsgrenzen und vorzulegende Nachweise) festzulegen.
Nach Beendigung der Arbeiten und Wiederherstellung der Oberflächenbefestigungen
wird die Übernahme der Verkehrsflächen nach Abschluss der Baumaßnahme in die
Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers vom Veranlasser erfolgen.
Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße
Seite 6
________________________________________________________________________________________________
Aus diesen Gründen ist es aus Sicht des RPA sinnvoll, die vorgenannten
Regelungen bei allen gemeinschaftlich durchzuführenden Baumaßnahmen konsequent anzuwenden.
7.1.4 Schlussverwendungsnachweis
Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 09.11.2012 wurde ebenso ausgeführt,
dass der am 31.03.2011 erstellte Schlussverwendungsnachweis nicht die abschließend
geprüften Schlussrechnungen zum Inhalt hatte. Dies ist u. a. auf die Insolvenz des Auftragnehmers zurückzuführen.
Nach den damaligen Feststellungen des RPA lagen diesem Schlussverwendungsnachweis auch vorläufige Auszahlungsbeträge zugrunde, da noch ausstehende bzw. noch
nicht endgültig geprüfte Schlussrechnungen in das Ausgabeblatt übernommen wurden:
Aufteilung der Ausgaben
Schlussverwendungsnachweis
Aufrechnung
der
Gesamtausgaben
Datum
EUR
zwf.
Ausgaben
nicht zwf.
Ausgaben
EUR
EUR
Kostenträger der Auszahlungen
Stadt Bochum
BOGESTRA
brutto
brutto
netto
netto
inkl. MWSt. inkl. MWSt. ohne MWSt.
ohne
zwf.
nicht zwf.
zwf.
MWSt.
nicht zwf.
EUR
EUR
EUR
EUR
Prüfungsstand Zwischenbericht
31.03.2011
4.010.892,58
Prüfergebnis
3.993.946,98
RPA Okt. 2012
* zwf. = zuwendungsfähig
3.646.997,31
363.895,27
3.517.373,17
258.810,08
keine Aufteilung nach Kostenträger
676.161,74
250.798,02 2.840.944,80
8.012,06
Der Schlussverwendungsnachweis wurde nach Abschluss der Prüfungen aller Schlussrechnungen mit allen Anlagen am 29.01.2014 vom Amt 66 neu aufgestellt und dem RPA
übersandt.
In einer Aktennotiz zur durchgeführten Korrektur des Schlussverwendungsnachweises
vom 16.01.2014 wurden die einzelnen Berichtigungen erläutert.
Die stichprobenartige Prüfung der Ausgabeblätter durch das RPA ergab Abweichungen
zwischen den Rechnungsbeträgen und den tatsächlichen Auszahlungen. So wurden
z.B.
●
die Kosten der Markierung und Beschilderung in Höhe von 9.750,17 EUR bei der
festgestellten Überzahlung der Straßenbau- und Asphaltarbeiten zum Nachteil des
Zuwendungsempfängers nicht berücksichtigt,
●
Übertragungsfehler in der Zusammenstellung der Ausgaben festgestellt.
und
●
fehlerhafte Eingaben in der Aufstellung der geleisteten Auszahlungen festgestellt.
Die in einem Gespräch am 30.01.2014 ausgeführten Feststellungen des RPA nahm das
Amt 66 zum Anlass, den Schlussverwendungsnachweis noch einmal zu überarbeiten.
Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße
Seite 7
________________________________________________________________________________________________
Danach ergab sich am 04.02.2014 im Vergleich zu 2012 folgendes Ergebnis:
Aufteilung der Ausgaben
Schlussverwendungsnachweis
Aufrechnung
der
Gesamtausgaben
Datum
EUR
zwf.
Ausgaben
nicht zwf.
Ausgaben
EUR
EUR
Kostenträger der Auszahlungen
Stadt Bochum
BOGESTRA
brutto
brutto
netto
netto
inkl. MWSt. inkl. MWSt. ohne MWSt.
ohne
zwf.
nicht zwf.
zwf.
MWSt.
nicht zwf.
EUR
EUR
EUR
EUR
Prüfungsstand Zwischenbericht
31.03.2011
Prüfergebnis
RPA Okt. 2012
4.010.892,58
3.646.997,31
363.895,27
3.993.946,98
3.517.373,17
258.810,08
29.01.2014
3.871.806,42
3.539.310,20
332.498,22
04.02.2014
4.068.106,46
3.780.927,14
287.179,32
keine Aufteilung nach Kostenträger
676.161,74
250.798,02 2.840.944,80
8.012,06
698.365,40
324.500,13 2.840.944,80
7.996,09
687.637,75
277.575,41 3.093.289,39
9.603,91
Prüfungsstand Abschlussbericht
Da auch in diesem Verwendungsnachweis nicht alle Feststellungen des RPA übernommen wurden, war eine nochmalige Überarbeitung - im Wesentlichen bei der Bruttobzw. Nettoaufteilung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben - erforderlich, die dann
am 10.02.2014 folgendes Ergebnis brachte:
Aufteilung der Ausgaben
Aufrechnung
Schlussder
verwendungsGesamtnachweis
ausgaben
zwf.
