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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
202 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:09

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 23) Vorlage Nr. 20140677 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Anregung nach § 24 der GO NRW Radverkehrsführung an der Kreuzung Wittener Straße/Universitätsstraße/Ümminger Straße/Unterstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Ost Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Sitzungstermin akt. Beratung 08.04.2014 08.04.2014 Anlagen 1. Anregung des ADFC Bochum 2. Übersichtsplan 3. Lageplan Wortlaut Herr Klaus Kuliga (Vorsitzender des ADFC Bochum e.V.) hat folgende Anregung gemacht: Anregung nach § 24 der GO NRW Radverkehrsführung an der Kreuzung Wittener Straße / Universitätsstraße / Ümminger Straße / Unterstraße Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmend des Ausbaus der Linie 310 wird auch der genannte Knotenpunkt umgebaut. Die zur Sitzung der BV Ost am 13.3.2014 vorgelegten Pläne zur Vorlage 20140424 zeigen, dass die Mindestanforderungen an Radwege bei dieser Planung nicht eingehalten werden. Die Wittener Straße hat auf der nördlichen Seite einen Gehweg, der als benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ausgeschildert ist. Die Stadt Bochum hat durch das beidseitige Radfahrverbot auf der Wittener Straße zwischen Opel-Werk und östlicher Einmündung Alte Wittener Straße diesen Gehweg als einzige Radverkehrsverbindung in diesem Bereich deklariert. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 23) Vorlage Nr. 20140677 Abgesehen davon, dass dieser Gehweg zwischen Alte Ümminger Straße und Ümminger Straße nicht die erforderliche Breite aufweist, um überhaupt als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ausgewiesen werden zu dürfen, fehlt im Kreuzungsbereich Ümminger Straße jede Radverkehrsführung. Wenn dieser Gehweg als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ausgewiesen werden soll, muss zwingend die erforderliche Breite von 3,00 m (nach ERA 2020) hergestellt werden. Außerdem ist am Ende eines Zwei-Richtungs-Radweges zwingend eine Überleitung von der linken Seite auf die rechte Seite erforderlich. Diese Überleitung fehlt in der Planung. Auch die Verbindung des Radweges an der Unterstraße zu dem als Radweg ausgewiesenen Gehweg an der Wittener Straße ist in den Plänen nicht zu erkennen. Wegen dieser gravierenden Fehler in der Planung besteht dringender Handlungsbedarf. Mit freundlichen Grüßen Klaus Kuliga Vorsitzender ADFC Bochum e.V. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Der Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite der Wittener Straße zwischen Alte Wittener Straße und Ümminger Straße wurde in den siebziger Jahren gemeinsam mit Wittener Straße gebaut und funktioniert seitdem als kombinierter Geh- und Radweg unauffällig und ohne Probleme. Er ist Bestandteil des NRW-Radwegenetzes und hat außerdem eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Freizeitgebieten Ümmninger See und Kemnader See. Die ERA 2010 empfiehlt unter Abschnitt 3.6 Fußgängerverkehr“: –Gemeinsame Führung mit dem (...) Der Einsatz der gemeinsamen Führung mit dem Fußgängerverkehr ist nur daher dort vertretbar, wo die Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre gering ist. (…) Die Breite hängt von der Nutzungsintensität im Rad- und Fußgängerverkehr ab und beträgt bei geringer Nutzungsintensität mindestens 2.50 m. Das Fußgängeraufkommen in diesem Abschnitt tendiert aufgrund der fehlenden Bebauung und Infrastruktur gegen Null. Fußgänger sind äußerst selten anzutreffen. Der Zweirichtungsradweg entlang der Wittener Straße verfügt auf gesamter Länge über eine Breite von 3.00 m bis 3,50 m und ist nur an einigen Stellen durch Baumscheiben punktuell geringfügig eingeschränkt. Die Verwaltung sieht hier daher keinen akuten Handlungsbedarf. Im Kreuzungsbereich Wittener Straße / Unterstraße / Ümminger Straße wird der Radfahrer auf Sonderweg „Gehweg-Radfahrer frei“ über die nördliche und östliche Furt geführt und kann so entweder in die Ümminger Straße einbiegen oder seinen Weg auf dem Radfahrstreifen der Unterstraße fortsetzen, Der von der Unterstraße kommende Radfahrer wird vor der Lichtsignalanlage aufgeleitet und kommt über die nördliche Furt auf den Radweg in Richtung Bochum. Eine direkte Führung wurde hier nicht gewählt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 23) Vorlage Nr. 20140677 Vom Zweirichtungsradweg in Richtung Langendreer fahrende Radfahrer würden hier unweigerlich den Radfahrstreifen illegal in falscher Richtung nutzen und Konfliktsituationen verursachen. Aus vorgenannten Gründen wird die Anregung gem. § 24 GO abgewiesen.