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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
24.12.14, 20:19
Aktualisiert
27.01.18, 12:21

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 1 (2104) Vorlage Nr.: 20140978 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Wahl von Mitgliedern der Stadt Bochum zur 14. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Beschlussvorschriften § 7 b Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerbO) Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 26.06.2014 Anlagen Schreiben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 02.06.2014 Schreiben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 07.02.2014 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 1 (2104) Vorlage Nr.: 20140978 Die Neuwahl der Gemeindevertretungen bedingt innerhalb von zehn Wochen nach Beginn der Wahlzeit (01.06.2014) gleichzeitig eine Neuwahl der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Das Wahlverfahren zur Bildung der Landschaftsversammlung ist in ' 7 b der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerbO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474) geregelt. Danach hat jedes Mitglied der Vertretung der Mitgliedskörperschaft zwei Stimmen. Entsprechend § 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) ist neben den gewählten Mitgliedern der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften auch die Oberbürgermeisterin (Mitglied kraft Gesetzes im Rat) stimmberechtigt. Alle Mitglieder der Landschaftsversammlung sind von den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften in geheimer Abstimmung und in einem Wahlakt (Abgabe von Erst- und Zweistimme) zu wählen. Mit der Erststimme werden in einer Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer) die auf die Mitgliedskörperschaften entfallenden Mitglieder und zugleich für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied gewählt, das beim Ausscheiden des gewählten Mitgliedes nachrückt. Wählbar sind die Mitglieder des Rates und die Beamten und Beschäftigten der Mitgliedskörperschaft, wobei deren Zahl nicht höher sein darf, als die der gewählten Ratsmitglieder. Diese Vorgaben gelten nicht für die zu wählenden Ersatzmitglieder, da es laut Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW der Mitgliedskörperschaft freisteht, die Liste der Ersatzmitglieder zu gestalten (vergleiche Schreiben des LWL vom 02.06.2014). Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes des Landschaftsverbandes dürfen nicht Mitglieder der Landschaftsversammlung oder eines Fachausschusses sein; diese Einschränkung gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Ehrenamtes. Mit der Zweitstimme werden die von den Parteien und Wählergruppen für das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe aufgestellten Reservelisten gewählt. Die Zweistimme für die Wahl der Reservelisten kann entweder für eine der Reservelisten als Ganze oder nur für eine einzelnen Bewerberin/einen einzelnen Bewerber einer Liste abgegeben werden. Über die Reservelisten sind zusätzlich zu den o.a. Personen (vergleiche Erststimme) auch solche Bewerberinnen und Bewerber wählbar, die bei den vorangegangenen allgemeinen Wahlen zu den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften (hier: Kommunalwahl am 25.05.2014) auf deren Reservelisten benannt wurden. Nach ' 7 b Abs. 2 LVerbO entfällt auf je 100.000 Einwohner ein Mitglied. Für jede weiteren 100.000 Einwohner sowie für eine Resteinwohnerzahl von mehr als 50.000 ist je ein weiteres Mitglied zu wählen. Aufgrund der am 30.06.2012 maßgeblichen Einwohnerzahl von 373.088 entfallen auf die Stadt Bochum 4 Direktmandate. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe leitet die Wahlzettel mit den Reservelisten den Mitgliedskörperschaften bis zum 23.06.2014 zu. Die Unterlagen werden bis zur Sitzung des Rates nachgereicht. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 1 (2104) Vorlage Nr.: 20140978 Bezeichnung der Vorlage Wahl von Mitgliedern der Stadt Bochum zur 14. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe In die 14. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe werden gewählt: 1. 2. als Mitglieder als Ersatzmitglieder 1. ____________________ _____________________ 2. ____________________ _____________________ 3. ____________________ _____________________ 4. ____________________ _____________________ Auf die Reservelisten entfallen folgende Stimmen: Reserveliste der ________________ _____________________ Reserveliste der ________________ _____________________ Reserveliste der ________________ _____________________ Reserveliste der ________________ _____________________ Reserveliste der ________________ _____________________ Reserveliste der ________________ _____________________ Reserveliste der ________________ _____________________ Reserveliste der ________________ _____________________ Reserveliste der ________________ _____________________ Einzelbewerber: _________________ _________________ _________________ _________________ _________________