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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
25.12.14, 13:30
Aktualisiert
27.01.18, 11:59

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20140308 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der 34. Sitzung des Rates am 07.11.2013, Niederschrift vom 25.11.2013, TOP 4.2, Vorlage Nr. 20132547 Bezeichnung der Vorlage Handyparken in Bochum Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 10.04.2014 Anlagen Wortlaut In der Ratssitzung am 07.11.2013 wurde folgende Anfrage gestellt: Immer mehr Städte bieten die Möglichkeit, dass auf den stadteigenen Parkplätzen die Gebühr mit dem Mobiltelefon bezahlt werden kann. Dabei sendet der Parkende eine SMS mit Angabe des Kennzeichens und der gewünschten Parkdauer an eine spezielle Nummer. Das Parkentgelt wird anschließend über die Mobilfunkrechnung abgerechnet. Die bisherigen Parkautomaten bleiben weiterhin erhalten, so dass parallel das Bezahlen mit Geldstücken oder Geldkarte möglich ist. Die städtischen Kontrolleure werden mit besonderen Kontrollgeräten ausgestattet, damit sie feststellen können, ob für ein Fahrzeug das Parkentgelt entrichtet wurde oder nicht. Da die Möglichkeit besteht, die Parkdauer einfach per SMS zu verlängern, wird das Einkaufserlebnis des Bürgers nicht durch die ablaufende Parkuhr geschmälert. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20140308 Vor diesem Hintergrund fragt die FDP an: ● Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für die Einführung des HandyParkens in Bochum? ● Mit welchen Kosten muss für die Einführung gerechnet werden? Die EGR hat dazu wie folgt Stellung genommen: Neben der Barzahlung bietet die EGR an Parkscheinautomaten das elektronische Lastschriftverfahren ohne persönliche Identifikationsnummer (PIN) an. Seit einigen Jahren wird ein sogenanntes `Handy-ParkenA als Zahlungsoption von einigen Dienstleistungsunternehmen angeboten. Hierbei ist grundsätzlich zwischen sogenannten offenen und geschlossenen Systemen zu unterscheiden. Beim geschlossenen System (Vorreiter Stadt Köln) wird eine zentrale Plattform geschaffen, an der sich verschiedene Systemanbieter beteiligen können und die als zentrales Abrechnungsmanagement für die Zahlungsströme dient. Die Abrechnung erfolgt letztendlich über die Telefonrechnung. Nach den Vorstellungen der Stadt Köln soll das System für den Autofahrer weitestgehend kostenneutral sein und sich im Wesentlichen über Werbebotschaften finanzieren, die der Autofahrer mit den Informationen über den Parkvorgang auf sein Handy erhält. Das System setzt voraus, dass der Autofahrer sich als Teilnehmer vorher und grundsätzlich anmeldet (Zustimmung zum Erhalt der Werbung / Einverständnis zur Datenspeicherung / Zustimmung zum Lastschriftverfahren). Die Stadt Köln hatte das Ziel, bis zu 10 % der Gebühreneinnahmen hierüber abzuwickeln. Es blieb jedoch bei Prozentsätzen von 6 - 7 % in den Hochzeiten der Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit. Düsseldorf hat ein vergleichbares System mangels Akzeptanz zwischenzeitlich wieder abgeschafft. Firmen, wie z.B. der Marktführer Sunhill Technologies GmbH bieten hingegen ein sogenanntes offenes Handy-Parken an. Danach kann das System ohne vorherige Anmeldung spontan von jedem Autofahrer genutzt werden, indem er die am Parkscheinautomat angeschlagene Telefonnummer wählt und dann den Aufforderungen des Sprachcomputers folgt. Auch hier erfolgt die Abrechnung über die Telefonrechnung für die Handynutzung. Der Systemanbieter muss daher entsprechende Verträge mit möglichst vielen Telefongesellschaften abgeschlossen haben. Die Kosten hierfür und die Entgelte des Systemanbieters trägt ausschließlich die Kommune (je nach Höhe der Telefongebühren 8 25 % der Parkgebühren). Die Anwendung beider Systeme setzt voraus, dass die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden mit Datenerfassungsgeräten ausgestattet werden, auf denen, geordnet nach Kennzeichen und Parkzonen, die online angemeldeten parkenden Autofahrer angezeigt werden. Das `Kölner SystemA wurde zeitweise vom Straßenverkehrsamt der Stadt Bochum und der EGR als Option zumindest in Erwägung gezogen. Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bochum teilte auf Rückfrage im August letzten Jahres mit, dass aktuell neue Erfassungsgeräte für die Verkehrsüberwachung beschafft werden und diese Geräte nicht mit einer SIM-Karte ausgestattet und damit nicht netzfähig sind. Dies wäre jedoch eine Grundvoraussetzung für die Parkraumüberwachung im Zusammenhang mit dem HandyParken. Diese grundsätzliche Weichenstellung bei der Beschaffung der Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20140308 Überwachungsgeräte ist damit begründet, dass der zusätzliche Überwachungsaufwand über eine Internetabfrage nicht zu leisten ist und darüber hinaus keine Verhältnismäßigkeit zwischen zusätzlichem Systemaufwand und einer erwarteten geringen Akzeptanz gesehen werde. Überwiegend wird das Handy-Parken in der derzeit angebotenen Form auch nur als Übergangstechnologie betrachtet. Es wird vielmehr erwartet, dass mittelfristig eine Direktkommunikation (NFC-Technik = Near Field Communication) zwischen Parkscheinautomaten und Smartphone von den Systemanbietern ermöglicht wird, so dass der Kunde ohne jegliches Dazutun sich lediglich für das Abbuchen des Parkentgeltes über eine Telefonrechnung am Automaten entscheiden muss. Hierfür muss das Smartphone dann nur noch vor eine definierte Zone des Parkscheinautomaten gehalten werden. Das sogenannte Handy-Parken ist `lediglichA ein alternatives Zahlungsmittel; die Regelungen über die standortbezogene Höchstparkdauer, im Innenstadtbereich im Regelfall bis zu 1 oder bis zu 2 Stunden, werden hierdurch nicht verändert. Die Entwicklung bei den unbaren Zahlungssystemen wird von der EGR weiterhin aufmerksam beobachtet. So wird derzeit geprüft, ob das Nachfolgesystem zur Geldkarte mit der Bezeichnung `girogoA, das derzeit in Feldversuchen getestet wird, eine Option für bargeldlose Zahlungen an den Bochumer Parkscheinautomaten und den Kassenautomaten in den Parkhäusern im Bereich bis 20,00 € darstellt. Zusätzlich zu der Antwort der EGR ist anzumerken, dass es bei der Stadt Bochum in den letzten Jahren nur eine Anfrage eines Bürgers zum Handy-Parken gab. Das z. Zt. vorhandene Bezahlsystem ist demnach offensichtlich ausreichend. Für die Verkehrsüberwachung des Straßenverkehrsamtes wäre die Kontrolle des Handy-Parkens mit zusätzlichem Personlaufwand und damit höheren Kosten verbunden. Die vorhandenen Erfassungsgeräte verfügen nicht über die Technik zur Überwachung des Handy-Parkens. Wenn neue Geräte angeschafft werden, ist diese Zusatzoption mit höheren Kosten verbunden.