Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 22)
Vorlage Nr.: 20140764
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Anregung nach § 24 GO NRW von Herrn Klaus Kuliga zur Planung von Radfahrstreifen auf dem
Harpener Hellweg
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
08.04.2014
Anlagen
1. Anregung
2. Beschlussvorlage 20140427
3. Übersichtsplan
4. Lageplan
5. Lageplan
6. Lageplan
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 22)
Vorlage Nr.: 20140764
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 22)
Vorlage Nr.: 20140764
Herr Kuliga hat mit Schreiben vom 08.12.2013 eine umfangreiche Eingabe zur Anlage von
Radfahrverkehrsanlagen auf dem Harpener Hellweg zwischen der Stadtgrenze Dortmund bis zum
Castroper Hellweg gemacht. Diese Eingabe steht im Zusammenhang mit der Anlage von
Radfahrstreifen auf dem Harpener Hellweg zwischen Laurentiusstraße und Geisental. Auf
Anregung der Bezirksvertretung Bochum Nord (Sitzung am 15.05.2012 unter TOP 24.3.1) hat die
Verwaltung die Möglichkeiten zur Anlage von Radfahrstreifen untersucht und vorgestellt.
Aufgrund eines weiteren Antrages der Bezirksvertretung hat die Verwaltung nun für den Abschnitt
Laurentiusstraße bis Geisental eine konkrete Planung zur Anlage von Radfahrstreifen erarbeitet.
Die Vorlage zu dieser Planung (Vorlage 20140427 s. Anlage) wurde am 20.03.2014 im Ausschuss
für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr beschlossen. Im Laufe diesen Jahres wird die
Planung umgesetzt.
Der Abschnitt zwischen der Straße „Am Ruhrpark“ und Karl-Leich-Straße wurde Ende der 80ziger
Jahre ausgebaut. Damals wurden Standards zugrunde gelegt, die von geringeren
Geschwindigkeiten für Fahrräder ausgingen. Daher ist auf diesen Radwegen die Benutzungspflicht
weitestgehend aufgehoben worden. Herr Kuliga wünscht nun, dass auf der Fahrbahn
Schutzstreifen angelegt werden. Dieses würde aber das Parken am Fahrbahnrand stark
einschränken. In einem derartigen Stadtteilzentrum ist dieses nach Auffassung der Verwaltung
nicht zu vertreten. Daher sieht in diesem Abschnitt die Verwaltung nur die Möglichkeit für
ERA2010-konforme Radverkehrsanlagen, wenn der Querschnitt baulich umgestaltet wird. Der
Aufwand dafür ist so hoch und der bauliche Zustand so gut, dass zurzeit eine derartige
Maßnahmen nicht absehbar ist.
Die weiteren Abschnitte, die Herr Kuliga in seiner Anregung auch anspricht, werden entweder im
Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen (z.B. Neunutzung der Stahlwerke-Erweiterungsfläche)
oder aber bei Erneuerung der Decken ergänzt. Für diese Abschnitte werden jeweils einzelne
Ausbaubeschlüsse in den zuständigen Gremien eingeholt. Die Anregungen von Herrn Kuliga
werden in der Abwägung bei der Erarbeitung der Planung mit berücksichtigt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (36 22)
Vorlage Nr.: 20140764
Bezeichnung der Vorlage
Anregung nach § 24 GO NRW von Herrn Klaus Kuliga zur Planung von Radfahrstreifen auf dem
Harpener Hellweg
Der Ausschuss für Anregungen und Bedenken nimmt die Anregung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, die Anregungen von Herrn Kuliga bei der Planung der einzelnen
Abschnitte des Harpener Hellweges mit einzubeziehen und abzuwägen.
Die Planungen der einzelnen Abschnitte werden den zuständigen Fachausschüssen zum
Beschluss vorgelegt.
Den Anregungen, die sich auf den Abschnitt von „Am Ruhrpark bis zur Karl-Leich-Straße“
beziehen, wird nicht gefolgt.
Für die nun umzusetzende Planung zwischen Laurentiusstraße und Geisental schließt sich der
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt
Ordnung Sicherheit und Verkehr an.