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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20140956 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Steag GmbH - Sachstandsbericht zum Anzeige- und Genehmigungsverfahren Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 12.05.2014 Anlagen Anlage Steag Anzeige- und Genehmigungsverfahren Wortlaut Der Rat der Stadt Bochum stimmte in seiner Sitzung vom 16.12.2010 u. a. dem Erwerb von Anteilen (51%) an der Evonik Steag und dem Erwerb eines 18%igen Kommanditanteils an der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG sowie eines 18%igen Geschäftsanteils an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft GmbH zu. Mit Erlass vom 03.01.2010 des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Bezirksregierung Düsseldorf gem. ' 120 Abs. 5 i.V.m. '' 107 ff. GO NRW als zuständige Behörde für das erforderliche Anzeigeverfahren gem. ' 115 GO NRW bestimmt. Über diese Zuständigkeitsregelung informierte die Bezirksregierung Düsseldorf die an dem Erwerb der Steag-Anteile beteiligten Kommunen (Städte Oberhausen, Duisburg, Essen, Dortmund, Dinslaken, Moers über den Kreis Wesel und Bochum) mit Verfügung vom 04.01.2011. Die Stadt Duisburg übernahm die Federführung bei dem Anzeigeverfahren. Darüber hinaus sind die ausländischen Aktivitäten der Steag von der Bezirksregierung Düsseldorf zu genehmigen. In seiner Sitzung vom 03.02.2011 stimmte der Rat der Stadt Bochum u.a. dem Abschluss einer Option zum Erwerb von weiteren 49% an der Steag durch die KSBG zu. Die beiden Maßnahmen zeigte die Stadt Bochum mit Schreiben vom 27.05.2011 der Bezirksregierung Düsseldorf über die Bezirksregierung Arnsberg an. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20140956 Das Anzeige- und Genehmigungsverfahren ist bis heute nicht abgeschlossen. Im Folgenden werden nur die Stationen aufgezeigt, die für den Fortgang des Verfahrens von besonderer Bedeutung waren. Bei einer Besprechung bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 08.07.2011, an dem u.a. Vertreter der am Steag-Erwerb beteiligten Gemeinden teilnahmen, wurden Einzelheiten für das weitere kommunalrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren festgelegt, und zwar - Anpassung der Gesellschaftsverträge der deutschen Obergesellschaften (STEAG GmbH, STEAG Energy Services GmbH, STEAG Power Minerals, STEAG Power Saar GmbH,STEAG New Energies GmbH, STEAG Fernwärme GmbH) an das Kommunalrecht - Prüfung der Auslandsaktivitäten (Unternehmensgegenstand, Haftungsbegrenzung, Einfluss auf die Gesellschaft) - Stellungnahme zu den Einflüssen der Transaktion auf die kommunalen Haushalte Die ersten Vertragsentwürfe mit kommunalrechtlichen Anpassungen wurden bei einem weiteren Termin bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 01.12.2011 noch nicht im Einzelnen besprochen. Bezogen auf die Muttergesellschaft machte die Bezirksregierung Düsseldorf darauf aufmerksam, dass - Regelungen zum Transparenzgesetz fehlen - der Unternehmensgegenstand eindeutiger gefasst werden muss und - die Weisungsgebundenheit/Weisungskette (vom jeweiligen Gemeinderat bis zur KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG) nachzuweisen ist. Um die Grundlage für ein Genehmigungsverfahren der ausländischen Aktivitäten zu schaffen, wurde angeregt, für einen exemplarischen Fall (türkische Gesellschaft) eine Kanzlei mit der Abfassung eines Gutachtens zu beauftragen, das in der Erstellung eines `TestatsA zur Vereinbarkeit der ausländischen Gesellschaft mit der GO NRW münden soll. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens legte die Stadt Bochum B wie alle anderen an der Transaktion beteiligten Gemeinden - am 29.05.2012 der Bezirksregierung Düsseldorf einen finanzwirtschaftlichen Bericht vor und beantwortete dabei eine Reihe von Fragen (z. B. zur Finanzierung, zum Risiko der Transaktion u.a.). Am 31.10.2012 legte die Stadt Duisburg der Bezirksregierung Düsseldorf einen umfassenden Bericht vor. Insbesondere ging sie darin auf die Anpassung der Unternehmensgegenstände in den Unternehmensverträgen und auf die Weisungsketten ein und erläuterte die einzelnen Gesellschaftsverträge (STEAG GmbH, STEAG Fernwärme GmbH u.a.). Außerdem enthielt der Bericht umfangreiche Unterlagen (GesellschaftsSteckbriefe) zu den Auslandsbeteiligungen der STEAG GmbH. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20140956 Nach einer Besprechung bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit den Oberbürgermeistern zur STEAG am 28.10.2013 teilte die Stadt Duisburg der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Bericht vom 28.11.2013 u.a. mit, dass `das Konsortium an einer rechtssicheren Lösung für den bereits erfolgten Erwerb der STEAG GmbH-Anteile interessiertA sei und wies darauf hin, dass es innerhalb des Konzerns Gesellschaften mit unterschiedlicher Bedeutung gäbe. Vor allem solle eine Flut von Gremienbeschlüssen vermieden werden. Das wäre der Fall, wenn jede Gesellschaftsgründung- oder beteiligung von den Stadträten zu beschließen wäre. Die Folgerung lautet: `Im Ergebnis sind somit die Gesellschaftsverträge der KSBG, der STEAG GmbH, der fünf Dachgesellschaften sowie der zwei wirtschaftlich bedeutenden Untergesellschaften im vorbesprochenen Sinne anzupassen.A Ferner: `Als geeignetes kommunales Steuerungsinstrument dienen dabei die Aufsichtsräte der KSBG B die u.a. durch die Oberbürgermeister besetzt sind B sowie der Aufsichtsrat der STEAG GmbH. Dem Aufsichtsrat der STEAG GmbH sollen auch bestimmte Entscheidungen, die die Dachgesellschaften sowie die wirtschaftlich bedeutenden Gesellschaften betreffen, zur Zustimmung vorgelegt werden.A Ein weiterer Verfahrensvorschlag lautet: `Darüber hinaus wird jährlich ein Bericht über den STEAG-Konzern durch die jeweiligen Beteiligungsverwaltungen in die Räte der beteiligten Gemeinden eingebracht.A Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte sich in ihrer Verfügung vom 12.12.2013 positiv zu den Vorschlägen der Stadt Duisburg und bat u.a. darum, ihr Entwürfe der Gesellschaftsverträge mit den vorgeschlagenen Modifizierungen sowie eine konkrete Darstellung des vorgesehenen ergänzenden Kontrollinstruments und der Berichtspflichten insbesondere gegenüber den beteiligten Kommunen zu übersenden. Aktueller Stand Mit Bericht vom 17.03.2014 (siehe Anlage) legte die Stadt Duisburg der Bezirksregierung Düsseldorf Entwürfe der gemäß den gemeinderechtlichen Vorgaben überarbeiteten Gesellschaftsverträge der STEAG GmbH, der Dachgesellschaften sowie an die Gemeindeordnung angepasste Entwürfe der Fernwärme-Verbund Saar GmbH und der MINERALplus Gesellschaft für Mineralstoffaufbereitung und Verwertung mbH vor. Ferner erläuterte die Stadt Duisburg ausführlich das Kontrollinstrument zur Gewährleistung der kommunalen Anbindung der STEAG GmbH (Weisungskette) und die Berichtspflichten. Mit Verfügung vom 09.04.2014 teilte die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass sie die o.g. Vorschläge intensiv prüfe. Das Ergebnis steht noch aus.