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Rechenschaftsbericht über die Arbeit der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in der Wahlperiode 2009 - 2014.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Rechenschaftsbericht über die Arbeit der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in der Wahlperiode 2009 - 2014.pdf
Größe
700 kB
Erstellt
24.12.14, 20:19
Aktualisiert
27.01.18, 12:16

Inhalt der Datei

Rechenschaftsbericht über die Arbeit der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in der Wahlperiode 2009 bis 2014 Verfasser: Dipl. Verw. Wirt (FH) Karlheinz Kayhs Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid Stand: 01.05.2014 Vorwort 1. Stadtbezirke Im Zusammenhang mit der kommunalen Gebietsreform zum 01.01.1975 wurden in Nordrhein-Westfalen Stadtbezirke in kreisfreien Städten eingerichtet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 35 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW). Nach dieser Rechtsnorm sind kreisfreie Städte verpflichtet, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen. Bei der Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke soll auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Stadtentwicklung Rücksicht genommen werden. Die einzelnen Stadtbezirke sollen eine engere örtliche Gemeinschaft umfassen und nach der Fläche und nach der Einwohnerzahl so abgegrenzt werden, dass sie gleichermaßen bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben beteiligt werden können; zu diesem Zweck können benachbarte Wohngebiete zu einem Stadtbezirk zusammengefasst werden. Der Kernbereich des Stadtgebietes soll nicht auf mehrere Stadtbezirke aufgeteilt werden. So gibt es in quasi allen kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens einen Stadtbezirk Mitte. Das Stadtgebiet soll in nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke eingeteilt werden. Im Rahmen der kommunalen Gebietsreform wurden die ehemals selbständigen Städte Bochum und Wattenscheid zu einer neuen Stadt namens Bochum zusammengeschlossen. In diesem Zusammenhang wurden folgende Stadtbezirke gebildet: Stadtbezirk I = Bochum-Mitte Stadtbezirk II = Bochum-Wattenscheid Stadtbezirk III= Bochum-Nord Stadtbezirk IV= Bochum-Ost Stadtbezirk V = Bochum-Süd Stadtbezirk VI= Bochum-Südwest. Alle Stadtbezirke tragen in ihrem Namen einen Hinweis auf ihre geografische Lage im Stadtgebiet. Einzig für den westlichen Stadtbezirk (Wattenscheid) blieb es (wohl aus politischer Opportunität) bei der namentlichen Bezeichnung der ehemals selbständigen Stadt. -2- -22. Bezirksvertretungen 2.1 Allgemein Nach § 36 Abs. 1 GO NRW ist für jeden Stadtbezirk eine Bezirksvertretung zu wählen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (in der Regel) auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Bezirksvertretung besteht aus mindestens elf und höchstens neunzehn Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Dieser führt die Bezeichnung „Bezirksvorsteher“. Der Rat kann beschließen, dass der Bezirksvorsteher die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister“ führt. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Rat der Stadt Bochum Gebrauch gemacht, so dass hier die „Bezirksvorsteher/ Bezirksvorsteherinnen“ die Funktionsbezeichnung „Bezirksbürgermeister/ Bezirksbürgermeisterin“ führen. Die Mitgliederzahlen der Bezirksvertretung können nach den Einwohnerzahlen der Stadtbezirke gestaffelt werden; die Gesamtzahl der Mitglieder muss ungerade sein. Das nähere regelt die jeweilige Hauptsatzung. Für die Stadt Bochum wurde in der Hauptsatzung geregelt, dass die Zahl der Mitglieder der Bezirksvertretung in allen Stadtbezirken einheitlich neunzehn beträgt, ungeachtet der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirkes. 