Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
24.12.14, 20:25
Aktualisiert
27.01.18, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20141060
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Planung zur Restfertigstellung der Haarholzer Straße von Hs.-Nr. 54 bis Rotteland
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
24.06.2014
Anlagen
1. Übersichtskarte
2. Lageplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20141060
Allgemein:
Die Haarholzer Straße liegt im Stadtteil Bochum-Stiepel, beginnt an der Kemnader Straße und
endet an der Haarstraße. Die komplette Straßenlänge beträgt ca. 1300 m. Die Straße befindet sich
in einer Tempo-30-Zone und ist durchgehend mit Wohngebäuden bebaut. In die Haarholzer Straße
münden die Straßen Rotteland und Am Gebrannten mit der Rechts-vor-Links-Regelung ein. Die
Straße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 169I, rechtsverbindlich seit dem
15.12.1972.
Von der Kemnader Straße bis Hs.-Nr. 18 wurde bereits ein Abschnitt der Haarholzer Straße fertig
gestellt. Der zweite Bauabschnitt wird 2015 von Hs.-Nr. 18 bis Hs.-Nr. 54 durchgeführt.
Der aktuelle Bauabschnitt beginnt bei Hs.-Nr. 54 und endet an der Straße Rotteland. Die Baulänge
beträgt ca. 142 m. Die Querschnittsbreite beträgt im Mittel ca. 10.00 m. Zwischen Hs.Nr. 62 und
Rotteland ca. 8.65 m.
Im Planungsabschnitt sind größtenteils keine Gehwege vorhanden. Lediglich im Bereich zwischen
Hs.-Nr. 60 b und Rotteland wurde in der Vergangenheit ein Gehweg bereits hergestellt. Die
Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Aufgrund der fehlenden Gehwege sind die
Seitenräume ungeordnet. Die Seitenräume, die den Fußgängern vorbehalten werden müssten,
werden größtenteils zugeparkt, so dass der Fußgänger auf der Fahrbahn laufen muss. Eine
veraltete Beleuchtung ist mit Freileitungen vorhanden. In der Haarholzer Straße befindet sich eine
Kanalisation im Trennsystem. Die Kanäle müssen nicht saniert werden.
Planung
In der Haarholzer Straße werden in ortsüblicher Bauweise für Erschließungsstraßen beidseitig
Gehwege angelegt, die mit einem Bord von der Fahrbahn getrennt werden. Der Querschnitt wird
folgendermaßen aufgeteilt:
Fahrbahn 5.50 m und die Gehwege beidseitig ca. 2.25 m. Zwischen Haus 62 und Rotteland
werden die Gehwege aufgrund der geringeren Querschnittsbreite ca. 1.57 m breit. Der bereits
hergestellte Gehweg zwischen Hs.-Nr. 60 b und Hs.-Nr. 62 muss aufgrund der neuen
Querschnittsaufteilung auf ca. 27 m aufgenommen und neu angelegt werden.
Die Fahrbahn muss im Vollausbau saniert werden.
In den Einmündungen werden Aufmerksamkeitsfehler für sehbehinderte Fußgänger berücksichtigt.
Die Gehwege erhalten graues und die Hauszufahrten anthrazitfarbenes Pflaster. Die Straße wird in
Asphalt hergestellt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20141060
Versorgungsleitungen und Beleuchtung:
Die veraltete Freileitungsbeleuchtung wird gegen eine neue erdverkabelte Beleuchtungsanlage
ausgetauscht.
Infolge der Straßenfertigstellung müssen Stromkabel umgelegt werden.
Kosten:
Die Kosten teilen sich auf, wie folgt:
Straßenbau
Beleuchtung
Strom
ca. 300.000,00 €
ca. 25.000,00 €
ca. 2.100,00 €
Summe
ca. 327.100,00 €
Die Restfertigstellung ist für das Jahr 2017 geplant.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3634)
Vorlage Nr.: 20141060
Bezeichnung der Vorlage
Planung zur Restfertigstellung der Haarholzer Straße von Hs.-Nr. 54 bis Rotteland
Der Planung zur Restfertigstellung der Haarholzer Straße von Hs.-Nr. 54 bis Rotteland wird
zugestimmt.