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Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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25.12.14, 13:35
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Herz
(1413) 67 2 Mo
(3518)
Vorlage Nr. 20140647
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Sozialen Liste zur Sitzung des Rates am 19.12.2013, Vorlage-Nr.: 20132836
Bezeichnung der Vorlage
Kommunale Maßnahmen zur Dämpfung des Klimawandels bei der Entwicklung der
städtebaulichen Rahmenbedingungen
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.04.2014
Anlagen
Wortlaut
In der o. g. Sitzung des Rates wurde unter TOP 4.4 wie folgt angefragt:
„Ein Teil des Treibhauseffektes und des damit verbundenen Klimawandels wird in den
städtischen Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet verursacht.
Allerdings führt der Klimawandel auch zu Veränderungen, die die Städte vor große
Herausforderungen stellen. So werden die Risiken für die Bewohnerinnen und Bewohner,
die kommunale Infrastruktur oder das Stadtgrün durch hochsommerliche
Extremtemperaturen, starke Niederschläge, Dürreperioden und Stürme weiter steigen. Dies
erfordert zusätzliche Anpassungen beim Betrieb und Ausbau der Infrastruktur.
Von großer Bedeutung für das Stadtklima sind neben den städtebaulichen
Rahmenbedingungen auch die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen und austauschbahnen innerhalb des Stadtgebietes. Auf der Grundlage von Szenarien oder
Prognosen sollten daher stadtteilbezogene Betrachtungen für Verbesserungsmaßnahmen
hinsichtlich des Stadtklimas angestellt werden. Ziel der Bemühungen muss es sein, die
Folgen der Klimaänderungen in der Stadt und für die Stadt zu minimieren.
Bei allen Investitionen sollten die zu erwartenden Klimaänderungen berücksichtigt werden.“
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Vorlage Nr. 20140647
„Vor diesem Hintergrund fragt die Soziale Liste im Rat an:
1. Wie werden von der Stadtverwaltung die lokalen Gefahren eingeschätzt, die sich aus
Klimaveränderungen ergeben?
2. Gibt es eine Planung um die Folgen von hochsommerlichen Extremtemperaturen,
starken, vor allem kleinräumigen Niederschlägen, Stürmen, Dürreperioden im Stadtgebiet zu
mildern?
3. Wie finden sich diese Problemstellungen in der längerfristigen Stadtplanung wieder?
4. Welche Maßnahmen sind geplant um die Frischluftschneisen und Luftaustauschbahnen
zu erhalten und auszubauen?
5. Welche Maßnahmen sind geplant, um im zentralen Innenstadtbereich
Frischluftproduktionsflächen auszubauen?“
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Vorlage Nr. 20140647
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
zu 1.
Die Folgen des globalen Klimawandels sind auch in der Stadt Bochum spürbar, diese sind z.
B. der Anstieg der Durchschnittstemperaturen, der Anstieg der heißen Tage und auch der
Tropennächte, das Überhitzungsrisiko in den Städten und Stadtregionen. Auch mit
häufigeren Unwetterereignissen und dementsprechend mit einer zunehmenden
Hochwassergefahr bei Starkregenereignissen ist in Zukunft zu rechnen, wie z. B. am
20.06.2013 in Bochum zu spüren war, als binnen zwei Stunden mehr als 70 Liter Regen pro
m² fielen.
Die Auswirkungen von Starkregenereignissen sind in dicht bebauten und stark versiegelten
Gebieten oft gravierender und bringen größeren (materiellen) Schaden mit sich als im
Umland. Aus diesen Gründen müssen vor allem innerhalb der Ballungszentren frühzeitig
umfassende Strategien zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt und umgesetzt
werden.
Daher hat die Stadt Bochum im Jahr 2013 mit Fördermitteln aus der nationalen
Klimaschutzinitiative das Klimaschutzteilkonzept „Klimaanpassung für Bochum“ erstellen
lassen. Für das Klimaschutzteilkonzept hat die Stadt eine 95% ige Förderung durch das
Bundesumweltministerium erhalten. Die Gesamtkosten für das Konzept betrugen
99.394 €. Dem standen Fördermittel in Höhe von 94.424 € entgegen. Der Eigenanteil der
Stadt betrug somit 4.970 €.
Die Konzepterarbeitung hat Frau Dr. Steinrücke mit Ihrem Team vom Geographischen
Institut der Ruhr-Universität Bochum übernommen. Die fachlichen Inhalte wurden in einer
Projektgruppe mit den Mitarbeitern der städtischen Fachämter abgestimmt.