2.2 Aufgaben der Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten Die Aufgaben der Bezirksvertretungen regelt § 37 GO NRW. Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 ausschließlich zuständig ist, entscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere in folgenden Angelegenheiten: a) Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, Büchereien und ähnlich soziale und kulturelle Einrichtungen; b) Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des Ortsbildes sowie der Grünpflege; -3- -3c) die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung einschließlich der Straßenbeleuchtung, soweit es sich nicht um die Verkehrssicherungspflicht handelt; d) Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk; e) kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk, Pflege von vorhandenen Paten- oder Städtepartnerschaften. f) Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirks. Bei Streitigkeiten der Bezirksvertretungen untereinander und zwischen Bezirksvertretungen und den Ausschüssen über Zuständigkeiten im Einzelfall entscheidet der Hauptausschuss. Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel sollen unter Berücksichtigung der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen der Stadt sowie des Umfangs der entsprechenden Anlagen und Einrichtungen fortgeschrieben werden. Die Bezirksvertretungen wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltspositionen, die sich auf ihren Bezirk und ihre Aufgaben auswirken und können dazu Vorschläge machen und Anregungen geben. Über die Haushaltspositionen nach Satz 2 und die Haushaltsmittel nach Absatz 1 ist den Bezirksvertretungen eine geeignete Übersicht als Auszug aus dem Entwurf der Haushaltssatzung nach § 80 GO NRW, getrennt nach Bezirken, zur Beratung vorzulegen. Die Übersichten sind dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen. Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Insbesondere ist ihr vor der Beschlussfassung des Rates über Planungs- und Investitionsvorhaben im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung bei diesen Vorhaben, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, für ihr Gebiet dem Rat gegenüber ein Anregungsrecht. Der Rat kann allgemein oder im Einzelfall bestimmen, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von räumlich auf den Stadtbezirk begrenzter Bedeutung das Beteiligungsverfahren nach § 3 Baugesetzbuch den Bezirksvertretungen übertragen wird. -4- -4Die Bezirksvertretung kann zu allen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anregungen machen. Insbesondere kann sie Vorschläge für vom Rat für den Stadtbezirk zu wählende oder zu bestellende ehrenamtlich tätige Personen unterbreiten. Bei Beratungen des Rates oder eines Ausschusses über Angelegenheiten, die auf einen Vorschlag oder eine Anregung einer Bezirksvertretung zurückgehen, haben der Bezirksvorsteher oder sein Stellvertreter das Recht, dazu in der Sitzung gehört zu werden. 