Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Rechenschaftsbericht über die Arbeit der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in der Wahlperiode 2009 - 2014.pdf
Größe
700 kB
Erstellt
24.12.14, 20:19
Aktualisiert
27.01.18, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechenschaftsbericht über die Arbeit
der Bezirksvertretung
Bochum-Wattenscheid in der
Wahlperiode 2009 bis 2014
Verfasser:
Dipl. Verw. Wirt (FH) Karlheinz Kayhs
Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid
Stand: 01.05.2014
Vorwort
1.
Stadtbezirke
Im Zusammenhang mit der kommunalen Gebietsreform zum 01.01.1975 wurden in
Nordrhein-Westfalen Stadtbezirke in kreisfreien Städten eingerichtet.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 35 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW). Nach dieser Rechtsnorm sind kreisfreie Städte verpflichtet,
das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen.
Bei der Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke soll auf die Siedlungsstruktur,
die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Stadtentwicklung Rücksicht genommen
werden. Die einzelnen Stadtbezirke sollen eine engere örtliche Gemeinschaft
umfassen und nach der Fläche und nach der Einwohnerzahl so abgegrenzt werden,
dass sie gleichermaßen bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben beteiligt werden
können; zu diesem Zweck können benachbarte Wohngebiete zu einem Stadtbezirk
zusammengefasst werden. Der Kernbereich des Stadtgebietes soll nicht auf mehrere
Stadtbezirke aufgeteilt werden.
So gibt es in quasi allen kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens einen Stadtbezirk
Mitte.
Das Stadtgebiet soll in nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke
eingeteilt werden.
Im Rahmen der kommunalen Gebietsreform wurden die ehemals selbständigen
Städte Bochum und Wattenscheid zu einer neuen Stadt namens Bochum
zusammengeschlossen. In diesem Zusammenhang wurden folgende Stadtbezirke
gebildet:
Stadtbezirk I = Bochum-Mitte
Stadtbezirk II = Bochum-Wattenscheid
Stadtbezirk III= Bochum-Nord
Stadtbezirk IV= Bochum-Ost
Stadtbezirk V = Bochum-Süd
Stadtbezirk VI= Bochum-Südwest.
Alle Stadtbezirke tragen in ihrem Namen einen Hinweis auf ihre geografische Lage
im Stadtgebiet. Einzig für den westlichen Stadtbezirk (Wattenscheid) blieb es (wohl
aus politischer Opportunität) bei der namentlichen Bezeichnung der ehemals
selbständigen Stadt.
-2-
-22.
Bezirksvertretungen
2.1
Allgemein
Nach § 36 Abs. 1 GO NRW ist für jeden Stadtbezirk eine Bezirksvertretung zu
wählen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden in allgemeiner, unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl (in der Regel) auf die Dauer von fünf Jahren
gewählt.
Die Bezirksvertretung besteht aus mindestens elf und höchstens neunzehn
Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.
Dieser führt die Bezeichnung „Bezirksvorsteher“. Der Rat kann beschließen, dass der
Bezirksvorsteher die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister“ führt. Von dieser
gesetzlichen Ermächtigung hat der Rat der Stadt Bochum Gebrauch gemacht, so
dass hier die „Bezirksvorsteher/ Bezirksvorsteherinnen“ die Funktionsbezeichnung
„Bezirksbürgermeister/ Bezirksbürgermeisterin“ führen.
Die Mitgliederzahlen der Bezirksvertretung können nach den Einwohnerzahlen der
Stadtbezirke gestaffelt werden; die Gesamtzahl der Mitglieder muss ungerade sein.
Das nähere regelt die jeweilige Hauptsatzung.
Für die Stadt Bochum wurde in der Hauptsatzung geregelt, dass die Zahl der
Mitglieder der Bezirksvertretung in allen Stadtbezirken einheitlich neunzehn beträgt,
ungeachtet der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirkes.
2.2
Aufgaben der Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten
Die Aufgaben der Bezirksvertretungen regelt § 37 GO NRW. Soweit nicht der Rat
nach § 41 Abs. 1 ausschließlich zuständig ist, entscheiden die Bezirksvertretungen
unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat
erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht
wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere in folgenden
Angelegenheiten:
a)
Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen
und öffentlichen Einrichtungen, wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe,
Büchereien und ähnlich soziale und kulturelle Einrichtungen;
b)
Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des Ortsbildes
sowie der Grünpflege;
-3-
-3c)
die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie zur
Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von
bezirklicher Bedeutung einschließlich der Straßenbeleuchtung, soweit
es sich nicht um die Verkehrssicherungspflicht handelt;
d)
Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk;
e)
kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich Kunst im
öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk,
Pflege von vorhandenen Paten- oder Städtepartnerschaften.
f)
Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten
des Stadtbezirks.