Das Konzept gilt für die Gesamtstadt und enthält Handlungsempfehlungen für die
identifizierten
Problembereiche
einschließlich
mikroskaliger
Simulationen,
die
Handlungskarte als eine konkrete Arbeitsgrundlage und auch ein Controllingkonzept.
Die Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes wurde im Dezember 2013 vom
Umweltausschuss beschlossen. Für die Umsetzung wird ein zweiter Klimaschutzmanager
eingestellt, der die Stadt Bochum nicht nur beim Klimaanpassungskonzept, sondern auch
bei den beiden anderen Klimaschutzteilkonzepten, Klimafreundlicher Verkehr und integrierte
Wärmenutzung unterstützen wird. Für diese zusätzliche Stelle werden derzeit Fördermittel
beantragt.
Die Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung werden nun in die kommunalen
Planungsabläufe integriert und bei Planungsprozessen berücksichtigt, sowohl bei der
Neuplanung (Bauleitplanung), als auch im Bestandsumbau.
zu 2.
Der Maßnahmenkatalog des Klimaanpassungskonzeptes differenziert die Maßnahmen zur
Anpassung an den Klimawandel in Maßnahmen zur Anpassung an die Stadtstruktur, in
Maßnahmen zur Anpassung der städtischen Infrastruktur und in Anpassungsmaßnahmen
auf Gebäudeebene.
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Maßnahmen zur Anpassung an die Stadtstruktur:
Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzebelastung sind z. B. die Festlegung von
Bebauungsgrenzen, der Erhalt und die Schaffung von Frischluftschneisen und
Luftleitbahnen sowie das Freihalten von Hängen und Luftschneisen von hangparalleler
Riegelbebauung.
Zur Anpassung an Extremniederschläge kommen abfluss- und erosionsmindernde
Maßnahmen an Hängen, z. B. eine Intervallbegrünung in Frage.
Maßnahmen zur Anpassung der städtischen Infrastruktur:
Zur Vermeidung von Hitzebelastung sind Maßnahmen wie z. B. Parkanlagen schaffen bzw.
umgestalten, Freiflächen erhalten und Flächen entsiegeln, die Begrünung von
Straßenzügen, eine Bepflanzung urbaner Räume mit geeigneten (wärmeresistenten)
Pflanzen- und Baumarten, die Beschattung von Plätzen, die Schaffung offener
Wasserflächen in der Stadt, der Aufruf der Bevölkerung aber auch z. B. der Industrie zum
Wassersparen sowie beim Neubau von Verkehrsflächen der Einbau von Materialien mit
geringer Wärmeleitfähigkeit (z. B. helle Beläge), geeignet.
Zur Anpassung an Extremniederschläge kommen Maßnahmen wie z. B. eine Versickerung,
die Schaffung von Niederschlags-Wasserzwischenspeichern wie z. B. Retentionsbecken
oder Wasserplätze und der Einbau beidseitiger Entwässerungsgräben an StraßenUnterführungen, in Betracht.
Anpassungsmaßnahmen auf Gebäudeebene:
Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzebelastung sind z. B. eine Dachbegrünung,
eine Fassadenbegrünung, eine optimale Gebäudeausrichtung, Wärmedämmung (diese ist
auch für den sommerlichen Hitzeschutz geeignet) sowie der Einbau von
Verschattungselementen und geeigneten Baumaterialien wie Holz oder auch die
Verwendung von hellen Anstrichen.
Zur Anpassung an Extremniederschläge kommen Maßnahmen wie z. B. ein Wasserrückhalt
in Gebäuden (z. B. durch Wasserkeller in Tiefgaragen oder Staukanäle), der Rückbau
versiegelter Flächen und Maßnahmen des Objektschutzes wie z. B. der Einbau von
Rückstausicherungen in Frage.
zu 3.
Die erarbeiteten Klimaanpassungsmaßnahmen werden zukünftig bei den städtischen
Planungen einbezogen, z. B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, bei der
klimagerechten Planung von Straßenräumen wie z. B. Anzahl und Anordnung von Bäumen
und anderem Grün, bei der klimagerechten Planung von öffentlichen Grün- und Freiflächen,
bei der Entwässerungsplanung, die auf Starkregenereignisse eingestellt ist, wie z. B. bei
Rückhalteflächen und der Abkopplung von Regenwasser sowie bei Stadtumbauprogrammen
und Stadterneuerungsstrategien.
