Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Stellungnahme zur Vorlage 20140677 Wittener Str.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Stellungnahme zur Vorlage 20140677 Wittener Str.pdf
Größe
738 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:10

öffnen download melden Dateigröße: 738 kB

Inhalt der Datei

Bochum Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Bochum e.V. Alsenstraße 27 44789 Bochum ADFC Bochum e.V. | Alsenstraße 27 | 44789 Bochum An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum, den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden und die Bezirksvertretung Ost. Klaus Kuliga (Vorsitzender) kuliga@adfc-bo.de Tel. 0234 | 33 74 13 www.adfc-bo.de Bankverbindung Postbank Dortmund BLZ 440 100 46 Konto-Nr. 23675461 4. April 2014 – Vorlage 20140677 Mitteilung der Verwaltung zu unserer Anregung bezüglich Kreuzung Wittener Straße / Universitätsstraße / Ümminger Straße Sehr geehrte Damen und Herren, da wir als Antragsteller unser Anliegen in der Sitzung am 8.4. nicht persönlich vertreten können, erfolgt unsere Stellungnahme zur Vorlage der Verwaltung schriftlich. Wir müssen leider feststellen, dass die Aussagen der Verwaltung in wesentlichen Teilen nicht den Tatsachen entsprechen. Die Verwaltung behauptet, dass der genannte Zwei-RichtungsGeh- und Radweg die erforderliche Breite aufweist: „Der Zweirichtungsradweg entlang derWittener Straße verfügt auf gesamter Länge über eine Breite von 3,00 bis 3,50 m.“ Das ist nachweislich falsch. Zum einen unterschlägt die Verwaltung die Infoprmation, dass zur Fahrbahn ein Trennstreifen von 0,75 m Breite erforderlich ist. Zum anderen ist der Weg nicht nur „an einigen Stellen durch Baumscheiben punktuell geringfügig eingeschränkt“. Die nutzbare Breite des Geh- und Radweges beträgt im Abschnitt von der Einmündung Alte Ümminger Straße an tatsächlich nur etwa 1,00 m statt der erforderlichen 3,00 m.In diesem Abschnitt sind alle Bäume im Gehwegbereich gepflanzt. Bochum Die Ausweisung als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ist also nicht zulässig und verkehrsgefährdend. Zweitens: Im Kreuzungsbereich Wittener Straße / Universitätsstraße / Ümminger Straße gibt es im Gegensatz zu der Behauptung der Verwaltung überhaupt keine Radverkehrsführungen. Es sind ausschließlich fußgängerfurten vorhanden, die von Radfahrern nicht benutzt werden dürfen (siehe Bild unten). Das schließt die Ausweisung des Gehwegs als gemeinsamen Geh- und Radweg definitiv aus. Drittens: Die Beschilderung nach Radverkehrsnetz NRW weist den Radfahrer im Kreuzungsbereich an, weiter geradeaus zu fahren, obwohl es dort überhaupt keinen Radweg mehr gibt! Ein „Sonderweg Gehweg – Radfahrer frei“ existiert nicht! Die Behauptung der Verwaltung „Vom Zweirichtungsradweg in Richtung Langendreer fahrende Radfahrer würden hier unweigerlich den Radfahrstreifen illegal in falscher Richtung nutzen“ ist eine unerträgliche Verdrehung der Tatsachen. Tatsache ist, dass die Verwaltung hier die Radfahrer völlig im Stich lässt, indem sie die unbedingt erforderliche Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich nicht hergestellt hat und die Radfahrer außerdem durch eine falsche Beschilderung „unweigerlich illegal in falscher Richtung“ schickt. Dieser unerträgliche Zustand muss durch eine den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 entsprechende Radverkehrsführung entlang der Wittener Straße und im Kreuzungsbereich beseitigt werden. Eine Stadt, die Radfahrer so diskriminiert wie hier, hat in der AGFS keinen Platz! Mit freundlichen Grüßen Klaus Kuliga Vorsitzender ADFC Bochum e.V.