Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
175 kB
Erstellt
24.12.14, 20:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:18

öffnen download melden Dateigröße: 175 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20140977 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bildung des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum Beschlussvorschriften §§ 9 ff. Sparkassengesetz Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 03.07.2014 Anlagen Vorschlagsliste Personalversammlung Sparkasse Bochum Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20140977 Nach den Vorschriften des Sparkassengesetzes NW (SpkG) hat der Rat zu Beginn einer Legislaturperiode für die Sparkasse Bochum einen neuen Verwaltungsrat zu bilden. Bei Sparkassen mit 250 und mehr ständig Beschäftigten, und dazu gehört die Sparkasse Bochum, besteht der Verwaltungsrat gem. ' 10 Abs. 2 SpkG aus: a) b) c) dem vorsitzenden Mitglied, neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse. Zu a) und b): Wahl des vorsitzenden Mitgliedes und der weiteren sachkundigen Mitglieder Nach '' 9, 10, 11 und 12 des SpkG wählt die Vertretung des Trägers 1. eines ihrer Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten Mitglied des Verwaltungsrates (vgl. ' 11 Abs. 1), zum vorsitzenden 2. neun Mitglieder (sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die der Vertretung des Trägers angehören können sowie Dienstkräfte des Trägers, sofern die Dienstkärfte ihre Hauptwohnung im Trägergebiet haben (vgl. '12 Abs. 1), 3. aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates einen ersten und einen zweiten Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds (vgl. ' 11 Abs. 2). Wählbarkeitsvoraussetzungen und Wahlverfahren: Zu 1.) Wählbar ist entweder ein Mitglied der Vertretung des Trägers oder die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte. Die Ausschließungsgründe des ' 13 SpkG sind dabei zu beachten. Das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates wird gem. ' 50 Abs. 2 GO NW nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Zu 2.) Wählbar ist, wer das passive Wahlrecht für die Vertretung des Trägers besitzt und nicht aufgrund ' 13 SpkG von der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ausgeschlossen ist. Damit steht es der Vertretung des Trägers frei, ob sie nur Mitglieder aus ihrer Mitte, sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die der Vertretung nicht angehören, oder auch Dienstkräfte in den Verwaltungsrat entsenden will. Hauptamtliche Bürgermeister sind nach dem Wortlaut des Gesetzes und - wie die Sparkasse Bochum angibt - auch nach Auffassung der obersten Sparkassenaufsicht nicht als `sachkundige MitgliederA in den Verwaltungsrat wählbar, weil sie der Vertretung des Trägers nicht angehören können. Sie führen zwar den Vorsitz und haben Stimmrecht im Rat, sind jedoch nicht Mitglied dieses Organs. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20140977 Die sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden, wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, (ebenso wie die Dienstkräfte, vgl. unten) gemäß ' 50 Abs. 3 GO NW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Es sind Listen aufzustellen, in denen nach sachkundigen Mitgliedern und Dienstkräften getrennt wird. Über die Wahl der sachkundigen Mitglieder und der Dienstkräfte (vgl. unten) ist in einem Wahlgang abzustimmen (' 12 Abs. 4 SpkG). Die zu besetzenden Stellen werden auf die sachkundigen Mitglieder und danach auf die Dienstkräfte verteilt. Nach demselben Verfahren ist für jedes sachkundige Mitglied (und ebenso für die Dienstkräfte der Sparkasse, vgl. unten) eine Person als Stellvertreter zu wählen, die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt (' 12 Abs. 4 SpkG). Zu 3.) Als Stellvertreter des Verwaltungsratsvorsitzenden sind nur sachkundige Mitglieder, also keine Dienstkräfte der Sparkasse wählbar. Das Wahlverfahren ist mit dem bei der Wahl des Verwaltungsratsvorsitzenden identisch. Die Vertretung des Trägers wählt nach der Wahl der sachkundigen Mitglieder und Dienstkräfte aus den Reihen der sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates einen ersten und zweiten Stellvertreter. Bei der Wahl der Stellvertreter gelten somit auch die Grundsätze der Mehrheitswahl. Zu c): Wahl von fünf Dienstkräften der Sparkasse Wahlverfahren: Die Dienstkräfte der Sparkasse werden aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse von der Vertretung des Trägers gewählt. Der Vorschlag muss mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder enthalten (vgl. ' 12 Abs. 2). Die Dienstkräfte der Sparkasse werden von der Vertretung des Trägers gemäß ' 50 Abs. 3 GO NW (ebenso wie die sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates, vgl. oben) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Über die Wahl der Dienstkräfte und der sachkundigen Mitglieder ist (wie bereits erläutert) in einem Wahlgang abzustimmen (' 12 Abs. 4 SpkG). Die zu besetzenden Stellen werden auf die sachkundigen Mitglieder und danach auf die Dienstkräfte der Sparkasse verteilt. Das Wahlverfahren zur Aufstellung des Vorschlages der Personalversammlung für die Wahl des Verwaltungsrates wurde in der Zeit vom 26.05.2014 bis 27.05.2014 durchgeführt. Die Vorschlagsliste der Personalversammlung ist als Anlage beigefügt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20140977 Bezeichnung der Vorlage Bildung des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum Die nachstehend aufgeführten Personen werden in den Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum gewählt: 1. Vorsitzendes Mitglied ________________________ 2. Sachkundige Mitglieder Stellvertreter 1. ________________________ ______________________ 2. ________________________ ______________________ 3. ________________________ ______________________ 4. ________________________ ______________________ 5. ________________________ ______________________ 6. ________________________ ______________________ 7. ________________________ ______________________ 8. ________________________ ______________________ 9. ________________________ ______________________ 3. Dienstkräfte der Sparkasse Mitglieder Stellvertreter 10. ________________________ ______________________ 11. ________________________ ______________________ 12. ________________________ ______________________ 13. ________________________ ______________________ 14. ________________________ ______________________ Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20140977 4. Erste Stellvertreterin oder erster Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds ________________________ 5. Zweite Stellvertreterin oder zweiter Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds ________________________ Die Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum erfolgt für die Dauer der Legislaturperiode des Rates der Stadt Bochum.