Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
141 kB
Erstellt
24.12.14, 20:15
Aktualisiert
27.01.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3190)
Vorlage Nr. 20140669
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Kinderschutz in Bochumer Grundschulen
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
01.04.2014
02.04.2014
Anlagen
Wortlaut
Unter Kinderschutz werden alle Hilfen und Maßnahmen der Intervention wie auch der
Prävention verstanden, die dazu dienen, den Schutz von Kindern vor Gewalt in ihren
Familien zu sichern.
Schulen haben eine wichtige Funktion in der Früherkennung und in der Begleitung von
Hilfen für Kinder in prekären Lebens- und Erziehungssituationen. Gleichzeitig gibt es bei
einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung häufig vielfältige Unsicherheiten hinsichtlich der
eigenen Wahrnehmung und der weiteren Vorgehensweise. Dabei sind nicht nur Schule und
Jugendamt aufgefordert, zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung
zusammenzuarbeiten, sondern auch innerhalb der Schule müssen die dort tätigen
Professionen miteinander kooperieren.
Damit die fachliche Steuerung der Kinderschutzmaßnahmen wirkungsvoll durchgeführt
werden kann, wurde in Bochum ein wirkungsvolles Netz mit Kinderschutzfachkräften in der
Jugendhilfe und in den Grundschulen installiert.
Um die Schulen bei ihrem Auftrag zu unterstützen, das Kindeswohl nachhaltig zu sichern,
wurde in Kooperation mit Jugendamt, Schulamt und Kinderschutzfachkräften der Ordner
Kinderschutz in Bochumer Grundschulen erstellt.
In diesem Ordner finden die Fachkräfte unter anderem folgende Informationen zu:
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3190)
Vorlage Nr. 20140669
● Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen im Stadtgebiet Bochum und dem
Sozialen Dienst des Jugendamtes der Stadt Bochum
● Handlungsleitlinie bei Kindeswohlgefährdung
● Schritt für Schritt: Strategien und Verfahrensprozesse an Schulen
● Kriterien zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung
● Gesetzliche Grundlagen
● Kindeswohlgefährdung und Datenschutz
● Aufgaben der Kinderschutzfachkraft
Der Ordner bietet ebenfalls die Möglichkeit für eine geordnete und gesicherte
Dokumentation von Kinderschutzmaßnahmen in der jeweiligen Schule.
Am 8. April 2014 wird dieser Ordner von der zuständigen Schulrätin Astrid Niemeyer und
dem Kinderschutzbeauftragten Peter Kraft den Schulleitungen der Bochumer Grundschulen
übergeben.