Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr. 20140956
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Steag GmbH - Sachstandsbericht zum Anzeige- und Genehmigungsverfahren
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
12.05.2014
Anlagen
Anlage Steag Anzeige- und Genehmigungsverfahren
Wortlaut
Der Rat der Stadt Bochum stimmte in seiner Sitzung vom 16.12.2010 u. a. dem Erwerb von
Anteilen (51%) an der Evonik Steag und dem Erwerb eines 18%igen Kommanditanteils an
der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG sowie eines 18%igen
Geschäftsanteils an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft GmbH zu. Mit Erlass vom
03.01.2010 des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
wurde die Bezirksregierung Düsseldorf gem. ' 120 Abs. 5 i.V.m. '' 107 ff. GO NRW als
zuständige Behörde für das erforderliche Anzeigeverfahren gem. ' 115 GO NRW bestimmt.
Über diese Zuständigkeitsregelung informierte die Bezirksregierung Düsseldorf die an dem
Erwerb der Steag-Anteile beteiligten Kommunen (Städte Oberhausen, Duisburg, Essen,
Dortmund, Dinslaken, Moers über den Kreis Wesel und Bochum) mit Verfügung vom
04.01.2011. Die Stadt Duisburg übernahm die Federführung bei dem Anzeigeverfahren.
Darüber hinaus sind die ausländischen Aktivitäten der Steag von der Bezirksregierung
Düsseldorf zu genehmigen.
In seiner Sitzung vom 03.02.2011 stimmte der Rat der Stadt Bochum u.a. dem Abschluss
einer Option zum Erwerb von weiteren 49% an der Steag durch die KSBG zu.
Die beiden Maßnahmen zeigte die Stadt Bochum mit Schreiben vom 27.05.2011 der
Bezirksregierung Düsseldorf über die Bezirksregierung Arnsberg an.
Stadt Bochum
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Stadtamt
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20 14 (1239)
Vorlage Nr. 20140956
Das Anzeige- und Genehmigungsverfahren ist bis heute nicht abgeschlossen. Im Folgenden
werden nur die Stationen aufgezeigt, die für den Fortgang des Verfahrens von besonderer
Bedeutung waren.
Bei einer Besprechung bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 08.07.2011, an dem u.a.
Vertreter der am Steag-Erwerb beteiligten Gemeinden teilnahmen, wurden Einzelheiten für
das weitere kommunalrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren festgelegt, und zwar
- Anpassung der Gesellschaftsverträge der deutschen Obergesellschaften (STEAG
GmbH, STEAG Energy Services GmbH, STEAG Power Minerals, STEAG Power Saar
GmbH,STEAG New Energies GmbH, STEAG Fernwärme GmbH) an das
Kommunalrecht
- Prüfung der Auslandsaktivitäten (Unternehmensgegenstand, Haftungsbegrenzung,
Einfluss auf die Gesellschaft)
- Stellungnahme zu den Einflüssen der Transaktion auf die kommunalen Haushalte
Die ersten Vertragsentwürfe mit kommunalrechtlichen Anpassungen wurden bei einem
weiteren Termin bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 01.12.2011 noch nicht im
Einzelnen besprochen. Bezogen auf die Muttergesellschaft machte die Bezirksregierung
Düsseldorf darauf aufmerksam, dass
- Regelungen zum Transparenzgesetz fehlen
- der Unternehmensgegenstand eindeutiger gefasst werden muss und
- die Weisungsgebundenheit/Weisungskette (vom jeweiligen Gemeinderat bis zur KSBG
Kommunale Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG) nachzuweisen ist.
Um die Grundlage für ein Genehmigungsverfahren der ausländischen Aktivitäten zu
schaffen, wurde angeregt, für einen exemplarischen Fall (türkische Gesellschaft) eine
Kanzlei mit der Abfassung eines Gutachtens zu beauftragen, das in der Erstellung eines
`TestatsA zur Vereinbarkeit der ausländischen Gesellschaft mit der GO NRW münden soll.
