Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
202 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 23)
Vorlage Nr. 20140677
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Anregung nach § 24 der GO NRW
Radverkehrsführung an der Kreuzung Wittener Straße/Universitätsstraße/Ümminger
Straße/Unterstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.04.2014
08.04.2014
Anlagen
1. Anregung des ADFC Bochum
2. Übersichtsplan
3. Lageplan
Wortlaut
Herr Klaus Kuliga (Vorsitzender des ADFC Bochum e.V.) hat folgende Anregung gemacht:
Anregung nach § 24 der GO NRW
Radverkehrsführung an der Kreuzung Wittener Straße / Universitätsstraße / Ümminger
Straße / Unterstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmend des Ausbaus der Linie 310 wird auch der genannte Knotenpunkt umgebaut.
Die zur Sitzung der BV Ost am 13.3.2014 vorgelegten Pläne zur Vorlage 20140424 zeigen,
dass die Mindestanforderungen an Radwege bei dieser Planung nicht eingehalten werden.
Die Wittener Straße hat auf der nördlichen Seite einen Gehweg, der als
benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr
ausgeschildert ist. Die Stadt Bochum hat durch das beidseitige Radfahrverbot auf der
Wittener Straße zwischen Opel-Werk und östlicher Einmündung Alte Wittener Straße diesen
Gehweg als einzige Radverkehrsverbindung in diesem Bereich deklariert.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 23)
Vorlage Nr. 20140677
Abgesehen davon, dass dieser Gehweg zwischen Alte Ümminger Straße und Ümminger
Straße nicht die erforderliche Breite aufweist, um überhaupt als gemeinsamer Geh- und
Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ausgewiesen werden zu dürfen, fehlt im
Kreuzungsbereich Ümminger Straße jede Radverkehrsführung. Wenn dieser Gehweg als
gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ausgewiesen werden soll,
muss zwingend die erforderliche Breite von 3,00 m (nach ERA 2020) hergestellt werden.
Außerdem ist am Ende eines Zwei-Richtungs-Radweges zwingend eine Überleitung von der
linken Seite auf die rechte Seite erforderlich. Diese Überleitung fehlt in der Planung.
Auch die Verbindung des Radweges an der Unterstraße zu dem als Radweg
ausgewiesenen Gehweg an der Wittener Straße ist in den Plänen nicht zu erkennen.
Wegen dieser gravierenden Fehler in der Planung besteht dringender Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kuliga Vorsitzender ADFC Bochum e.V.
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Der Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite der Wittener Straße zwischen Alte
Wittener Straße und Ümminger Straße wurde in den siebziger Jahren gemeinsam mit
Wittener Straße gebaut und funktioniert seitdem als kombinierter Geh- und Radweg
unauffällig und ohne Probleme. Er ist Bestandteil des NRW-Radwegenetzes und hat
außerdem eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Freizeitgebieten Ümmninger
See und Kemnader See.
Die ERA 2010 empfiehlt unter Abschnitt 3.6
Fußgängerverkehr“:
–Gemeinsame Führung mit dem
(...) Der Einsatz der gemeinsamen Führung mit dem Fußgängerverkehr ist nur daher dort
vertretbar, wo die Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre gering ist.
(…) Die Breite hängt von der Nutzungsintensität im Rad- und Fußgängerverkehr ab und
beträgt bei geringer Nutzungsintensität mindestens 2.50 m.
Das Fußgängeraufkommen in diesem Abschnitt tendiert aufgrund der fehlenden Bebauung
und Infrastruktur gegen Null. Fußgänger sind äußerst selten anzutreffen.
Der Zweirichtungsradweg entlang der Wittener Straße verfügt auf gesamter Länge über eine
Breite von 3.00 m bis 3,50 m und ist nur an einigen Stellen durch Baumscheiben punktuell
geringfügig eingeschränkt.
Die Verwaltung sieht hier daher keinen akuten Handlungsbedarf.
Im Kreuzungsbereich Wittener Straße / Unterstraße / Ümminger Straße wird der Radfahrer
auf Sonderweg „Gehweg-Radfahrer frei“ über die nördliche und östliche Furt geführt und
kann so entweder in die Ümminger Straße einbiegen oder seinen Weg auf dem
Radfahrstreifen der Unterstraße fortsetzen,
Der von der Unterstraße kommende Radfahrer wird vor der Lichtsignalanlage aufgeleitet
und kommt über die nördliche Furt auf den Radweg in Richtung Bochum.
Eine direkte Führung wurde hier nicht gewählt.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 23)
Vorlage Nr. 20140677
Vom Zweirichtungsradweg in Richtung Langendreer fahrende Radfahrer würden hier
unweigerlich den Radfahrstreifen illegal in falscher Richtung nutzen und Konfliktsituationen
verursachen.
Aus vorgenannten Gründen wird die Anregung gem. § 24 GO abgewiesen.