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1. Anregung des ADFC Bochum.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
1. Anregung des ADFC Bochum.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:10

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Inhalt der Datei

Bochum Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Bochum e.V. Alsenstraße 27 44789 Bochum ADFC Bochum e.V. | Alsenstraße 27 | 44789 Bochum An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum, die Bezirksvertretung Ost, und die Fraktionen im Rat der Stadt Bochum Klaus Kuliga (Vorsitzender) kuliga@adfc-bo.de Tel. 0234 | 33 74 13 www.adfc-bo.de Bankverbindung Postbank Dortmund BLZ 440 100 46 Konto-Nr. 23675461 5. März 2014 – Anregung nach § 24 der GO NRW Radverkehrsführung an der Kreuzung Wittener Straße / Universitätsstraße / Ümminger Straße / Unterstraße Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmend des Ausbaus der Linie 310 wird auch der genannte Knotenpunkt umgebaut. Die zur Sitzung der BV Ost am 13.3.2014 vorgelegten Pläne zur Vorlage 20140424 zeigen, dass die Mindestanforderungen an Radwege bei dieser Planung nicht eingehalten werden. Die Wittener Straße hat auf der nördlichen Seite einen Gehweg, der als benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ausgeschildert ist. Die Stadt Bochum hat durch das beidseitige Radfahrverbot auf der Wittener Straße zwischen Opel-Werk und östlicher Einmündung Alte Wittener Straße diesen Gehweg als einzige Radverkehrsverbindung in diesem Bereich deklariert. Abgesehen davon, dass dieser Gehweg zwischen Alte Ümminger Straße und Ümminger Straße nicht die erforderliche Breite aufweist, um überhaupt als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ausgewiesen werden zu dürfen, fehlt im Kreuzungsbereich Ümminger Straße jede Radverkehrsführung. Wenn dieser Gehweg als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ausgewiesen werden soll, muss zwingend die erforderliche Breite von 3,00 m (nach ERA 2020) hergestellt werden. Außerdem ist am Ende eines Zwei-Richtungs-Radweges zwingend eine Überleitung von der linken Seite auf die rechte Seite erforderlich. Diese Überleitung fehlt in der Planung. Auch die Verbindung des Radweges an der Unterstraße zu dem als Radweg ausgewiesenen Gehweg an der Wittener Straße ist in den Plänen nicht zu erkennen. Wegen dieser gravierenden Fehler in der Planung besteht dringender Handlungsbedarf. Mit freundlichen Grüßen Klaus Kuliga Vorsitzender ADFC Bochum e.V.