Um
Anpassungsmaßnahmen
bei
privaten
Baumaßnahmen,
städtebaulichen
Entwicklungsplanungen und den bestehenden Gebäuden zu erreichen, sind folgende
Maßnahmen wichtig:
• Prüfung der Klimaverträglichkeit und Berücksichtigung der Ergebnisse bei der weiteren
Planung
• Sicherung der erforderlichen Maßnahmen durch Bebauungspläne oder vertragliche
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Vereinbarungen wie z. B. städtebauliche Verträge
• Vorgaben zu Klimaanpassungsmaßnahmen in Wettbewerben machen
• Die Beratung von Eigentümern und Bauherren auch von Bestandsgebäuden
hinsichtlich einer Fassadenbegrünung und hellen Fassadenfarbe, zu einer
Dachbegrünung, zur Entsiegelung z.B. von Innenhöfen und zur Abkopplung von
Regenwasser
Im Rahmen der Konzepterarbeitung wurde zusätzlich die Handlungskarte zur
Klimaanpassung sehr aufwändig für das Bochumer Stadtgebiet erstellt. In dieser Karte
werden die besonderen Konfliktpotentiale zu Hitzebelastung und Starkregen, sozusagen als
„Anfälligkeit“ dargestellt. Die Karte zeigt die Gefährdungspotentiale für die unterschiedlichen
Zonen in farbiger Darstellung. Diese Handlungskarte Karte dient als Arbeitsunterlage für die
Verwaltung.
Im Fall von kommunalen Planungsverfahren wird, bevor es zu einer Entscheidung
zugunsten einer konkreten Fläche kommt, verwaltungsintern mit Hilfe der „Handlungskarte
Klimaanpassung“ in den jeweiligen Fachbereichen abgeglichen, ob die angestrebte Fläche
ein Konfliktpotential aufweist. Gibt es ein Konfliktpotential, muss geklärt werden, um welche
Art von Belastungsgebiet es sich handelt: Hitzebelastung und/oder Belastung durch die
Folgen von Extremniederschlägen. Diese Belastung ist bei jedem weiteren Schritt im
Planungsverfahren entsprechend im Verfahren zu berücksichtigen.
Neben dem Klimaanpassungskonzept und den Klimaschutzteilkonzepten hat die Stadt
Bochum
die
„Strategische
Umweltplanung“
(StrUP)
als
fachübergreifendes
Planungsinstrument im September 2010 beschlossen. Das Geographische Institut der RuhrUniversität Bochum hat gemeinsam mit einer fach- und ämterübergreifenden Arbeitsgruppe
der Stadtverwaltung ein umfassendes Konzept entwickelt, das als ein zentrales Element
Umweltziele für verschiedene Typen von Stadträumen formuliert. Das umfangreiche
Umweltzielsystem thematisiert den Erhalt der Lebensgrundlagen sowie die Gesundheit und
das Wohlbefinden der Bevölkerung. Damit ist die Zielsetzung verbunden, Umweltfunktionen
nachhaltig zu stärken und von der Umwelt ausgehende Gefährdungen weitgehend zu
reduzieren. Klimarelevante Fragestellungen werden dabei ebenfalls behandelt.
Darüber hinaus werden in der StrUP für das gesamte Stadtgebiet Stadtpunkte (vereinzelte
ökologisch wertvolle Standorte) und Stadtpulse (mit den Grünzügen vernetzte bebaute und
unbebaute Flächen als „Leitbahnen für hohe Umweltqualität“) definiert und verortet, um
klimaökologische Ausgleichsräume zu schaffen, Luftaustausch- und Windverhältnisse zu
optimieren, Wärmeinseleffekte sowie Luft- und Lärmbelastungen zu mindern, ökologische
Barrieren abzubauen sowie zusammenhängende Grünflächen zu sichern und zu entwickeln.
zu 4.
Frischluftschneisen und Luftleit- bzw. Luftaustauschbahnen haben insbesondere in
innerstädtischen und stark versiegelten Räumen eine hohe klimatische Relevanz. Sie
ermöglichen den Transport und Austausch von kühlenden Luftmassen zwischen
Kaltluftentstehungsgebieten und der Innenstadt und sind daher besonders vorteilhaft für die
lokalklimatische Situation. Gerade in heißen Sommernächten kann es durch das
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Vorhandensein geeigneter Luftleitbahnen und Frischluftschneisen zu einer lokalen
Abkühlung innerhalb der städtischen Bebauung kommen.
Um insbesondere den Entwicklungen des Klimawandels nicht unvorbereitet
gegenüberzustehen, wurde im „Klimaanpassungskonzept Bochum“ ein Maßnahmenkatalog
verfasst, der spezifische Anpassungsstrategien für die Stadt Bochum formuliert. In diesem
Zusammenhang wurde zudem die „Handlungskarte Klimaanpassung“ erstellt, in der alle
ausgewiesenen Frischluftschneisen und Luftleitbahnen ausgewiesen sind. Diese Flächen
sind aufgrund ihrer hohen klimatischen Wirksamkeit für den Bochumer Innenstadtbereich
unbedingt zu erhalten. Vor allem den in west-östlicher Richtung verlaufenden Bahntrassen
wird in diesem Kontext eine hohe Bedeutung zugesprochen.
