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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
245 kB
Erstellt
24.12.14, 20:15
Aktualisiert
27.01.18, 11:55

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 91) Vorlage Nr. 20140353 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung vom 04.12.2013, Vorlage Nr. 20132878 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 884 - Gewerbegebiet Gerthe Nord Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Sitzungstermin akt. Beratung 01.04.2014 Anlagen Anlage 1: Stellungnahme der IHK Anlage 2: Stellungnahme der Wirtschaftsförderung Wortlaut Die im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 04.12.2013 gestellten Anfragen werden wie folgt beantwortet: Frage 1: Wortlaut: Liegen der Planungsverwaltung Stellungnahmen Wirtschaftsförderung und der IHK vor, wenn ja, mit welchem Inhalt? der städtischen Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 884 – Gewerbegebiet Gerthe Nord - gingen sowohl von der städtischen Wirtschaftsförderung als auch von der IHK Stellungnahmen ein, in denen Bedenken geäußert wurden. Kopien dieser Stellungnahmen sind der Mitteilung als Anlage beigefügt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 91) Vorlage Nr. 20140353 Frage 2: Wortlaut: Welche Kontrollen der Ordnungs-, Steuer- und Polizeibehörden haben in dem Gewerbegebiet in den letzten zwei Jahren mit welchen Ergebnissen stattgefunden? Antwort der Verwaltung: Vom Umweltaußendienst des Umwelt- und Grünflächenamtes wird das Gewerbegebiet Gerthe Nord regelmäßig abfallrechtlich überprüft. Hierbei handelt es sich um Kontrollen auf Grund von Beschwerden bezüglich illegal abgelagerter Abfälle - „Wilde Kippen“. Die Abfälle werden entweder durch den USB (städtische Fläche) oder vom jeweiligen Eigentümer (private Fläche) entsorgt. Im Rahmen der gewerblichen Abfallüberwachung erfolgen regelmäßig Kontrollen der überwachungspflichtigen Betriebe im Gewerbegebiet durch Sachbearbeiter des Umweltund Grünflächenamtes. Innerhalb der letzten zwei Jahre ergaben sich hier keine besonderen Vorkommnisse. Vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt wurden in den letzten zwei Jahren keinerlei Kontrollen der Autoplätze im Gewerbegebiet Gerthe Nord durchgeführt. Informationen über Kontrollen der Steuer- und Polizeibehörden liegen der Verwaltung nicht vor. Frage 3: Wortlaut: Hat die Verwaltung in den letzten zwei Jahren Gespräche mit dem Verpächter der Autohandelsflächen über die Nutzung der Flächen geführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Verwaltung: Die in Bochum gelegenen Gewerbegebiete sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass sie zentral und zumeist in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohnbebauungen liegen. Dadurch ist eine Ansiedlung von kleinen Kfz-Händlern kaum möglich. Dennoch ist es erforderlich, auch diesen Firmen geeignete Grundstücke anzubieten. Das Gewerbegebiet Gerthe Nord befindet sich im äußeren Stadtbereich und erlaubt die Ansiedlung der Unternehmen mit möglichst geringen Konflikten. Bereits in der Begründung des noch geltenden Bebauungsplanes Nr. 492 wurde darauf hingewiesen, dass „Flächen mit einem relativ hohen möglichen Störgrad (Emissionen) … wegen der historisch bedingten Gemengelage aus Industrie- und Wohnnutzung in Bochum nur wenig zu finden …“ sind. Aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes wurde bislang keine Unterscheidung zwischen dem eher „internationalen Gebrauchtwagenhandel“ und dem „nationalen“ vorgenommen. Die heute bestehenden Probleme beinhalten zumeist ordnungsrechtliche Bereiche. Die Wirtschaftsförderung Bochum GmbH hatte daher bisher keinen Anlass, Gespräche mit den Verpächtern der Autohandelsflächen über die Nutzung der Flächen zu führen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 91) Vorlage Nr. 20140353 Auch von Seiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes wurden in den letzten zwei Jahren keine Gespräche mit den Verpächtern der Autohandelsflächen geführt. Frage 