Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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245 kB
Erstellt
24.12.14, 20:15
Aktualisiert
27.01.18, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 91)
Vorlage Nr. 20140353
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und
Stadtentwicklung vom 04.12.2013, Vorlage Nr. 20132878
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 884 - Gewerbegebiet Gerthe Nord Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
01.04.2014
Anlagen
Anlage 1: Stellungnahme der IHK
Anlage 2: Stellungnahme der Wirtschaftsförderung
Wortlaut
Die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und
Stadtentwicklung am 04.12.2013 gestellten Anfragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wortlaut:
Liegen
der
Planungsverwaltung
Stellungnahmen
Wirtschaftsförderung und der IHK vor, wenn ja, mit welchem Inhalt?
der
städtischen
Antwort der Verwaltung:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplan Nr. 884 – Gewerbegebiet Gerthe Nord - gingen sowohl von
der städtischen Wirtschaftsförderung als auch von der IHK Stellungnahmen ein, in denen
Bedenken geäußert wurden. Kopien dieser Stellungnahmen sind der Mitteilung als Anlage
beigefügt.
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Vorlage Nr. 20140353
Frage 2:
Wortlaut: Welche Kontrollen der Ordnungs-, Steuer- und Polizeibehörden haben in dem
Gewerbegebiet in den letzten zwei Jahren mit welchen Ergebnissen stattgefunden?
Antwort der Verwaltung:
Vom Umweltaußendienst des Umwelt- und Grünflächenamtes wird das Gewerbegebiet
Gerthe Nord regelmäßig abfallrechtlich überprüft. Hierbei handelt es sich um Kontrollen auf
Grund von Beschwerden bezüglich illegal abgelagerter Abfälle - „Wilde Kippen“. Die Abfälle
werden entweder durch den USB (städtische Fläche) oder vom jeweiligen Eigentümer
(private Fläche) entsorgt.
Im Rahmen der gewerblichen Abfallüberwachung erfolgen regelmäßig Kontrollen der
überwachungspflichtigen Betriebe im Gewerbegebiet durch Sachbearbeiter des Umweltund Grünflächenamtes. Innerhalb der letzten zwei Jahre ergaben sich hier keine
besonderen Vorkommnisse.
Vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wurden in den letzten zwei Jahren keinerlei
Kontrollen der Autoplätze im Gewerbegebiet Gerthe Nord durchgeführt.
Informationen über Kontrollen der Steuer- und Polizeibehörden liegen der Verwaltung nicht
vor.
Frage 3:
Wortlaut: Hat die Verwaltung in den letzten zwei Jahren Gespräche mit dem Verpächter der
Autohandelsflächen über die Nutzung der Flächen geführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort der Verwaltung:
Die in Bochum gelegenen Gewerbegebiete sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass sie
zentral und zumeist in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohnbebauungen liegen.
Dadurch ist eine Ansiedlung von kleinen Kfz-Händlern kaum möglich. Dennoch ist es
erforderlich, auch diesen Firmen geeignete Grundstücke anzubieten. Das Gewerbegebiet
Gerthe Nord befindet sich im äußeren Stadtbereich und erlaubt die Ansiedlung der
Unternehmen mit möglichst geringen Konflikten. Bereits in der Begründung des noch
geltenden Bebauungsplanes Nr. 492 wurde darauf hingewiesen, dass „Flächen mit einem
relativ hohen möglichen Störgrad (Emissionen) … wegen der historisch bedingten
Gemengelage aus Industrie- und Wohnnutzung in Bochum nur wenig zu finden …“ sind.
Aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes wurde bislang keine Unterscheidung
zwischen dem eher „internationalen Gebrauchtwagenhandel“ und dem „nationalen“
vorgenommen. Die heute bestehenden Probleme beinhalten zumeist ordnungsrechtliche
Bereiche. Die Wirtschaftsförderung Bochum GmbH hatte daher bisher keinen Anlass,
Gespräche mit den Verpächtern der Autohandelsflächen über die Nutzung der Flächen zu
führen.
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Auch von Seiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes wurden in den letzten zwei
Jahren keine Gespräche mit den Verpächtern der Autohandelsflächen geführt.
Frage 4:
Wortlaut: Zieht die Wirtschaftsförderung ggf. auch den Erwerb dieser Flächen mit dem Ziel
der dann möglichen Nutzungsänderung in Betracht?
