Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
146 kB
Erstellt
24.12.14, 20:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (16 09)
Vorlage Nr. 20140425
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Beschwerden gem. § 24 GO NRW
hier. Radwege auf dem Südring
Beratungsfolge
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.04.2014
Anlagen
Beschwerden
Lageplan Südring
Wortlaut
Anmerkungen:
Es gingen eine Vielzahl von gleichlautenden Beschwerden gem. § 24 GO NRW beim Büro
für Bürgerbeteiligung zu Radwegen auf dem Südring mit nachstehendem Wortlaut ein:
„Der Südring ist ein unverzichtbares Element für ein Radverkehrsnetz der Stadt Bochum.
Im Moment ist die Situation für den Radverkehr auf dem Südring ungenügend. Die
Vorstellung, z.B. Ortsfremde oder zehnjährige Kinder können selbstständig mit dem
Fahrrad über den Südring zwischen dem Hauptbahnhof und dem künftigen Musikzentrum
an der Viktoriastraße (beides Metropolradruhr-Stationen) fahren, ist absurd.
Ich fordere die Stadt Bochum auf, den Südring mit Radverkehrswegen entsprechend den
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) auszustatten.“
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (16 09)
Vorlage Nr. 20140425
Die Bewerden wurden eingereicht von:
Herrn Christoph Evers
Herrn Herbert Kuba
Herrn Volker Scheithauer
Herrn Uwe Danz
Frau Sabine Lehmann
Herrn Stefan Wirths
Herrn Hubert Heitmann
Herrn Gerhard Müller
Frau Regina Haase und Herrn Jochen Heinold
Herrn Bernhard Schmidt
Herrn Herbert Rohlmann
Herrn Rainer Albrecht
Herrn Wolfgang Klapkarek.
Herrn Lars Peikert.
Bei den vorliegenden Anträgen handelt es sich um Anregungen und Bedenken, die das
laufende Geschäft der Verwaltung betreffen und mit nachfolgender Beantwortung dem
Ausschuss gesammelt zur Kenntnis gegeben werden.
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
Der Südring ist eine verkehrswichtige Hauptverkehrsstraße, die zusammen mit dem West-,
dem Nord- und dem Ostring Ziel- und Durchgangsverkehre mit einer durchschnittlichen
täglichen Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) von ca. 24.000 KFZ (Quelle: Verkehrsmodell
Stadt Bochum, Januar 2014) aufnimmt.
In weiten Teilen ist der Südring durch die gewerbliche Nutzung (Einzelhandel, Gastronomie,
Ärzte etc.), mit einem hohen Publikumsverkehr geprägt. Das heute schon stark
eingeschränkte Parkangebot stellt für diese Randnutzung das absolute Minimum dar.
Darüber hinaus stellt der Südring eine der Hauptachsen für den ÖPNV dar. So wird die
Haltestelle Südring von insgesamt 6 Buslinien, darunter eine Cityexpress- (CE31) und eine
Schnellbuslinie (SB37), angefahren. In den Morgenstunden kommen noch einzelne Kurse
von 6 Einsatzwagen im Schülerverkehr hinzu. Das entspricht einem Verkehrsaufkommen
von etwa 300 Bussen pro Tag.
Das Radnetz Bochum und das Radverkehrsnetz NRW gewährleisten grundsätzlich durch
ihre Routenführung die Erreichbarkeit aller Ziele in der Bochumer Innenstadt aus allen
Richtungen ohne die unmittelbare Nutzung des Südringes. Der Verwaltung ist es bewusst,
dass dadurch Umwegfahrten entstehen.
Bedingt durch diese Gesamtsituation am Südring sieht die Verwaltung zurzeit keine
Möglichkeit, Radverkehrsanlagen in dem bestehen Straßenraum zu integrieren. Zunächst
wird die Verwaltung im Rahmen der Erstellung eines Konzepts zur Wegweisung für den
Radverkehr die Ausweisung einer umwegärmeren Alternativroute von der südwestlichen
Innenstadt in Richtung Hauptbahnhof und umgekehrt prüfen. Das Radverkehrswegweisungskonzept wird die Verwaltung voraussichtlich Anfang 2015 den politischen
Gremien zum Beschluss vorlegen.
In der 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am
18.04.2013 (Niederschrift Ziff. 31-1.9) wurde bereits eine Anfrage des ADFC zur
Radverkehrsführung des sich in diesem Bereich befindenden Knotenpunktes Südring /
Brüderstraße durch die Verwaltung ähnlich mündlich beantwortet und vom Ausschuss zur
Kenntnis genommen.