Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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159 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:56
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
32 12 (36 74)
Vorlage Nr.: 20140742
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anregung nach § 24 GO NRW - "Bürgerbeteiligung zur Verringerung der "Taubenplage" in
unserer Stadt"
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
08.04.2014
Anlagen
1. Anregung
2. Anregung
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
32 12 (36 74)
Vorlage Nr.: 20140742
Mit Schreiben vom 12.01.2014 regen Frau Rothenbacher und Frau Krüsmann an, unter Mitwirkung
ehrenamtlich tätiger Bürger an verschiedenen Standorten in der Bochumer Innenstadt Taubenhäuser zu errichten. Mit Schreiben vom 12.03.2014 schlossen sich Frau Schwarz und Herr Hashmi
der o.a. Eingabe an.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das Thema Stadttauben und deren Leben im städtischen Raum tritt durch verschiedene
Bürgeranfragen wiederkehrend bei der Verwaltung auf.
Aus diesem Grund wurde 2008 von der Stadt Bochum ein Gutachten in Auftrag gegeben, das
ausführlich zu dieser Problematik Stellung genommen hat und das immer noch für inhaltlich richtig
und gültig erachtet wird (Gutachten der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet -Herr Richard
Köhler- „Wildlebende Stadttauben - Möglichkeiten zur Bestandsregulierung unter besonderer
Berücksichtigung der Wirkung von Taubenhäusern“).
Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung wurden den Mitgliedern des Ausschusses
für Umweltschutz und öffentliche Einrichtungen in der Sitzung am 08.01.2009 vom Leiter der
Biologischen Station östliches Ruhrgebiet, Herrn Heuser, vorgestellt und erläutert.
Grundsätzlich ist Folgendes festzuhalten:
Die Bekämpfung oder Reduzierung von Stadttauben kann nur durch ein Bündel von Maßnahmen
erfolgreich angegangen werden. Hierzu trägt auch das Fütterungsverbot der Stadt Bochum
sicherlich in entscheidendem Maße bei. Des Weiteren sind Maßnahmen, wie die Vergrämung von
Stadttauben
an
Gebäuden
wichtige
flankierende
Maßnahmen.
Dass
diese
Vergrämungsmaßnahmen nicht flächendeckend stattfinden, ist sicherlich auch dem Eigentumsund Verfügungsrecht der einzelnen Gebäudebesitzer geschuldet.
Die Behauptung, dass Tauben generell an Unterernährung leiden und durch Vergiften oder durch
Präparieren von Futter mit Betäubungsmitteln leiden, erkranken oder sterben ist durch keine
Tatsache belegt. Untersuchungen von ausgelegtem Futter haben keine Beweise für ein
Beimischen von Giften ergeben. Vielmehr muss festgestellt werden, dass gerade durch Futter,
welches von Bürgern widerrechtlich ausgelegt wurde, Tauben Schaden erleiden, weil dieses Futter
entweder nicht artgerecht oder verdorben war (altes, z. T. schimmeliges Brot, kleingeschnittene
Wurststücke, Getreide, welches verschmutzt und durch Nässe verdorben ist, etc.).
Das Gutachten kommt eindeutig zu dem Schluss, dass Stadttauben keine hilflosen und von
menschlicher Fütterung abhängigen Haustiere sind. Stadttauben haben sich züchterisch oder
durch genetische Veränderungen nur geringgradig verändert und entsprechend wenig von ihrem
Ursprung entfernt, sodass sie im Regelfall ohne menschliche Hilfe auskommen können und
müssen.
Gerade das Fütterungsverbot der Stadt Bochum trägt maßgeblich dazu bei, dass Tauben nicht nur
in einem engen Bereich (z.B. in der Innenstadt) nach Futter suchen, sondern diesen Such-Bereich
deutlich erweitern. Das Auffinden von toten Tauben wie durch Frau Rothenbacher und Frau
Krüsmann geschildert, hat damit zu tun, dass Tauben, die in den Städten leben auch dort sterben.
Dies kann durch Altersschwäche passieren, jedoch genauso durch Krankheiten, auch dies ist ein
Bestandteil des Lebens von Tieren in Städten; dass dies unter den Augen der jeweiligen
Bevölkerung passiert, lässt sich jedoch leider nicht vermeiden.
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Vorlage Nr.: 20140742
Das Verbringen von Tauben aus dem Bochumer Stadtbereich in die Stadt Witten ist keine Erfolg
versprechende Maßnahme. Bekanntermaßen verfügen gerade Tauben über ein äußerst gutes
Orientierungsvermögen und sind in der Lage, gezielt auch über weite Strecken ihren Heimatort
wieder anzufliegen.