3. Bezirksverwaltungsstellen Nach § 38 GO NRW ist für jeden Stadtbezirk eine Bezirksverwaltungsstelle einzurichten. In der Bezirksverwaltungsstelle sollen im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung Dienststellen so eingerichtet und zusammengefasst werden, dass eine möglichst ortsnahe Erledigung der Verwaltungsaufgaben gewährleistet ist. Bei der Bestellung des Leiters einer Bezirksverwaltungsstelle ist die Bezirksvertretung anzuhören. Der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle oder sein Stellvertreter ist verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung teilzunehmen. Die Bezirksverwaltungsstelle ist u.a. für die Schrift- und Geschäftsführung der Bezirksvertretung zuständig. Folgende Bezirksverwaltungsstellen sind eingerichtet: Bezirksverwaltungsstelle Mitte > Leitung und Schriftführung Herr Fiege, Stellvertreter Herr Kayhs, Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid > Leitung Herr Thömmes, Schriftführung und Stellvertreter Herr Kayhs, Bezirksverwaltungsstelle Nord > Leitung und Schriftführung Herr Krethke, Stellvertreter Herr Westerwick, Bezirksverwaltungsstelle Ost > Leitung Herr Westerwick, Schriftführung Herr Krantz, Stellvertreter Herr Krethke, Bezirksverwaltungsstelle Süd > Leitung und Schriftführung Herr Sennin, Stellvertreter Herr Jahn, Bezirksverwaltungsstelle Südwest > Leitung und Schriftführung Herr Jahn, Stellvertreter Herr Sennin. Als Dezernent für die Bezirke fungiert Herr Stadtkämmerer Dr. Manfred Busch. -5- -5- Wahlergebnisse 1975 - 2009 Wahl der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Wahl- WahlSoziDie SonsJahr berech- beteili- SPD CDU UWG Grüne FDP REP ale NPD Linke.* tige tigte gung Liste 1975 61.072 86,7 52,5 29,9 13,2 3,2 1,1 1979 62.448 68,1 52,1 32,5 11,4 3,0 1,0 1984 63.500 62,5 49,0 25,0 16,2 7,7 1,2 0,9 1989 62.657 61,8 47,5 22,6 15,6 7,9 1,9 3,8 0,5 1994 61.193 80,5 47,6 26,5 14,6 8,6 1,2 1,4 1999 61.417 50,2 35,0 33,3 25,0 5,1 1,6 2004 60.700 51,8 34,0 26,8 23,2 6,8 2,8 1,4 2,3 2,8 2009 59.415 46,8 32,4 24,0 22,0 7,5 5,1 1,6 5,9 1,5 *= Früher: PDS Sitzverteilung 1975 - 2009 Sitzverteilung der Bezirksvertretung Bochum - Wattenscheid SOZIALE Die Wahlperiode SPD CDU UWG GRÜNE FDP NPD Gesamt LISTE Linke.* 1975 - 1979 12 7 19 1979 - 1984 10 7 2 19 1984 - 1989 10 5 3 1 19 1989 - 1994 10 5 3 1 19 1994 - 1999 10 5 3 1 19 1999 - 2004 7 6 5 1 19 2004 - 2009 7 5 4 1 1 1 19 2009 - 2014 6 5+ 4 2 1+ 1 19 *= Früher: PDS + ) Anzumerken bleibt, dass der Vertreter der FDP im Laufe der Wahlperiode zur CDU konvertierte. -6- -6- Fraktionsvorsitzende: SPD CDU UWG Grüne > Manfred Molszich > Reinhold Hundrieser > Klaus-Peter Hülder > Olaf Krause -7- -7- Rechenschaftsbericht 1. Das Jahr 2009 1.1 Konstituierung der Bezirksvertretung Die konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung fand am 03.11.2009 statt und dauerte von 16.03 Uhr bis 17.25 Uhr. Als Altersvorsitzender fungierte Herr Klaus-Peter Hülder. Nach einem gemeinsamen Listenvorschlag wurde Herr Hans Balbach zum Bezirksvorsteher, Herr Wolfgang Schick zu seinem 1. Stellvertreter und Herr Bodo Schmalstieg zu seinem 2. Stellvertreter gewählt. Die Wahl erfolgte einstimmig bei drei Enthaltungen. 1.2 Sitzungen Im Jahre 2009 fanden in der neuen Wahlperiode drei Sitzungen der Bezirksvertretung statt, und zwar am 03.11.2009, 10.11.2009 und 09.12.2009. Die Sitzungsdauer betrug am 03.11.2009 = 1 Stunde und 22 Minuten, am 10.11.2009 = 3 Stunden und 45 Minuten, am 09.12.2009 = 1 Stunde und 56 Minuten. Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2009 damit 2 Stunden und 23 Minuten. 