Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
159 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:56

öffnen download melden Dateigröße: 159 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 12 (36 74) Vorlage Nr.: 20140742 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anregung nach § 24 GO NRW - "Bürgerbeteiligung zur Verringerung der "Taubenplage" in unserer Stadt" Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 08.04.2014 Anlagen 1. Anregung 2. Anregung Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 12 (36 74) Vorlage Nr.: 20140742 Mit Schreiben vom 12.01.2014 regen Frau Rothenbacher und Frau Krüsmann an, unter Mitwirkung ehrenamtlich tätiger Bürger an verschiedenen Standorten in der Bochumer Innenstadt Taubenhäuser zu errichten. Mit Schreiben vom 12.03.2014 schlossen sich Frau Schwarz und Herr Hashmi der o.a. Eingabe an. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Das Thema Stadttauben und deren Leben im städtischen Raum tritt durch verschiedene Bürgeranfragen wiederkehrend bei der Verwaltung auf. Aus diesem Grund wurde 2008 von der Stadt Bochum ein Gutachten in Auftrag gegeben, das ausführlich zu dieser Problematik Stellung genommen hat und das immer noch für inhaltlich richtig und gültig erachtet wird (Gutachten der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet -Herr Richard Köhler- „Wildlebende Stadttauben - Möglichkeiten zur Bestandsregulierung unter besonderer Berücksichtigung der Wirkung von Taubenhäusern“). Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung wurden den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltschutz und öffentliche Einrichtungen in der Sitzung am 08.01.2009 vom Leiter der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet, Herrn Heuser, vorgestellt und erläutert. Grundsätzlich ist Folgendes festzuhalten: Die Bekämpfung oder Reduzierung von Stadttauben kann nur durch ein Bündel von Maßnahmen erfolgreich angegangen werden. Hierzu trägt auch das Fütterungsverbot der Stadt Bochum sicherlich in entscheidendem Maße bei. Des Weiteren sind Maßnahmen, wie die Vergrämung von Stadttauben an Gebäuden wichtige flankierende Maßnahmen. Dass diese Vergrämungsmaßnahmen nicht flächendeckend stattfinden, ist sicherlich auch dem Eigentumsund Verfügungsrecht der einzelnen Gebäudebesitzer geschuldet. Die Behauptung, dass Tauben generell an Unterernährung leiden und durch Vergiften oder durch Präparieren von Futter mit Betäubungsmitteln leiden, erkranken oder sterben ist durch keine Tatsache belegt. Untersuchungen von ausgelegtem Futter haben keine Beweise für ein Beimischen von Giften ergeben. Vielmehr muss festgestellt werden, dass gerade durch Futter, welches von Bürgern widerrechtlich ausgelegt wurde, Tauben Schaden erleiden, weil dieses Futter entweder nicht artgerecht oder verdorben war (altes, z. T. schimmeliges Brot, kleingeschnittene Wurststücke, Getreide, welches verschmutzt und durch Nässe verdorben ist, etc.). Das Gutachten kommt eindeutig zu dem Schluss, dass Stadttauben keine hilflosen und von menschlicher Fütterung abhängigen Haustiere sind. Stadttauben haben sich züchterisch oder durch genetische Veränderungen nur geringgradig verändert und entsprechend wenig von ihrem Ursprung entfernt, sodass sie im Regelfall ohne menschliche Hilfe auskommen können und müssen. Gerade das Fütterungsverbot der Stadt Bochum trägt maßgeblich dazu bei, dass Tauben nicht nur in einem engen Bereich (z.B. in der Innenstadt) nach Futter suchen, sondern diesen Such-Bereich deutlich erweitern. Das Auffinden von toten Tauben wie durch Frau Rothenbacher und Frau Krüsmann geschildert, hat damit zu tun, dass Tauben, die in den Städten leben auch dort sterben. Dies kann durch Altersschwäche passieren, jedoch genauso durch Krankheiten, auch dies ist ein Bestandteil des Lebens von Tieren in Städten; dass dies unter den Augen der jeweiligen Bevölkerung passiert, lässt sich jedoch leider nicht vermeiden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 12 (36 74) Vorlage Nr.: 20140742 Das Verbringen von Tauben aus dem Bochumer Stadtbereich in