Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
1. Anregung des ADFC Bochum.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Bochum
Allgemeiner Deutscher
Fahrrad-Club Bochum e.V.
Alsenstraße 27
44789 Bochum
ADFC Bochum e.V. | Alsenstraße 27 | 44789 Bochum
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum,
die Bezirksvertretung Ost,
und die Fraktionen im Rat der Stadt Bochum
Klaus Kuliga (Vorsitzender)
kuliga@adfc-bo.de
Tel. 0234 | 33 74 13
www.adfc-bo.de
Bankverbindung
Postbank Dortmund
BLZ 440 100 46
Konto-Nr. 23675461
5. März 2014
–
Anregung nach § 24 der GO NRW
Radverkehrsführung an der Kreuzung Wittener Straße / Universitätsstraße /
Ümminger Straße / Unterstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmend des Ausbaus der Linie 310 wird auch der genannte Knotenpunkt
umgebaut. Die zur Sitzung der BV Ost am 13.3.2014 vorgelegten Pläne zur Vorlage
20140424 zeigen, dass die Mindestanforderungen an Radwege bei dieser Planung nicht
eingehalten werden.
Die Wittener Straße hat auf der nördlichen Seite einen Gehweg, der als
benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr
ausgeschildert ist. Die Stadt Bochum hat durch das beidseitige Radfahrverbot auf der
Wittener Straße zwischen Opel-Werk und östlicher Einmündung Alte Wittener Straße
diesen Gehweg als einzige Radverkehrsverbindung in diesem Bereich deklariert.
Abgesehen davon, dass dieser Gehweg zwischen Alte Ümminger Straße und Ümminger
Straße nicht die erforderliche Breite aufweist, um überhaupt als gemeinsamer Geh- und
Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ausgewiesen werden zu dürfen, fehlt im
Kreuzungsbereich Ümminger Straße jede Radverkehrsführung. Wenn dieser Gehweg als
gemeinsamer Geh- und Radweg im Zwei-Richtungs-Verkehr ausgewiesen werden soll,
muss zwingend die erforderliche Breite von 3,00 m (nach ERA 2020) hergestellt werden.
Außerdem ist am Ende eines Zwei-Richtungs-Radweges zwingend eine Überleitung von
der linken Seite auf die rechte Seite erforderlich. Diese Überleitung fehlt in der Planung.
Auch die Verbindung des Radweges an der Unterstraße zu dem als Radweg
ausgewiesenen Gehweg an der Wittener Straße ist in den Plänen nicht zu erkennen.
Wegen dieser gravierenden Fehler in der Planung besteht dringender Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kuliga
Vorsitzender ADFC Bochum e.V.