1.3 Tagesordnungspunkte In den drei Sitzungen des Jahres 2009 wurden 63 Tagesordnungspunkte abgehandelt. Davon 55 öffentlich und 8 nichtöffentlich. Zu beschließen war 13 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 6 mal im Rahmen der Anhörung. Es wurden 27 Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 17 Anfragen gehalten. -8- -8- 2. Das Jahr 2010 2.1 Sitzungen Im Jahre 2010 fanden sieben Sitzungen der Bezirksvertretung statt, und zwar am 23.02., 27.04., 01.06., 06.07., 07.09., 02.11.und 07.12.2010. Die Sitzungsdauer betrug am 23.02.2010 = 2 Stunden und 11 Minuten, am 27.04.2010 = 3 Stunden und 55 Minuten, am 01.06.2010 = 2 Stunden und 8 Minuten, am 06.07.2010 = 1 Stunde und 41 Minuten, am 07.09.2010 = 3 Stunden und 3 Minuten, am 02.11.2010 = 3 Stunden und 34 Minuten und am 07.12.2010 = 2 Stunden und 15 Minuten Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2010 betrug danach 2 Stunden und 21 Minuten. 2.2 Tagesordnungspunkte In den sieben Sitzungen des Jahres 2010 wurden 264 Tagesordnungspunkte abgehandelt. Davon 240 öffentlich und 24 nichtöffentlich. Zu beschließen war 29 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 45 mal im Rahmen der Anhörung. Es gab 2 Anträge und 5 Anregungen. Es wurden 113 Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 70 Anfragen gehalten. -9– -9- 3. Das Jahr 2011 3.1 Sitzungen Im Jahre 2011 fanden neun Sitzungen der Bezirksvertretung statt, und zwar am 25.01., 22.02., 29.03., 03.05., 18.05., 12.07., 13.09., 18.10. und 06.12.2011 Die Sitzungsdauer betrug am 25.01.2011 = 1 Stunde, 56 Minuten, am 22.02.2011 = 1 Stunde, 34 Minuten, am 29.03.2011 = 3 Stunden, 42 Minuten, am 03.05.2011 = 2 Stunden, 43 Minuten, am 18.05.2011 = 2 Stunden, 12 Minuten, am 12.07.2011 = 3 Stunden, 27 Minuten, am 13.09.2011 = 2 Stunden, 22 Minuten, am 18.10.2011 = 1 Stunde, 15 Minuten, am 06.12.2011 = 4 Stunden, 22 Minuten. Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2011 betrug danach 2 Stunden und 37 Minuten. 3.2 Tagesordnungspunkte In den neun Sitzungen des Jahres 2011 wurden 296 Tagesordnungspunkte abgehandelt. Davon 249 öffentlich und 47 nichtöffentlich. Zu beschließen war 33 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 38 mal im Rahmen der Anhörung. Es gab 3 Anträge und 5 Anregungen. Es wurden 145 Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 72 Anfragen gehalten. - 10 - - 10 - 4. Das Jahr 2012 4.1 Sitzungen Im Jahre 2012 fanden sieben Sitzungen der Bezirksvertretung statt, und zwar am 24.01.2012, 28.02.2012, 24.04.2012, 26.06.2012, 28.08.2012, 06.11.2012, und 04.12.2012 Die Sitzungsdauer betrug am 24.01.2012 = 1 Stunde, 23 Minuten, am 28.02.2012 = 5 Stunden, 27 Minuten, am 24.04.2012 = 1 Stunde, 59 Minuten, am 26.06.2012 = 2 Stunden, 22 Minuten, am 28.08.2012 = 1 Stunde, 36 Minuten, am 06.11.2012 = 6 Stunden, 50 Minuten, am 04.12.2012 = 3 Stunden. Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2012 betrug danach 3 Stunden und 5 Minuten. 4.2 Tagesordnungspunkte In den sieben Sitzungen des Jahres 2012 wurden 228 Tagesordnungspunkte abgehandelt. Davon 195 öffentlich und 33 nichtöffentlich. Zu beschließen war 29 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 30 mal im Rahmen der Anhörung. Es gab 1 Antrag und 6 Anregungen. Es wurden 97 Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 65 Anfragen gehalten. - 11 - - 11 - 5. Das Jahr 2013 5.1 Sitzungen Im Jahre 2013 fanden neun Sitzungen der Bezirksvertretung statt, und zwar am 29.01.2013, 05.03.2013, 16.04.2013, 28.05.2013, 02.07.2013, 10.09.2013, 08.10.2013, 15.10.2013 und 03.12.2013 Die Sitzungsdauer betrug 29.01.2013 = 1 Stunde, 53 Minuten, 05.03.2013 = 1 Stunde ,49 Minuten, 16.04.2013 = 4 Stunden, 4 Minuten, 28.05.2013 = 2 Stunden, 1 Minuten, 02.07.2013 = 1 Stunde, 44 Minuten, 10.09.2013 = 2 Stunden, 17 Minuten, 08.10.2013 = 5 Stunden, 28 Minuten, 15.10.2013 = 1 Stunde, 50 Minuten, 03.12.2013 = 2 Stunden. Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2013 betrug danach 2 Stunden und 34 Minuten. 5.2 Tagesordnungspunkte In den sieben Sitzungen des Jahres 2013 wurden 316 Tagesordnungspunkte abgehandelt. Davon 268 öffentlich und 48 nichtöffentlich. Zu beschließen war 33 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 28 mal im Rahmen der Anhörung. Es gab 4 Anträge und 3 Anregungen. Es wurden 158 Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 90 Anfragen gehalten. - 12 - - 12 - 6. Das Jahr 2014 5.1 Sitzungen Im Jahre 2014 fanden (in der 8. Wahlperiode) drei Sitzungen der Bezirksvertretung statt, und zwar am 28.01.2014, 18.03.2014 und 29.04.2014. Die Sitzungsdauer betrug am 28.01.2014 = 3 Stunden, 47 Minuten, am 18.03.2014 = 2 Stunden, 51 Minuten, am 29.04.2014 = 2 Stunden, 14 Minuten. Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2014 betrug danach 2 Stunden und 57 Minuten. 5.2 Tagesordnungspunkte In den drei Sitzungen des Jahres 2014 wurden 102 Tagesordnungspunkte abgehandelt. Davon 87 öffentlich und 15 nichtöffentlich. Zu beschließen war 7 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 18 mal im Rahmen der Anhörung. Es gab 1 Antrag und 2 Anregungen. Es wurden 48 Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 26 Anfragen gehalten. - 13 – - 13 – 7. Die Wahlperiode im Überblick In der abgelaufenen Wahlperiode fanden 38 Sitzungen der Bezirksvertretung statt. Dabei wurden 1.269 Tagesordnungspunkte abgehandelt. Die meisten Beschlüsse erfolgten einstimmig. Besonders bemerkenswert bleibt, dass die Bezirksvertretung wiederholt gemeinsame Anträge zum Haushalt auf den Weg brachte. Auf die einzelnen Fallarten des Tagesordnungstableaus entfielen folgende zahlenmäßige Anteile (öffentliche und nichtöffentliche Tagesordnungspunkte zusammengefasst): Vorlagenart Anzahl Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis Anhörungen Anregungen Anträge Mitteilungen der Verwaltung Anfragen Summe 144 165 18 14 588 340 1.269 Abbildung 1: Grafische Darstellung der Vorlagenmengen 160 140 Eigene Entscheidungsbefugnis 120 Anhörungen 100 Anregungen 80 60 Anträge 40 Mitteilungen 20 Anfragen 0 2009 2011 2013 Von den 1.269 zu beratenden Tagesordnungspunkten wurden 1.094 öffentlich und 175 nichtöffentlich behandelt. Dies zeigt ein hohes Maß an Transparenz. -14- -14- Die Bezirksvertretung fasste in der Wahlperiode 324 Beschlüsse (einschließlich von Geschäftsordnungsanträgen und Resolutionen). Hiervon wurden 253 Beschlüsse einstimmig und 71 Beschlüsse mehrheitlich gefasst. Dies entspricht einer Quote von ca. 76 % einstimmiger Beschlüsse. Abbildung 2: Grafische Darstellung der Beschlussergebnisse 300 250 200 150 100 Einstim m ige Beschlüsse Mehrheitliche Beschlüsse 50 0 Die Bezirksverwaltung legte im Berichtszeitraum 76 Vorlagen vor, davon 37 Beschlussvorlagen und 39 Mitteilungen. Abbildung 3: Grafische Verteilung der bezirklichen Vorlagen Mitteilungen Beschlüsse Der zur Unterstützung des Bezirksbürgermeisters eingesetzte Ältestenrat tagte im Berichtszeitraum 22 mal, ausschließlich in nichtöffentlicher Sitzung. Hierbei wurden Beschlüsse nicht gefasst, jedoch Beschlussempfehlungen für die Bezirksvertretung erarbeitet. -15- -15- Flashlights 38 Sitzungen Tagesordnungspunkte durchschnittliche Sitzungsdauer Minuten 1.269 2 Stunden, kürzeste Sitzung am 03.11.2009 Stunde, 22 Minuten längste Sitzung am 06.11.2012 Minuten Einstimmigkeit bei den Beschlüssen 6 1 Stunden, 76 % 40 50