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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:57

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 22) Vorlage Nr.: 20140764 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Anregung nach § 24 GO NRW von Herrn Klaus Kuliga zur Planung von Radfahrstreifen auf dem Harpener Hellweg Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 08.04.2014 Anlagen 1. Anregung 2. Beschlussvorlage 20140427 3. Übersichtsplan 4. Lageplan 5. Lageplan 6. Lageplan Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 22) Vorlage Nr.: 20140764 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 22) Vorlage Nr.: 20140764 Herr Kuliga hat mit Schreiben vom 08.12.2013 eine umfangreiche Eingabe zur Anlage von Radfahrverkehrsanlagen auf dem Harpener Hellweg zwischen der Stadtgrenze Dortmund bis zum Castroper Hellweg gemacht. Diese Eingabe steht im Zusammenhang mit der Anlage von Radfahrstreifen auf dem Harpener Hellweg zwischen Laurentiusstraße und Geisental. Auf Anregung der Bezirksvertretung Bochum Nord (Sitzung am 15.05.2012 unter TOP 24.3.1) hat die Verwaltung die Möglichkeiten zur Anlage von Radfahrstreifen untersucht und vorgestellt. Aufgrund eines weiteren Antrages der Bezirksvertretung hat die Verwaltung nun für den Abschnitt Laurentiusstraße bis Geisental eine konkrete Planung zur Anlage von Radfahrstreifen erarbeitet. Die Vorlage zu dieser Planung (Vorlage 20140427 s. Anlage) wurde am 20.03.2014 im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr beschlossen. Im Laufe diesen Jahres wird die Planung umgesetzt. Der Abschnitt zwischen der Straße „Am Ruhrpark“ und Karl-Leich-Straße wurde Ende der 80ziger Jahre ausgebaut. Damals wurden Standards zugrunde gelegt, die von geringeren Geschwindigkeiten für Fahrräder ausgingen. Daher ist auf diesen Radwegen die Benutzungspflicht weitestgehend aufgehoben worden. Herr Kuliga wünscht nun, dass auf der Fahrbahn Schutzstreifen angelegt werden. Dieses würde aber das Parken am Fahrbahnrand stark einschränken. In einem derartigen Stadtteilzentrum ist dieses nach Auffassung der Verwaltung nicht zu vertreten. Daher sieht in diesem Abschnitt die Verwaltung nur die Möglichkeit für ERA2010-konforme Radverkehrsanlagen, wenn der Querschnitt baulich umgestaltet wird. Der Aufwand dafür ist so hoch und der bauliche Zustand so gut, dass zurzeit eine derartige Maßnahmen nicht absehbar ist. Die weiteren Abschnitte, die Herr Kuliga in seiner Anregung auch anspricht, werden entweder im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen (z.B. Neunutzung der Stahlwerke-Erweiterungsfläche) oder aber bei Erneuerung der Decken ergänzt. Für diese Abschnitte werden jeweils einzelne Ausbaubeschlüsse in den zuständigen Gremien eingeholt. Die Anregungen von Herrn Kuliga werden in der Abwägung bei der Erarbeitung der Planung mit berücksichtigt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (36 22) Vorlage Nr.: 20140764 Bezeichnung der Vorlage Anregung nach § 24 GO NRW von Herrn Klaus Kuliga zur Planung von Radfahrstreifen auf dem Harpener Hellweg Der Ausschuss für Anregungen und Bedenken nimmt die Anregung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Anregungen von Herrn Kuliga bei der Planung der einzelnen Abschnitte des Harpener Hellweges mit einzubeziehen und abzuwägen. Die Planungen der einzelnen Abschnitte werden den zuständigen Fachausschüssen zum Beschluss vorgelegt. Den Anregungen, die sich auf den Abschnitt von „Am Ruhrpark bis zur Karl-Leich-Straße“ beziehen, wird nicht gefolgt. Für die nun umzusetzende Planung zwischen Laurentiusstraße und Geisental schließt sich der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt Ordnung Sicherheit und Verkehr an.