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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
174 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:56

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 (1405) Zä Vorlage Nr.: 20140713 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Antrag gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) des Herrn Dr. med. Poeschel, der Frau Susanne Schaperdot sowie des Herrn Mark Mefsut vom 05.07.2013 sowie der Frau Gerda Jaeschke und des Herrn Helmut Jaeschke vom 18.09.2013 Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 08.04.2014 Anlagen Lärmbelastung Overbergstraße Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 (1405) Zä Vorlage Nr.: 20140713 Die Bezirksvertretung Süd hat in ihrer Sitzung am 04.09.2012 (Vorlage Nr. 20121746) folgenden Beschluss gefasst und der Verwaltung zur Beantwortung vorgelegt: „Auf der Universitätsstraße ist ab Abfahrt Hustadtring in beiden Fahrtrichtungen nach Osten die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Auf der Südseite steht, fast bis zur Abfahrt Schattbachstraße, eine Lärmschutzwand. Auf der Nordseite endet diese Wand an der Lennershofbrücke. Die östlich gelegenen Häuser an der Overbergstraße werden nicht durch eine Wand geschützt. Aus der Karte „Umbebungslärm NRW“, Hrsg. Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, kartiert durch die Stadt Bochum im Jahr 2007, geht hervor, dass auf der südlichen Seite der Overbergstraße 60 – 65 dB(A), auf der nördlichen Seite 55 – 60 dB(A) gemessen wurden. Als Dauerbelastung sind diese Werte für die Anwohnerinnen und Anwohner gesundheitsgefährdend. Die Bezirksvertretung beantragt daher die Prüfung der Lärmwerte einschließlich Abgabe einer Bewertung, darüber hinaus die Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h sowie einer Verlängerung der Lärmschutzwand bis zur Schattbachstraße.“ Die Verwaltung hat dazu wie folgt Stellung genommen (Vorlage-Nr. 20131946 vom 17.09.2013): Im Rahmen der Lärmkartierung der Stadt Bochum wurden für das gesamte Stadtgebiet in Bochum insgesamt 137 Belastungsschwerpunkte ermittelt. Für diese Bereiche liegen die Lärmpegel Lden/Lnight bei ≥70/60 dB(A). Das Ministerium für Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) empfiehlt den Kommunen, ab diesen Lärmpegeln tätig zu werden (Erlass zur Lärmaktionsplanung vom 07.02.2008). Diese Auslösewerte haben zwar nicht die Bedeutung von Grenzwerten, die verpflichtend einzuhalten sind, dienen jedoch dazu, die Gebiete einzugrenzen, für die prioritärer Handlungsbedarf besteht. Die Lärmwerte für die Overbergstraße liegen deutlich unter den maßgeblichen Auslösewerten von 70/60 dB(A), so dass dieser Bereich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zunächst unberücksichtigt bleibt. Nach der Lärmkartierung der 2. Stufe (Stichtag 30.06.2012) liegen die Spitzenlärmwerte an der Overbergstraße an den Gebäudefassaden in Richtung Universitätsstraße bei einem Lden von 64 dB(A) und an den Gebäudefassaden in Richtung Overbergstraße bei einem Lden von 67 dB (A). Die Immissionswerte liegen somit weiterhin unter den durch das MKULNV empfohlenen Auslösewerten für die Lärmaktionsplanung. Die Stadt Bochum hat mit der detaillierten Lärmaktionsplanung einen externen Gutachter beauftragt. Mit diesem Gutachter wurde vereinbart, dass eine Betrachtung aller Lärmschwerpunkte ab einem Lden von 65 dB(A) erfolgen soll. Für die Umsetzung der zu entwickelnden Minderungsmaßnahmen erfolgt im Anschluss daran in Abgängigkeit von Dringlichkeit, Kosten- und Nutzenverhältnis sowie Umsetzungschancen eine entsprechende Prioritätensetzung. Die Ergebnisse des Gutachters werden voraussichtlich im Februar 2014 vorliegen. Der Beschlussvorschlag lautete wie folgt: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 (1405) Zä Vorlage Nr.: 20140713 Der Antrag auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Universitätsstraße zwischen Lennershof und Schattbachstraße in beiden Richtungen auf 50 km/h sowie die gleichzeitige fest installierte Radarüberwachung wird abgelehnt. Die Ergebnisse der detaillierten Lärmaktionsplanung sind abzuwarten. In der Sitzung am 17.09.2013 wurde dann folgender Beschluss gefasst: „Der Antrag auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Universitätsstraße zwischen Lennershof und Schattbachstraße in beiden Richtungen auf 50 km/h sowie die gleichzeitige fest installierte Radarüberwachung wird zurückgestellt. Die Ergebnisse der detaillierten Lärmaktionsplanung sind abzuwarten. Nach Bewertung der Ergebnisse durch die Verwaltung ist dem Ausschuss die Anregung in Form einer aktualisierten Beschlussvorlage erneut zur Beratung vorzulegen.