die Stadt Witten ist keine Erfolg versprechende Maßnahme. Bekanntermaßen verfügen gerade Tauben über ein äußerst gutes Orientierungsvermögen und sind in der Lage, gezielt auch über weite Strecken ihren Heimatort wieder anzufliegen. Insbesondere das Wittener Beispiel zeigt, dass es dort in unmittelbarer Nähe des Taubenturmes zu einer flächigen Ansiedlung von weiteren Tauben gekommen ist, die zwar den Taubenturm nicht als Unterkunft nutzen können, jedoch an der Fütterung teilhaben und auf den umliegenden Bäumen und Wohnhäusern ihr Quartier bezogen haben. Entsprechend starke Verschmutzungen können in der Umgebung sehr gut beobachtet werden. Nachhaltig ist das Fazit des umfangreichen (54-seitigen) Gutachtens zu berücksichtigen, dass die Anwendung der Taubenschlag-Methode zur Bestandsverminderung der Stadttauben in Bochum nicht empfohlen werden konnte. Die Methode sei trotz langjähriger Anwendung in zahlreichen Städten bisher den Nachweis schuldig geblieben, dass sie zur Problemlösung beitragen kann. Erfolgsberichte seien meist anekdotisch und kaum nachprüfbar. Ein Erfolg der Methode aufgrund des von den Betreibern angegebenen Wirkungsmechanismus sei – trotz intuitiv einleuchtender und zunächst überzeugend klingender Argumentation – aufgrund gesicherten ökologischen und populationsbiologischen Fachwissens nahezu ausgeschlossen. Für eine Ausweitung der Anwendung – oder gar eine Deklaration zur Standardmethode – bestehe zurzeit keinerlei Anlass. Die weite Verbreitung, die die Taubenschlag-Methode in den vergangenen Jahren gefunden hat, beruhe nicht auf einer Erfolgsbilanz. Im Oktober 2013 erfolgte eine Abfrage bei den Ordnungsämtern der nordrhein-westfälischen Großstädte, um die unterschiedlichen Maßnahmen und Konzepte abzufragen. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in erster Linie auf das Fütterungsverbot gesetzt wird. Die Einrichtung von Taubenhäusern oder Taubentürmen wäre mit dauerhaften Kosten für die Stadt Bochum verbunden. Die ehrenamtliche Betreuung von Taubenhäusern oder Taubentürmen ist nicht zielführend, da das Engagement von einzelnen privaten Personen keine Garantie für eine dauerhafte und sachkundige Betreuung darstellt. Eine Betreuung kann nur funktionieren, wenn die betreuende Einrichtung gewährleistet, dass eine dauerhafte und sach- bzw. fachkundige Betreuung der Tauben stattfindet. Da der Verwaltung bis heute keine anderen (neuen) wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt geworden sind, schließt sie derzeit weiterhin die Anwendung der sog. Taubenschlag-Methode aus. Insoweit verbleibt ihr die Überwachung des aus § 20 Absatz 2 der Bochumer Sicherheitsverordnung bestehenden Fütterungsverbotes durch Ordnungsdienstmitarbeiter im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten und bei Verstößen ein Verwarnungsgeld von 35 Euro zu erheben. Bei gravierenden Verstößen (z. B. Auslegen von größeren Futtermengen aus Trolleys o. ä.) reagiert die Verwaltung mit ordnungsbehördlichen Mitteln und Maßnahmen (z. B. Erlass von mit der Androhung von Verwaltungszwang versehenen Ordnungsverfügungen; Sicherstellung von Taubenfutter im Wege des Sofortvollzuges). Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger durch Plakate, Info-Material („Rote Karte“, Aktion „Benehmen in Bochum - Karte Tauben füttern“) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 12 (36 74) Vorlage Nr.: 20140742 und durch das Internet auf das bestehende Fütterungsverbot und die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen aufmerksam gemacht. Jede andere Lösung ist für die Kommune aus Gründen der finanziell unabwägbaren Risiken und aus Gründen sich daraus entwickelnder Tierschutzprobleme bei unsachgemäßer Pflege abzulehnen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 32 12 (36 74) Vorlage Nr.: 20140742 Bezeichnung der Vorlage Anregung nach § 24 GO NRW - "Bürgerbeteiligung zur Verringerung der "Taubenplage" in unserer Stadt" Der Anregung, unter Mitwirkung ehrenamtlich tätiger Bürger an verschiedenen Standorten in der Bochumer Innenstadt Taubenhäuser zu errichten, wird nicht gefolgt.