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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
24.12.14, 20:15
Aktualisiert
27.01.18, 11:38
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (41 99) /
62 3214 (29 17)
Vorlage Nr.: 20140494
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Entwicklung der Fläche des ehemaligen Stadtarchivs an der Kronenstraße für innerstädtisches
Wohnen
Grundsatzbeschluss zum Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
18.03.2014
03.04.2014
Anlagen
Anlage 1: Maßnahmenplan zum ViktoriaQuartierBochum
Anlage 2: Übersichtsplan Kronenstraße
Anlage 3: Vorentwürfe
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
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akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (41 99) /
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Vorlage Nr.: 20140494
1. ViktoriaQuartierBochum und die Entwicklungsfläche an der Kronenstraße
In 2008 hat der Rat der Stadt Bochum (siehe Vorlage Nr. 20081383) mit dem Entwicklungskonzept
zum ViktoriaQuartierBochum das kreativwirtschafltiches Quartier in der südlichen Innenstadt auf
den Weg gebracht. Mit einer Fülle von öffentlichen und privaten Maßnahmen ist das
ViktoriaQuartierBochum inzwischen zu einer festen Größe im Stadtgefüge herangewachsen.
Neben dem baulichen Anker mit dem in 2015 fertig gestellten Musikzentrum sind hier u. a. die
Zukunftsakademie NRW, die Neugestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes mit der Bühne IMPULS
und der Sanierung des Parkhauses P 8 mit Skatedeck sowie die Etablierung des Viertel vor
Ehrenfelds als Szeneviertel zu nennen (siehe Anlage 1).
Im Entwicklungskonzept 2008 ist auch die Fläche des ehemaligen Stadtarchivs an der
Kronenstraße als potentielle Entwicklungsfläche für innerstädtisches Wohnen (o. a. Wohnen für
Kreative) aufgeführt. Die ca. 5.700 m² große städtische Fläche umfasst mehrere aneinander
gebaute Gebäude mit ca. 8750 m² Nutzfläche die stark sanierungsbedürftig bzw. abgängig sind
(siehe Anlage 2). Das Umfeld der Entwicklungsfläche ist überwiegend durch Wohnen geprägt. Die
Umgebung ist von III bis III,5-geschossigem Wohnungsbau in Blockrandbebauung
gekennzeichnet, wobei nördlich der angrenzenden Radtrasse Friederikabahn sich
Mehrfamilienhäuser als Solitäre und in freier Form zueinander anschließen. Die geplante
Bebauung der Fläche kann sich nach § 34 BauGB in Art, Maß und Nutzung der Umgebung
einfügen, so dass zunächst einmal nicht von einem Bebauungsplanverfahren auszugehen ist.
Dieser Bereich im ViktoriaQuartierBochum ist ein bevorzugter Wohnstandort. Allerdings bedarf der
Bereich zwischen Bahntrasse und Schauspielhaus einen Impuls, zeitgemäßes Wohnen und
gesundes Leben in der Innenstadt zu sichern und so zur Lebensvielfalt im ViktoriaQuartierBochum
beizutragen. Die Entwicklung der Fläche des ehemaligen Stadtarchivs zu zeitgenössischem
Wohnen bietet in besonderer Weise die Chance, solch einen Impuls für das
ViktoriaQuartierBochum zu liefern. Es sind unterschiedlichste Konzepte vorstellbar: So ist es
denkbar, Teile des Altbestandes zu nutzen (z. B. Umnutzung des sogenannten Hein de GrootGebäudes zu Loftwohnen) oder aber auch eine komplette Neubebauung vorzusehen, solange eine
urbane, dichte und dem innerstädtischen Standort gerechte Wohntypologie an dieser Stelle
entsteht.
Zuletzt hat die Verwaltung im Jahr 2013 in ihrer Vorlage zur Innenstadtentwicklung (Vorlage Nr.
20122778) und in ihrer Mitteilung „Kronenstraße: Wohnungsbau in atttraktiver Lage“ (Vorlage Nr.
20132552) über den Sachstand zum ehemaligen Stadtarchiv berichtet. Lange Zeit war die
Entwicklung an der Kronenstraße durch die Restnutzungen im Gebäudebestand (kulturelle
Einrichtungen, städt. Ämter mit ihren Lagerflächen sowie Teile des Stadtarchivs), die
Unsicherheiten zur Anwendung des EU-Vergaberechtes sowie durch die ausstehende Bewertung
der Schadstoffsituation blockiert. Mit dem Auszug von Theater Total und dem Jungen
Schauspielhaus verbleiben nur Restnutzungen des Stadtarchivs sowie Lagerflächen der
Stadtsportbundes u. a., die kurzfristig zu verlegen wären. Zudem liegen aktuell eine
Schadstoffbewertung und die damit verbundene Abbruchkostenschätzung vor, so dass nun für die
Bewertung der Fläche ebenfalls alle Fakten vorliegen.