Im Rahmen des Anzeigeverfahrens legte die Stadt Bochum B wie alle anderen an der
Transaktion beteiligten Gemeinden - am 29.05.2012 der Bezirksregierung Düsseldorf einen
finanzwirtschaftlichen Bericht vor und beantwortete dabei eine Reihe von Fragen (z. B. zur
Finanzierung, zum Risiko der Transaktion u.a.).
Am 31.10.2012 legte die Stadt Duisburg der Bezirksregierung Düsseldorf einen
umfassenden Bericht vor. Insbesondere ging sie darin auf die Anpassung der
Unternehmensgegenstände in den Unternehmensverträgen und auf die Weisungsketten ein
und erläuterte die einzelnen Gesellschaftsverträge (STEAG GmbH, STEAG Fernwärme
GmbH u.a.). Außerdem enthielt der Bericht umfangreiche Unterlagen (GesellschaftsSteckbriefe) zu den Auslandsbeteiligungen der STEAG GmbH.
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20 14 (1239)
Vorlage Nr. 20140956
Nach einer Besprechung bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit den Oberbürgermeistern
zur STEAG am 28.10.2013 teilte die Stadt Duisburg der Bezirksregierung Düsseldorf in
ihrem Bericht vom 28.11.2013 u.a. mit, dass `das Konsortium an einer rechtssicheren
Lösung für den bereits erfolgten Erwerb der STEAG GmbH-Anteile interessiertA sei und
wies darauf hin, dass es innerhalb des Konzerns Gesellschaften mit unterschiedlicher
Bedeutung gäbe. Vor allem solle eine Flut von Gremienbeschlüssen vermieden werden. Das
wäre der Fall, wenn jede Gesellschaftsgründung- oder beteiligung von den Stadträten zu
beschließen wäre. Die Folgerung lautet:
`Im Ergebnis sind somit die Gesellschaftsverträge der KSBG, der STEAG GmbH, der fünf
Dachgesellschaften sowie der zwei wirtschaftlich bedeutenden Untergesellschaften im
vorbesprochenen Sinne anzupassen.A
Ferner:
`Als geeignetes kommunales Steuerungsinstrument dienen dabei die Aufsichtsräte der
KSBG B die u.a. durch die Oberbürgermeister besetzt sind B sowie der Aufsichtsrat der
STEAG GmbH. Dem Aufsichtsrat der STEAG GmbH sollen auch bestimmte
Entscheidungen, die die Dachgesellschaften sowie die wirtschaftlich bedeutenden
Gesellschaften betreffen, zur Zustimmung vorgelegt werden.A
Ein weiterer Verfahrensvorschlag lautet:
`Darüber hinaus wird jährlich ein Bericht über den STEAG-Konzern durch die jeweiligen
Beteiligungsverwaltungen in die Räte der beteiligten Gemeinden eingebracht.A
Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte sich in ihrer Verfügung vom 12.12.2013 positiv zu
den Vorschlägen der Stadt Duisburg und bat u.a. darum, ihr Entwürfe der
Gesellschaftsverträge mit den vorgeschlagenen Modifizierungen sowie eine konkrete
Darstellung des vorgesehenen ergänzenden Kontrollinstruments und der Berichtspflichten
insbesondere gegenüber den beteiligten Kommunen zu übersenden.
Aktueller Stand
Mit Bericht vom 17.03.2014 (siehe Anlage) legte die Stadt Duisburg der Bezirksregierung
Düsseldorf Entwürfe der gemäß den gemeinderechtlichen Vorgaben überarbeiteten
Gesellschaftsverträge der STEAG GmbH, der Dachgesellschaften sowie an die
Gemeindeordnung angepasste Entwürfe der Fernwärme-Verbund Saar GmbH und der
MINERALplus Gesellschaft für Mineralstoffaufbereitung und Verwertung mbH vor.
Ferner erläuterte die Stadt Duisburg ausführlich das Kontrollinstrument zur Gewährleistung
der kommunalen Anbindung der STEAG GmbH (Weisungskette) und die Berichtspflichten.
Mit Verfügung vom 09.04.2014 teilte die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass sie die o.g.
Vorschläge intensiv prüfe. Das Ergebnis steht noch aus.