Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
154 kB
Erstellt
24.12.14, 20:25
Aktualisiert
27.01.18, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 1 (2619)
Schi.
Vorlage Nr. 20141068
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Aufgabenspektrum und Öffnungszeiten der Bürgerbüros
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Anlagen
Wortlaut
Die Einführung des elektronischen Personalausweises, die damit verbundenen
Mehraufwände und die daraus resultierenden Personalengpässe haben in der
Vergangenheit dazu geführt, dass das Aufgabenspektrum im Bürgerbüro Mitte und im
Bürgerbüro im Straßenverkehrsamt eingeschränkt werden musste. Außerdem sind die
Öffnungszeiten in allen Bürgerbüros - außer im Bürgerbüro des Straßenverkehrsamtes reduziert worden. Nachdem nun die neuen Aufgaben vollständig integriert worden sind, ist in
mehreren gemeinsamen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des
Einwohneramtes, des Straßenverkehrsamtes, der Bezirksverwaltungsstellen sowie des
Organisations- und Personalamtes eingehend erörtert worden, wie die
Aufgabenwahrnehmung und die Öffnungszeiten künftig ausgestaltet werden sollen. Dabei
sind einvernehmlich folgende Vorschläge entwickelt worden, die zum 01. Oktober 2014
umgesetzt werden sollen:
Aufgabenspektrum
Es ist das Ziel, das Dienstleistungsangebot zu vereinheitlichen und alle Bürgerbüroaufgaben
in allen Bürgerbüros anzubieten. Dies entspricht auch der politischen Beschlusslage. Da
allerdings Kfz-Angelegenheiten im Bürgerbüro Mitte und der elektronische Personalausweis
im Bürgerbüro des Straßenverkehrsamtes nicht sehr häufig nachgefragt werden, soll kein
flächendeckendes Angebot (alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen alles) in diesen
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Bereichen aufgebaut werden, sondern lediglich eine Spezialisierung an einzelnen
Arbeitsplätzen, eine Spezialisierung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Öffnungszeiten
Künftig werden wieder einheitliche Öffnungszeiten für alle Bürgerbüros angeboten, unter
Beachtung der besonderen Interessen einzelner Kundengruppen (Bürgerinnen und Bürger,
Groß-/Firmenkunden). Perspektivisch ist es dabei das Ziel, die Terminvergaben
auszuweiten; bereits jetzt werden im Bürgerbüro Mitte ca. 15 % der Kunden nach
Terminvergabe bedient. Es ist eine steigende Tendenz erkennbar.
Die Auswertung der Kundenströme hat gezeigt, dass Montag und Donnerstag die am
häufigsten frequentierten Tage sind. Unter Berücksichtigung der Kundennachfrage
einerseits und der Fragen der Dienstplangestaltung und der Vorgaben des
Arbeitszeitgesetzes andererseits soll sich die Summe der wöchentlichen Öffnungszeiten
künftig an der Arbeitszeit eines in Vollzeit tätigen Tarifbeschäftigten orientieren, also in etwa
39 Stunden umfassen.
Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen bleibt sie also nahezu unverändert. Die
Öffnungszeiten setzen sich künftig allerdings zusammen aus den Öffnungszeiten für
“Spontankunden” und Öffnungszeiten, die ausschließlich für Terminkunden zur Verfügung
stehen. Ab dem 01. Oktober 2014 gelten für das Bürgerbüro im Einwohneramt, das
Bürgerbüro im Straßenverkehrsamt und alle bezirklichen Bürgerbüros folgende
Öffnungszeiten:
Montag
8 - 16 Uhr
16 - 18 Uhr
Spontankunden
Terminkunden
Dienstag
8 - 13 Uhr
13 - 14 Uhr
14 - 16 Uhr
Spontankunden
geschlossen
Terminkunden
Mittwoch
8 - 13 Uhr
13 - 14 Uhr
14 - 16 Uhr
Spontankunden
geschlossen
Terminkunden
Donnerstag
8 - 18 Uhr
Spontankunden
Freitag
8 - 13 Uhr
Spontankunden
Summe:
39 Std.
Die Einrichtung fester Schließzeiten über Mittag - und damit auch fester Pausenzeiten - ist
vor allem im Interesse und zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen
publikumsintensiven Bereichen sinnvoll.
Die Erfahrungen in der Praxis sollen nach einem Zeitraum von drei Monaten ausgewertet
werden. Gegebenenfalls sind Schließzeiten über Mittag an weiteren Tagen zu prüfen.
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