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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
24.12.14, 20:25
Aktualisiert
27.01.18, 12:36

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20141060 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Planung zur Restfertigstellung der Haarholzer Straße von Hs.-Nr. 54 bis Rotteland Beschlussvorschriften Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Süd Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd 24.06.2014 Anlagen 1. Übersichtskarte 2. Lageplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20141060 Allgemein: Die Haarholzer Straße liegt im Stadtteil Bochum-Stiepel, beginnt an der Kemnader Straße und endet an der Haarstraße. Die komplette Straßenlänge beträgt ca. 1300 m. Die Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone und ist durchgehend mit Wohngebäuden bebaut. In die Haarholzer Straße münden die Straßen Rotteland und Am Gebrannten mit der Rechts-vor-Links-Regelung ein. Die Straße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 169I, rechtsverbindlich seit dem 15.12.1972. Von der Kemnader Straße bis Hs.-Nr. 18 wurde bereits ein Abschnitt der Haarholzer Straße fertig gestellt. Der zweite Bauabschnitt wird 2015 von Hs.-Nr. 18 bis Hs.-Nr. 54 durchgeführt. Der aktuelle Bauabschnitt beginnt bei Hs.-Nr. 54 und endet an der Straße Rotteland. Die Baulänge beträgt ca. 142 m. Die Querschnittsbreite beträgt im Mittel ca. 10.00 m. Zwischen Hs.Nr. 62 und Rotteland ca. 8.65 m. Im Planungsabschnitt sind größtenteils keine Gehwege vorhanden. Lediglich im Bereich zwischen Hs.-Nr. 60 b und Rotteland wurde in der Vergangenheit ein Gehweg bereits hergestellt. Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Aufgrund der fehlenden Gehwege sind die Seitenräume ungeordnet. Die Seitenräume, die den Fußgängern vorbehalten werden müssten, werden größtenteils zugeparkt, so dass der Fußgänger auf der Fahrbahn laufen muss. Eine veraltete Beleuchtung ist mit Freileitungen vorhanden. In der Haarholzer Straße befindet sich eine Kanalisation im Trennsystem. Die Kanäle müssen nicht saniert werden. Planung In der Haarholzer Straße werden in ortsüblicher Bauweise für Erschließungsstraßen beidseitig Gehwege angelegt, die mit einem Bord von der Fahrbahn getrennt werden. Der Querschnitt wird folgendermaßen aufgeteilt: Fahrbahn 5.50 m und die Gehwege beidseitig ca. 2.25 m. Zwischen Haus 62 und Rotteland werden die Gehwege aufgrund der geringeren Querschnittsbreite ca. 1.57 m breit. Der bereits hergestellte Gehweg zwischen Hs.-Nr. 60 b und Hs.-Nr. 62 muss aufgrund der neuen Querschnittsaufteilung auf ca. 27 m aufgenommen und neu angelegt werden. Die Fahrbahn muss im Vollausbau saniert werden. In den Einmündungen werden Aufmerksamkeitsfehler für sehbehinderte Fußgänger berücksichtigt. Die Gehwege erhalten graues und die Hauszufahrten anthrazitfarbenes Pflaster. Die Straße wird in Asphalt hergestellt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20141060 Versorgungsleitungen und Beleuchtung: Die veraltete Freileitungsbeleuchtung wird gegen eine neue erdverkabelte Beleuchtungsanlage ausgetauscht. Infolge der Straßenfertigstellung müssen Stromkabel umgelegt werden. Kosten: Die Kosten teilen sich auf, wie folgt: Straßenbau Beleuchtung Strom ca. 300.000,00 € ca. 25.000,00 € ca. 2.100,00 € Summe ca. 327.100,00 € Die Restfertigstellung ist für das Jahr 2017 geplant. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3634) Vorlage Nr.: 20141060 Bezeichnung der Vorlage Planung zur Restfertigstellung der Haarholzer Straße von Hs.-Nr. 54 bis Rotteland Der Planung zur Restfertigstellung der Haarholzer Straße von Hs.-Nr. 54 bis Rotteland wird zugestimmt.