Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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134 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr. 20140308
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der 34. Sitzung des Rates am 07.11.2013, Niederschrift vom 25.11.2013, TOP
4.2, Vorlage Nr. 20132547
Bezeichnung der Vorlage
Handyparken in Bochum
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.04.2014
Anlagen
Wortlaut
In der Ratssitzung am 07.11.2013 wurde folgende Anfrage gestellt:
Immer mehr Städte bieten die Möglichkeit, dass auf den stadteigenen Parkplätzen die
Gebühr mit dem Mobiltelefon bezahlt werden kann. Dabei sendet der Parkende eine SMS
mit Angabe des Kennzeichens und der gewünschten Parkdauer an eine spezielle Nummer.
Das Parkentgelt wird anschließend über die Mobilfunkrechnung abgerechnet.
Die bisherigen Parkautomaten bleiben weiterhin erhalten, so dass parallel das Bezahlen mit
Geldstücken oder Geldkarte möglich ist. Die städtischen Kontrolleure werden mit
besonderen Kontrollgeräten ausgestattet, damit sie feststellen können, ob für ein Fahrzeug
das Parkentgelt entrichtet wurde oder nicht. Da die Möglichkeit besteht, die Parkdauer
einfach per SMS zu verlängern, wird das Einkaufserlebnis des Bürgers nicht durch die
ablaufende Parkuhr geschmälert.
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20140308
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP an:
●
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für die Einführung des HandyParkens in Bochum?
●
Mit welchen Kosten muss für die Einführung gerechnet werden?
Die EGR hat dazu wie folgt Stellung genommen:
Neben der Barzahlung bietet die EGR an Parkscheinautomaten das elektronische
Lastschriftverfahren ohne persönliche Identifikationsnummer (PIN) an.
Seit einigen Jahren wird ein sogenanntes `Handy-ParkenA als Zahlungsoption von einigen
Dienstleistungsunternehmen angeboten. Hierbei ist grundsätzlich zwischen sogenannten
offenen und geschlossenen Systemen zu unterscheiden. Beim geschlossenen System
(Vorreiter Stadt Köln) wird eine zentrale Plattform geschaffen, an der sich verschiedene
Systemanbieter beteiligen können und die als zentrales Abrechnungsmanagement für die
Zahlungsströme dient. Die Abrechnung erfolgt letztendlich über die Telefonrechnung. Nach
den Vorstellungen der Stadt Köln soll das System für den Autofahrer weitestgehend kostenneutral sein und sich im Wesentlichen über Werbebotschaften finanzieren, die der
Autofahrer mit den Informationen über den Parkvorgang auf sein Handy erhält. Das System
setzt voraus, dass der Autofahrer sich als Teilnehmer vorher und grundsätzlich anmeldet
(Zustimmung zum Erhalt der Werbung / Einverständnis zur Datenspeicherung / Zustimmung
zum Lastschriftverfahren). Die Stadt Köln hatte das Ziel, bis zu 10 % der
Gebühreneinnahmen hierüber abzuwickeln. Es blieb jedoch bei Prozentsätzen von 6 - 7 %
in den Hochzeiten der Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit. Düsseldorf hat ein
vergleichbares System mangels Akzeptanz zwischenzeitlich wieder abgeschafft.
Firmen, wie z.B. der Marktführer Sunhill Technologies GmbH bieten hingegen ein
sogenanntes offenes Handy-Parken an. Danach kann das System ohne vorherige
Anmeldung spontan von jedem Autofahrer genutzt werden, indem er die am
Parkscheinautomat angeschlagene Telefonnummer wählt und dann den Aufforderungen des
Sprachcomputers folgt. Auch hier erfolgt die Abrechnung über die Telefonrechnung für die
Handynutzung. Der Systemanbieter muss daher entsprechende Verträge mit möglichst
vielen Telefongesellschaften abgeschlossen haben. Die Kosten hierfür und die Entgelte des
Systemanbieters trägt ausschließlich die Kommune (je nach Höhe der Telefongebühren 8 25 % der Parkgebühren).
Die Anwendung beider Systeme setzt voraus, dass die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden
mit Datenerfassungsgeräten ausgestattet werden, auf denen, geordnet nach Kennzeichen
und Parkzonen, die online angemeldeten parkenden Autofahrer angezeigt werden.
Das `Kölner SystemA wurde zeitweise vom Straßenverkehrsamt der Stadt Bochum und der
EGR als Option zumindest in Erwägung gezogen. Das Straßenverkehrsamt der Stadt
Bochum teilte auf Rückfrage im August letzten Jahres mit, dass aktuell neue
Erfassungsgeräte für die Verkehrsüberwachung beschafft werden und diese Geräte nicht
mit einer SIM-Karte ausgestattet und damit nicht netzfähig sind. Dies wäre jedoch eine
Grundvoraussetzung für die Parkraumüberwachung im Zusammenhang mit dem HandyParken.
Diese
grundsätzliche
Weichenstellung
bei
der
Beschaffung
der
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20140308
Überwachungsgeräte ist damit begründet, dass der zusätzliche Überwachungsaufwand über
eine Internetabfrage nicht zu leisten ist und darüber hinaus keine Verhältnismäßigkeit
zwischen zusätzlichem Systemaufwand und einer erwarteten geringen Akzeptanz gesehen
werde.
Überwiegend wird das Handy-Parken in der derzeit angebotenen Form auch nur als Übergangstechnologie betrachtet. Es wird vielmehr erwartet, dass mittelfristig eine
Direktkommunikation
(NFC-Technik
=
Near
Field
Communication)
zwischen
Parkscheinautomaten und Smartphone von den Systemanbietern ermöglicht wird, so dass
der Kunde ohne jegliches Dazutun sich lediglich für das Abbuchen des Parkentgeltes über
eine Telefonrechnung am Automaten entscheiden muss. Hierfür muss das Smartphone
dann nur noch vor eine definierte Zone des Parkscheinautomaten gehalten werden.
Das sogenannte Handy-Parken ist `lediglichA ein alternatives Zahlungsmittel; die
Regelungen über die standortbezogene Höchstparkdauer, im Innenstadtbereich im Regelfall
bis zu 1 oder bis zu 2 Stunden, werden hierdurch nicht verändert.
Die Entwicklung bei den unbaren Zahlungssystemen wird von der EGR weiterhin
aufmerksam beobachtet. So wird derzeit geprüft, ob das Nachfolgesystem zur Geldkarte mit
der Bezeichnung `girogoA, das derzeit in Feldversuchen getestet wird, eine Option für
bargeldlose Zahlungen an den Bochumer Parkscheinautomaten und den Kassenautomaten
in den Parkhäusern im Bereich bis 20,00 € darstellt.
Zusätzlich zu der Antwort der EGR ist anzumerken, dass es bei der Stadt Bochum in den
letzten Jahren nur eine Anfrage eines Bürgers zum Handy-Parken gab. Das z. Zt.
vorhandene Bezahlsystem ist demnach offensichtlich ausreichend. Für die
Verkehrsüberwachung des Straßenverkehrsamtes wäre die Kontrolle des Handy-Parkens
mit zusätzlichem Personlaufwand und damit höheren Kosten verbunden. Die vorhandenen
Erfassungsgeräte verfügen nicht über die Technik zur Überwachung des Handy-Parkens.
Wenn neue Geräte angeschafft werden, ist diese Zusatzoption mit höheren Kosten
verbunden.