Bei Streitigkeiten der Bezirksvertretungen untereinander und zwischen
Bezirksvertretungen und den Ausschüssen über Zuständigkeiten im Einzelfall
entscheidet der Hauptausschuss.
Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der
vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den
Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.
Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel sollen unter Berücksichtigung der
Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen der Stadt sowie des Umfangs der
entsprechenden Anlagen und Einrichtungen fortgeschrieben werden.
Die Bezirksvertretungen wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit.
Sie beraten über alle Haushaltspositionen, die sich auf ihren Bezirk und ihre
Aufgaben auswirken und können dazu Vorschläge machen und Anregungen geben.
Über die Haushaltspositionen nach Satz 2 und die Haushaltsmittel nach Absatz 1 ist
den Bezirksvertretungen eine geeignete Übersicht als Auszug aus dem Entwurf der
Haushaltssatzung nach § 80 GO NRW, getrennt nach Bezirken, zur Beratung
vorzulegen. Die Übersichten sind dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.
Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk
berühren, zu hören. Insbesondere ist ihr vor der Beschlussfassung des Rates über
Planungs- und Investitionsvorhaben im Bezirk und über Bebauungspläne für den
Bezirk Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung bei diesen Vorhaben, insbesondere im
Rahmen der Bauleitplanung, für ihr Gebiet dem Rat gegenüber ein Anregungsrecht.
Der Rat kann allgemein oder im Einzelfall bestimmen, dass bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen von räumlich auf den Stadtbezirk begrenzter Bedeutung das
Beteiligungsverfahren nach § 3 Baugesetzbuch den Bezirksvertretungen übertragen
wird.
-4-
-4Die Bezirksvertretung kann zu allen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten
Vorschläge und Anregungen machen. Insbesondere kann sie Vorschläge für vom
Rat für den Stadtbezirk zu wählende oder zu bestellende ehrenamtlich tätige
Personen unterbreiten. Bei Beratungen des Rates oder eines Ausschusses über
Angelegenheiten, die auf einen Vorschlag oder eine Anregung einer
Bezirksvertretung zurückgehen, haben der Bezirksvorsteher oder sein Stellvertreter
das Recht, dazu in der Sitzung gehört zu werden.
3.
Bezirksverwaltungsstellen
Nach § 38 GO NRW ist für jeden Stadtbezirk eine Bezirksverwaltungsstelle
einzurichten.
In der Bezirksverwaltungsstelle sollen im Rahmen einer sparsamen und
wirtschaftlichen
Haushaltsführung
Dienststellen
so
eingerichtet
und
zusammengefasst werden, dass eine möglichst ortsnahe Erledigung der
Verwaltungsaufgaben gewährleistet ist.
Bei der Bestellung des Leiters einer Bezirksverwaltungsstelle ist die
Bezirksvertretung anzuhören. Der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle oder sein
Stellvertreter ist verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung teilzunehmen.
Die Bezirksverwaltungsstelle ist u.a. für die Schrift- und Geschäftsführung der
Bezirksvertretung zuständig.
Folgende Bezirksverwaltungsstellen sind eingerichtet:
Bezirksverwaltungsstelle Mitte
>
Leitung und Schriftführung Herr Fiege, Stellvertreter Herr Kayhs,
Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid
>
Leitung Herr Thömmes, Schriftführung und Stellvertreter Herr Kayhs,
Bezirksverwaltungsstelle Nord
>
Leitung und Schriftführung Herr Krethke, Stellvertreter Herr Westerwick,
Bezirksverwaltungsstelle Ost
>
Leitung Herr Westerwick, Schriftführung Herr Krantz, Stellvertreter Herr
Krethke,
Bezirksverwaltungsstelle Süd
>
Leitung und Schriftführung Herr Sennin, Stellvertreter Herr Jahn,
Bezirksverwaltungsstelle Südwest
>
Leitung und Schriftführung Herr Jahn, Stellvertreter Herr Sennin.
Als Dezernent für die Bezirke fungiert Herr Stadtkämmerer Dr. Manfred Busch.