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Die Abbruchkostenschätzung übersteigt mit 1,6 Mio. EUR deutlich den zu erwartenden
Verkaufserlös für ein freigeräumtes und unbelastetes Grundstück. Auf der Basis des aktuellen
Bodenrichtwerts für das Jahr 2014 in Höhe von 230,- EUR je m² kann von einem Grundstückswert
um 1,31 Mio. EUR für ein derart aufbereitetes Grundstück ausgegangen werden. Der Buchwert
des Grundstücks befindet sich mit 229,- EUR je m² bzw. rd. 1,3 Mio. EUR in einem ähnlichen
Bereich. Dieser Diskrepanz zwischen Abbruchkostenschätzung und Bodenwertverhältnissen soll in
einer das Verfahren möglichst nicht belastenden Weise begegnet werden. Die genauen
Wertvorgaben sollen in der anstehenden Verfahrensvorbereitung anhand der konkreten
Auslobungsziele definiert und im Auslobungsbeschluss vorgestellt werden.
In der Flächenkonferenz der Verwaltung zu unbebauten und bebauten städtischen Grundstücken
ist die Fläche an der Kronenstraße ebenfalls beraten worden. Empfehlung hieraus ist, die
Entwicklung der Fläche auf Grund seiner Vorprägung und seiner Lage im ViktoriaQuartierBochum
auch für eine Kombination mit kreativem Gewerbe zu öffnen. So könnten auch Gebäude
entstehen, die Wohnnutzungen mit Ateliers und Werkstätten vorsehen, welche die vorhandene und
geplante Wohnnutzung nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus spricht sich die Flächenkonferenz
mit Blick auf die städtebauliche Bedeutung für ein wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl eines
Investors aus.
Mit der Lösung für die Restnutzungen, der Vorlage der Schadstoffergebnisse, der
Grundstücksbewertung sowie der Abbruchkostenschätzung und der Empfehlungen aus der
Flächenkonferenz kann nun die Verwaltung das Verfahren zur städtebaulichen Entwicklung des
ehemaligen Stadtarchivs mit dem Schwerpunkt innerstädtisches Wohnen angehen.
2. Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption
Ziel der Verwaltung ist es, eine qualitätvolle städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des
Entwicklungskonzeptes ViktoriaQuartierBochum für die Fläche des ehemaligen Stadtarchivs an
der Kronenstraße anzugehen. Hierbei soll nicht rein nach monetären Gesichtspunkten der
Grundstücksveräußerung, sondern in erster Linie nach der städtebaulichen Qualität und damit dem
langfristigen Mehrwert für die Stadt Bochum entschieden werden. Hierzu ist es notwendig,
städtebauliche Konzepte von verschiedenen Investoren in einen Wettbewerb untereinander zu
stellen, wobei die Kaufpreisangebote nachrangig zur Entscheidungsfindung des Auslobers Stadt
dienen sollten. Solch eine Grundstücksvergabe nach dem „Bestgebotsverfahren“ hat das Ziel, ein
maßgeschneidertes und qualitätvolles städtebauliches Konzept für eine nachhaltige
Stadtentwicklung zu liefern.
Die Stadt Bochum geht derzeit davon aus, dass das angestrebte Verfahren nicht unter die
Anwendung des EU-Vergaberechtes fällt, da kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse der
Stadt Bochum vorliegt. Die reine Vergabe des Grundstücks mit der Verpflichtung, es gemäß dem
Ergebnis des Auswahlverfahrens zu bebauen führt nicht zur Anwendung des EU-Vergaberechtes.
Im Weiteren ist dennoch zu überlegen, ob „freiwillig“ EU-weit ausgeschrieben werden sollte, um
die Ansprache potentieller Investoren nicht nur auf den nationalen Markt zu beschränken.
Um die Entwicklung und damit die Veräußerung der städtischen Fläche an der Kronenstraße in ein
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Vorlage Nr.: 20140494
qualifiziertes Verfahren zu geben, ist als ersten Schritt ein externes, fachlich geeignetes Büro für
das Verfahrensmanagement einzuschalten. Mit dem Büro für Verfahrensmanagement sind
zunächst einmal die Aufgabenstellung sowie ein rechtssicheres Verfahren zu erarbeiten. Mit
diesen Grundlagen sind die dafür zuständigen politischen Gremien erneut zu betrauen.
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Vorlage Nr.: 20140494
Bezeichnung der Vorlage
Entwicklung der Fläche des ehemaligen Stadtarchivs an der Kronenstraße für innerstädtisches
Wohnen
Grundsatzbeschluss zum Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption
Für die städtische Fläche an der Kronenstraße (Gemarkung Wiemelhausen, Flur 4, Flurstücke 289
und 180) soll zur Grundstücksvergabe ein sogenanntes „Bestgebotsverfahren“ (hier:
Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption) mit dem Ziel einer qualitätvollen
städtebaulichen Entwicklung für innerstädtisches, zeitgenössisches Wohnen erarbeitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Auslobung/ Ausschreibung für ein Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher
Konzeption als Grundlage des Verkaufs der städtischen Fläche zu erarbeiten und den dafür
zuständigen politischen Gremien der Stadt Bochum zum Beschluss vorzulegen und
hierfür ein fachlich professionelles Büro als externen Verfahrensmanager einzuschalten.