Ausgaben
nicht zwf.
Ausgaben
EUR
Datum
EUR
EUR
31.03.2011
Prüfergebnis
RPA Okt. 2012
4.010.892,58
3.646.997,31
363.895,27
3.993.946,98
3.517.373,17
258.810,08
29.01.2014
3.871.806,42
3.539.310,20
332.498,22
04.02.2014
4.068.106,46
3.780.927,14
10.02.2014
4.012.186,72
3.528.581,95
Kostenträger der Auszahlungen
Stadt Bochum
BOGESTRA
brutto
brutto
netto
netto
inkl. MWSt. inkl. MWSt. ohne MWSt.
ohne
zwf.
nicht zwf.
zwf.
MWSt.
nicht zwf.
EUR
EUR
EUR
EUR
Prüfungsstand Zwischenbericht
keine Aufteilung nach Kostenträger
676.161,74
250.798,02 2.840.944,80
8.012,06
698.365,40
324.500,13 2.840.944,80
7.996,09
287.179,32
687.637,75
277.575,41 3.093.289,39
9.603,91
285.837,46
687.637,76
277.575,42 2.840.944,19
8.262,06
Prüfungsstand Abschlussbericht
Das Ergebnis vom 10.02.2014, das eine leichte Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten gegenüber 2012 für die Stadt Bochum ausweist,
führte zu keinen weiteren Prüfungsfeststellungen.
Die zahlreichen Korrekturen im Schlussverwendungsnachweis sind überwiegend auf die
fehlerhafte Aufstellung der BOGESTRA über die tatsächlich geleisteten Auszahlungen
unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer und doppelter Eingaben zurück zu führen.
Da erst durch die intensive Überarbeitung des Schlussverwendungsnachweises durch
Amt 66 diese erheblichen Abweichungen erkannt wurden, empfiehlt das RPA erneut, die
Aufstellung einer Auftragsliste und die Führung der Belegliste vom Zuwendungsempfänger zeitnah in Verbindung mit den Mittelabrufen führen zu lassen, auch wenn die Zuwendungen an Dritte (in diesem Falle an die BOGESTRA) weitergeleitet werden.
Nur durch den gemeinsamen Abgleich der Auftragsliste mit den tatsächlich geleisteten Zahlungen kann sichergestellt werden, dass alle Zahlungsvorgänge im
Schlussverwendungsnachweis Berücksichtigung finden.
Abschlussbericht über die Prüfung der Straßenbauarbeiten auf der Dr.-C.-Otto-Straße
Seite 8
________________________________________________________________________________________________
8.
Schlussbesprechung
Nach vorheriger Übersendung des Berichtsentwurfes fand am 19.02.2014 eine Erörterung gemäß § 9 (5) RPO statt, an der teilnahmen:
Herr Seidel
Frau Düwel
Herr Riepen
Herr Genschow
Herr Wojciechowski
)
)
)
)
)
Herr Lakomy
Herr Kloßek
Herr Müller
Herr Witt
)
)
)
)
Alfons Jost
Amt 66
Amt 14
Heinrich Lakomy
Raimund Müller
Heinz Udo Kloßek
Anlage 1
Prüfung der Schlussrechnung LV-Teil 2 (Stadt Bochum) und Abgleich der Massenermittlungen mit den
LV-Teil 5 (BOGESTRA), LV-Teil 6 (Kanalbauarbeiten der Stadt Bochum) und LV-Teil 10 (Kabel- und Leerrohrverlegung der Stadtwerke Bochum GmbH)
Position
Leistungsbeschreibung / Kurztext
10.31.0160 *
Befestigung aus Asphalt aufbrechen
10.31.0266 *
Asphaltragschicht aufbrechen
10.41.0174 *
Schottertragschicht über 30 cm aufbrechen
40.44.0919 *
Asphalttragschicht als Provisorium
50.30.0230 *
Asphaltbinder 0/16 für prov. Verkehrsführung
kleinformatiges Naturpflaster aufnehmen und zum
Bauhof abfahren (Anlieferungsscheine fehlen)
mosaikformatiges Naturpflaster aufnehmen und zum
Bauhof abfahren (Anlieferungsscheine fehlen)
10.33.0153
10.34.0353
Prüfung
Amt 66
nur LV-Teil 2
Überarbeitung der
Rechnung durch Amt 66
LV-Teil 2 und LV-Teil 5
Einsparung
EUR
nochmalige Überarbeitung
der Schlussrechnung
durch das RPA + Amt 66
LV-Teil 2 und LV-Teile 5, 6 und 10
weitere
Einsparungen
EUR
2.498,987 m2
2.413,127 m2