-5-
-5-
Wahlergebnisse 1975 - 2009
Wahl der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Wahl- WahlSoziDie
SonsJahr berech- beteili- SPD CDU UWG Grüne FDP REP ale
NPD
Linke.*
tige
tigte gung
Liste
1975 61.072 86,7
52,5 29,9 13,2
3,2
1,1
1979 62.448 68,1
52,1 32,5 11,4
3,0
1,0
1984 63.500 62,5
49,0 25,0 16,2
7,7 1,2
0,9
1989 62.657 61,8
47,5 22,6 15,6
7,9 1,9 3,8
0,5
1994 61.193 80,5
47,6 26,5 14,6
8,6 1,2 1,4
1999 61.417 50,2
35,0 33,3 25,0
5,1 1,6
2004 60.700 51,8
34,0 26,8 23,2
6,8 2,8
1,4
2,3
2,8
2009 59.415 46,8
32,4 24,0 22,0
7,5 5,1
1,6
5,9
1,5
*= Früher: PDS
Sitzverteilung 1975 - 2009
Sitzverteilung der Bezirksvertretung Bochum - Wattenscheid
SOZIALE
Die
Wahlperiode SPD CDU UWG GRÜNE FDP
NPD Gesamt
LISTE Linke.*
1975 - 1979 12
7
19
1979 - 1984 10
7
2
19
1984 - 1989 10
5
3
1
19
1989 - 1994 10
5
3
1
19
1994 - 1999 10
5
3
1
19
1999 - 2004 7
6
5
1
19
2004 - 2009 7
5
4
1
1
1
19
2009 - 2014 6
5+
4
2
1+
1
19
*= Früher: PDS
+ ) Anzumerken bleibt, dass der Vertreter der FDP im Laufe der Wahlperiode zur CDU konvertierte.
-6-
-6-
Fraktionsvorsitzende:
SPD
CDU
UWG
Grüne
> Manfred Molszich
> Reinhold Hundrieser
> Klaus-Peter Hülder
> Olaf Krause
-7-
-7-
Rechenschaftsbericht
1.
Das Jahr 2009
1.1
Konstituierung der Bezirksvertretung
Die konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung fand am 03.11.2009 statt
und dauerte von 16.03 Uhr bis 17.25 Uhr. Als Altersvorsitzender fungierte Herr
Klaus-Peter Hülder. Nach einem gemeinsamen Listenvorschlag wurde Herr
Hans Balbach zum Bezirksvorsteher, Herr Wolfgang Schick zu seinem 1.
Stellvertreter und Herr Bodo Schmalstieg zu seinem 2. Stellvertreter gewählt.
Die Wahl erfolgte einstimmig bei drei Enthaltungen.
1.2
Sitzungen
Im Jahre 2009 fanden in der neuen Wahlperiode drei Sitzungen der
Bezirksvertretung statt, und zwar am 03.11.2009, 10.11.2009 und 09.12.2009.
Die Sitzungsdauer betrug
am 03.11.2009 = 1 Stunde und 22 Minuten,
am 10.11.2009 = 3 Stunden und 45 Minuten,
am 09.12.2009 = 1 Stunde und 56 Minuten.
Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2009 damit 2 Stunden und 23 Minuten.
1.3
Tagesordnungspunkte
In den drei Sitzungen des Jahres 2009 wurden 63 Tagesordnungspunkte
abgehandelt. Davon 55 öffentlich und 8 nichtöffentlich.
Zu beschließen war 13 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 6 mal im
Rahmen der Anhörung. Es wurden 27 Mitteilungen der Verwaltung zur
Kenntnis genommen und 17 Anfragen gehalten.
-8-
-8-
2.
Das Jahr 2010
2.1
Sitzungen
Im Jahre 2010 fanden sieben Sitzungen der Bezirksvertretung statt, und zwar
am 23.02., 27.04., 01.06., 06.07., 07.09., 02.11.und 07.12.2010.
Die Sitzungsdauer betrug
am 23.02.2010 = 2 Stunden und 11 Minuten,
am 27.04.2010 = 3 Stunden und 55 Minuten,
am 01.06.2010 = 2 Stunden und 8 Minuten,
am 06.07.2010 = 1 Stunde und 41 Minuten,
am 07.09.2010 = 3 Stunden und 3 Minuten,
am 02.11.2010 = 3 Stunden und 34 Minuten und
am 07.12.2010 = 2 Stunden und 15 Minuten
Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2010 betrug danach 2 Stunden und 21
Minuten.
