Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
24.12.14, 20:19
Aktualisiert
27.01.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 1 (2104)
Vorlage Nr.: 20140978
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Wahl von Mitgliedern der Stadt Bochum zur 14. Landschaftsversammlung des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Beschlussvorschriften
§ 7 b Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerbO)
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
26.06.2014
Anlagen
Schreiben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 02.06.2014
Schreiben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 07.02.2014
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 1 (2104)
Vorlage Nr.: 20140978
Die Neuwahl der Gemeindevertretungen bedingt innerhalb von zehn Wochen nach Beginn der
Wahlzeit (01.06.2014) gleichzeitig eine Neuwahl der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Das Wahlverfahren zur Bildung der Landschaftsversammlung ist in ' 7 b der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerbO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 23.10.2012
(GV. NRW. S. 474) geregelt. Danach hat jedes Mitglied der Vertretung der Mitgliedskörperschaft
zwei Stimmen. Entsprechend § 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) ist neben den gewählten Mitgliedern der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften auch die Oberbürgermeisterin (Mitglied kraft Gesetzes im Rat) stimmberechtigt.
Alle Mitglieder der Landschaftsversammlung sind von den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften in geheimer Abstimmung und in einem Wahlakt (Abgabe von Erst- und Zweistimme)
zu wählen.
Mit der Erststimme werden in einer Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen
Proportion (Hare/Niemeyer) die auf die Mitgliedskörperschaften entfallenden Mitglieder und
zugleich für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied gewählt, das beim Ausscheiden des gewählten
Mitgliedes nachrückt.
Wählbar sind die Mitglieder des Rates und die Beamten und Beschäftigten der Mitgliedskörperschaft, wobei deren Zahl nicht höher sein darf, als die der gewählten Ratsmitglieder. Diese
Vorgaben gelten nicht für die zu wählenden Ersatzmitglieder, da es laut Ministerium für Inneres
und Kommunales des Landes NRW der Mitgliedskörperschaft freisteht, die Liste der
Ersatzmitglieder zu gestalten (vergleiche Schreiben des LWL vom 02.06.2014).
Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes des Landschaftsverbandes dürfen nicht
Mitglieder der Landschaftsversammlung oder eines Fachausschusses sein; diese Einschränkung
gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Ehrenamtes.
Mit der Zweitstimme werden die von den Parteien und Wählergruppen für das Gebiet des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe aufgestellten Reservelisten gewählt. Die Zweistimme für
die Wahl der Reservelisten kann entweder für eine der Reservelisten als Ganze oder nur für eine
einzelnen Bewerberin/einen einzelnen Bewerber einer Liste abgegeben werden.
Über die Reservelisten sind zusätzlich zu den o.a. Personen (vergleiche Erststimme) auch solche
Bewerberinnen und Bewerber wählbar, die bei den vorangegangenen allgemeinen Wahlen zu den
Vertretungen der Mitgliedskörperschaften (hier: Kommunalwahl am 25.05.2014) auf deren
Reservelisten benannt wurden.
Nach ' 7 b Abs. 2 LVerbO entfällt auf je 100.000 Einwohner ein Mitglied. Für jede weiteren 100.000
Einwohner sowie für eine Resteinwohnerzahl von mehr als 50.000 ist je ein weiteres Mitglied zu
wählen. Aufgrund der am 30.06.2012 maßgeblichen Einwohnerzahl von 373.088 entfallen auf die
Stadt Bochum 4 Direktmandate.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe leitet die Wahlzettel mit den Reservelisten den Mitgliedskörperschaften bis zum 23.06.2014 zu. Die Unterlagen werden bis zur Sitzung des Rates nachgereicht.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 1 (2104)
Vorlage Nr.: 20140978
Bezeichnung der Vorlage
Wahl von Mitgliedern der Stadt Bochum zur 14. Landschaftsversammlung des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
In die 14. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe werden gewählt:
1.
2.
als Mitglieder
als Ersatzmitglieder
1. ____________________
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2. ____________________
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3. ____________________
_____________________
4. ____________________
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Auf die Reservelisten entfallen folgende Stimmen:
Reserveliste der ________________
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Reserveliste der ________________
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Reserveliste der ________________
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Reserveliste der ________________
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Reserveliste der ________________
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Reserveliste der ________________
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Reserveliste der ________________
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Reserveliste der ________________
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Reserveliste der ________________
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Einzelbewerber:
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