4: Wortlaut: Zieht die Wirtschaftsförderung ggf. auch den Erwerb dieser Flächen mit dem Ziel der dann möglichen Nutzungsänderung in Betracht? Antwort der Verwaltung: Aus den gleichen Gründen, die unter dem Punkt „Zu Frage 3“ dargelegt wurden, wurde der Ankauf von Flächen mit dem Ziel einer späteren Nutzungsänderung bisher nicht in Erwägung gezogen. Frage 5: Wortlaut: Welche Gewerbebetriebe sind durch die im Industriegebiet angesiedelten Betriebe verdrängt worden, ggf. welche Betriebe fühlen sich durch Entsorgungsbetriebe verdrängt? Antwort der Verwaltung: Nach dem Kenntnisstand der Wirtschaftsförderung Bochum GmbH fühlen sich etliche Betriebe in dem Gewerbegebiet durch die Aktivitäten der Gebrauchtwagenhändler und Entsorgungsbetriebe zwar bedrängt oder gestört, eine Verdrängung selbst hat es jedoch nicht gegeben. Frage 6: Wortlaut: Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass mit einer Veränderung von GI- in GEFlächen eine Verringerung des Verkehrsaufkommens nicht erreicht wird? Antwort der Verwaltung: Die reine Umwandlung von GI- zu GE-Flächen hat keinen Einfluss auf das Verkehrsaufkommen. Darüber hinaus sind die Unternehmen mit einem hohen Verkehrsaufkommen nicht ausschließlich auf diesen Flächen sondern im gesamten Gewerbegebiet vorhanden. In die Berechung der für die jeweiligen Gewerbegrundstücke zulässigen Emissionskontingente fließt jedoch auch der auf dem Grundstück erzeugte Verkehrslärm ein, so dass hierdurch auf das Verkehrsaufkommen aus dem Gewerbegebiet eingewirkt wird. In dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 884 soll der überwiegende Teil des bisher als GI ausgewiesenen Bereiches des Gewerbegebietes Gerthe Nord auch weiterhin als GI festgesetzt werden. Die Umwandlung von GI- zu GE-Flächen resultiert aus der bereits bestehenden räumlichen Nähe von Wohngebäuden zu gewerblichen Nutzungen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 91) Vorlage Nr. 20140353 Diese Wohngebäude sind sowohl bei aktuellen Bauanträgen als auch bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes als Immissionsorte zu berücksichtigen. Zur Überprüfung der Situation wurde daher im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 884 eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse aufzeigen, dass sich einerseits bedeutende Teile des Gewerbegebietes Gerthe Nord weiterhin für eine Festsetzung als GI eignen, andererseits jedoch für das gesamte Plangebiet (GE- und GIFlächen) die Festsetzung von Emissionskontingenten erforderlich wird. Die maximal zulässigen Emissionskontingente liegen dabei für einzelne Teilflächen deutlich unter den typischen, flächenbezogenen Schallleistungspegeln für Industriegebiete. Vom Gutachter wird daher für diese Teilflächen die Festsetzung eines GE empfohlen. Eine Erhöhung der Emissionskontingente ist in diesem Fall nicht möglich, da dadurch die zulässigen Richtwerte in den wohnbaulich genutzten Bereichen in der Umgebung des Plangebietes überschritten würden. Bei der Kontingentierung wurden die bestehenden Genehmigungen der ansässigen Unternehmen zu Grunde gelegt, so dass gegenüber der heutigen Situation keine Einschränkungen entstehen. Die zurzeit ansässigen Unternehmen haben mit ihren Nutzungen Bestandsschutz. Die Emissionskontingente kommen erst bei Nutzungsänderungen oder Neuansiedlungen zum Tragen. Ein genereller Ausschluss „verkehrsintensiver Betriebe“ im Bebauungsplan ist, wie im Aufstellungsbeschluss vom 23.06.2009 (Vorlage Nr. 20091205) dargelegt, rechtlich nicht möglich. Die benachbarten Hauptverkehrsstraßen weisen hinreichend große Kapazitäten für die Abwicklung des Verkehrs auf, u. a. durch die Umgehungsstraße „Auf der Halde“. Darüber hinaus würde ein solcher Ausschluss eine Vielzahl von Betrieben betreffen, für deren Unterbringung das Gewerbegebiet Gerthe Nord aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl von Wohngebäuden in seiner direkten Nachbarschaft sowie der guten Verkehrsanbindung gesamtstädtisch betrachtet ein besonders gut geeigneter Standort ist.