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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
147 kB
Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:20

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20141014 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Hochwasserschutzmaßnahme Hoflage Schulte-Ümmingen Beratungsfolge Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde Sitzungstermin akt. Beratung 03.06.2014 Anlagen Lageplan_Schulte_Uemming Wortlaut Am Langendreer Bach ist es in den letzten Jahren immer wieder zu Überflutungen im Bereich der denkmalgeschützten Hofanlage Schulte-Ümmingen südlich des Baches gekommen. Bei einem außergewöhnlich starken Regenereignis am 20. Juni 2013 wurde eine vorhandene Verwallung überströmt und eine das Anwesen umgebende Mauer von den Wassermassen in Teilen niedergedrückt, so dass Wasser in Keller- und Erdgeschossräume eindringen konnte. Es ist daher erforderlich, Maßnahmen zu entwickeln, die zu einer dauerhaften Hochwassersicherheit der Hoflage führen und gestalterische Ansprüche an das Erscheinungsbild des Grünzuges längs des Langendreer Baches erfüllen, aber auch anderweitig formulierte ökologische und wasserwirtschaftliche Ziele (Konzept Langendreer Bach, Konzept “Neue Ruhrgärten”, Umsetzungsfahrplan Untere Ruhr etc.) - soweit möglich und sinnvoll - berücksichtigen. Im Vorfeld wurden mehrere Lösungsansätze untersucht. Unter ökologischen wie finanziellen Gesichtspunkten ist die Variante Hochufer als Vorzugsvariante zu bewerten. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20141014 Nur diese Variante erlaubt es, das Hochwasserschutzbauwerk auch dauerhaft mit Gehölzen zu begrünen, ohne die Schutzwirkung zu beeinträchtigen. In Hinblick auf den temporären Verlust der Gehölzbestände unterscheiden sich die Varianten nicht. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum-Mitte/Ost innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 19 und ist als Eingriff in Natur und Landschaft nach § 4 Landschaftsgesetz (LG) zu betrachten. Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Zur Entscheidungsvorbereitung und Klärung der ökologischen Wirkungen des Bauvorhabens und als Grundlage für die Zulassung des Vorhabens hat die Stadt Bochum als Träger des Vorhabens einen Landschaftspflegerischen Begleitplan und eine artenschutzrechtliche Untersuchung erstellt. Im Rahmen der vorliegenden Planung wird das Vorhaben auf seine Umweltauswirkung untersucht und die durch die Baumaßnahme erwarteten Eingriffe in den Naturhaushalt und des Landschaftsbild minimiert und bilanziert. Das verbleibende Defizit soll im Rahmen von Maßnahmen, die im unmittelbaren Umfeld vorgesehen sind, ausgeglichen werden. Das Vorhaben wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.