Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 No
(1443)
Vorlage Nr. 20141014
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Hochwasserschutzmaßnahme Hoflage Schulte-Ümmingen
Beratungsfolge
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Sitzungstermin
akt.
Beratung
03.06.2014
Anlagen
Lageplan_Schulte_Uemming
Wortlaut
Am Langendreer Bach ist es in den letzten Jahren immer wieder zu Überflutungen im
Bereich der denkmalgeschützten Hofanlage Schulte-Ümmingen südlich des Baches
gekommen. Bei einem außergewöhnlich starken Regenereignis am 20. Juni 2013 wurde
eine vorhandene Verwallung überströmt und eine das Anwesen umgebende Mauer von den
Wassermassen in Teilen niedergedrückt, so dass Wasser in Keller- und Erdgeschossräume
eindringen konnte.
Es ist daher erforderlich, Maßnahmen zu entwickeln, die zu einer dauerhaften
Hochwassersicherheit der Hoflage führen und gestalterische Ansprüche an das
Erscheinungsbild des Grünzuges längs des Langendreer Baches erfüllen, aber auch
anderweitig formulierte ökologische und wasserwirtschaftliche Ziele (Konzept Langendreer
Bach, Konzept “Neue Ruhrgärten”, Umsetzungsfahrplan Untere Ruhr etc.) - soweit möglich
und sinnvoll - berücksichtigen.
Im Vorfeld wurden mehrere Lösungsansätze untersucht.
Unter ökologischen wie finanziellen Gesichtspunkten ist die Variante Hochufer als
Vorzugsvariante zu bewerten.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 No
(1443)
Vorlage Nr. 20141014
Nur diese Variante erlaubt es, das Hochwasserschutzbauwerk auch dauerhaft mit
Gehölzen zu begrünen, ohne die Schutzwirkung zu beeinträchtigen. In Hinblick auf den
temporären Verlust der Gehölzbestände unterscheiden sich die Varianten nicht.
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum-Mitte/Ost
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 19 und ist als Eingriff in Natur und Landschaft
nach § 4 Landschaftsgesetz (LG) zu betrachten.
Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.
Zur Entscheidungsvorbereitung und Klärung der ökologischen Wirkungen des
Bauvorhabens und als Grundlage für die Zulassung des Vorhabens hat die Stadt Bochum
als Träger des Vorhabens einen Landschaftspflegerischen Begleitplan und eine
artenschutzrechtliche Untersuchung erstellt.
Im Rahmen der vorliegenden Planung wird das Vorhaben auf seine Umweltauswirkung
untersucht und die durch die Baumaßnahme erwarteten Eingriffe in den Naturhaushalt und
des Landschaftsbild minimiert und bilanziert.
Das verbleibende Defizit soll im Rahmen von Maßnahmen, die im unmittelbaren Umfeld
vorgesehen sind, ausgeglichen werden.
Das Vorhaben wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.