2.2
Tagesordnungspunkte
In den sieben Sitzungen des Jahres 2010 wurden 264 Tagesordnungspunkte
abgehandelt. Davon 240 öffentlich und 24 nichtöffentlich.
Zu beschließen war 29 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 45 mal im
Rahmen der Anhörung. Es gab 2 Anträge und 5 Anregungen. Es wurden 113
Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 70 Anfragen
gehalten.
-9–
-9-
3.
Das Jahr 2011
3.1
Sitzungen
Im Jahre 2011 fanden neun Sitzungen der Bezirksvertretung statt, und zwar
am
25.01., 22.02., 29.03., 03.05., 18.05., 12.07., 13.09., 18.10. und
06.12.2011
Die Sitzungsdauer betrug
am 25.01.2011 = 1 Stunde, 56 Minuten,
am 22.02.2011 = 1 Stunde, 34 Minuten,
am 29.03.2011 = 3 Stunden, 42 Minuten,
am 03.05.2011 = 2 Stunden, 43 Minuten,
am 18.05.2011 = 2 Stunden, 12 Minuten,
am 12.07.2011 = 3 Stunden, 27 Minuten,
am 13.09.2011 = 2 Stunden, 22 Minuten,
am 18.10.2011 = 1 Stunde, 15 Minuten,
am 06.12.2011 = 4 Stunden, 22 Minuten.
Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2011 betrug danach 2 Stunden und 37
Minuten.
3.2
Tagesordnungspunkte
In den neun Sitzungen des Jahres 2011 wurden 296 Tagesordnungspunkte
abgehandelt. Davon 249 öffentlich und 47 nichtöffentlich.
Zu beschließen war 33 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 38 mal im
Rahmen der Anhörung. Es gab 3 Anträge und 5 Anregungen. Es wurden 145
Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 72 Anfragen
gehalten.
- 10 -
- 10 -
4.
Das Jahr 2012
4.1
Sitzungen
Im Jahre 2012 fanden sieben Sitzungen der Bezirksvertretung statt, und zwar
am 24.01.2012, 28.02.2012, 24.04.2012, 26.06.2012, 28.08.2012, 06.11.2012,
und 04.12.2012
Die Sitzungsdauer betrug
am 24.01.2012 = 1 Stunde, 23 Minuten,
am 28.02.2012 = 5 Stunden, 27 Minuten,
am 24.04.2012 = 1 Stunde, 59 Minuten,
am 26.06.2012 = 2 Stunden, 22 Minuten,
am 28.08.2012 = 1 Stunde, 36 Minuten,
am 06.11.2012 = 6 Stunden, 50 Minuten,
am 04.12.2012 = 3 Stunden.
Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2012 betrug danach 3 Stunden und 5
Minuten.
4.2
Tagesordnungspunkte
In den sieben Sitzungen des Jahres 2012 wurden 228 Tagesordnungspunkte
abgehandelt. Davon 195 öffentlich und 33 nichtöffentlich.
Zu beschließen war 29 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 30 mal im
Rahmen der Anhörung. Es gab 1 Antrag und 6 Anregungen. Es wurden 97
Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 65 Anfragen
gehalten.
- 11 -
- 11 -
5.
Das Jahr 2013
5.1
Sitzungen
Im Jahre 2013 fanden neun Sitzungen der Bezirksvertretung statt, und zwar
am 29.01.2013, 05.03.2013, 16.04.2013, 28.05.2013, 02.07.2013, 10.09.2013,
08.10.2013, 15.10.2013 und 03.12.2013
Die Sitzungsdauer betrug
29.01.2013 = 1 Stunde, 53 Minuten,
05.03.2013 = 1 Stunde ,49 Minuten,
16.04.2013 = 4 Stunden, 4 Minuten,
28.05.2013 = 2 Stunden, 1 Minuten,
02.07.2013 = 1 Stunde, 44 Minuten,
10.09.2013 = 2 Stunden, 17 Minuten,
08.10.2013 = 5 Stunden, 28 Minuten,
15.10.2013 = 1 Stunde, 50 Minuten,
03.12.2013 = 2 Stunden.
Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2013 betrug danach 2 Stunden und 34
Minuten.