Insbesondere das Wittener Beispiel zeigt, dass es dort in unmittelbarer Nähe des Taubenturmes
zu einer flächigen Ansiedlung von weiteren Tauben gekommen ist, die zwar den Taubenturm nicht
als Unterkunft nutzen können, jedoch an der Fütterung teilhaben und auf den umliegenden
Bäumen und Wohnhäusern ihr Quartier bezogen haben. Entsprechend starke Verschmutzungen
können in der Umgebung sehr gut beobachtet werden.
Nachhaltig ist das Fazit des umfangreichen (54-seitigen) Gutachtens zu berücksichtigen, dass die
Anwendung der Taubenschlag-Methode zur Bestandsverminderung der Stadttauben in Bochum
nicht empfohlen werden konnte. Die Methode sei trotz langjähriger Anwendung in zahlreichen
Städten bisher den Nachweis schuldig geblieben, dass sie zur Problemlösung beitragen kann.
Erfolgsberichte seien meist anekdotisch und kaum nachprüfbar. Ein Erfolg der Methode aufgrund
des von den Betreibern angegebenen Wirkungsmechanismus sei – trotz intuitiv einleuchtender
und zunächst überzeugend klingender Argumentation – aufgrund gesicherten ökologischen und
populationsbiologischen Fachwissens nahezu ausgeschlossen. Für eine Ausweitung der
Anwendung – oder gar eine Deklaration zur Standardmethode – bestehe zurzeit keinerlei Anlass.
Die weite Verbreitung, die die Taubenschlag-Methode in den vergangenen Jahren gefunden hat,
beruhe nicht auf einer Erfolgsbilanz.
Im Oktober 2013 erfolgte eine Abfrage bei den Ordnungsämtern der nordrhein-westfälischen
Großstädte, um die unterschiedlichen Maßnahmen und Konzepte abzufragen. Als Ergebnis bleibt
festzuhalten, dass in erster Linie auf das Fütterungsverbot gesetzt wird.
Die Einrichtung von Taubenhäusern oder Taubentürmen wäre mit dauerhaften Kosten für die Stadt
Bochum verbunden. Die ehrenamtliche Betreuung von Taubenhäusern oder Taubentürmen ist
nicht zielführend, da das Engagement von einzelnen privaten Personen keine Garantie für eine
dauerhafte und sachkundige Betreuung darstellt. Eine Betreuung kann nur funktionieren, wenn die
betreuende Einrichtung gewährleistet, dass eine dauerhafte und sach- bzw. fachkundige
Betreuung der Tauben stattfindet.
Da der Verwaltung bis heute keine anderen (neuen) wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt
geworden sind, schließt sie derzeit weiterhin die Anwendung der sog. Taubenschlag-Methode aus.
Insoweit verbleibt ihr die Überwachung des aus § 20 Absatz 2 der Bochumer
Sicherheitsverordnung bestehenden Fütterungsverbotes durch Ordnungsdienstmitarbeiter im
Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten und bei Verstößen ein Verwarnungsgeld von 35 Euro zu
erheben. Bei gravierenden Verstößen (z. B. Auslegen von größeren Futtermengen aus Trolleys o.
ä.) reagiert die Verwaltung mit ordnungsbehördlichen Mitteln und Maßnahmen (z. B. Erlass von mit
der Androhung von Verwaltungszwang versehenen Ordnungsverfügungen; Sicherstellung von
Taubenfutter im Wege des Sofortvollzuges). Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger
durch Plakate, Info-Material („Rote Karte“, Aktion „Benehmen in Bochum - Karte Tauben füttern“)
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- Begründung - Seite 3
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Vorlage Nr.: 20140742
und durch das Internet auf das bestehende Fütterungsverbot und die Konsequenzen bei
Zuwiderhandlungen aufmerksam gemacht.
Jede andere Lösung ist für die Kommune aus Gründen der finanziell unabwägbaren Risiken und
aus Gründen sich daraus entwickelnder Tierschutzprobleme bei unsachgemäßer Pflege
abzulehnen.
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Vorlage Nr.: 20140742
Bezeichnung der Vorlage
Anregung nach § 24 GO NRW - "Bürgerbeteiligung zur Verringerung der "Taubenplage" in
unserer Stadt"
Der Anregung, unter Mitwirkung ehrenamtlich tätiger Bürger an verschiedenen Standorten in der
Bochumer Innenstadt Taubenhäuser zu errichten, wird nicht gefolgt.