Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:18
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20140977
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bildung des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum
Beschlussvorschriften
§§ 9 ff. Sparkassengesetz
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rat
03.07.2014
Anlagen
Vorschlagsliste Personalversammlung Sparkasse Bochum
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20140977
Nach den Vorschriften des Sparkassengesetzes NW (SpkG) hat der Rat zu Beginn einer
Legislaturperiode für die Sparkasse Bochum einen neuen Verwaltungsrat zu bilden.
Bei Sparkassen mit 250 und mehr ständig Beschäftigten, und dazu gehört die Sparkasse Bochum,
besteht der Verwaltungsrat gem. ' 10 Abs. 2 SpkG aus:
a)
b)
c)
dem vorsitzenden Mitglied,
neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und
fünf Dienstkräften der Sparkasse.
Zu a) und b): Wahl des vorsitzenden Mitgliedes und der weiteren sachkundigen Mitglieder
Nach '' 9, 10, 11 und 12 des SpkG wählt die Vertretung des Trägers
1.
eines ihrer Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten
Mitglied des Verwaltungsrates (vgl. ' 11 Abs. 1),
zum vorsitzenden
2.
neun Mitglieder (sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die der Vertretung des
Trägers angehören können sowie Dienstkräfte des Trägers, sofern die Dienstkärfte
ihre Hauptwohnung im Trägergebiet haben (vgl. '12 Abs. 1),
3.
aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates einen ersten und einen zweiten
Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds (vgl. ' 11 Abs. 2).
Wählbarkeitsvoraussetzungen und Wahlverfahren:
Zu 1.) Wählbar ist entweder ein Mitglied der Vertretung des Trägers oder die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte. Die Ausschließungsgründe des ' 13
SpkG sind dabei zu beachten.
Das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates wird gem. ' 50 Abs. 2 GO NW nach den
Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Zu 2.) Wählbar ist, wer das passive Wahlrecht für die Vertretung des Trägers besitzt und nicht
aufgrund ' 13 SpkG von der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ausgeschlossen ist. Damit
steht es der Vertretung des Trägers frei, ob sie nur Mitglieder aus ihrer Mitte, sachkundige
Bürgerinnen und Bürger, die der Vertretung nicht angehören, oder auch Dienstkräfte in den
Verwaltungsrat entsenden will.
Hauptamtliche Bürgermeister sind nach dem Wortlaut des Gesetzes und - wie die Sparkasse
Bochum angibt - auch nach Auffassung der obersten Sparkassenaufsicht nicht als `sachkundige
MitgliederA in den Verwaltungsrat wählbar, weil sie der Vertretung des Trägers nicht angehören
können. Sie führen zwar den Vorsitz und haben Stimmrecht im Rat, sind jedoch nicht Mitglied
dieses Organs.
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- Begründung - Seite 2
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TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20140977
Die sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden, wenn kein einheitlicher
Wahlvorschlag zustande kommt, (ebenso wie die Dienstkräfte, vgl. unten) gemäß ' 50 Abs.
3 GO NW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Es sind Listen aufzustellen,
in denen nach sachkundigen Mitgliedern und Dienstkräften getrennt wird. Über die Wahl
der sachkundigen Mitglieder und der Dienstkräfte (vgl. unten) ist in einem Wahlgang
abzustimmen (' 12 Abs. 4 SpkG). Die zu besetzenden Stellen werden auf die
sachkundigen Mitglieder und danach auf die Dienstkräfte verteilt.
Nach demselben Verfahren ist für jedes sachkundige Mitglied (und ebenso für die Dienstkräfte der Sparkasse, vgl. unten) eine Person als Stellvertreter zu wählen, die bei
Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt (' 12 Abs. 4 SpkG).
Zu 3.) Als Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden sind nur sachkundige Mitglieder, also
keine Dienstkräfte der Sparkasse wählbar.
Das Wahlverfahren ist mit dem bei der Wahl des Verwaltungsratsvorsitzenden identisch.
Die Vertretung des Trägers wählt nach der Wahl der sachkundigen Mitglieder und
Dienstkräfte aus den Reihen der sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates einen
ersten und zweiten Stellvertreter. Bei der Wahl der Stellvertreter gelten somit auch die
Grundsätze der Mehrheitswahl.
Zu c): Wahl von fünf Dienstkräften der Sparkasse
Wahlverfahren:
Die Dienstkräfte der Sparkasse werden aus einem Vorschlag der Personalversammlung
der Sparkasse von der Vertretung des Trägers gewählt. Der Vorschlag muss mindestens
die doppelte Anzahl der zu wählenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder
enthalten (vgl. ' 12 Abs. 2).
Die Dienstkräfte der Sparkasse werden von der Vertretung des Trägers gemäß ' 50 Abs. 3
GO NW (ebenso wie die sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates, vgl. oben) nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Über die Wahl der Dienstkräfte und der
sachkundigen Mitglieder ist (wie bereits erläutert) in einem Wahlgang abzustimmen ('
12 Abs. 4 SpkG). Die zu besetzenden Stellen werden auf die sachkundigen Mitglieder und
danach auf die Dienstkräfte der Sparkasse verteilt.
Das Wahlverfahren zur Aufstellung des Vorschlages der Personalversammlung für die
Wahl des Verwaltungsrates wurde in der Zeit vom 26.05.2014 bis 27.05.2014 durchgeführt.
Die Vorschlagsliste der Personalversammlung ist als Anlage beigefügt.
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20140977
Bezeichnung der Vorlage
Bildung des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum
Die nachstehend aufgeführten Personen werden in den Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum
gewählt:
1.
Vorsitzendes Mitglied
________________________
2.
Sachkundige Mitglieder
Stellvertreter
1. ________________________
______________________
2. ________________________
______________________
3. ________________________
______________________
4. ________________________
______________________
5. ________________________
______________________
6. ________________________
______________________
7. ________________________
______________________
8. ________________________
______________________
9. ________________________
______________________
3.
Dienstkräfte der Sparkasse
Mitglieder
Stellvertreter
10.
________________________
______________________
11.
________________________
______________________
12.
________________________
______________________
13.
________________________
______________________
14.
________________________
______________________
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
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TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20140977
4.
Erste Stellvertreterin oder erster Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
________________________
5.
Zweite Stellvertreterin oder zweiter Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
________________________
Die Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum erfolgt für die Dauer der Legislaturperiode
des Rates der Stadt Bochum.