258,44
2.413,127 m2
0,00
720,000 m2
0,000 m2
3.967,20
0,000 m2
0,00
2.240,354 m2
2.161,764 m2
238,91
2.075,466 m2
261,01
53,570 t
22,470 t
1.910,16
14,100 to
514,09
163,300 t
153,502 m2
EP = 5,44 €/m2
124,290 m2
EP = 6,80 €/m2
119,650 t
153,502 m2
EP = 5,44 €/m2
124,290 m2
EP = 6,80 €/m2
4.095,24
73,700 t
153,502 m2
EP neu = 2,72 €/m2
124,290 m2
EP neu = 3,40 €/m2
4.301,84
1.911,533 m2
1.911,533 m2
1.811,42 m2
171,19
20,000 St
20,000 St
11,000 St
1.386,00
417,52
422,58
10.41.0151
Schottertragschicht bis 20 cm aufbrechen
20.50.0200
Tragfähigkeitsmessungen ausführen lassen
40.12.0524.2
Frostschutzschicht 24 cm dick herstellen
718,947 m2
718,947 m2
661,510 m2
367,02
40.22.0520
Schottertragschicht 20 cm dick herstellen
635,243 m2
635,243 m2
545,140 m2
228,57
40.22.0819
Schottertragschicht 19 cm dick herstellen
Asphalttragschicht CS 0/22 mit 230 kg/m2 (Soll)
Asphalttragschicht CS 0/22 mit 188,052 kg/m2 (Ist)
Asphalttragschicht CS 0/22 mit 188,052 kg/m2 (Ist)
Abzug für Unterschreitung des Einbaugewichtes
Asphaltbinderschicht 0/16 S mit 200 kg/m2 (Soll)
Asphaltbinderschicht 0/16 S mit 180,392 kg/m2 (Ist)
1.076,892 m2
1.410,191 m2
EP = 9,54 €/m2
1.076,892 m2
1.410,191 m2
EP = 9,54 €/m2
1.076,892 m2
1.410,191 m2
EP neu = 7,80 €/m2
0,00
keine Feststellungen
1.410,191 m2
EP = 12,04 €/m2
Abzug gemäß ZTV Asphalt
1.410,191 m2
EP neu = 10,86 €/m2
5.869,82
1.410,191 m2
EP = 12,04 €/m2
40.45.0210
40.45.0210
50.30.0228.P
2.503,73
1.662,03
50.51.0919
Asphaltbeton 0/11 für prov. Verkehrsführung
1,000 to
1,000 to
0,000 to
122,95
50.51.0929
Asphaltbeton 0/5 für prov. Fußgängerführung
34,150 to
34,150 to
16,700 to
2.090,01
50.71.0108
Doppelverbundpflaster umlegen
31,360 m2
31,360 m2
31,360 m2
0,00
Einsparung Netto
+ 19 % MWSt
Prüfung durch Amt 66 und
Prüfergebnis *
Abgleich LV-Teil 2 und LV-Teil 5
Prüfung durch das RPA und Amt 66 sowie
Abgleich LV-Teil 2 und LV-Teile 5, 6 und 10
* Prüfergebnis im Zwischenbericht vom 06.11.2012 enthalten
Einsparung Brutto
10.469,95
1.989,29
Einsparung Netto
+ 19 % MWSt
20.318,36
3.860,49
12.459,24
zusätzliche Einsparung Brutto
24.178,85
Anlage 2
Abhängigkeiten der bautechnischen Durchführung
bei einer gemeinsamen Baumaßnahme
Bauausführender
Beteiligter
66 2
Straßenbaulastträger
66 2
Abt. Straßen
Straßenbauarbeiten
im öffentlichen
Verkehrsraum
66 4
Abt. Entwässerung
Kanalbauarbeiten
im öffentlichen
Verkehrsraum
BOGESTRA
Gleisbauarbeiten
im öffentlichen
Verkehrsraum
Stadtwerke
Bochum GmbH
Leistungsverlegung
im öffentlichen
Verkehrsraum
Telekom AG
Leitungsverlegung
im öffentlichen
Verkehrsraum
immer
immer
immer
immer
immer
überwiegend
überwiegend
überwiegend
überwiegend
selten
selten
selten
selten
selten
66 2
Abteilung Straßen
Straßenbauarbeiten
im öffentlichen Verkehrsraum
66 4
Abteilung Entwässerung
BOGESTRA
überwiegend
Stadtwerke
Bochum GmbH
Abhängigkeiten der Rechnungsverantwortung
bei einer gemeinsamen Baumaßnahme
Bauausführender
Beteiligter
66 2
Abteilung Straßen
Straßenbauarbeiten
im öffentlichen Verkehrsraum
66 4
Abteilung Entwässerung
BOGESTRA
Stadtwerke
Bochum GmbH
66 4
Abt. Entwässerung
Kanalbauarbeiten
im öffentlichen
Verkehrsraum
BOGESTRA
Gleisbauarbeiten
im öffentlichen
Verkehrsraum
Stadtwerke
Bochum GmbH
Leistungsverlegung
im öffentlichen
Verkehrsraum
Telekom AG
Leitungsverlegung
im öffentlichen
Verkehrsraum
überwiegend
überwiegend
überwiegend
überwiegend
selten
selten
selten
selten
selten
überwiegend