Antwort der Verwaltung:
Aus den gleichen Gründen, die unter dem Punkt „Zu Frage 3“ dargelegt wurden, wurde der
Ankauf von Flächen mit dem Ziel einer späteren Nutzungsänderung bisher nicht in
Erwägung gezogen.
Frage 5:
Wortlaut: Welche Gewerbebetriebe sind durch die im Industriegebiet angesiedelten Betriebe
verdrängt worden, ggf. welche Betriebe fühlen sich durch Entsorgungsbetriebe verdrängt?
Antwort der Verwaltung:
Nach dem Kenntnisstand der Wirtschaftsförderung Bochum GmbH fühlen sich etliche
Betriebe in dem Gewerbegebiet durch die Aktivitäten der Gebrauchtwagenhändler und
Entsorgungsbetriebe zwar bedrängt oder gestört, eine Verdrängung selbst hat es jedoch
nicht gegeben.
Frage 6:
Wortlaut: Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass mit einer Veränderung von GI- in GEFlächen eine Verringerung des Verkehrsaufkommens nicht erreicht wird?
Antwort der Verwaltung:
Die reine Umwandlung von GI- zu GE-Flächen hat keinen Einfluss auf das
Verkehrsaufkommen. Darüber hinaus sind die Unternehmen mit einem hohen
Verkehrsaufkommen nicht ausschließlich auf diesen Flächen sondern im gesamten
Gewerbegebiet vorhanden.
In die Berechung der für die jeweiligen Gewerbegrundstücke zulässigen
Emissionskontingente fließt jedoch auch der auf dem Grundstück erzeugte Verkehrslärm
ein, so dass hierdurch auf das Verkehrsaufkommen aus dem Gewerbegebiet eingewirkt
wird.
In dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 884 soll der überwiegende Teil des
bisher als GI ausgewiesenen Bereiches des Gewerbegebietes Gerthe Nord auch weiterhin
als GI festgesetzt werden. Die Umwandlung von GI- zu GE-Flächen resultiert aus der bereits
bestehenden räumlichen Nähe von Wohngebäuden zu gewerblichen Nutzungen.
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Diese Wohngebäude sind sowohl bei aktuellen Bauanträgen als auch bei der Aufstellung
des neuen Bebauungsplanes als Immissionsorte zu berücksichtigen. Zur Überprüfung der
Situation wurde daher im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 884
eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse aufzeigen, dass sich
einerseits bedeutende Teile des Gewerbegebietes Gerthe Nord weiterhin für eine
Festsetzung als GI eignen, andererseits jedoch für das gesamte Plangebiet (GE- und GIFlächen) die Festsetzung von Emissionskontingenten erforderlich wird. Die maximal
zulässigen Emissionskontingente liegen dabei für einzelne Teilflächen deutlich unter den
typischen, flächenbezogenen Schallleistungspegeln für Industriegebiete. Vom Gutachter
wird daher für diese Teilflächen die Festsetzung eines GE empfohlen. Eine Erhöhung der
Emissionskontingente ist in diesem Fall nicht möglich, da dadurch die zulässigen Richtwerte
in den wohnbaulich genutzten Bereichen in der Umgebung des Plangebietes überschritten
würden.
Bei der Kontingentierung wurden die bestehenden Genehmigungen der ansässigen
Unternehmen zu Grunde gelegt, so dass gegenüber der heutigen Situation keine
Einschränkungen entstehen. Die zurzeit ansässigen Unternehmen haben mit ihren
Nutzungen
Bestandsschutz.
Die
Emissionskontingente
kommen
erst
bei
Nutzungsänderungen oder Neuansiedlungen zum Tragen.
Ein genereller Ausschluss „verkehrsintensiver Betriebe“ im Bebauungsplan ist, wie im
Aufstellungsbeschluss vom 23.06.2009 (Vorlage Nr. 20091205) dargelegt, rechtlich nicht
möglich. Die benachbarten Hauptverkehrsstraßen weisen hinreichend große Kapazitäten für
die Abwicklung des Verkehrs auf, u. a. durch die Umgehungsstraße „Auf der Halde“.
Darüber hinaus würde ein solcher Ausschluss eine Vielzahl von Betrieben betreffen, für
deren Unterbringung das Gewerbegebiet Gerthe Nord aufgrund der vergleichsweise
geringen Anzahl von Wohngebäuden in seiner direkten Nachbarschaft sowie der guten
Verkehrsanbindung gesamtstädtisch betrachtet ein besonders gut geeigneter Standort ist.