Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Stellungnahme zur Vorlage 20140677 Wittener Str.pdf
Größe
738 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Bochum
Allgemeiner Deutscher
Fahrrad-Club Bochum e.V.
Alsenstraße 27
44789 Bochum
ADFC Bochum e.V. | Alsenstraße 27 | 44789 Bochum
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum,
den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
und die Bezirksvertretung Ost.
Klaus Kuliga (Vorsitzender)
kuliga@adfc-bo.de
Tel. 0234 | 33 74 13
www.adfc-bo.de
Bankverbindung
Postbank Dortmund
BLZ 440 100 46
Konto-Nr. 23675461
4. April 2014
–
Vorlage 20140677
Mitteilung der Verwaltung zu unserer Anregung bezüglich Kreuzung
Wittener Straße / Universitätsstraße / Ümminger Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
da wir als Antragsteller unser Anliegen in der Sitzung am 8.4. nicht persönlich vertreten
können, erfolgt unsere Stellungnahme zur Vorlage der Verwaltung schriftlich.
Wir müssen leider feststellen, dass die Aussagen der Verwaltung in wesentlichen Teilen
nicht den Tatsachen entsprechen.
Die Verwaltung behauptet, dass der genannte Zwei-RichtungsGeh- und Radweg die
erforderliche Breite aufweist: „Der Zweirichtungsradweg entlang derWittener Straße
verfügt auf gesamter Länge über eine Breite von 3,00 bis 3,50 m.“
Das ist nachweislich falsch.
Zum einen unterschlägt die Verwaltung die Infoprmation, dass zur Fahrbahn ein
Trennstreifen von 0,75 m Breite erforderlich ist. Zum anderen ist der Weg nicht nur „an
einigen Stellen durch Baumscheiben punktuell geringfügig eingeschränkt“.
Die nutzbare Breite des Geh- und Radweges beträgt im Abschnitt von der Einmündung
Alte Ümminger Straße an tatsächlich nur etwa 1,00 m statt der erforderlichen 3,00 m.In
diesem Abschnitt sind alle Bäume im Gehwegbereich gepflanzt.
Bochum
Die Ausweisung als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ist also
nicht zulässig und verkehrsgefährdend.
Zweitens:
Im Kreuzungsbereich Wittener Straße / Universitätsstraße / Ümminger Straße gibt es im
Gegensatz zu der Behauptung der Verwaltung überhaupt keine Radverkehrsführungen.
Es sind ausschließlich fußgängerfurten vorhanden, die von Radfahrern nicht benutzt
werden dürfen (siehe Bild unten). Das schließt die Ausweisung des Gehwegs als
gemeinsamen Geh- und Radweg definitiv aus.
Drittens:
Die Beschilderung nach Radverkehrsnetz NRW weist den Radfahrer im
Kreuzungsbereich an, weiter geradeaus zu fahren, obwohl es dort überhaupt keinen
Radweg mehr gibt!
Ein „Sonderweg Gehweg – Radfahrer frei“ existiert nicht!
Die Behauptung der Verwaltung „Vom Zweirichtungsradweg in Richtung Langendreer
fahrende Radfahrer würden hier unweigerlich den Radfahrstreifen illegal in falscher
Richtung nutzen“ ist eine unerträgliche Verdrehung der Tatsachen.
Tatsache ist, dass die Verwaltung hier die Radfahrer völlig im Stich lässt, indem sie die
unbedingt erforderliche Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich nicht hergestellt hat
und die Radfahrer außerdem durch eine falsche Beschilderung „unweigerlich illegal in
falscher Richtung“ schickt.
Dieser unerträgliche Zustand muss durch eine den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen 2010 entsprechende Radverkehrsführung entlang der Wittener
Straße und im Kreuzungsbereich beseitigt werden.
Eine Stadt, die Radfahrer so diskriminiert wie hier, hat in der AGFS keinen Platz!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kuliga
Vorsitzender ADFC Bochum e.V.