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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
196 kB
Erstellt
24.12.14, 20:15
Aktualisiert
27.01.18, 11:56

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 01 (3143) Vorlage Nr.: 20140672 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Ausbau des Bereiches stationäres Clearing im Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen (SBW) des Jugendamtes Beschlussvorschriften Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Sitzungstermin Jugendhilfeausschuss 02.04.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 01 (3143) Vorlage Nr.: 20140672 In der November-Sitzung 2011 des Jugendhilfeausschusses wurde die Neustrukturierung des SBW vorgestellt. Das bisher durchgeführte „klassische“ SBW sollte zugunsten einer reinen Clearingarbeit sukzessive aufgegeben werden. Ziel der Neuausrichtung war es, ein qualifiziertes Clearingverfahren einzurichten, dass zukünftig die für den gesamten Hilfeverlauf wichtige Phase der Einleitung einer Hilfemaßnahme bündelt und (in zeitlicher Begrenzung) ein fundiertes Ergebnis mit konkreten Handlungsvorschlägen für den Sozialen Dienst (SD) herausarbeitet. Damit wurde auch versucht, sich den veränderten Bedarfen und Gegebenheiten in der Jugendhilfelandschaft anzupassen. Das genannte Clearing wird vom SBW in stationärer und in ambulanter Form angeboten. Es wurde vereinbart, nach ca. einem Jahr Tätigkeit mit dem neuen Konzept eine Auswertung sowohl im SD als auch im SBW durchzuführen. Diese Evaluation fand in 2013 u.a. auf der Basis eines Fragebogens statt. Das Ergebnis ist als überwiegend positiv zu bewerten. Durch den Clearingprozess konnten Hilfemaßnahmen abgekürzt bzw. zielgerichtet beauftragt werden, weil die Bedarfe und Ressourcen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen genau abgefragt wurden. Es hat sich allerdings auch gezeigt, dass die Vorgaben des Konzeptes zwar grundsätzlich stimmig sind, es in der konkreten Hilfeplanung des Einzelfalles aber auch Entscheidungen geben mußte und konnten, die z.B. eine längere Unterbringung als die vorgesehenen 6 Monate beinhalteten. Dabei wurde insgesamt deutlich, dass sich die Steuerung durch die vom SD durchgeführte Hilfeplanung als flexibel herausstellt. Leider konnten nicht alle Anfragen des SD positiv beschieden werden, da die Kapazitäten der beiden Wohnprojekte (10 stationäre Plätze) nicht ausreichten. So konnten in 2012 von 39 Anfragen 20 Klienten neu aufgenommen werden, in 2013 von 45 Anfragen 22 Klienten. In 2013 wurden insgesamt 43 Klienten durch das SBW des Jugendamtes betreut, wobei es sich in 27 Fällen um stationäre Unterbringungen und in 16 Fällen um ambulante Maßnahmen handelte. 19 Maßnahmen konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Es wurden 2 Freizeiten und 8 Tagesveranstaltungen durchgeführt. Aufgrund der positiven Auswertungen und der kostengünstigen Bearbeitung in einem qualifizierten Clearing schlägt das Jugendamt vor, diesen Arbeitbereich auch mittelfristig weiterzuführen. Es ist jedoch sinnvoll, weitere, kleine Wohneinheiten (je 2 Plätze) anzumieten, um die Bedarfe des SD abdecken zu können. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 01 (3143) Vorlage Nr.: 20140672 Bezeichnung der Vorlage Ausbau des Bereiches stationäres Clearing im Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen (SBW) des Jugendamtes Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die 2012 / 2013 erfolgte Umsteuerung “Clearing im Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen (SBW) des Jugendamtes” zustimmend zur Kenntnis. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, für das SBW des Jugendamtes benötigte weitere kleine Wohneinheiten anzumieten, um die positive Clearing-Arbeit erfolgreich im größeren Umfang weiterführen zu können.