“ Die Verwaltung nimmt nun wie folgt dazu Stellung: Die Stadt Bochum hat mit der Erarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung einschließlich der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit die Fa. Lärmkontor GmbH beauftragt. Unter der Leitung von Lärmkontor haben im September 2013 sog. runde Tische stattgefunden, an denen mögliche Maßnahmen infolge von Diskussionsprozessen entwickelt wurden. Betrachtet wurden hier zunächst die Belastungsschwerpunkte, bei denen ein LDEN/Lnight > 65/55 dB(A) und die Lärmkennziffer (LKZ) pro 1 Hektar Fläche im Stadtgebiet > 100 lag. Eine hohe Lärmkennziffer steht für eine hohe Betroffenheit und eine hohe Lärmbelastung. Insgesamt wurden an den runden Tischen 45 Lärmschwerpunkte im gesamten Stadtgebiet untersucht und mögliche Minderungsmaßnahmen entwickelt. U.a. wurde für insgesamt 42 Straßenabschnitte eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeschlagen. Die Maßnahme ist allerdings nur pauschal beurteilt worden. Eine genaue Prüfung ist daher in jedem Einzelfall erforderlich. Die Verwaltung hat hierzu folgende Vorgehensweise vorgeschlagen, welche vom Ausschuss für Umwelt, Sicherheit, Ordnung und Verkehr in seiner Sitzung am 27.03.2014 beschlossen wurde: Die Straßenabschnitte, für die eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Lärmkontor vorgeschlagen wurde, liegen alle im Vorbehaltsstraßennetz der Stadt Bochum. Dabei handelt es sich um das Verkehrsstraßennetz der Stadt Bochum, über das alle Kfz-Verkehre abgewickelt werden sollen, die über die reine Erschließungsfunktion der anliegenden Nutzungen hinausgehen. Bei der Beurteilung der Maßnahme ist daher zu berücksichtigen, dass die Funktionsfähigkeit des Vorbehaltsnetzes gewährleistet bleiben muss. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch im Vorbehaltsstraßennetz stellt im Rahmen der Lärmaktionsplanung den am häufigsten benannten Vorschlag im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung dar und ist darüber hinaus eine kurzfristig umsetzbare und Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 (1405) Zä Vorlage Nr.: 20140713 kostengünstige Maßnahme. Das Minderungspotenzial liegt durchschnittlich bei 2 bis 3 dB(A), bei gepflasterter Straße sogar um bis zu 5 dB(A). Um die Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen von der Erfüllung bestimmter Kriterien abhängig zu machen und auch für Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten, wurde in Abstimmung mit allen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung ein Prüfkatalog erarbeitet. Mit diesem Prüfkatalog sollen nun Erfahrungen in der Anwendung gesammelt werden, so dass er in der Folge noch angepasst und verändert werden kann. Auch eine Gewichtung der einzelnen Kriterien zueinander sowie die Abwägung untereinander bis zur Entscheidungsfindung werden bei der Anwendung ausgestaltet. Bei den folgenden Straßenabschnitten (hotspots) ist die Verwaltung nach einer ersten groben Einschätzung der Ansicht, dass vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h möglich wäre: Oskar-Hoffmann-Straße (Teilbereich von der Universitätsstraße bis Einmündung Düppelstraße) Essener Straße (Teilbereich Gotenstraße bis Eugenstraße) Bahnhofstraße (Teilbereich Westenfelder Straße bis Probst-Hellmich-Promenade) Harpener Hellweg (Teilbereich Am Ruhrpark bis Auf dem Knust) Günnigfelder Straße (Kreisverkehr bis Aschenbruch) Bei einer positiven Entscheidung werden diese Straßenabschnitte als Pilotprojekte mit einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Hierzu soll zum einen eine begleitende Öffentlichkeitskampagne zur Akzeptanz der Beschränkung durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen zum Zweck einer Wirkungsanalyse (sowohl für die Mittelungspegel als auch zur Feststellung der Fahrgeschwindigkeiten nach einer Beschränkung) im Rahmen eines Monitorings begleitet werden. Der Bereich an der Universitätsstraße, für den eine Geschwindigkeitsreduzierung beantragt wurde, weist eine erheblich niedrigere Lärmkennziffer im Bereich der Overbergstraße auf. Darüber hinaus ist zu erkennen, dass die Lärmquelle an der Overbergstraße diese selbst, und nicht die Universitätsstraße ist (siehe Anlage 1). Aufgrund der im Vergleich zu den identifizierten hotspots im Stadtgebiet niedrigen Lärmkennziffer an der Overbergstraße, dem Beschluss des Ausschusses zur Prioritätensetzung sowie der Tatsache, dass die ursächliche Lärmquelle nicht die Universitätsstraße ist, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h abzulehnen. Im Bereich der Westerholtstraße liegt eine Lärmbelastung über den Auslösewerten von 65/55 dB(A) nicht vor, so dass hier Lärmminderungsmaßnahmen nicht erforderlich sind (siehe Anlage 2). Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 (1405) Zä Vorlage Nr.: 20140713 Bezeichnung der Vorlage Antrag gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) des Herrn Dr. med. Poeschel, der Frau Susanne Schaperdot sowie des Herrn Mark Mefsut vom 05.07.2013 sowie der Frau Gerda Jaeschke und des Herrn Helmut Jaeschke vom 18.09.2013 Die Anträge auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an der Universitätsstraße zwischen Lennershof und Schattbachstraße in beiden Richtungen und an der Westerholtstraße auf 50 km/h sowie die gleichzeitige fest installierte Radarüberwachung werden abgelehnt.