Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
24.12.14, 20:18
Aktualisiert
27.01.18, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Gro
(1444)
Vorlage Nr. 20141012
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
LB Nr. 17 - Klärteich Wiesenstraße - Wiederherstellung eines Laichgewässers
Beratungsfolge
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Sitzungstermin
akt.
Beratung
03.06.2014
Anlagen
Übersichtskarte_LB_17
Wortlaut
Wie in der letzten Sitzung des Landschaftsbeirates vom 01.04.2014 mündlich mitgeteilt,
laufen derzeit seitens des Umwelt- und Grünflächenamtes die Planungen zur
Wiederherstellung des trocken gefallenen Teichs im Bereich Wiesenstraße. Der Teich ist als
geschützter Landschaftsbestandteil (LB 17 - Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost)
ausgewiesen. Besonderer Schutzzweck ist die Funktion des ehemaligen Klärteichs als
Amphibienlaichgewässer.
Durch
das
Trockenfallen
des
Teichs
fiel
diese
Laichgewässerfunktion sowohl in diesem wie auch bereits im letzten Jahr aus. Zahlreiche
Bemühungen seitens des Tiefbauamtes wie auch des Umwelt- und Grünflächenamtes zur
Wiederherstellung der Laichfunktion des Gewässers blieben erfolglos.
Nun ist die Abdichtung des zudem als Altlast einzustufenden Teichs erforderlich. Des
Weiteren plant das Tiefbauamt, einen Teil des Teichs als Anreicherungsbecken zur
Regenwasserrückhaltung
umzugestalten.
Die
beiden
Funktionsbereiche
(Amphibienlaichgewässer und naturnah gestaltetes Anreicherungsbecken) sollen durch
einen Damm baulich getrennt werden.
In einem ersten Schritt soll nun die Funktion des Laichgewässers durch Stabilisierung des
Teichgrundes sowie Abdichtung mit Bentonit erfolgen. Zudem ist der Damm herzustellen.
Dazu muss das z.T. gehölzbestandene Becken von Gehölzen freigestellt werden. Da die
Abdichtung des Teichs hinsichtlich des instabilen Teichschlamms nur zu trockenen
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Jahreszeiten möglich ist, muss die Gehölzentfernung im Spätsommer 2014 noch innerhalb
des Verbotszeitraumes (01.03. bis 30.09.) erfolgen. Geplant ist, die Gehölzrodung
(überwiegend Weidengebüsch) Ende Juli/August nach der Hauptbrutzeit der Vögel
durchzuführen. Die Maßnahmen werden durch eine ökologische Baubegleitung betreut. Das
unmittelbare Umfeld des Teichs ist derzeit durch Kanalbauarbeiten (Anlage von 2
Pressgruben), Vermessungsarbeiten sowie den Ausbau des Gewässers Gräbenwiese
erheblich gestört (Baustellenlärm, Staub, Menschen und Baufahrzeuge, etc.), so dass
derzeit keine Brutvorkommen im Bereich der Gehölze in der Teichsohle festgestellt werden
konnten.
Die Fällmaßnahme ist trotz des geltenden Rodungsverbotes nach § 39 Abs. 5 Nr.2
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich und aus naturschutzfachlicher Sicht
unverzichtbar,
um
das
übergeordnete
Schutzziel
des
Geschützten
Landschaftsbestandteiles, nämlich die Funktion des vorhandenen Stillgewässers als
Amphibienlaichplatz, wiederherstellen zu können.
Das Fällen der im Beckenbereich vorhandenen Gehölze ist nach Einschätzung der ULB trotz
des geltenden Verbotes vertretbar, da bedingt durch die Lärmemission der angrenzenden
Großbaustelle die Funktion des Gebietes als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für die
Avifauna nicht mehr gegeben ist.
Um etwaige artenschutzrechtliche Konflikte, welche durch den Eingriff ausgelöst werden
könnten, zu vermeiden, wird der gesamte Eingriffsbereich im Rahmen der ökologischen
Baubegleitung von Amphibien geräumt und freigemacht.
Die Beseitigung der Gehölze soll auf der Grundlage einer Befreiung nach § 67 Abs 1 Nr .2
BNatSchG von den Verboten des § 39 Abs.5 Nr.2 BNatSchG (Gehölzrodungsverbot von
Anfang Februar bis Ende September) im Weiteren erfolgen, da die Anwendung des
Gehölzrodungsverbotes hier mit den Belangen des Naturschutzgesetzes nicht vereinbar ist.
Im Hinblick auf das Ziel, die Funktion des Laichgewässers bis zum nächsten Frühjahr
wiederherzustellen, hat die Untere Landschaftsbehörde grundsätzlich keine Bedenken
gegen die geplanten Maßnahmen.
Details der Planung werden in der Sitzung vorgestellt.