Zum Schutz der Flächen werden Maßnahmen benannt:
-
Weitere Bautätigkeiten werden ausgeschlossen
Freihaltung der Flächen von Emittenten
Vermeidung von Riegelwirkungen bei randlicher Bebauung
Verzicht von hohen Strauch- und Baumpflanzungen im Wirkungsbereich der
Frischluftschneisen und Luftleitbahnen, da dies eine Schwächung des
Luftaustauschs zur Folge hätte
Darüber hinaus sollen die Maßnahmen zur Erhaltung der Frischluftschneisen und
Luftaustauschbahnen in kommunale Planungsprozesse integriert werden. Es besteht die
Möglichkeit, über die Bauleitplanung wichtige Grünflächen darzustellen und festzusetzen. In
der Begründung zu Bebauungsplänen kann weiterhin die lokalklimatische Bedeutung der
Flächen hinsichtlich des Frischlufttransports betont werden.
Innerhalb der StrUP werden zudem folgende unterschiedliche Maßnahmen zum Erhalt und
Ausbau von Frischluftschneisen und Luftaustauschbahnen benannt:
- Erweiterung des Luftqualitätsmesssystems des Landes durch eigene Messstellen im
Stadtgebiet
- Unterhaltung von Park- und Grünanlagen >1 ha (z. B. Schwerpunkt auf ökologischer
Aufwertung)
- Neupflanzung und Einmessen von Einzelbäumen; Pflege des Baumkatasters
- Regelmäßige Erstellung einer Klimaanalyse
- Versiegelungskartierung und Versiegelungskataster
Zu 5.
Der zentrale Innenstadtbereich stellt aufgrund seiner dichten Versiegelung und
beschränkten Entwicklungspotenziale eine besondere Herausforderung für den Ausbau von
Frischluftproduktionsflächen dar. Hohe Frischluftproduktionsraten weisen insbesondere
unversiegelte Flächen wie Wiesen- und Ackerflächen auf. Diese Flächen sind in
bestehenden innerstädtischen Strukturen kaum vorhanden und nur schwierig realisierbar.
Grundsätzlich steht der Ausbau von innerstädtischen Frischluftproduktionsflächen im
Zielkonflikt zu den planerischen Leitbildern der „Innenentwicklung“ oder der „Stadt der
kurzen Wege“, welche beide eine möglichst intensive Nutzung innerstädtischer Flächen
einfordern. Auf Grundlage dieser Leitbilder strebt die Stadt Bochum in den innerstädtischen
Stadtteilen eine hohe bauliche Dichte an, um die Flächenneuinanspruchnahme zu
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reduzieren und die vorhandene, gut ausgebaute technische Infrastruktur (DB-Anbindung,
ÖPNV-, Straßen- und Kommunikationsnetze, etc.) auch zukünftig adäquat auszulasten.
Um dennoch dem in der Bochumer Innenstadt vorherrschenden Belastungsklima
entgegenzuwirken, werden durch die StrUP und das Klimaanpassungskonzept
beispielsweise Maßnahmen wie Teilentsiegelung, Baumbepflanzungen oder Dach- und
Fassadenbegrünung für verdichtete Innenstadtgebiete definiert:
-
-
Da die Wirksamkeit von Frischluftflächen mit zunehmender Größe steigt, ist es
wichtig, diese Flächen miteinander zu vernetzen. Dies gilt insbesondere in den dicht
bebauten Teilen der Innenstadt, in denen oft keine großen zusammenhängenden
Flächen zur Frischluftproduktion vorhanden sind.
Anschluss von Frischluftflächen durch Luftleitbahnen an die innenstadtnahen
Bereiche
Frei werdende Flächen sollen hinsichtlich ihrer Relevanz zur Frischluftproduktion
überprüft und gegebenenfalls nicht neu bebaut werden.
Gründächer und Fassadenbegrünungen
Wasserflächen in der Stadt
Entsiegelung von Teilflächen
Beschattung von Plätzen
Bepflanzungen mit wärmeresistenten Pflanzenarten
Zudem sind weitere Maßnahmen in Form von Baumpflanzungen auf öffentlichen Flächen
und an innenstadtnahen Hauptverkehrsstraßen geplant, u.a.:
-
Pflanzung von ca. 90 Bäumen an der Oskar-Hoffmann-Straße
Nach Ausbau des Straßenkörpers Baumpflanzungen an der Herner Straße
Baumpflanzungen am Springerplatz