5.2
Tagesordnungspunkte
In den sieben Sitzungen des Jahres 2013 wurden 316 Tagesordnungspunkte
abgehandelt. Davon 268 öffentlich und 48 nichtöffentlich.
Zu beschließen war 33 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 28 mal im
Rahmen der Anhörung. Es gab 4 Anträge und 3 Anregungen. Es wurden 158
Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 90 Anfragen
gehalten.
- 12 -
- 12 -
6.
Das Jahr 2014
5.1
Sitzungen
Im Jahre 2014 fanden (in der 8. Wahlperiode) drei Sitzungen der
Bezirksvertretung statt, und zwar am 28.01.2014, 18.03.2014 und 29.04.2014.
Die Sitzungsdauer betrug
am 28.01.2014 = 3 Stunden, 47 Minuten,
am 18.03.2014 = 2 Stunden, 51 Minuten,
am 29.04.2014 = 2 Stunden, 14 Minuten.
Durchschnittliche Sitzungsdauer in 2014 betrug danach 2 Stunden und 57
Minuten.
5.2
Tagesordnungspunkte
In den drei Sitzungen des Jahres 2014 wurden 102 Tagesordnungspunkte
abgehandelt. Davon 87 öffentlich und 15 nichtöffentlich.
Zu beschließen war 7 mal in eigener Entscheidungsbefugnis, 18 mal im
Rahmen der Anhörung. Es gab 1 Antrag und 2 Anregungen. Es wurden 48
Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und 26 Anfragen
gehalten.
-
13 –
- 13 –
7.
Die Wahlperiode im Überblick
In der abgelaufenen Wahlperiode fanden 38 Sitzungen der Bezirksvertretung
statt. Dabei wurden 1.269 Tagesordnungspunkte abgehandelt. Die meisten
Beschlüsse erfolgten einstimmig. Besonders bemerkenswert bleibt, dass die
Bezirksvertretung wiederholt gemeinsame Anträge zum Haushalt auf den Weg
brachte.
Auf die einzelnen Fallarten des Tagesordnungstableaus entfielen folgende
zahlenmäßige Anteile (öffentliche und nichtöffentliche Tagesordnungspunkte
zusammengefasst):
Vorlagenart
Anzahl
Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
Anhörungen
Anregungen
Anträge
Mitteilungen der Verwaltung
Anfragen
Summe
144
165
18
14
588
340
1.269
Abbildung 1: Grafische Darstellung der Vorlagenmengen
160
140
Eigene
Entscheidungsbefugnis
120
Anhörungen
100
Anregungen
80
60
Anträge
40
Mitteilungen
20
Anfragen
0
2009
2011
2013
Von den 1.269 zu beratenden Tagesordnungspunkten wurden 1.094
öffentlich und 175 nichtöffentlich behandelt. Dies zeigt ein hohes Maß an
Transparenz.
-14-
-14-
Die Bezirksvertretung fasste in der Wahlperiode 324 Beschlüsse
(einschließlich von Geschäftsordnungsanträgen und Resolutionen). Hiervon
wurden 253 Beschlüsse einstimmig und 71 Beschlüsse mehrheitlich
gefasst. Dies entspricht einer Quote von ca. 76 % einstimmiger Beschlüsse.
Abbildung 2: Grafische Darstellung der Beschlussergebnisse
300
250
200
150
100
Einstim m ige
Beschlüsse
Mehrheitliche
Beschlüsse
50
0
Die Bezirksverwaltung legte im Berichtszeitraum 76 Vorlagen vor, davon 37
Beschlussvorlagen und 39 Mitteilungen.
Abbildung 3: Grafische Verteilung der bezirklichen Vorlagen
Mitteilungen
Beschlüsse
Der zur Unterstützung des Bezirksbürgermeisters eingesetzte Ältestenrat tagte
im Berichtszeitraum 22 mal, ausschließlich in nichtöffentlicher Sitzung.
Hierbei wurden Beschlüsse nicht gefasst, jedoch Beschlussempfehlungen für
die Bezirksvertretung erarbeitet.
-15-
-15-
Flashlights
38
Sitzungen
Tagesordnungspunkte
durchschnittliche Sitzungsdauer
Minuten
1.269
2
Stunden,
kürzeste Sitzung am 03.11.2009
Stunde, 22 Minuten
längste Sitzung am 06.11.2012
Minuten
Einstimmigkeit bei den Beschlüssen
6
1
Stunden,
76 %
40
50